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EU-Erweiterung: Kroatien

Am 22. Januar 2012 sprach sich das kroatische Volk in einem Referendum für den EU-Beitritt aus. Nach Abschluss der Ratifizierung durch Kroatien und die 27 EU-Mitgliedstaaten wird Kroatien der EU voraussichtlich am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedsstaat beitreten.

Meilensteine der Beziehungen zwischen der EU und Kroatien

Kroatien erklärte 1991 seine Unabhängigkeit und wurde nach einstimmigen Beschluss der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft zum 15. Januar 1992 von diesen anerkannt. Nach den wegweisenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Feira im Juni 2000, der allen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens den Status „potentieller Kandidaten“ für eine Mitgliedschaft in der EU verlieh, nahm Kroatien ab November 2000 als eines der ersten Länder des westlichen Balkans am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teil. 

Als Rahmen für die stufenweise Annäherung Kroatiens an die EU mit dem Fernziel der Vollmitgliedschaft, wurde 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen abgeschlossen. Im Juni 2004 verlieh der Europäische Rat Kroatien den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten. Im Herbst 2005 konnten die Beitrittsverhandlungen aufgenommen und schließlich am 30. Juni 2011 abgeschlossen werden. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments wurde der Beitrittsvertrag am 9. Dezember 2011 in Brüssel unterzeichnet.

Bevor Kroatien am 1. Juli 2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union werden kann, müssen die jetzigen 27 Mitgliedsstaaten den Beitrittsvertrag mit Kroatien ratifizieren. Am 16. Mai hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Beitrittsvertrag gebilligt. Deutschland wird die Ratifizierung voraussichtlich im Frühsommer 2013 abschließen

Beitrittsverhandlungen: Verlauf und Herausforderungen

Ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen war die Feststellung, dass Kroatien vollständig mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammenarbeitete. Nachdem der IStGHJ die Kooperation des Landes am 3. Oktober 2005 bestätigt hatte, wurden die Beitrittsverhandlungen noch am selben Tag aufgenommen. Die Verhandlungen mit Kroatien wurdenerstmals und konsequent nach dem neuen „Benchmarksystem“ durchgeführt, welches für jedes der 35 Verhandlungskapitel klare Öffnungs- und Schließungskriterien festlegt, die vom Kandidatenland für ein Weiterkommen im Verhandlungsprozess erfüllt werden müssen.

Trotz eines beeindruckenden Maßes an Reformen stagnierten die Beitrittsverhandlungen in den Jahren 2008 und 2009. Grund war eine Grenzstreitigkeit zwischen Kroatien und dem EU-Mitglied Slowenien. Nachdem sich die beiden Staaten darauf verständigt hatten, diese Streitigkeit von den Beitrittsverhandlungen zu entkoppeln und schließlich an ein internationales Schiedsgericht zu übergeben, konnten die Verhandlungen deblockiert werden.

In ihrer befürwortenden Stellungnahme zum Beitrittsantrag Kroatiens vom 12. Oktober 2011 attestierte die Europäische Kommission Kroatien einen hohen Vorbereitungsstand hinsichtlich der Mitgliedschaft in der EU. Bis zum Beitritt wird die Europäische Kommission die Implementierung weiterer Reformen Kroatiens in den Bereichen Justiz und Grundrechte, Grenzverwaltung, Polizei- und Justizzusammenarbeit sowie Kampf gegen organisierte Kriminalität überwachen und den Rat der EU über den Fortschrittsprozess unterrichten.

Dies hat die EU-Kommission zuletzt am 10. Oktober 2012 getan. In ihrem damaligen Fortschrittsbericht stellte sie fest, dass Kroatien weiterhin alle politischen Voraussetzungen für den Beitritt erfüllt und insgesamt auf einen guten Weg ist. Auf der anderen Seite sah die Kommission auch noch Reformbedarf in einigen Bereichen. 

Am 26. März 2013 legte die EU-Kommission schließlich ihren letzten Monitoringbericht über die Fortschritte Kroatiens auf dem Weg in die EU vor. Darin kommt sie zum Ergebnis, dass Kroatien nunmehr alle Voraussetzungen erfülle, um zum 1. Juli 2013 als 28. Mitglied in die EU aufgenommen zu werden. Außenminister Westerwelle begrüßte den Bericht der Kommission. Bei den Verhandlungen habe es für Kroatien "keine Rabatte" gegeben. Die kroatische Regierung wolle auch nach dem Beitritt in ihren Reformanstrengungen nicht nachlassen.

Der Abschluss der Verhandlungen mit Kroatien war ein überzeugender Beweis dafür, dass die EU-Beitrittsperspektive für die Staaten des westlichen Balkan realistisch ist, wenn diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. In diesem Sinne können die Fortschritte Kroatiens auf dem Weg zum Beitritt den Anreiz zu innerstaatlichen Reformen in den Ländern des westlichen Balkans und damit zur wahren politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Region noch steigern.

Unterstützung der EU für Kroatien auf dem Weg zum Beitritt

Bis zum Beitritt wird Kroatien weiterhin von dem Instrument der Heranführungshilfe IPA (Instrument for Pre-Accession Assistance) profitieren. Im Rahmen der IPA werden für Kroatien für den Zeitraum 2011-2013 Mittel in Höhe von 480 Mio. Euro vor allem für Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Justiz- und Verwaltungsreformen, Umweltschutz und Infrastruktur sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bereit gestellt. Kroatien profitiert auch von EU-geführten sogenannten 'Twinning-Vorhaben'. Sie dienen dem Ziel, die Verwaltungskapazität der Beitrittsstaaten mittels des Einsatzes von Langzeitexperten aus den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu stärken. Deutschland ist dabei der am stärksten engagierte Mitgliedsstaat.

Darüber hinaus nimmt Kroatien an den durch IPA finanzierten regionalen und horizontalen Programmen teil. Diese sollen die Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen den Ländern des westlichen Balkans fördern, die soziale, wirtschaftliche und regionalpolitische Kooperation stärken und lokale und regionale Verwaltungsstrukturen aufbauen. Für Maßnahmen und Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stellt die EU über IPA für 2011-2013 insgesamt 215 Mio. Euro zur Verfügung. 

Kroatien beteiligt sich außerdem an zahlreichen EU-Förderprogrammen u.a. in den Bereichen Forschung und Innovation, Aus- und Weiterbildung, Umwelt und Energie und Informationstechnologien. Zur Stärkung der politischen Teilhabe der kroatischen Zivilgesellschaft stellt die EU in 2011 rund 2,86 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Position der Bundesregierung

Westerwelle und Pusić

Westerwelle und Pusić

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Außenminister Westerwelle und die kroatische Außenministerin Pusić

Außenminister Westerwelle und die kroatische Außenministerin Pusić

Westerwelle und Pusić

Deutschland hat sich für den einstimmigen Entschluss der EG-Mitgliedsstaaten zur Anerkennung Kroatiens im Dezember 1991 stark eingesetzt und ihn im Anschluss umgehend vollzogen.

Deutschland ist für Kroatien ein verlässlicher Partner in der Europäischen Union. Die Bundesregierung hat sich für die Europäische Integration des Landes eingesetzt und stand Kroatien auf seinem Weg in die EU als unterstützender und verlässlicher Partner zur Seite. Deutschland wird das Land auch im weiteren Reformprozess, beispielsweise bei der weiteren Modernisierung des Justiz- und Verwaltungssystems, unterstützen. 

Auch von Kroatien fordert die Bundesregierung für den EU-Beitritt die vollständige Erfüllung der Bedingungen und Kriterien des Beitrittsprozesses. Der erfolgreiche Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien hat eine wichtige Signalwirkung auf andere Länder der Region.


Stand 16.05.2013

Foto: Ulla Renne

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