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Hinweise für Hilfsorganisationen

Humanitäre Hilfe zielt vor allem darauf ab, in akuten Notlagen möglichst schnell gefährdete Leben zu retten und zu erhalten, etwa nach Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen oder äußeren und internen Auseinandersetzungen (Krieg, Bürgerkrieg). Längerfristig angelegte Projekte der Entwicklungs- und Strukturhilfe können aus den Mitteln der humanitären Hilfe dagegen nicht finanziert werden. Ebenso wenig ist es möglich, Maßnahmen im Inland zu fördern oder bei humanitären Einzelfällen zu helfen (z.B. Krankenbehandlung).

Es empfiehlt sich grundsätzlich, vor Antragstellung telefonisch beim Arbeitsstab Humanitäre Hilfe zu klären, ob das beabsichtigte Projekt aus Mitteln der humanitären Hilfe gefördert werden kann.

Aufgabe der humanitären Hilfe ist, in Krisensituationen schnell und flexibel zu reagieren. Priorität in der humanitären Hilfe des AA haben Maßnahmen der akuten Überlebenssicherung. Ziel ist es, im Rahmen von kurzen Projektlaufzeiten (ein bis maximal sechs Monate) akute Engpässe zu beseitigen.

Das Auswärtige Amt kann entwicklungspolitische Maßnahmen nicht fördern.Allgemeine Armutsbekämpfung oder strukturbildende Maßnahmen (z.B. im medizinischen Bereich, Wiederaufbau in Überschwemmungsgebieten, Nahrungsmittelsicherung oder Bekämpfung endemisch auftretender Krankheiten, z.B. Malaria, AIDS) fallen in den Bereich der Entwicklungshilfe. Ihre Förderung kann durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erfolgen.

Den rechtlichen Rahmen für die Gewährung von Fördermitteln bildet die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch auf Förderung lässt sich daraus nicht ableiten.

Das Auswärtige Amt orientiert sich bei der Vergabe von Zuwendungen an Hilfsorganisationen an seinem Konzept zur Förderung von Vorhaben der Humanitären Hilfe, das ab dem 1.1.2008 anwendbar ist. In diesem Förderkonzept finden sich detaillierte Angaben darüber, welche Projekte durch das Auswärtige Amt gefördert werden können sowie über Art und Umfang der Zuwendung und das anwendbaren Verfahren.

Kontakt:

Auswärtiges Amt
Referat VN05
11013 Berlin