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Staatsministerin Böhmer begrüßt Eröffnung des Verfahrens beim IStGH wegen der Zerstörung von UNESCO-Weltkulturerbe in Mali

22.08.2016 - Pressemitteilung

Heute (22.08.) ist durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Hauptverantwortlichen für die Zerstörung von Bauwerken der UNESCO-Welterbestätte Timbuktu in 2012 eröffnet worden. Dazu erklärte Staatsministerin im Auswärtigen Amt und Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts für UNESCO-Welterbe und die UNESCO-Kulturkonventionen, Prof. Dr. Maria Böhmer:

Ich begrüße, dass erstmalig ein Prozess vor dem IStGH zur Zerstörung von Weltkulturerbe eröffnet wird. Damit wird die Zerstörung von UNESCO-Weltkulturerbe als mögliches Kriegsverbrechen behandelt.

Ich freue mich, dass wir mit der Bonner Erklärung von 2015, die ich als Vorsitzende der Sitzung des Welterbekomitees verabschieden durfte, einen Beitrag zum besseren Schutz unseres kulturellen Erbes leisten konnten. Dieser Paradigmenwechsel hat den Prozess wesentlich ermöglicht.

Hintergrund:

Das UNESCO-Welterbekomitee hatte bereits 2015 unter deutschem Vorsitz mit der sog. Bonner Erklärung die Zerstörung von Welterbe als mögliches Kriegsverbrechen scharf verurteilt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte zudem durch eine gemeinsam von Deutschland und Irak eingebrachte Resolution 2015 einstimmig festgestellt, dass eine Zerstörung von Welterbe durch keine Religion gerechtfertigt ist. Der Internationale Strafgerichtshof führt derzeit ein erstes Verfahren gegen mutwillige Zerstörung einer Welterbestätte durch.

Das Auswärtige Amt leistete Hilfe für eine geheime Rettungsaktion, durch die 285.000 kostbare Manuskripte aus der Welterbestätte Timbuktu vor der Vernichtung bewahrt und nach Bamako gebracht wurden. Es unterstützt auch die internationalen Bemühungen zum Aufbau eines modernen Archivs, um ihnen den ihnen gebührenden Platz im kulturellen Erbe der Menschheit sichern.

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