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Einsatz gegen die Todesstrafe
Auch wenn der Widerstand gegen die Todesstrafe während der letzten Jahre stetig gewachsen ist, gehören Todesurteile und die Hinrichtung von Menschen noch immer zur Praxis vieler Staaten der Welt. Deutschland und die Partner in der EU lehnen die Todesstrafe sowohl aus ethisch-moralischen als auch aus rechtspolitischen Gründen ab und setzen sich weltweit für die Abschaffung dieser grausamen Strafform ein.
Welttag gegen die Todesstrafe
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Die Todesstrafe ist völkerrechtlich nicht ausdrücklich verboten. Als völkerrechtlich bindend gelten lediglich die in Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ("Zivilpakt") enthaltenen Mindestnormen. Danach sind Todesurteile nur für schwerste Verbrechen erlaubt und die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren und schwangere Frauen verboten. Dennoch haben sich bis heute bereits 75 Staaten zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet, indem sie das Zweite Fakultativprotokoll zum Zivilpakt ratifizierten. In Europa verpflichtet das 2003 in Kraft getretene 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Staaten des Europarats, die es unterzeichnet und ratifiziert haben, zur vollständigen Abschaffung der Todessstrafe.
Die Todesstrafe wird noch in ca. 50 Staaten aangewendet. Über 130 Staaten haben sie abgeschafft oder verzichten auf ihre Anwendung. Viele Indikatoren deuten auf einen klaren Trend zur Aussetzung bzw. Abschaffung der Todesstrafe hin; der jüngste Fünfjahresbericht der Vereinten Nationen zur Todesstrafe zeichnet hier ein klares Bild. Bezeichnend ist auch, dass derzeit nur sieben Staaten für 95% aller Hinrichtungen weltweit verantwortlich zeichnen: China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, die USA, Nordkorea und Irak.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention
8. Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Todesstrafe (englisch) (PDF, 592 KB)
EU-Politik zur Bekämpfung der Todesstrafe und EU-Leitlinien
Protest gegen Hinrichtungen im Iran
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Deutschland und unsere Partner in der EU verfolgen seit vielen Jahren eine aktive Politik gegen die Todesstrafe. Handlungsgrundlage hierfür sind die "Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe" (sogenannte EU-Leitlinien). Die Leitlinien definieren die Bekämpfung der Todesstrafe als zentrales menschenrechtliches Anliegen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Außerdem sind dort Grundsätze und Kriterien des praktischen Engagements festgelegt, beispielsweise zur Frage, wann die EU öffentliche Erklärungen abgibt oder in welcher Form sie gegenüber anderen Staaten interveniert. Ziel ist es, die Vollstreckung der Todesstrafe in Einzelfällen zu verhindern, aber auch grundsätzlich auf die Praxis einzelner Länder Einfluss zu nehmen und beispielsweise auf eine Aussetzung bzw. Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken.
EU-Leitlinien gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe
Die Resolution der Vereinten Nationen zu einem Todesstrafen-Moratorium
Im Jahr 2007 wurde im Rahmen der 62. Generalversammlung den Vereinten Nationen erstmals eine Resolution angenommen, die zur weltweiten Aussetzung der Todesstrafe aufruft. Der Resolutionsentwurf wurde durch eine regionenübergreifende Allianz von Staaten eingebracht, zu der auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehörten. Der EU-Beschluss, die Resolutionsinitiative aktiv zu unterstützen, war unter deutscher EU-Präsidentschaft gefasst worden und ist eng mit dem Engagement Deutschlands gegen die Todesstrafe verbunden. Im Jahr 2008 wurde die Resolution zu einem Moratorium der Todesstrafe im Rahmen der 63. Generalversammlung erneut mit deutlicher Mehrheit verabschiedet und damit erfolgreich durch die Vereinten Nationen bestätigt. Erneut wurde die Resolution, die mittlerweile als sogenannte "biannualisierte" Resolution jedes zweite Jahr eingebracht wird, bei der 65. und 67. Generalversammlung im Jahr 2010 bzw. 2012 verabschiedet. Erfreulich, dass dies jeweils mit einer erneut gestiegenen Anzahl von Unterstützern gelang: 2012 stimmten 111 Staaten für die Resolution, 41 votierten dagegen, 34 enthielten sich. Das Abstimmungsverhalten bestätigt damit den Trend zu einer Aussetzung bzw. Abschaffung der Todesstrafe. Idealerweise könnte am Ende dieser Entwicklung eine weltweite Ächtung und möglicherweise ein völkerrechtliches Todesstrafenverbot stehen.
Stand 03.04.2013
