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Ungarn

Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 19.06.2013
(Unverändert gültig seit: 15.06.2013)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise - Hochwasser gelöscht

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Ungarn besteht kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


Allgemeine Reiseinformationen

Bei Reisen nach Ungarn sollte man die gleichen Vorsichtsregeln walten lassen wie bei Aufenthalten in anderen, von Touristen stark frequentierten Ländern.

Kriminalität

Die gegen Reisende gerichtete Kriminalität in Ungarn übersteigt nicht das in anderen europäischen Urlaubsländern übliche Maß. Die Zahl der Autodiebstähle ist seit Mitte der 1990er Jahre zurückgegangen. Trotzdem sind Autos von Touristen, vor allem neue, weiterhin begehrte Objekte von Autodieben. Beliebte Fabrikate sind Mercedes, BMW, Audi und VW, sowie Geländewagen jedweder Herkunft. Auch elektronische Wegfahrsperren bieten hier keinen sicheren Schutz. Es wird empfohlen, sein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.

Außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen sollte man bei Polizeikontrollen Umsicht walten lassen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte“ Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség“ (Polizei). Jeder ungarische Polizist trägt zudem eine Plakette mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer, die an der linken Uniformbrusttasche getragen wird, und besitzt einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat.

Auch sollte man sich vor „freundlichen Helfern“ in Acht nehmen, welche auf einen – meist nicht vorhandenen - Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und somit den Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.

Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.

Einladungen in der Budapester Innenstadt zu einem gemeinsamen Gaststättenbesuch, zumeist von Frauen ausgesprochen, sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt werden und diese auch rigoros eingetrieben werden.

Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind, vor allem rund um den Balaton (Plattensee), leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen längeren Zeitraum keine wichtigen Papiere, Pässe, Bargeld etc. zurückgelassen werden.

Hinweis für Autofahrer mit deutschen Kurzzeitkennzeichen

Nachdem seit 1.7.2012 vermehrt Autofahrern mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn verweigert wurde oder gar die Nummernschilder abgenommen wurden, rät die Botschaft dringend davon ab, bei Reisen nach oder durch Ungarn auf die Duldung des deutschen Kurzzeitkennzeichens seitens der ungarischen Behörden zu vertrauen. Zwar regt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 14.02.2007 die Mitgliedstaaten dazu an, ausländische Kurzzeitkennzeichen gegenseitig anzuerkennen, Ungarn hat seine Zustimmung hierzu jedoch bisher nicht erteilt. Zu beachten ist, dass ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung der jeweiligen Zulassungen für Kraftfahrzeuge in den einzelnen Mitgliedstaaten nach derzeitigem Rechtsstand nicht besteht.

Halter sollten daher bei Reisen nach oder durch Ungarn bis auf weiteres auf ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen („rotes Kennzeichen“) zurückgreifen.

Reisen über Land
Zum 1. Juli 2011 wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Ab sofort können von der Polizei bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) an Ort und Stelle erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
Die Polizei behält in diesem Fall den Zulassungsschein ein; der Fahrer bekommt eine Quittung und eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs. Erst wenn die Strafe beglichen ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt ein neues generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht mehr überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen. Mit verstärkter Ahndung und Verhängung von Geldbußen aufgrund der neuen Verordnung durch die ungarische Polizei ist zu rechnen.

Autoreisende sollten bei einer Panne kontrollieren, ob der Pannendienst auch wirklich vom ungarischen Automobilclub kommt oder ein Partner des Clubs ist (z.B. über die ADAC-Notrufzentrale).

Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Die Strafen bei Verstößen sind hoch, sofortiger Führerscheinentzug ist häufig. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht einschalten. Autobahnvignetten können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr lang. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch. Sie erhalten beim Kauf nur einen Kassenbeleg, den Sie zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahren sollten. Aktuelle Preise können unter http://www.autobahn.hu/  abgefragt werden. Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.

Autoreisenden wird dringend empfohlen vor Einreise nach Ungarn ihre TÜV Plakette auf Gültigkeit zu prüfen. Einreisende mit abgelaufener TÜV-Plakette müssen damit rechnen, dass die ungarische Polizei ihr Fahrzeug stilllegt und die Zulassung einzieht. Die ungarische Polizei geht in diesen Fällen von fehlender Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs aus.

Geld

Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann man sich Bargeld problemlos an EC-Karten-Automaten besorgen.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für Transitreisende

Bei Reisen durch mehrere Länder wird dringend empfohlen, die jeweiligen Einreise- und Zollvorschriften zu beachten. Wichtig sind insbesondere gültige Grenzübertrittsdokumente und die unterschiedlichen Regelungen zur Mitnahme von Tabakwaren. Bei der Wiedereinreise nach Ungarn sind pro Person ab 16 Jahren nur zwei Päckchen (40 Stück) Zigaretten erlaubt.

An der ungarisch-serbischen Grenze kommt es in der Hauptreisesaison in beiden Richtungen regelmäßig zu Staus und längeren Wartezeiten. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Röszke (Ungarn) – Horgos (Serbien), den an Wochenenden täglich bis zu 50.000 Reisende nutzen.

Die ungarische Polizei empfiehlt, bei der Reiseplanung weniger stark frequentierte Grenzübergänge zu nutzen, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien). Dieser ist von der Hauptroute aus (Autobahn M5 Budapest – Szeged) von Kecskemét über die Landstraßen Nr. 54 und 53 oder von Kiskunfélegyháza über Kiskunmajsa und Kiskunhalas zu erreichen. Nächste größere Stadt auf serbischer Seite ist Szabadka/Subotica.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Weitergehende Informationen finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes


Besondere Zollvorschriften

Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (Kroatien (bis 30.06.2013), Ukraine, Serbien) gelten seit dem 01.01.2009 neue Zollvorschriften. Pro Person ab 16 Jahren dürfen nur noch 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen bleibt es bei den bisherigen Freimengen.

Aufgrund der Neuregelung ist mit eingehenden Gepäckkontrollen des ungarischen Zolls und entsprechend längeren Abfertigungszeiten an den Grenzen zu rechnen. Bei Überschreitung der Freimengen werden außerdem empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls, unter http://en.nav.gov.hu/

Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80,- Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Ungarn sind nicht vorgeschrieben.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.

Tollwut

Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.

Eine prophylaktische Impfung sollte daher nur bei besonderem Risikoprofil erwogen werden, jedoch ist nach erfolgtem relevantem Tierbiss umgehend eine post-expositionelle Impfung durchzuführen.

FSME, Borreliose

Landesweit, insbesondere um den Balaton,  kann es von April-Okotober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen, weshalb eine Impfung bei entsprechender Exposition empfohlen wird.

Über denselben Weg kann die Borreliose übertragen werden, gegen die nicht geimpft werden kann.

Seltene, durch Zecken übertragene Krankheiten sind das Krim-Kongo hämorrhagische Fieber (CCHM) und das West-Nile-Fieber, die von April-Oktober bzw. im Sommer auftreten können. Auch hier steht kein Impfstoff zur Verfügung.

Auf eine frühzeitige und vollständige Zeckenentfernung sowie einen ausreichenden Schutz gegen Insektenstiche sollte geachtet werden, z.B. lange Kleidung in der Dämmerung und ggf. Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln zur Anwendung an unbedeckten Hautstellen, sog. Repellents.

Influenza

Sowohl die saisonale Influenza (sog. „Wintergrippe“) als auch die pandemische Neue Influenza (sog. „Schweinegrippe“) treten in Ungarn auf. Hierzu gelten u.a. die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, siehe www.rki.de

Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.

Medizinische Versorgung

Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. Es gibt in den großen Städten private Krankenhäuser, die eine ordentliche medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.

Der Abschluss einer Rückholversicherung sollte überlegt werden.

Krankenversicherung

Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000


Weltweite Terrorwarnung

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

Reisemedizinische Hinweise

FAQ

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema "Sicherheitshinweise"

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