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Malawi: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 24.05.2013
(Unverändert gültig seit: 07.05.2013)
Letzte Änderung: Medizinische Hinweise - Durchfallerkrankungen
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Malawi verzeichnet eine angestiegene Kriminalität mit vermehrten Diebstählen, in Einzelfällen auch mit Gewaltanwendung. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee. Reisenden wird empfohlen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen zu vermeiden. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sollten allein schon wegen der teils aggressiven streunenden Hunde vermieden werden (Tollwutgefahr!).
Auch die Zahl bewaffneter Fahrzeugentführungen („car jackings“) hat zugenommen. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Autofenster und –türen sollten auch tagsüber immer verriegelt sein.
Allgemeine Reiseinformationen
Malawi ist ein wenig entwickeltes Land abseits der Haupttourismusziele im südlichen Afrika. Abgesehen von einigen größeren Hotels und Luxusressorts gibt es wenig touristische Infrastruktur. Reisen nach Malawi sind daher vor allem für Individualtouristen gelegentlich mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten verbunden.
In Malawi herrschte in den letzten Jahren immer wieder akuter Treibstoffmangel. Benzin und Diesel waren an den Tankstellen meist entweder gar nicht oder nur nach stundenlangem Schlangestehen erhältlich. Die schlimmste Treibstoffkrise scheint seit Frühjahr 2012 überwunden, erneute Engpässe sind jedoch auch in Zukunft nicht auszuschließen. Bei Autoreisen über Land sollte daher nach Möglichkeit eine ausreichende Reserve mitgeführt werden.
Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, sollten Reisende vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten die lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung berücksichtigen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Röcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und sind in Einzelfällen schon Auslöser von Beschimpfungen und Übergriffen auf Frauen gewesen.
Ohne Kenntnisse der englischen Sprache gestaltet sich eine Reise in Malawi schwierig. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, dagegen privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahrten anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, sodass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.
Überlandfahrten bei Dunkelheit bergen generell erhöhte Unfall- und Überfallrisiken in sich und sollten unbedingt vermieden werden. Vorsicht ist auch vor sogenannten „tour-guides“ geboten, die ihre Dienste als Reiseleiter anbieten. Fahren per Anhalter wird nicht empfohlen. Im Straßenbild Malawis normal, aber extrem gefährlich ist das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups. Hier kommt es häufig zu schwersten Unfällen. Bedenken Sie, dass es in Malawi keine notärztliche Versorgung gibt und Verkehrsunfälle daher oft tödlich enden.
Von Dezember bis April ist Regenzeit, was das Fortkommen auf ungeteerten Straßen erschweren kann. Bei Fahrten auf unbefestigten Straßen in der Regenzeit sollten unbedingt vorher Informationen zum Straßenzustand eingeholt werden.
Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte in Malawi nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten als illegal gelten und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 6 - 8%. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden.
Seit Mitte 2009 führt die malawische Einwanderungsbehörde (Immigration) verstärkt Personenkontrollen durch. Dabei werden regelmäßig Nachweise zu gültigen Reisedokumenten und Aufenthaltstiteln verlangt. Nach Aussage des Chief Immigration Officers müssen keine Originale dieser Unterlagen vorgelegt werden. Das Auswärtige Amt rät aus diesem Grunde dazu, jederzeit eine Kopie des Reisepasses und ggfs. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu führen. Ersatzweise werden Unterlagen empfohlen, die auf einen laufenden Prozess bei Immigration und Aufenthaltsgenehmigung hinweisen. Diese Dokumente könnten z.B. bei den auf allen Überlandstraßen errichteten „road blocks“ (Straßensperren mit Polizeikontrollen) verlangt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi. Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine kostenlose Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen. Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen "Temporary Residence Permit" verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die zuständige malawische Botschaft bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.
Flugreisende sollten im Besitz eines Rückflugtickets sein.
Da bisweilen bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, sollte der Impfausweis auf jeden Fall mitgeführt werden. Bei der Einreise aus Nachbarländern oder Gelbfiebergebieten wird der Nachweis eines Gelbfieberschutzes (Impfausweis oder entsprechende Bescheinigung) verlangt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene Reisegenehmigung bei sich führen (auf Englisch und mit Unterschriftsbeglaubigung).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten.
Im März 2013 wurden die strengen Beschränkungen der Ausfuhr der Landeswährung Malawi Kwacha aufgehoben. Reisende dürfen bei der Ausreise nun Malawi Kwacha im Gegenwert von bis zu 5.000 US$ pro Person mit sich führen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Konsum und Besitz von Drogen - inklusive Marihuana, das in Malawi v.a. an den Stränden des Malawisees jungen „Rucksacktouristen“ häufig zum Kauf angeboten wird - ist streng verboten und wird regelmäßig auch bei geringfügigen Mengen mit drakonischen Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe und können mit hohen Freiheitsstrafen (bis zu 14 Jahren) geahndet werden.
Das Zerstören malawischer Banknoten steht unter Strafe.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Aufgrund der stichprobenartigen Gesundheitskontrollen ist es unbedingt ratsam, bei der Einreise einen Impfausweis mitzuführen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (=Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (=Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden zusätzlich Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, insbesondere in der Nähe des Malawisees. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt kann insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Malawi !) bei nicht-immunen Europäern tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen!
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen, wie das Dengue-Fieber kommen ebenso vor.
HIV/AIDS, Geschlechtskrankheiten
Diese Erkrankungen sind im Lande weit verbreitet. Die Prävalenz beträgt ca. 10 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen - Typhus und Cholera
Es kommen immer wieder, allerdings regional begrenzt, Typhusepidemien mit beträchtlichen Fallzahlen in Malawi vor. Auch Choleraerkrankungen können auftreten, obwohl während der letzten Regenzeit keine Cholerafälle offiziell registriert wurden. Auch in den dicht besiedelten Slumbezirken Lilongwes kommt es, bedingt durch katastrophale sanitäre Verhältnisse, immer wieder zu Krankheitsausbrüchen.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Eine Cholera-Schluckimpfung ist für Risikoreisende (Reisende in Endemiegebiete) erhältlich.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningitis = Meningokokken-Krankheit
Die bakterielle Hirnhautentzündung kommt gelegentlich vor, sie wird hauptsächlich in der Trockenzeit übertragen. Entsprechend der Reiseform (enger Kontakt zur Bevölkerung)und Reisezeit kann eine Impfung auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein (→ Kojugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY).
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport). Auch im Malawisee kommt Bilharziose häufig vor. Auch wenn viele Lodges dies behaupten - 100% sichere Strände gibt es nicht. Falls es zu Süßwasserkontakten gekommen ist, sollte nach Verlassen Malawis ein Bilharziosetest vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich bei einem Tropenmediziner, wann und wie ein solcher Test durchgeführt werden soll.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Norden des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Auch Tollwut kommt bei Haus- und Wildtieren vor. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten sollte eine Schutzimpfung vor der Ausreise erfolgen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch westlich ausgebildete Ärzte. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Malawi-Reisende sollten eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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