Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und möchten im Ausland heiraten. Was müssen wir tun?
Rechtsverbindliche Auskünfte zu einer Eheschließung können Ihnen nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll.
Daher empfiehlt sich in jedem Fall die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle, um verbindliche und jeweils aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, deren Form und ggf. deren Übersetzung einzuholen, welche Fristen zu beachten sind und wie ein Termin vereinbart werden kann.
Zur Form von Urkunden und den internationalen Urkundenverkehr beachten Sie bitte auch folgende Informationen: