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Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Stand 20.05.2013
(Unverändert gültig seit: 14.05.2013)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheithinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen).
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Von Aufenthalten im Grenzgebiet des Gazastreifens wird abgeraten.
Ferner wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon abgeraten.
Am Mittwoch, 15.05.2013 ist aus Anlass des „Nakba Tages“ mit Demonstrationen in den größeren Städten der Westbank zu rechnen. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Zudem kann es weiterhin zu Solidaritätskundgebungen mit in israelischer Haft befindlichen palästinensischen Gefangenen kommen. Es wird daher geraten, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Bei Besuchen der Westbank und in Ost-Jerusalem wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten.
Allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - in Israel oder den Palästinensischen Gebieten aufhalten, wird empfohlen, sich auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tel-aviv.diplo.de/krisenvorsorgeliste ) oder des Deutschen Vertretungsbüros Ramallah (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.ramallah.diplo.de) in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.
Israel
Ergänzend zu den oben aufgeführten Empfehlungen gelten folgende Hinweise:
Im Zusammenhang mit dem innersyrischen Konflikt kam es zu vereinzelten Querschlägern von Mörsergranaten und Handfeuerwaffen in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen. Personenschäden sind bislang nicht aufgetreten.
Israel hat am 5. Mai 2013 mit Verlegung von zwei Iron Dome Raketenabwehrsystemen an die Nordgrenze Israels auf die zunehmend angespannte Lage angesichts der jüngsten Entwicklungen in Syrien reagiert.
Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon wird abgeraten.
Im November 2012 war es zu Raketen- und Mörserangriffen mit besonders hoher Intensität aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium gekommen. Als Reaktion darauf hatte eine israelische Militäroperation im Gazastreifen begonnen. Auf beiden Seiten ist dabei zahlreicher Personen- und Sachschaden aufgetreten. Die ganz überwiegende Mehrzahl der auf Israel abgeschossenen Raketen schlug in einem Radius von 40 km vom Gazastreifen ein. Es wurden allerdings auch Raketen größerer Reichweite eingesetzt. Mehrmals wurde in Tel Aviv und in Jerusalem Luftalarm ausgelöst. Eine Waffenruhe ist seit dem 21 November 2012 in Kraft, die grundsätzlich eingehalten wird. In jüngster Zeit wurden jedoch wieder mehrere Raketen aus Gaza auf israelisches Territorium abgeschossen, die Sachschäden im Grenzgebiet des Gazastreifens angerichtet haben.
Von Aufenthalten im Grenzgebieten des Gazastreifens wird daher abgeraten.
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Nach einem signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund in den letzten Jahren kam es am 21. November 2012 zu einem Bombenanschlag auf einen öffentlichen Bus im Zentrum von Tel Aviv. Bis auf weiteres sollten Reisende bei größeren Menschenansammlungen in Israel besondere Vorsicht walten lassen. Es gibt derzeit allerdings keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Am 17. April 2013 wurden mindestens zwei Raketen aus dem Sinai auf Eilat abgeschossen, durch die es zu Sachschäden kam.
Seit Sommer 2011 kam es mehrfach zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der israelisch-ägyptischen Grenze, zuletzt am 5. August 2012. Dabei kam es zu Schusswechseln mit mehreren Toten und Verletzten.
Es wird daher dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 29. November 2011 wurden vier Raketen aus dem Libanon auf den Norden Israels abgeschossen, durch die es zu Sachschäden kam.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Reisende sollten sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) vertraut machen und die Anweisungen der israelischen Zivilschutzbehörden befolgen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv sind unter der Rubrik „Konsularischer Service, Nothilfe für Deutsche“ Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, eingestellt. Weitere Informationen finden Sie auch direkt unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.oref.org.il bzw. auf der englisch-sprachigen Facebook-Seite des israelischen Zivilschutzes (Home Front Command).
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu genereller Vorsicht geraten.
In jüngster Vergangenheit haben Spannungen in der Altstadt von Jerusalem und den angrenzenden palästinensischen Stadtvierteln zugenommen. Vor allem in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif und in einzelnen Stadtteilen Ost-Jerusalems kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften sowie radikalen jüdischen Gruppierungen, zuletzt insbesondere anlässlich von Solidaritätskundgebungen mit palästinensischen Gefangenen. Bei Besuchen in Ost-Jerusalem wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen. Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an Freitagen wird abgeraten.
Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.
Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt.
Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen über den Grenzübergang Erez wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen.
Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist regulär an sechs Tagen pro Woche (außer freitags) geöffnet. In der Vergangenheit kam es jedoch immer wieder zu vollständigen Schließungen des Grenzübergangs Rafah. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.
Die Öffnung von Rafah gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden - nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. "Gaza-Flotille") neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie daher nur Teile des Westjordanlands bereisen.
Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung unproblematisch vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie hingegen in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit, Jenin und Nablus; hier sollte unbedingt eine orts-und sprachkundige Begleitung erfolgen. Das restliche Westjordanland kann, entsprechende Vorsicht und regelmäßiges Verfolgen der örtlichen Berichterstattung vorausgesetzt, im Regelfall ebenfalls alleine bereist werden. Nachtfahrten über Land sollten vermieden werden. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militärs sollten Sie unbedingt meiden.
Auch im Westjordanland ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch im Westjordanland ein Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben Übergriffe von israelischen Siedlern auf Palästinenser, insbesondere bei Hebron und Nablus, zugenommen; in seltenen Fällen werden auch Ausländer bedroht, ohne dass es bislang zu gewalttätigen Übergriffen gekommen wäre. Auf der anderen Seite kommt es gelegentlich zu Anschlägen auf jüdische Siedler. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für das Westjordanland gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere für Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren und für Deutsche, die auch im palästinensischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Deutschen Vertretungsbüros Ramallah nicht garantiert werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Foto
Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel über den Flughafen Ben Gurion erhält im Rahmen eines Pilotprojektes der israelischen Grenzbehörden jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance“) ausgestellt, die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei der Einreise über andere Grenzübergänge, bei denen dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz kommt, sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin. Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über den Flughafen Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete – „Judea & Samaria only“-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen sogenannten „Judea & Samaria -only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d. h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Ein Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf. müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972 2 658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor, ist mit einer Prävalenz von weniger als 0,1 % der Bevölkerung aber weniger häufig. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, in den palästinensischen Gebieten dagegen deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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