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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Ankündigung der indonesischen Regierung, fünf Todesurteile zu vollstrecken

17.12.2014 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte heute (17.12.) zur Ankündigung der indonesischen Regierung, die Todesstrafe in fünf Fällen zu vollstrecken:

Die indonesische Regierung hat angekündigt, noch vor Jahresende fünf Todesurteile vollstrecken zu wollen. Ich rufe den indonesischen Präsidenten Joko Widodo dringend dazu auf, die Vollstreckung dieser Urteile auszusetzen und sie in Freiheitsstrafen umzuwandeln.

Das Bestreben der indonesischen Regierung, den illegalen Handel mit Drogen entschieden zu bekämpfen, unterstütze ich. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Anwendung der Todesstrafe in ihrer Wirkung nicht abschreckender ist als die Verhängung von Freiheitsstrafen.

Indonesien nimmt in vielen Bereichen des Schutzes von Menschenrechten eine Vorreiterrolle in Südostasien und im Kreis der mehrheitlich muslimischen Länder weltweit ein. Ich rufe Indonesien dazu auf, auch im Bereich von Justiz und Strafrecht das Recht auf Leben umfassend zu achten und zum de facto Moratorium der Todesstrafe zurückzukehren. Weltweit hat sich bereits eine große Mehrheit der Staatengemeinschaft – Länder aus sämtlichen Weltregionen und aus verschiedensten Kulturkreisen – für die Abschaffung oder Aussetzung der Todesstrafe entschieden.

Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin konsequent für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

Hintergrund:

Die indonesische Regierung hat am 4. Dezember die Vollstreckung von fünf Todesurteilen noch vor Jahresende angekündigt. Drei der Verurteilten wurden des illegalen Handels mit Drogen schuldig gesprochen. Insgesamt befinden sich derzeit 64 wegen Drogenhandels rechtskräftig zum Tode Verurteilte in indonesischen Gefängnissen.

Das indonesische Strafrecht sieht die Todesstrafe für schwere Verbrechen wie Mord, Terrorismus und illegalen Drogenhandel vor. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden in Indonesien keine Todesurteile vollstreckt. Gemäß der indonesischen Verfassung hat der Präsident die Möglichkeit, zum Tode Verurteilte zu begnadigen.

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