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Innenpolitik
Stand: April 2013
Staatsaufbau
Gemäß der am 15. Juni 2008 in Kraft getretenen Verfassung ist die Republik Kosovo eine parlamentarische Demokratie mit Gewaltenteilung.
Gesetzgebungsorgan ist das Ein-Kammer-Parlament mit 120 Sitzen, von denen 20 für Abgeordnete der nationalen Minderheiten reserviert sind (darunter 10 Sitze für kosovo-serbische Abgeordnete). Die Abgeordneten werden in freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Bei den letzten Parlamentswahlen im Dezember 2010, die aufgrund von Unregelmäßigkeiten in einigen Wahlkreisen im Januar 2011 wiederholt werden mussten, wurde die PDK von Premierminister Thaçi mit 32,11 Prozent Wahlsieger. Derzeit verfügt die PDK über 37 Sitze im Parlament, gefolgt von der LDK mit 25 Sitzen, Vetëvendosje („Selbstbestimmung“) mit 12 Sitzen, AAK mit 12 Sitzen, AKR mit 8 Sitzen und Levizja per Bashkim („Bewegung für die Einheit“) mit 2 Sitzen. Die Parteien der Minderheiten verfügen über insgesamt 25 Sitze. Die nächsten regulären Parlamentswahlen sind für 2014 vorgesehen. PDK, AKR und ein Großteil der Vertreter der Minderheiten bilden eine Koalition.
Mit der Wahl von Atifete Jahjaga zur neuen Präsidentin Kosovos am 7. April 2011 konnte die mit dem Verfassungsgerichtsbeschluss vom 30. März 2011 über die ungültige Wahl von Staatspräsident Pacolli am 22. Februar 2011 ausgelöste, politisch-institutionelle Krise überwunden werden.
Der vom Parlament für fünf Jahre gewählte Staatspräsident ist oberster Repräsentant des Landes. Er ruft Wahlen aus, beauftragt auf Vorschlag der Mehrheitspartei im Parlament den Premierminister mit der Regierungsbildung und ernennt die Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs sowie den Generalstaatsanwalt.
Die politische Macht konzentriert sich beim Premierminister, der die Regierungsgeschäfte führt. Spätestens 15 Tage, nachdem er vom Staatspräsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt worden ist, muss er sich mit seiner Regierung dem Parlament zur Wahl stellen.
Internationale Präsenzen
Mit der Beendigung der Überwachung der Unabhängigkeit Kosovos am 10. September 2012 würdigte die internationale Gemeinschaft die weitgehende Umsetzung der Bestimmungen des "Comprehensive Proposal on the Kosovo Status Settlement" (Ahtisaari-Plans) zu den politischen und kulturellen Rechten der serbischen Minderheit.
Auch weiterhin bleibt die Souveränität Kosovos durch die Befugnisse der internationalen Präsenzen beschränkt.
Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo hat im Dezember 2008 ihre operative Tätigkeit aufgenommen und im April 2009 volle Einsatzfähigkeit erreicht. EULEX Kosovo hat den Auftrag, die kosovarischen Behörden beim Aufbau eines multiethnischen Justiz-, Polizei- und Zollwesens zu unterstützen und an rechtsstaatliche EU-Standards heranzuführen.
In Kosovo sind gegenwärtig noch fast 6.000 KFOR-Soldaten stationiert. In den letzten Jahren konnte wegen der stark verbesserten Sicherheitslage die KFOR-Präsenz schrittweise und nach jeweiliger Befassung des NATO-Rates reduziert werden. Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen in Nordkosovo im Sommer 2011 wurde durch die Verlegung von zusätzlichen Kräften die Zahl der Soldaten vorübergehend leicht erhöht.
Die OSZE-Mission in Kosovo ist mit Feldbüros in allen Regionen des Landes vertreten. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in den Bereichen Demokratieförderung, Menschenrechts- und Minderheitenschutz.
Die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UNMIK = United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) wurde im Juni 1999 durch den VN-Sicherheitsrat mit Resolution 1244 (1999) eingerichtet und nahm bis zur Unabhängigkeitserklärung nahezu sämtliche Hoheits-und Verwaltungsaufgaben wahr. Nach der Rekonfigurationsentscheidung des VN-Generalsekretärs vom 12. Juni 2008, die vom VN-Sicherheitsrat mit Erklärung des Vorsitzes vom November 2008 begrüßt wurde, beschränkt sich die Rolle von UNMIK auf Residualzuständigkeiten. Ihre Aufgaben sind von den kosovarischen Behörden und von EULEX Kosovo übernommen worden.
Minderheitenrechte und interethnische Beziehungen
Die Verfassung garantiert einen umfassenden Schutz der in Kosovo anerkannten Minderheiten (Kosovo-Serben, Türken, Bosniaken, Gorani, Roma, Ashkali und Ägypter) sowie deren Teilhabe am öffentlichen Leben. Im kosovarischen Parlament stehen den anerkannten Minderheiten 20 Sitze zu, ein „Konsultativrat für Minderheiten“ ist im Büro des Staatspräsidenten angesiedelt und jede Kommune verfügt über ein „Büro für Minderheiten“.
Eine vollständige Integration der Minderheiten in die durch die kosovo-albanische Bevölkerungsmehrheit dominierten staatlichen Institutionen ist gleichwohl bisher nicht erreicht.
Die Sicherheitslage im gesamten Kosovo hat sich in den vergangen Jahren, abgesehen von der weiterhin angespannten Lage im Norden des Landes, kontinuierlich verbessert, so dass eine Wiederholung der inter-ethnischen Ausschreitungen vom März 2004 unwahrscheinlich ist. Weiterhin ausgeprägt ist dagegen das gegenseitige Misstrauen sowohl auf kosovo-serbischer wie auf kosovo-albanischer Seite und damit zusammenhängend ein subjektives Unsicherheitsgefühl. Dieses führt dazu, dass von der im gesamten Land inzwischen wieder vorhandenen Bewegungsfreiheit nicht in allen Gebieten Gebrauch gemacht wird. Während in den Gebieten nördlich des Flusses Ibar die überwiegende Mehrheit der Kosovo-Serben einen Kontakt mit den Behörden in Pristina nach wie vor strikt ablehnt, hat in den kosovo-serbischen Mehrheitsgemeinden südlich des Ibar, in denen sich auch die Mehrheit der serbisch-orthodoxen Kirchen und Klöster befindet, ein Umdenken eingesetzt. Die vergleichsweise hohe Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen vom November/ Dezember 2009 und den Parlamentswahlen im Dezember 2010/ Januar 2011 ist ein Indiz dafür, dass immer mehr Kosovo-Serben im Süden bereit sind, sich mit den Behörden in Pristina zu arrangieren.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
