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Religions- und Glaubensfreiheit

Das Eintreten für Religions- und Glaubensfreiheit weltweit ist ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Trotz umfassender völkerrechtlicher Kodifizierung ist das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit weiterhin vielfachen Angriffen und Versuchen der Einschränkung unterworfen. Deutschland und die EU messen diesem Recht im Rahmen der Vereinten Nationen daher eine zentrale Bedeutung bei.

Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit (RGF) ist in einer Vielzahl von völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Art. 18), der VN-Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte von 1966 (Art. 18, Art. 27) und die VN-Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung von 1981 (Art. 1).

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

VN-Pakt über Politische und Bürgerliche Rechte von 1966

VN-Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung von 1981

Trotz der rechtlichen Kodifizierung ist die Religions- und Glaubensfreiheit weltweit vielfach eingeschränkt. Übergriffe auf religiöse Minderheiten, Verfolgung und innenpolitische Instrumentalisierung vermeintlich "religiös motivierter" Gewalttaten sind vielerorts leider an der Tagesordnung. Bei diesen Übergriffen spielt neben religiösen Motiven z.B. oft auch Sozialneid angesichts größerer sozio-ökonomischer Gefälle eine ausschlaggebende Rolle. Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten verlangen daher eine genaue Analyse der Natur der Übergriffe.

Buddhistische Mönche in China

Buddhistische Mönche in China
© picture alliance / Stephan Scheuer

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Buddhistische Mönche in China

Buddhistische Mönche in China

Buddhistische Mönche in China


In der Vergangenheit kam es des Öfteren zu einer politischen Infragestellungen der Universalität des Menschenrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit. So setzte z.B. die islamische Welt in der Kairoer Erklärung von 1990 die Gültigkeit und Anwendbarkeit von Menschenrechten unter Sharia-Vorbehalt und untersagte unter anderem das Recht auf freien Religionswechsel. Zudem gibt es zuweilen Versuche das individuelle Menschenrecht auf Religionsfreiheit in ein Kollektivrecht umzumünzen mit dem Ziel, dass nicht mehr der einzelne Mensch Träger dieses Rechts wäre, sondern die Religionsgemeinschaft, die dann auch für den Einzelnen über Umfang und Grenzen seiner Glaubensfreiheit entscheiden würde. Über Einschränkungen des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit wird außerdem versucht, in die Religions- und Glaubensfreiheit einzugreifen. Vielerorts wird beispielsweise Gotteslästerung als Straftat eingestuft. Drastische Blasphemiegesetze stellen den "Abfall vom Glauben" unter massive Strafe (teilweise Todesstrafe).

Aktivitäten in Deutschland und der EU

Das Eintreten für Religions- und Glaubensfreiheit weltweit ist ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Deutschland misst dem Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit zentrale Bedeutung bei. Jeder einzelne Mensch muss über seinen Glauben (oder auch Nicht-Glauben) frei entscheiden können. Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sich die Bundesregierung für den Schutz und die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit im Rahmen von bilateralen politischen Dialogen mit Drittstaaten ein. Zudem soll die weltweite Gewährleistung der Religions- und Glaubensfreiheit mit gezielten Projekten gefördert werden, dazu zählen vor allem Programme zur Förderung des Interkulturellen Dialogs zugunsten eines besseren Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse.

Der Koalitionsvertrag widmet dem Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit besonderes Augenmerk. Dabei erhält die Lage christlicher Minderheiten eine spezielle Berücksichtigung. Auch der Bundestag misst dem Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit große Bedeutung bei. So gab es unter anderem im Juli 2008 eine große Parlamentarische Anfrage zur Sicherstellung des Rechtes, Plenardebatten im Juni und Dezember 2010 und Expertenanhörung zur Rechts- und Glaubensfreiheit im Bundestags-Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im November 2010. Auch Bundesaußenminister Westerwelle hat sich in seiner Rede vor dem Bundestag am 08. Juli 2010 den Einsatz für die Religionsfreiheit als Teil der aktiven Menschenrechtspolitik der Bundesregierung hervorgehoben. 

Menschenrechtsausschuss des Bundestags

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (Menschenrechte und Religionsfreiheit in Kapitel 5.6) (PDF, 628 KB)

Im EU-Rahmen ist der Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit regelmäßig Gegenstand von EU-Ratsschlussfolgerungen, Erklärungen oder Demarchen. Auf Expertenebene in der EU-Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) wurden im Herbst 2010 konkrete Vorschläge für einen EU-Aktionsplan zur Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit erarbeitet. Zudem verabschiedeten die EU-Außenminister am 21. Februar 2011 Ratsschlussfolgerungen zum Thema Religions- und Glaubensfreiheit. 

EU-Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) (Englisch)

Ratsschlussfolgerungen zum Thema Religions- und Glaubensfreiheit (Englisch)

Aktivitäten auf VN-Ebene

Seit August 2010 ist der deutsche Menschenrechtsexperte Prof. Heiner Bielefeldt von der Universität Erlangen-Nürnberg Sonderberichterstatter des VN-Menschenrechtsrates für Religions- und Glaubensfreiheit. Sein Mandat beinhaltet insbesondere die Förderung von Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zur Sicherstellung und zum Schutz des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit, die Identifizierung von bestehenden oder aufkommenden Hindernissen bei der Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit durch Ländermissionen und thematische Berichte und die Prüfung von Zwischenfällen und Regierungshandeln sowie die Formulierung von Handlungsempfehlungen.

Der Sonderberichterstatter des VN-Menschenrechtsrates für Religions- und Glaubensfreiheit

Im VN-Rahmen bringt die EU seit 2004 regelmäßig im 3. Hauptausschuss der Generalversammlung und im VN-Menschenrechtsrat eine Resolution zur "Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung" ein. Die letzte Resolution wurde am 12. November 2011 im Konsens angenommen. Sie behandelt das Spannungsfeld von Religions- und Meinungsfreiheit sowie die Rolle der Medien in Bezug auf Religions- und Glaubensfreiheit und verurteilt Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit auf das schärfste.

Resolution zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung (Res. A/C.3/ 66/L.48/Rev.1) (Englisch)

Zudem wurde im VN-Menschenrechtsrat im Jahr 2011 eine gute Ausgangsbasis für eine verstärkte zukünftige Kooperation zwischen der EU und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) im Bereich der Religions- und Glaubensfreiheit geschaffen. Das Gegenstück zur oben genannten EU-Resolution bildete über lange Zeit eine ebenfalls regelmäßig in die VN-Gremien eingebrachte OIC-Resolution. Diese spiegelte die infolge des 11. Septembers 2001 und im weiteren durch den Karikaturenstreit im Februar 2006 angeheizte Debatte über die Bedeutung und den Schutz von Religionen zwischen der islamischen und der westlichen Welt wider und wurde von der EU wegen ihrer einseitige Ausrichtung auf den Islam abgelehnt. Im März 2011 zeichnete sich im VN-Menschenrechtsrat eine Wende in den festgefahrenen Verhandlungspositionen ab. Die OIC verzichtete darauf, die Resolution "Diffamierung von Religionen" zu betiteln und wich von der Forderung ab, das Verbot der Diffamierung von Religionen als menschenrechtsverletzenden Tatbestand zu kodifizieren. Sie legte stattdessen einen Text vor, der zur Überwindung von Stereotypen und zur Bekämpfung von Religionshass auffordert. Dieser Text konnte als Resolution erstmalig im Konsens verabschiedet werden.

Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativen Stereotypen, Stigmatisierung und Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen auf Grund von Religionszugehörigkeit (HRC-Res. 16/18) (Englisch)

Nach der Vorarbeit im VN-Menschenrechtsrat legte die OIC auch in der VN-Generalversammlung 2011 in New York einen substanziell gemäßigteren Entwurf ihrer Resolution vor. Sowohl die EU-Resolution als auch die OIC-Resolution wurden schließlich im Konsens angenommen.

Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativen Stereotypen, Stigmatisierung und Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen auf Grund von Religionszugehörigkeit (UN-Generalversammlung A/C.3/66/L.47/Rev.1) (Englisch)


Stand 29.03.2012