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Staatsministerin Böhmer begrüßt IStGH-Beschluss zum Kulturgüterschutz

18.08.2017 - Pressemitteilung

Zeitenwende im Kulturgutschutz: Für die Zerstörung der UNESCO-Welterbestätte soll die Bevölkerung mit 2,7 Millionen Euro entschädigt werden. Dazu erklärte die Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts für UNESCO-Welterbe und die UNESCO-Kulturkonventionen, Staatsministerin Maria Böhmer, heute (18.08.):

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat eine Zeitenwende eingeläutet und ein starkes Zeichen für den Schutz von Kulturgut gesetzt. Kulturdenkmäler und Kulturerbestätten bieten den Menschen Wurzeln und vermitteln Identität. Ihre Zerstörung ist darum auch ein Angriff auf die Würde und den Glauben der Gesellschaft. Ein Teil des gemeinsamen kulturellen Gedächtnisses der Menschheit ist damit für immer ausgelöscht. Die Täter haben der Gemeinschaft einen wirtschaftlichen und vor allem hohen seelischen Schaden zugefügt. Die Menschen in Timbuktu und in ganz Mali werden entschädigt.

Der Schutz des Weltkulturerbes bleibt in konfliktbeladenen Zeiten wie diesen eine große Herausforderung für uns, bei der die internationale Gemeinschaft an einem Strang ziehen muss. Dafür habe ich mich bereits 2015 als Präsidentin des UNESCO-Welterbekomitees persönlich eingesetzt: Unter meinem Vorsitz hat das Welterbekomitee in der Bonner Erklärung die Zerstörung von Welterbe als potentielles Kriegsverbrechen scharf verurteilt. Auf unsere gemeinsam mit dem Irak vorangetriebene Initiative hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen zudem 2015 einstimmig festgestellt, dass eine Zerstörung von Welterbe durch keine Religion gerechtfertigt und als Kriegsverbrechen zu ächten ist. Diese Weichenstellungen haben den IStGH-Prozess wesentlich ermöglicht.

Den Maurern von Timbuktu konnte ich 2015 bei der Welterbekonferenz in Bonn für ihren Einsatz bei der Restaurierung der zerstörten Gebäude zudem den Ehrenpreis der UNESCO-Generaldirektorin überreichen. Das war ein bewegender Moment: Ohne den großen Einsatz der malischen Maurer wäre der Wiederaufbau der von radikalen Islamisten zerstörten Mausoleen in Mali nicht möglich gewesen, das Weltkulturerbe wäre für immer verloren gegangen.

Hintergrund:

Der malische Islamist al-Mahdi haftet für die Zerstörung von Bauwerken der UNESCO-Welterbestätte Timbuktu in Höhe von 2,7 Millionen Euro. Das hat eine Kammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gestern in Den Haag beschlossen. Al-Mahdi war bereits 2016 wegen der Beteiligung an der Zerstörung der UNESCO-Welterbestätte zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Deutschland unterstützt weltweit den Erhalt von Kulturerbe und setzt sich auf internationalen Fora für den verbesserten Schutz ein. Das Auswärtige Amt leistete Hilfe für eine geheime Rettungsaktion, durch die 285.000 kostbare Manuskripte aus der Welterbestätte Timbuktu vor der Vernichtung bewahrt und nach Bamako gebracht wurden. Es unterstützt auch die internationalen Bemühungen zum Aufbau eines modernen Archivs, um ihnen den ihnen gebührenden Platz im kulturellen Erbe der Menschheit zu sichern. Staatsministerin Böhmer hatte auf der Welterbekonferenz in Bonn im Jahre 2015 auch Vertreter der Handwerkergilde aus Timbuktu ausgezeichnet, die die 2012 schwer beschädigten Mausoleen in traditioneller Lehmbauweise restauriert haben.

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