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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu den jüngsten Hinrichtungen in Iran

05.08.2016 - Pressemitteilung

Anlässlich der Meldungen über die Hinrichtung des 19-jährigen Iraners Hassan Afshar sowie von 20 Männern, die wegen mutmaßlicher terroristischer Aktivitäten hingerichtet wurden, erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler:

Anlässlich der Meldungen über die Hinrichtung des 19-jährigen Iraners Hassan Afshar sowie von 20 Männern, die wegen mutmaßlicher terroristischer Aktivitäten hingerichtet wurden, erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (05.08.):

Ich bin zutiefst entsetzt, dass, wie erst jetzt bekannt wurde, Iran am 18. Juli den jungen Iraner Hassan Afshar hingerichtet hat.

Hassan Afshar war zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat erst 17 Jahre alt. Seine Hinrichtung ist damit ein vollkommen inakzeptabler Völkerrechtsbruch, zumal beträchtliche Zweifel daran bestehen, dass in seinem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.

Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Gerade auch angesichts der erschütternden Meldungen über die jüngst vollzogene Hinrichtung von 20 Männern in der Region Alborz, appelliere ich mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Falle Minderjähriger von ihrer Verhängung gänzlich abzusehen.

Hintergrund:

Hassan Afshar wurde im Alter von 17 Jahren verhaftet und am Ende eines zweimonatigen Verfahrens Anfang 2015 wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung eines anderen Jungen zum Tode verurteilt. Berichte von Menschenrechtsorganisationen weisen auf erhebliche Verfahrensmängel hin, so habe Hassan Afshar keinen anwaltlichen Beistand gehabt.

Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil gegen Hassan Afshar zunächst wegen Ermittlungsmängeln aufgehoben, es im März 2016 dann aber doch bestätigt. Das Todesurteil wurde am 18. Juli 2016 vollstreckt.

Am 2. August wurden zudem in der iranischen Stadt Karadsch 20 sunnitische Männer hingerichtet, die zu der Gruppe „Towhid und Jihad“ gehört haben und an Angriffen auf iranische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen sein sollen.

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