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 <title>Reisehinweise des Auswärtigen Amts</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de</link>
 <description>Reisehinweise des Auswärtigen Amts</description>
 <language>de-de</language>
 <copyright>Auswärtiges Amt</copyright>
 <ttl>60</ttl>
<item>
 <title>Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TurkmenistanSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552216/normal/175816/Turkmenistan.jpg" title="Turkmenistan" alt="Turkmenistan" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 24.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc348022bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc348022bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc348022bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc348022bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc348022bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc348022bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Allgemeine Reiseinformationen - Kommunikation<br/>
Einreisebestimmungen - Grenzüberschreitende Reisen<br/>
Besondere strafrechtliche Vorschriften - Fotografieren</p>
</div>
<p><p></p>
</p>
<a name="doc348022bodyText1"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p>Für Turkmenistan besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc348022bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p>Offizielle Landeswährung ist der Manat. Am 1. Januar 2009 wurde ein modifizierter Turkmenischer Manat eingeführt, der den bisherigen Manat mit einem Wert von 1:5000 ersetzte. Der bisherige Manat ist seit dem 1. Januar 2010 kein legales Zahlungsmittel mehr. Allerdings wird umgangssprachlich noch oft in alten Manat gerechnet. Der US-Dollar ist inoffizielle Zweitwährung, obwohl er – außer an eigens befugten Stellen (z.B. internationalen Hotels, Flughafen) – nicht akzeptiert werden darf. Kreditkarten (nur VISA oder American Express) werden in Aschgabat von einigen wenigen internationalen Hotels akzeptiert; in den Provinzen sind sie unbekannt.</p>

<p class="MsoNormal">Eine Bargeldversorgung ist nur über Western Union möglich. Lediglich ein Hotel in Aschgabat verfügt über einen Bargeldautomaten. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Kommunikation</em></p>

<p><span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE">In Turkmenistan funktionieren zur Zeit nur die Anbieter TM Cell (Altyn Asyr, turkmenisch) und MTS (MTC, russisch). Ausländische SIM-Karten können nur benutzt werden, wenn der ausländische Anbieter ein Abkommen mit MTS hat (trifft auf die großen deutschen Betreiber)</span></p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc348022bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja,</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen noch mindestens 6 Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Botschaft von Turkmenistan in Berlin, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt<em>.</em> Die Botschaftsadresse lautet:</p>

<p>Langobardenallee 14<br/>
14052 Berlin-Charlottenburg<br/>
Tel.: +49 30 30 10 24 52<br/>
Fax: +49 30 30 10 24 53<br/>
E-Mail: <a href="mailto:info@botschaft-turkmenistan.de">info@botschaft-turkmenistan.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an. Auch Transitvisa sind in der Regel nur mit Unterstützung eines (turkmenischen) Reisebüros erhältlich. Die turkmenische Botschaft in Berlin gibt Auskunft über die aktuellen Visabestimmungen, Vorschriften für die Mitnahme von Devisen sowie über Zollfreikontingente.</p>

<p class="MsoNormal">Von einer Erteilung des Visums am Flughafen in Aschgabat muss dringend abgeraten werden, da bereits mehrfach Reisende wegen fehlender Dokumente u. U. tagelang im Transitraum des Flughafens festgehalten wurden. Visa für mehr als drei Monate werden nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests „HIV / AIDS negativ“ erteilt.</p>

<p class="MsoNormal">Seit Januar 2000 sieht das turkmenische Recht die Ausstellung von Visa mit Geltungsbereich für ganz Turkmenistan vor. Reisende sollten bei Visum-Erteilung unbedingt darauf achten, dass ihr Visum räumlich nicht auf einzelne Orte beschränkt wird. Für Reisen in Grenzgebiete (z.B. das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (z.B. Repetek) sind neben dem Visum noch besondere Reisegenehmigungen notwendig, die durch das turkmenische Außenministerium bzw. das Naturschutzministerium erteilt werden. Bei Buchung einer Reise in einem Reisebüro werden die erforderlichen Genehmigungen normalerweise durch das Reisebüro eingeholt.</p>

<p><em>Registrierung</em></p>

<p>Alle nach Turkmenistan eingereisten Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Die Registrierungsgebühr beträgt 12,- US-Dollar, für Kinder bis 15 Jahre 5,- US-Dollar. Es wird eine grüne Ein- und Ausreisekarte ausgestellt. Die Ausreisekarte muss aufbewahrt und bei der Ausreise vorgelegt werden. Wenn sich Reisende länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen, sind sie außerdem verpflichtet, sich in Aschgabat beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans, Asady-Straße, Tel.: +993 39 13 37, in anderen Städten bei dessen Zweigstellen, anzumelden. Die Anmeldung muss der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel. Der Reisende erhält von seinem Hotel eine Bestätigung über die Unterbringung, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist. Für die Anmeldung wird außerdem ein Passfoto benötigt. Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen. Vor der Ausreise muss sich der Reisende beim Immigrationsdienst abmelden. Auch die Abmeldung wird im Pass vermerkt. Das Vorhandensein beider Stempel wird bei der Ausreisekontrolle überprüft.</p>

<p><em>Einreise mit Pkw</em></p>

<p>Falls Ausländer mit ihrem privaten Pkw nach Turkmenistan einreisen, müssen sie für ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung in Turkmenistan abschließen. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Darüber hinaus müssen sie eine Zusatzsteuer auf die in Turkmenistan subventionierten Kraftstoffpreise zahlen. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der in Turkmenistan voraussichtlich zurückzulegenden Strecke. Diese Steuer wird ebenfalls bei der Einreise in US-Dollar erhoben. Mit langen Wartezeiten an der Grenze muss gerechnet werden.</p>

<p><em>Einreise per Flugzeug</em></p>

<p>Bei Flügen mit Turkmenistan Airlines nach Bangkok oder Delhi-Amritsar ist eine planmäßige Zwischenlandung in Aschgabat/Turkmenistan vorgesehen. Passagiere müssen sich von Bord in den Transitbereich des Flughafens begeben. In den Wintermonaten muss aufgrund von Nebelbildung mit (zum Teil erheblichen) Verzögerungen gerechnet werden. Im Transitbereich gibt es begrenzte Einkaufsmöglichkeiten (kleiner Kiosk ). Das Rauchverbot ist strikt zu beachten, sonst drohen hohe Geldstrafen.</p>

<p><em>Grenzüberschreitende Reisen</em></p>

<p class="MsoNormal">Eine Weiterreise nach <strong>Usbekistan</strong> ist auf dem Land- und Luftweg nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Die einzige Flugverbindung ist zur Zeit eingestellt. Die Abfertigung an den Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.</p>

<p class="MsoNormal">Einreise von und Ausreise nach <strong>Aserbaidschan</strong> ist nur auf dem Luftweg (Lufthansa-Flüge je nach Flugplan mit unterschiedlicher Frequenz) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig. Reisende benötigen ein gültiges Einreisevisum.</p>

<p class="MsoNormal">Eine Weiterreise nach <strong>Iran</strong> ist ausschließlich auf dem Landweg und nur mit einem gültigen Einreisevisum möglich. Die Abfertigung an den Grenzkontrollen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.</p>

<p class="MsoNormal">Vor der Weiterreise nach <strong>Afghanistan</strong> wird gewarnt, bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Die Grenzübergänge bei Serhetabat (russisch: Kuschka) und Imam-Nasar sind grundsätzlich geöffnet, vorherige Zustimmung der turkmenischen Behörden ist jedoch erforderlich und nur schwer erhältlich. </p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
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<a name="doc348022bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p class="MsoNormal">Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc348022bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Bestimmte Gebiete des Landes bedürfen einer besonderen Aufenthaltsgenehmigung; der Aufenthalt dort ohne eine solche Genehmigung ist verboten.</p>

<p>Das Fotografieren einiger öffentlicher Einrichtungen ist verboten. Das gesamte Filmmaterial kann beschlagnahmt bzw. Löschung der entsprechenden Bilddateien veranlasst werden.</p>

<p>Die Ausfuhr turkmenischer Teppiche ohne entsprechende Genehmigung ist verboten.</p>

<p>Homosexuelle Handlungen, Prostitution und Freiertum sind strafbar. Das gemeinsame Übernachten nicht verheirateter Paare wird manchmal als Prostitution angesehen. Dementsprechend kann es zu Festnahmen und Verurteilungen kommen.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
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<a name="doc348022bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nach Turkmenistan einen gültigen Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio sowie Hepatitis A und Hepatitis B (Auffrischungs-Impfungen alle zehn Jahre). Bei besonderer Gefahrenneigung werden folgende zusätzliche Impfungen empfohlen: Typhus (z.B. bei Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalt oder Tierkontakten).</p>

<p><em>Medizinische Versorgung / hygienische Verhältnisse</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung in Turkmenistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.</p>

<p>Der Genuss von Leitungswasser ist nicht empfehlenswert; wegen Hygieneproblemen und schlechter Wasserqualität sind Durchfallerkrankungen weit verbreitet.</p>

<p>Eine Grundausstattung an Medikamenten sollte mitgeführt werden, da diese vor Ort nur schwer – außerhalb Aschgabats im Regelfall gar nicht – erhältlich sind.</p>

<p>Reisenden nach Turkmenistan ist dringend eine Mitgliedschaft in einem der deutschen Rettungsflugunternehmen zu empfehlen. In besonders schweren Fällen von Unfall, Krankheit o.ä. ist es unerlässlich, schnellstmöglich ausgeflogen zu werden. Für einen Rettungsflug nach Deutschland sind mindestens 50.000 Euro zu veranschlagen.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 24 May 2013 16:50:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TurkmenistanSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Palau: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PalauSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552120/normal/175714/Palau.jpg" title="Palau" alt="Palau" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Palau: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 24.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393272bodyText1">Landesspezifischer Sicherheitshinweis</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393272bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393272bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393272bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393272bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc393272bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc393272bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</strong></h3>

<p>Für Palau besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc393272bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>In Palau gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.</p>

<p><em>Anschrift        </em><br/>
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland<br/>
25/F Tower II<br/>
RCBC Plaza<br/>
6819 Ayala Avenue<br/>
1200 Makati City<br/>
Metro Manila, Philippinen<br/>
Tel.: +63 2 702 3000<br/>
Fax: +63 2 702 3015<br/>
Visa-Fax: +63 2 702 3045<br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.manila.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.manila.diplo.de</a><br/>
E-Mail: <a href="mailto:info@mani.diplo.de">info@mani.diplo.de</a></p>

<p>Auf Palau gibt es einen deutschen Honorarkonsul, der jedoch nicht alle Amtshandlungen vornehmen kann:</p>

<p><em>Anschrift<br/>
</em>Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland<br/>
Thomas Schubert<br/>
Madalaii St. (Palau Shop), Koror, Republic of Palau<br/>
Postanschrift:    P.O.Box 1866, Koror, Republic of Palau PW 96940<br/>
Tel.: +680 488 1816<br/>
Fax: +680 449 5271<br/>
E-Mail: <a href="mailto:koror@hk-diplo.de"><span lang="IT" xml:lang="IT">koror@hk-diplo.de</span></a><br/>
Amtsbezirk: Republic of Palau</p>

<p>Palau unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für die Betreuung von Deutschland ist die palauische Botschaft in Washington/USA :</p>

<p><em>Anschrift<br/>
</em>Embassy of the Republic of Palau<br/>
1700 Pennsylvania Avenue NW-Suite 400<br/>
Washington D.C. 20006, USA<br/>
Tel.: +1 202 452 6814<br/>
Fax: +1 202 452 6281<br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.palauembassy.com"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.palauembassy.com</a><br/>
E-Mail: <a href="mailto:info@palauembassy.com">info@palauembassy.com</a></p>

<p>Mangels eigener Landeswährung wird in Palau der US-Dollar (USD) verwendet. Euro kann gegen sehr hohe Gebühren bei Banken getauscht werden. Traveller cheques und Kreditkarten werden akzeptiert. In Koror stehen auch einige Geldautomaten zur Verfügung. Gängige Kreditkarten werden angenommen. Die touristische Infrastruktur ist vergleichsweise gut entwickelt.</p>

<p>Gespräche von Handys sind nur mit einer palauischen SIM Card möglich, die bei der Palau National Telecommunications Corporation (PNCC) erhältlich ist und durch diese aktiviert werden muss.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
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<a name="doc393272bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach Ausreise gültig sein. <br/>
 Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p>Touristen erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Hierfür ist ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen. Eine maximale zweimalige Verlängerung des Visums um jeweils 30 Tage ist gegen eine Gebühr von jeweils 50 US-$ möglich, dann muss die Ausreise erfolgen.</p>

<p><em>Flughafensteuer</em></p>

<p>Bei Ausreise ist eine Flughafensteuer in bar in Höhe von 35 US-$ zu entrichten.</p>

<p><span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einreisebestimmungen</span> können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einreisebestimmungen</span> müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Generalkonsulate</span> des <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Ziellandes</span> klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc393272bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>1 Flasche Alkohol und bis zu 200 Zigaretten können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von „kontrollierten“ Substanzen und Waffen sowie von bestimmten Pflanzen, Früchten und Tieren ist verboten. Für weitere Einzelheiten sowie für Informationen über ggfs. bestehende Exportverbote (z.B. geschützte Tiere und Pflanzen) wird rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen palauischen Behörden empfohlen. Geldmittel sind ab einem Betrag von 10.000 US-$ bei Einreise zu deklarieren.</p>

<p>Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc393272bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Schusswaffen jeder Art sind auf Palau streng verboten. Auf den Besitz einer Schusswaffe oder von Munition steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.</p>

<p>Besitz von oder Handel mit Drogen wird streng bestraft. Bei einer Verurteilung wegen Handels beträgt die Freiheitsstrafe grundsätzlich 25 Jahre plus Geldstrafe von 50.000 US-Dollar.</p>

<p>Personen, die –auch ungewollt- gegen palauisches Recht verstoßen, können inhaftiert oder des Landes verwiesen werden.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc393272bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben, Impfungen gegen Cholera und Gelbfieber bei Einreise aus einem Infektionsgebiet. Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A sollte bestehen. Bei Langzeitaufenthalt bzw. bei besonderer Exposition ist die Impfung gegen Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus zu empfehlen.</p>

<p><em>Denguefieber</em></p>

<p>Denguefieber, eine von Moskitos übertragene fieberhafte Viruserkrankung, kommt in Palau wie auch in der übrigen Region häufig vor. Wichtigste vorbeugende Maßnahme ist der Schutz vor den vorwiegend tagsüber stechenden Moskitos.</p>

<p>Malaria kommt in Palau nicht vor.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 24 May 2013 11:31:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PalauSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SchwedenSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552154/normal/175748/Schweden.jpg" title="Schweden" alt="Schweden" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 24.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
<ul class="linklist">
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359358bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359358bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359358bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359358bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359358bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359358bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359358bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise - Ausschreitungen</p>
</div><a name="doc359358bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Aktuelle Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoPlainText">Von den seit einigen Tagen anhaltenden nächtlichen Ausschreitungen und Auseinandersetzungen Jugendlicher mit der Polizei sind bisher nur einzelne Vororte der schwedischen Hauptstadt Stockholm betroffen. Bei Aufenthalten in Stockholm wird empfohlen, diese Stadtviertel - insbesondere in den Nachtstunden - zu vermeiden.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc359358bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Für Schweden besteht kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.<br/>
</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc359358bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p class="MsoNormal">Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Narkotikaeinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann“. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren). Alkoholkontrollen sind auch morgens beim Eintreffen der Fähren üblich.</p>

<p class="MsoNormal">Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 2000 bzw. 4000 SEK für Überschreitungen von bis zu 40 km/h. Überschreitungen über 40 km/h sind Sache der Staatsanwaltschaft und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500 SEK (Kinder) belegt. </p>

<p class="MsoNormal">Da Falschparken mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen) und Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt ist, wird dringend empfohlen, die jeweils geltenden Parkregeln zu beachten. Schwedische Parkplatzbeschilderungen werden von deutschen Touristen oft als unklar empfunden. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen (Angabe von Tagen und Uhrzeiten). Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. Oft ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Das Auswärtige Amt empfiehlt, in diesen Fällen einen anderen Parkplatz aufzusuchen. Falschparken, auch aufgrund eines Versehens, kann erhebliche Kosten verursachen.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Taschendiebstähle in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen (Fähren, Flughäfen) kommen häufig vor, ebenso Autoeinbrüche.</p>

<p class="MsoNormal">In Mittel- und Südschweden sind Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile, die auf Parkplätzen entlang der Autobahn übernachteten, vorgekommen. Die schwedische Polizei rät deshalb dringend, bewachte Campingplätze aufzusuchen.</p>

<p class="MsoNormal">Beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten gibt es Fälle von Missbrauch (Datenkopie in Restaurants, Datenablesen auch am Bankautomaten). Seit Einführung des Chips auf den Karten nehmen die Fälle ab.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Rauchen</em></p>

<p class="MsoNormal">In Schweden gilt ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden.</p>

<p><em>Mitnahme von fremden Personen oder Waren<br/>
</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend von der Mitnahme unbekannter Personen oder fremder Waren über die dänisch -schwedische Grenze ab. Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Boots- und Schiffsausflüge, Eislaufen, Aufenthalte in der Natur<br/>
</em></p>

<p class="MsoNormal">Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Schwimmwesten Mobiltelefon, Leinen etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste unbedingt getroffen werden, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen. Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis sollte unbedingt Folge geleistet werden. In den dunkleren Jahreszeiten ist das Tragen von gelben Warnwesten beim Spazierengehen, Radfahren etc. außerhalb der Städte üblich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Zahlungsmittel</em></p>

<p class="MsoNormal">In Schweden werden meist auch Kleinstbeträge mit Karte gezahlt. Bei vielen Parkuhren und im öffentlichen Nahverkehr wird oft keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen.</p>

<p></p>
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<a name="doc359358bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br/>
</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Das Reisedokument muss gültig sein. Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc359358bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p><em>Vorschriften für die Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden</em></p>

<p class="MsoNormal left">Für aktuelle Informationen informieren Sie sich bitte unter: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tullverket.se/en/startpage/keywordsaz/az/travellingtosweden.4.3238c5bc116a42faffb80001836.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tullverket.se</a>  (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tullverket.se"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tullverket.se</a> , auf ‚English’ und dann auf ‚Travelling to Sweden’ klicken)</p>

<p class="MsoNormal">Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.</p>

<p class="MsoNormal">Über die Mengen informieren Sie sich bitte auf der oben genannten Website.</p>

<p class="MsoNormal">Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.</p>

<p><em>Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden</em></p>

<p>Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen einen Heimtierausweis (Pass) haben. Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der nach Schweden einreist, muss einen in Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.</p>

<p>Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einemEU-Land:</p>

<ul><li>ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung</li><li>Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist. Grundimpfung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt.</li><li>Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.</li><li>Zollanmeldung</li></ul>

<p>Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben: Antikörpertest für Tollwutimpfung, Entwurmung (nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin empfohlen), Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe (nicht mehr zwingend, aber weiterhin empfohlen) sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure.</p>

<p>Es wird empfohlen, den stets aktuellen Stand hinsichtlich der o.a. Informationen der Homepage des vorgenannten Zentralamtes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.sjv.se"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.sjv.se</a> zu entnehmen.</p>

<p>Dort finden Sie deutschsprachige Informationen, u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über die Einfuhrrestriktionen hinsichtlich gefährlicher Hunderassen.</p>

<p>Allgemein gehaltene Informationen sowie Bezugsquellen für den Heimtierausweis in Deutschland finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc359358bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.</p>

<p>Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.</p>

<p>Prostitution ist in Schweden strafbar. Dem Freier drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.</p>

<p>Sexualdelikte, Kränkungen und häusliche Gewalt werden strenger geahndet als in Deutschland.</p>

<p class="MsoNormal">Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, schwere Fälle auch bedeutend längere Strafen).</p>

<p>Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z.B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt.</p>

<p>Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen noch andauern.</p>
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<a name="doc359358bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p>Es gibt keine Impfvorschriften<em>.</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a>).<br/>
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.<br/>
Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Reisebedingungen bzw. der Reisezeit FSME und Hepatitis B. empfohlen.</p>

<p><em>Von Zecken übertragbare Krankheiten</em></p>

<p>TBE/ FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken). Für Borreliose/ Lyme-disease Übertragungsrisiko ca. 1/3 aller Zecken, Erkrankungsrisiko aber gering, Impfung nicht möglich, schützende Kleidung und direkte Entfernung der Zecke empfohlen.</p>

<p>Vereinzelt sind Fälle von bisher in Schweden nicht vorgekommenem Fuchsbandwurm (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/ Preiselbeeren/ Pilzen ab.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Das Versorgungsniveau in Schweden ist gut bis sehr gut.<br/>
</p>

<p class="MsoBodyText">Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden.  Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 25,00 €) sofort fällig.</p>

<p class="MsoBodyText">Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dvka.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dvka.de</a> (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“). Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.</p>

<p>Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen  der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 24 May 2013 11:29:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SchwedenSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>China: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChinaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551914/normal/175503/China.jpg" title="China" alt="China" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >China: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc334524bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc334524bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc334524bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc334524bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc334524bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc334524bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc334524bodyText7">Medizinische Hinweise </a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderungen: geringfügige Anpassung der medizinischen Hinweise - Vogelgrippe<br/>
<br/>
 </p>
</div><a name="doc334524bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Aktuelle Hinweise</strong></h3>

<p>Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt.</p>

<p>Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/sid_B459070152A3494FF5BBF0B27783C5B8/DE/Laenderinformationen/01-Laender/Gesundheitsdienst/MerkblaetterListe_node.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.auswaertiges-amt.de/</a></p>

<p class="MsoNormal">Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten</p>
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<a name="doc334524bodyText2"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p><em>Reisen über Land, Kriminalität </em></p>

<p class="NormalWeb">Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten<br/>
sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.</p>

<p class="NormalWeb">Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.</p>

<p class="NormalWeb">Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.</p>

<p class="NormalWeb">Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.<br/>
<br/>
Es kommt immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße ein Besuch der Sehenswürdigkeiten angeboten wird. Am Ende des Rundgangs steht häufig ein Besuch eines Teehauses. Der Gast erhält am Ende eine überhöhte Rechnung, die er mangels Bargeld – manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte zahlen muss. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Opfern eines solchen „Teehaus-Betrugs“ wird empfohlen, sich am selben oder nächsten Tag an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in den meisten Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos.<br/>
<br/>
Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist.</p>

<p class="NormalWeb">In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Meldepflicht</em></p>

<p class="MsoNormal">Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.</p>
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<a name="doc334524bodyText3"></a><h3>Allgemeine Reiseinformationen</h3>

<p>Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung.</p>

<p><em>Tibet</em></p>

<p>Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren (s. aktuelle Hinweise). Grundsätzlich gilt für Reisen nach Tibet:</p>

<ul><li>Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung, um die Autonome Region Tibet besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Donglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: +86 10 6498 0373, zu beantragen.</li><li>Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.</li><li>Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.</li><li><span dir="ltr">Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/inchina/0-ubs.html entnehmen.</span></li></ul>

<p><em>Flugreisen im Land</em></p>

<p>Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.</p>

<p>Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.</p>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p class="MsoNormal">Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.  In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.</p>

<p>Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.</p>

<p>Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.china.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.china.diplo.de</a></span></p>
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<a name="doc334524bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja (mit Foto)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.visaforchina.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.visaforchina.org/</a>) eingeholt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Am Flughafen in Peking werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert, teilweise ist ein Ausweichen über Hongkong möglich.</p>

<p class="MsoNormal">Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannnte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet. Auch bei Wiedereinreisen in die VR China aus Taiwan ist auf ein gültiges chinesisches Visum für die Wiedereinreise zu achten.</p>

<p class="MsoNormal">Ein Touristenvisum für die erneute Einreise in die VR China kann bei Bedarf auch beim „Consular Department“ in Hongkong, 7th Floor, China Resources Building, No. 26 Harbor Road, Wanchai, Hongkong, Tel. +852-34132300 oder +852-34132424, <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.fmcoprc.gov.hk/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.fmcoprc.gov.hk</a>  eingeholt werden. Hier ist jedoch mit einer Bearbeitungszeit von ca. fünf Arbeitstagen zu rechnen.</p>

<p class="MsoNormal">Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.</p>

<p class="MsoNormal">Seit dem 01.01.2013 besteht für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts in Peking und Shanghai. Voraussetzung ist, dass der/die Reisende im Besitz eines Tickets für den Weiterflug in ein Drittland innerhalb von 72 Stunden mit festgeschriebenem Datum und Sitzplatz ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen. Der/die Reisende darf das Verwaltungsgebiet Peking bzw. Shanghai nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen. Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Einreise über die internationalen Flughäfen in Peking und Shanghai. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.</p>

<p class="MsoNormal">Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.visaforchina.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.visaforchina.org/</a>) einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.china-botschaft.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.china-botschaft.de</a>. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: +49 69 520135) erhältlich.</p>

<p class="MsoNormal">Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.</p>

<p class="MsoNormal">Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc334524bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p><em>Einfuhr</em></p>

<p>400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.</p>

<p><em>Ausfuhr</em></p>

<p>Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc334524bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.</p>

<p>Gemäß dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (Art. 23) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.</p>

<p>Seit 1. März 2006 erlaubt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung" den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.</p>

<p>Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.</p>
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<a name="doc334524bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong><strong> </strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a>. Dies gilt nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.<br/>
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a>). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Für Säuglinge ist die Rotavirusimpfung zu empfehlen.<br/>
Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.</p>

<p><em>Dengue-Fieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dengue wird in südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.<br/>
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Ein gewisses Risiko besteht im Süden in ländlichen Gebieten unter 1500 m in den Provinzen Hainan und in geringem Maße auf der Insel Hainan. Sehr geringes Risiko in den Provinzen Anhui, Henan, Hubei, Ghuizhou und Jiangsu. Erreger: P. falciparum &lt; 26 % (nur in Hainan und Yunnan), sonst fast ausschließlich P. vivax, selten P. knowlesi (an der Grenze zu Myanmar). In städtischen Gebieten besteht kein Malariarisiko.</p>

<p class="MsoNormal">Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist abhängig von der Reiseroute normalerweise nicht erforderlich.</p>

<p>Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV/</em><span class="acronym"><em>AIDS</em></span></p>

<p class="MsoNormal">Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz unter 0,1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Cholera kommt sporadisch vor. Als die häufigste Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen; Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Japanische Enzephalitis</em></p>

<p>Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch währender warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. Regenzeit in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet) auf. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen von ca. 9000 auf 4000 pro Jahr zurück. Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Sichuan, Guizhou, Yunnan und die Stadt Chongqing auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.</p>

<p><em>Tollwut</em></p>

<p>Tollwut kommt im ganzen Land vor mit etwa 2.000 Todesfällen beim Menschen pro Jahr  davon knapp 2/3 der Fälle in Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan u. Hunan.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)</em></p>

<p>HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. In der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, nach ca. 1 Woche kommt es zur folgenlosen Ausheilung. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.</p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis <em>(S. Japonicum)</em> besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p><em>Vogelgrippe</em></p>

<p>Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/sid_B459070152A3494FF5BBF0B27783C5B8/DE/Laenderinformationen/01-Laender/Gesundheitsdienst/MerkblaetterListe_node.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.auswaertiges-amt.de/</a></p>

<p>Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.</p>

<p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a> ).</p>

<p><em>Weitere Erkrankungen</em></p>

<p><em>Höhenkrankheit</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei Reisen in den Himalaya und benachbarte Hochgebirge und Hochebenen in Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die allerdings meist erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Warnsymptome sind: Schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Atemnot. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig auch Touristen, evtl. auch bei Flugreisen nach Lhasa, also nicht nur Bergsteiger. Das Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig, Beratung durch einen bergerfahrenen Arzt erforderlich.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung und weitere Hinweise</em></p>

<p>Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.</p>

<p>In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen. Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.. Ein ausreichender, auch für China gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.</p>

<p class="MsoNormal">Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, das jedoch keine Regelung zu Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung enthält. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen. In der Regel ist die Bezahlung mit chinesischer Kreditkarte möglich.  Ausländische Kreditkarten werden nur in ganz wenigen internationalen Kliniken in wenigen Großstädten akzeptiert.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.dtg.org</a> / oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.frm-web.de</a> /)</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 23 May 2013 15:16:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ChinaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Rum&#228;nien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RumaenienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552138/normal/175732/Rumaenien.jpg" title="Rumänien" alt="Rumänien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise - LKW Streik entfernt</p>
</div>
<p>  </p>
<a name="doc359454bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc359454bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Straßenverhältnisse / Straßenverkehr</em></p>

<p class="MsoBodyText">Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch.<br/>
Ende 2012 gab es laut Auskunft der Nationalen Behörde für Straßenverwaltung in Rumänien insgesamt 506 Autobahnkilometer, weitere 300 Kilometer befinden sich im Bau. Folgende Streckenabschnitte sind in Betrieb:</p>

<p class="MsoBodyText">- A1 Bucuresti–Pitesti; Selimbar–Sura Mica (Ringstraße Sibiu); Simeria–Deva (Soimus); Timisoara–Arad (insg. 196,4 km in Betrieb)<br/>
- A2 Bucuresti–Constanta (in Betrieb)<br/>
- A3 Bucuresti (Cretuleasca)–Ploiesti (Barcanesti); Campia Turzii–Cluj-Napoca (Gilau) (insg. 107,3 km in Betrieb)<br/>
- A4 Ovidiu–Agigea (Ringstraße Constanta) (insg. 19,7 km in Betrieb)</p>

<p class="MsoBodyText">Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben allerdings keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen.</p>

<p class="MsoBodyText">Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.</p>

<p class="MsoBodyText">In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.</p>

<p class="MsoBodyText">Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.<br/>
</p>

<p>Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der <strong>Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta</strong> - notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.roviniete.ro/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.roviniete.ro</a> erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.</p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.</strong></p>

<p>Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.<br/>
<br/>
Auch kleinere <strong>Verkehrsverstöße</strong> können schnell zu einem <strong>Führerscheinentzug</strong> und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bukarest.diplo.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bukarest.diplo.de</a> kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.</p>

<p>Das rumänische Innenministerium hat eine <strong>kostenlose Hotline</strong> <strong>für die Anzeige von Korruptionsfällen</strong> eingerichtet: <strong>0800 806 806</strong>. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mai-dga.ro/index.php?l=en&amp;t=139"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.mai-dga.ro/</a></p>

<p>Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.<br/>
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur <strong>Korruptionsbekämpfung</strong> beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!</p>

<p>Bei einem <strong>Unfall</strong> mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden <strong>entstanden,</strong> ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Kriminalität</em></p>

<p>Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt.</p>

<p>Manipulation von Bankautomaten kommt vor, daher ist bei der Benutzung erhöhte Aufmerksamkeit geboten.</p>

<p>Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.</p>

<p><em>Taxis</em></p>

<p>Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.</p>

<p class="MsoNormal">Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.</p>

<p class="MsoNormal">Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Unterkünfte</em></p>

<p class="MsoBodyText">Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Erdbeben</em></p>

<p class="MsoNormal">Rumänien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine Schäden. Jedoch ist jederzeit unvorhergesehen auch ein größeres Erdbeben möglich.</p>

<p></p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc359454bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja; ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.<br/>
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Minderjährige</strong>, die neben der deutschen auch die <strong>rumänische Staatsangehörigkeit</strong> haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher speziell für rumänische Minderjährige gültige Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist <strong>Vollmacht</strong> des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisen mit Heimtieren</em></p>

<p class="MsoNormal">Für Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc359454bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoBodyText">Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.</p>

<p class="MsoBodyText">Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.</p>

<p class="MsoBodyText">Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.customs.ro/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.customs.ro</a></p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc359454bodyText5"></a><h3 class="note"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoBodyText">Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.</p>

<p class="MsoBodyText">Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.</p>

<p class="MsoBodyText">Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.</p>

<p class="MsoBodyText">Prostitution ist generell verboten.</p>

<p class="MsoBodyText">Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.</p>

<p class="MsoBodyText">Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.</p>
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<a name="doc359454bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Es besteht keine vorgeschriebene Impfpflicht</p>

<p>Folgende Standardimpfungen werden empfohlen:<br/>
Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis (Keuchhusten) (als 4er-Kombinationsimpfung möglich). Generelle Kinder-Impfungen: gemäß aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.</p>

<p>Zusätzliche Reiseimpfungen:<br/>
Hepatitis A und bei geplantem Langzeitaufenthalt kombinierte Impfung gegen Hepatitis AB.<br/>
Zumindest saisonal (April bis Oktober) ist die FSME -Zeckenimpfung zusätzlich sinnvoll. Der direkte Tierkontakt sollte generell strikt vermieden werden wegen Tollwutgefahr und die Tollwut-Impfung sollte erfolgen.</p>

<p>Rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Abreise nach Rumänien sollte eine persönliche Rücksprache mit einem Reisemediziner erfolgen, der die anstehenden Reiseimpfungen individuell (Dauer, individuelle Vorerkrankungen sowie den Reisestil etc.) mit Ihnen bespricht, da z. B. die Tollwutgrundimmunisierung aus drei aufeinander folgenden Impfungen besteht und generell der Impfschutz durch das Immunsystem erst ca. 10 Tage nach Impfung besteht.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstige Hinweise</em></p>

<p class="MsoNormal">Vorsicht vor nicht in Läden verkauftem Fleisch (Gefahr des Trichinenbefalls).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hygiene</em></p>

<p class="MsoNormal">Leitungswasser ohne Trinkwasserqualität, sollte gefiltert werden. Von daher empfiehlt sich der generelle Genuss von abgepacktem Flaschenwasser mit festem Schraubverschluss.</p>

<p class="MsoBodyText">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoBodyText">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 23 May 2013 15:05:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RumaenienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/CostaRicaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
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    </div></div><h1 >Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399052bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399052bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399052bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399052bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399052bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399052bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:  Redaktionelle Änderungen </p>
</div><a name="doc399052bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>In ganz Costa Rica werden Touristen, insbesondere in den Touristenzentren und auf den Touristenrouten, vermehrt Opfer von Diebstählen und teilweise bewaffneten Überfällen, bei denen es regelmäßig auch zur Anwendung von Gewalt kommt. Besondere Vorsicht wird an der Brücke über den Rio Tárcoles, in San José (dort insbesondere in der Umgebung der Busbahnhöfe), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo), zwischen Jacó und Quepos, den Stränden im Nordwesten und  auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Wertsachen sollten nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck ganz verzichtet werden, ebenso auf sichtbar getragene Gürteltaschen. Gepäck sollte man nie – auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen - unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Busreisende sollten berücksichtigen, dass von Transportunternehmen Schadenersatz für abhanden gekommenes/gestohlenes Reisegepäck in der Regel nicht zu erhalten ist; Gepäck sollte daher nach Möglichkeit im Personenteil des Busses transportiert und nicht aus den Augen gelassen werden. Die häufigste Art des Diebstahls ist die Entwendung der Tagesrucksäcke, die viele Touristen bei Busfahrten in der Gepäckablage verstauen. Pässe, Kreditkarten und alle anderen wichtigen Dokumente sollten unbedingt am Körper getragen werden und Taschen bei Busfahrten im Fußraum verstaut werden. Besondere Risiken bestehen bei Nachtfahrten und Unternehmungen in der Dunkelheit. An der südlichen Karibikküste in der Provinz Limón sind ausländische Touristen zunehmend Opfer bewaffneter Raubüberfälle.</p>

<p class="MsoNormal">Verbreitet sind außerdem Einbruchdiebstähle - selbst auf belebten Parkplätzen. Diebe schrecken auch bei Tageslicht und bei nur geringer Entfernung vom Fahrer nicht davor zurück, in Sekundenschnelle Autos – insbesondere Mietwagen – aufzubrechen und Gepäckstücke zu entwenden. Eine bekannte Diebstahlmethode ist es, Mietwagentouristen, die wegen eines „arrangierten“ platten Reifens anhalten müssen, Hilfe beim Reifenwechsel anzubieten und in einem unbeobachteten Moment Gepäck zu entwenden. Zudem häufen sich Fälle, in denen Autofahrer unter vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Fahrzeugs gezwungen werden. Auch kommt es immer wieder vor, dass Diebe an Ampeln oder in dichtem Verkehr Autoscheiben einschlagen, um das auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befindliche Gepäck zu entwenden.</p>

<p class="MsoNormal">Trickdiebstähle (z.B. das Betäuben der Opfer mit angeblichen Parfumproben oder k.o.-Tropfen in Getränken) kommen ebenso wie Entführungen immer häufiger vor, wobei Touristen bei Entführungen in der Regel nicht die Zielgruppe sind.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Es wird dringend davon abgeraten, sich bei bewaffneten Überfällen zur Wehr zu setzen, da sich die Täter dann nicht scheuen, von der Waffe Gebrauch zu machen</strong>.<br/>
<br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Seit Anfang 2007 gibt es in Costa Rica eine Touristenpolizei, die v.a. in den großen Touristenzentren wie Jacó, Tamarindo oder San José Zentrum im Einsatz ist. Sie ist jederzeit über die kostenlose Rufnummer 911 (auch englischsprachig) erreichbar und steht in Not geratenen Touristen zur Verfügung. Auch das hiesige Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen bei Fragen oder Problemen über die kostenlose Rufnummer 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.</p>

<p><em>Naturkatastrophen<br/>
</em></p>

<p class="MsoNormal">Costa Rica liegt in der hurrikangefährdeten Zone. Während der Hurrikansaison (ca. Juni bis November) kommt es immer wieder zu starken Überschwemmungen. Es ist daher ratsam, sich in den Medien über die Wetterlage zu informieren.</p>

<p class="MsoNormal">Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste verursachen. Es ist daher besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen (auch wegen Krokodilen), Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten. Im Zweifel sollte davon abgesehen werden. Während der Regenzeit kommt es immer wieder zu Erdrutschen, die Straßen vorübergehend unpassierbar machen können.</p>

<p class="MsoNormal">Es besteht die Gefahr von Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Die Nationale Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias) informiert auf ihrer Website unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cne.go.cr"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.cne.go.cr</a>  über evtl. Katastrophengebiete.</p>

<p class="MsoNormal">Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse können Sie telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragen (Spanischkenntnisse erforderlich).</p>

<p><em> </em></p>
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<a name="doc399052bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Ärztliche Versorgung im Notfall</em></p>

<p class="MsoNormal">In Costa Rica gibt es staatliche und private Krankenhäuser. In vielen Gebieten außerhalb des Zentraltals ist nur eine medizinische Basisversorgung in sogenannten EBAIS (staatlich) oder in privaten Krankenstationen möglich. Grundsätzlich sollte bei ernsthaften Erkrankungen, Unfällen, etc. schnellstmöglich eines der Krankenhäuser im Großraum San José aufgesucht werden.<br/>
<br/>
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass private Krankenhäuser nicht immer eine bessere Versorgung gewährleisten als die staatlichen Kliniken, da die privaten Krankenhäuser häufig nicht über dieselben technischen und menschlichen Ressourcen verfügen wie die staatlichen Krankenhäuser in San José.</p>

<p class="MsoNormal">Private Kliniken verlangen in der Regel eine Vorabzahlung oder die Kostenübernahmeerklärung einer dort registrierten internationalen Krankenversicherung. Es gibt regelmäßig Fälle, in denen Notfallpatienten wegen nicht vorliegender Kostenübernahme die Behandlung verweigert wird. Gleiches gilt für die zahlreichen privaten Ambulanzdienste (z.B. für Helikoptertransport vom Strand in ein Krankenhaus im Zentraltal).</p>

<p class="MsoNormal">Die staatlichen Krankenhäuser (z.B. Hospital Mexico in San José) sind verpflichtet, auch Nichtmitgliedern der staatlichen Krankenversicherung im Notfall umgehend Hilfe zu leisten. Die Kosten für die Behandlung müssen selbstverständlich vom Patienten bzw. dessen Reisekrankenversicherung getragen werden – die Behandlung eines unabweisbaren Notfalls scheitert aber nicht an der Zahlungsunfähigkeit des Patienten.</p>

<p><em>Sprachen</em></p>

<p>Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig.</p>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Die Geldversorgung mit EC-Karte (Maestro) funktioniert nicht immer problemlos. Reisende sollten sich nicht ausschließlich hierauf verlassen, sondern alternative Zahlungsmittel mitführen.</p>

<p>Euro kann man mittlerweile in allen größeren Städten Costa Ricas in Landeswährung (Colón) umtauschen (z.B. Filialen der Banco Nacional de Costa Rica). Es empfiehlt sich zudem die Mitnahme von US-Dollar in bar bzw. die Verwendung von Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur Kreditkarten von VISA akzeptiert. Gelegentlich kommt es zu Störungen bei der Liquiditätsabfrage von Kreditkarten. Man sollte aus diesem Grund ausreichend Geldmittel in Form von US-Dollar mitführen. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren.  <br/>
Gelegentlich ist es erforderlich, sich mit dem Originalpass auszuweisen, z.B. bei Zahlungen mit Kreditkarte oder bei Überweisungen (Western Union).</p>

<p>Überweisungen von Bank zu Bank können mehrere Wochen dauern, nehmen aber üblicherweise ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Für eine Überweisung muss der Empfänger ein Konto bei einer Bank in Costa Rica haben. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money Transfer“ über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich [Service-Nr. in Deutschland: +49 180-522 58 22; Fax Info Service: +49 190 58 52 52]. Geldtransfer mit „Moneygramm“ über American Express ist ebenfalls möglich.</p>

<p><em>Mietwagen</em></p>

<p>Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.</p>

<p>Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen. Der Mietwagen wird dann am nächsten Morgen zum Hotel gebracht, so dass dem Kunden nach langem Flug die Hotelsuche im undurchsichtigen Straßengewirr von San José erspart bleibt.</p>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p>Die Straßen befinden sich oft in einem sehr schlechten Zustand; dies führt auch wegen der häufigen Nichtbeachtung von Verkehrsregeln zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD).</p>

<p>Am 1. Januar 2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann.</p>

<p>Auch wenn die Entfernungen in Costa Rica oft kurz erscheinen, nehmen Überlandreisen oft viel Zeit in Anspruch.  Weitere Informationen zum Zustand der Landstraßen finden Sie im Abschnitt <em>Naturkatastrophen</em>.</p>

<p><em>Sonstige Hinweise</em></p>

<p>Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von Touristen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen  sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen (keine Gefahrenhinweise, kaum Rettungsschwimmer, keine Rettungsboote)</p>

<p>Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica immer größerer Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei etablierten Tourismusunternehmen zu buchen. In diesem Zusammenhang weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass außerhalb von San José häufig nur eine medizinische Grundversorgung möglich ist.</p>

<p class="MsoNormal">Bei schweren Unfällen oder Erkrankungen empfiehlt sich daher in der Regel, die Behandlung so schnell wie möglich in einem der Krankenhäuser in San José fortzusetzen.</p>

<p></p>
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<a name="doc399052bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br/>
</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein.</p>

<p class="MsoNormal">Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. In Einzelfällen wird eine Aufenthaltsgenehmigung nur für 30 oder 60 Tage erteilt (Entscheidung des Beamten bei der Einreise). <strong>Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft Costa Ricas beantragt werden.</strong></p>

<p class="MsoNormal">Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll.</p>

<p class="MsoNormal">Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin, Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.botschaft-costarica.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.botschaft-costarica.de</a>, eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.migracion.go.cr/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.migracion.go.cr</a></p>

<p class="MsoNormal">Bei der Einreise von Panama nach Costa Rica auf dem Landweg sollte darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Gleiches gilt für die Rückreise. Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für Minderjährige</em></p>

<p class="StandardWeb1">Bei der Ausreise von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige sind oder die in der Vergangenheit mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. "Permiso de Salida", das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica nicht gestattet. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.</p>

<p class="StandardWeb1">Sonstige Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von den Eltern begleitet werden</p>

<p class="StandardWeb1"> <em>Reisen über die USA</em></p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.diplo.de/sicherreisen"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.diplo.de/sicherreisen</a> )  </p>

<p class="MsoNormal">S<em>onstige Hinweise</em></p>

<p class="MsoNormal">An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z.B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie. Zusätzliche Zeit sollte aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen einkalkuliert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z.B. durch Diebstahl) von der Botschaft kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Gebühren bei Ausreise</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 29,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist der Betrag der Ausreisesteuer höher.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc399052bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes:</p>

<p class="MsoNormal">Botschaft von Costa Rica<br/>
Dessauer Straße 28/29<br/>
10963 Berlin<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.botschaft-costarica.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.botschaft-costarica.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.<br/>
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc399052bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Drogenbesitz und -handel sind in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu rechnen.</p>

<p>Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von Kindesmissbrauch. Hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.</p>
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<a name="doc399052bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken.</p>

<p class="MsoNormal">Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Es besteht ganzjährig ein <span class="underline">geringes</span> <span class="underline">Risiko</span> in den atlantischen Nordprovinzen, v. a. Limón/Huetar Atlantica (Matina und Telemanca) sowie ein <span class="underline">minimales</span> Risiko in den tiefliegenden Teilen von Limón/Huetar Atlantica, Puntarenas/Brunca, Alajuela/Huetar Norte (Los Chiles), Guanacaste/Chorotega und Heredia/Central Norte. Als <span class="underline">malariafrei</span> gelten alle Städte sowie die übrigen Landesteile.</p>

<p class="MsoNormal">Je nach Reiseprofil kann daher eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.</p>

<p class="MsoNormal">In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s .u.) sinnvoll.</p>

<p><em>Dengue</em></p>

<p>Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.</p>

<p>In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden sehr  selten.</p>

<p>Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s.u.).</p>

<p><em>Leishmaniose</em></p>

<p>Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s .u.).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Persönlicher Mückenschutz</em></p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li class="MsoNormal">körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li class="MsoNormal">tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellents auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li class="MsoNormal">ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.</li></ul>

<p><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p>Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln:</p>

<p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Leptospirose</em></p>

<p>Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Oberflächenwasser übertragen werden.</p>

<p>Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.</p>

<p>Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</em></p>

<p></p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="Aufzhlung2">Die Gesundheitsversorgung ist gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.</p>

<p class="Aufzhlung2">Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.</p>

<p class="Aufzhlung2">Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Costa Rica durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a>).</p>

<p>Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft San José unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.san-jose.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.san-jose.diplo.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 23 May 2013 14:30:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/CostaRicaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TunesienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552212/normal/175814/Tunesien.jpg" title="Tunesien" alt="Tunesien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise<br/>
Aktuelle Hinweise<br/>
Einreisbestimmungn für deutsche Staatsangehörige – Visum - Strafgebühr</p>
</div><a name="doc389478bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Aktuelle Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Ab Freitag mittag (24.05.) könnte es insbesondere in Kairouan, aber möglicherweise auch in anderen Städten, erneut zu größeren Demonstrationen kommen. Reisende sollten sich von Menschenansammlungen und Demonstrationen fernhalten.</p>

<p class="MsoNormal">Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist nach einer Reihe von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und Bewaffneten zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc389478bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">In der Hauptstadt Tunis und dem gesamten <strong>östlichen Küstenbereich</strong> einschließlich Djerba, der von den meisten Touristen frequentiert wird, aber auch in den meisten Regionen im Landesinneren ist die Sicherheitslage weitgehend stabil. Es ist allerdings – im Vergleich zu früher – mit erhöhter Kleinkriminalität zu rechnen; außerhalb der Hotelanlagen wird deshalb zu erhöhter Vorsicht, insbesondere im Hinblick auf Diebstähle, geraten.<span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE"> </span><strong><span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE">Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen</span></strong> <span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE">(insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.</span><span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE"> </span></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Im Wüstengebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine führt bestehen- insbesondere abseits der häufiger befahrenen Pisten - erhebliche Entführungsrisiken.</strong> <strong>Von Touristenreisen und anderen nicht dringenden notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten.</strong> Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien und Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich<strong>.</strong> Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).<span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE"> </span></p>

<p class="MsoNormal">Reisen in die <strong>westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze</strong>, abseits von den üblichen Touristenrouten, sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Im Westen des Landes im unmittelbaren Grenzgebiet zu Algerien ist generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in dieser Region ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.</p>

<p class="MsoNormal">Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.</p>

<p class="MsoNormal">Allen Deutschen wird (auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tunesien) dringend geraten, sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amtes unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a> anzumelden, über welches im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p>Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der dennoch nie ganz auszuschließenden Gefahr – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.</p>

<p><em>Reisen über Land/Entführungsrisiko</em></p>

<p>Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).</p>

<p>Die von den tunesischen Behörden eingerichteten <strong>militärischen Sperrgebiete</strong> (insbesondere im südlichen Grenzgebiet zu Algerien und Libyen) sollten unbedingt gemieden bzw. nur nach vorheriger Genehmigung mit lokaler Begleitung betreten werden (<strong>Entführungsgefahr</strong>).  </p>

<p class="MsoNormal"><em>Allgemeine Hinweise zur Region</em></p>

<p>Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. <strong>Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.</strong></p>

<p>Deutlich erhöhte <strong>Anschlags- und Entführungsrisiken</strong> bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.</p>

<p>Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AlgerienSicherheit.html?nn=389532"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a>) hin.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.  </p>

<p class="MsoNormal">Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.<br/>
<br/>
 </p>

<p>Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:</p>

<ul><li>Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987</li><li>Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116</li><li>Sperren von American Express-Karten: Tel.: +49 69 979 710 00</li><li>Sperren von Visa-Karten: Tel.: +1 4105 81 3836 oder +49 800 811 8440</li><li>Sperren von Mastercard: Tel.: .: +1 63 67 22 71 11 oder +49 800 819 10 40 (in D)</li><li>Sperren von Diners Club: Tel: +49 203 347 79 05</li><li>Sperren von Sparkassen-Kreditkarten: +49 1803 123 888 („Bayern-Card“)</li></ul>

<p class="MsoNormal"> </p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc389478bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:<br/>
<br/>
Office National du Tourisme Tunesien<br/>
1, Avenue Mohamed V<br/>
1001 Tunis<br/>
Tel: +216 7134 10 77<br/>
Email: ontt@ontt.tourism.tn<br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tourisme.gov.tn/index.php?id=54"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tourisme.gov.tn</a> <br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Fremdenverkehrsamt Tunesien<br/>
Bockenheimer Anlage 2<br/>
60322 Frankfurt am Main<br/>
Tel.: +49 69 133 83 50<br/>
Fax: +49 69 133 83 522<br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tunesien.info"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tunesien.info</a><br/>
e-mail: <a href="mailto:info@tunesien.info">info@tunesien.info</a>  </p>

<p class="MsoNormal"><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p>Landeswährung ist der Tunesische Dinar.</p>

<p>Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich. Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der Maestro-Karte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben. Es wird empfohlen, gegebenenfalls die Geldautomaten einer anderen Bank auszuprobieren.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Krankenversicherung</em></p>

<p class="MsoNormal">Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischem Niveau in aller Regel nicht entsprechen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Verlust von Ausweispapieren</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.</p>

<p class="MsoNormal">Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.</p>

<p class="MsoNormal">Es empfiehlt sich, eine Passkopie vor der Reise von einer deutschen Behörde beglaubigen zu lassen und bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstiges</em></p>

<p class="MsoNormal">Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.</p>

<p class="MsoNormal">Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "<em>RTCI - Radio Tunis Chaîne</em> <em>Internationale</em>" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. Per Satellit können  nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc389478bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="NormalWeb"><em>Visum</em></p>

<p class="NormalWeb">Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (<em>autorisation paternelle</em>, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.</p>

<p class="MsoNormal">Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für Doppelstaater</em></p>

<p class="MsoNormal">Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Einreise mit Kfz</em></p>

<p class="NormalWeb">Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.</p>

<p class="NormalWeb">Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.</p>

<p class="NormalWeb">Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.</p>

<p class="MsoNormal">    </p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den <span class="spelling-error">Einreisebestimmungen</span> erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error">Generalkonsulate</span> Ihres <span class="spelling-error">Ziellandes</span>.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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<a name="doc389478bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="NormalWeb">In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 5000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.</p>

<p class="NormalWeb">Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.</p>

<p class="NormalWeb">Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen. </p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc389478bodyText6"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc389478bodyText7"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a>).</p>

<p>Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Tunesien vor, die Häufigkeit ist hier allerdings gering (Prävalenz 0,1%). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p class="MsoNormal">Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile-Fever, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).</p>

<p class="MsoNormal">Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstige Gesundheitsgefahren</em></p>

<p class="MsoNormal">Gefahren durch Schlangen und Skorpione.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich wird für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung (obwohl ein Sozialversicherungsabkommen besteht) mit Rückholoption im Notfall dringend empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="note">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 23 May 2013 14:23:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TunesienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KroatienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552032/normal/175625/Kroatien.jpg" title="Kroatien" alt="Kroatien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358506bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358506bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358506bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358506bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358506bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc358506bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Einreisbestimmungen für deutsche Staatsangehörige – als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente</p>
</div>
<p></p>
<a name="doc358506bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Obwohl seit Ende des Balkankrieges umfangreiche Minenräumungsaktionen in Kroatien durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:</p>

<ul><li><strong>Ostslawonien</strong> (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);</li><li><strong>Westslawonien</strong> (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);</li><li>das westliche und südwestliche <strong>Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina</strong> (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).</li></ul>

<p class="MsoNormal">In diesen Gebieten wird davor gewarnt, Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne Prilazite) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.</p>

<p>Wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis zeigte, <span class="moz-txt-citetags">können einzelne Landminen auch noch</span> in anderen Gebieten verlegt worden sein, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind.</p>

<p class="MsoNormal">Nähere Informationen sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.hcr.hr"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.hcr.hr</a> ) auch in englischer Sprache abrufbar. Über ortsspezifische Gefährdungen wird unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://misportal.hcr.hr/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://misportal.hcr.hr</a> informiert.</p>

<p></p>
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<a name="doc358506bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p class="MsoNormal">In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.</p>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p>Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für touristische Aufenthalte anerkannt.</p>

<p>Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.</p>

<p>Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.</p>

<p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p>Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,20 und 7,40 für 1 Euro.</p>
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<a name="doc358506bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Auch schon vor dem beabsichtigten EU-Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013 gestaltet sich die Einreise meist problemlos.  Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong><em>:</em> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja (auch ohne Foto) Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt das Auswärtige Amt, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. <br/>
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.</p>

<p class="MsoNormal">Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstiges</em></p>

<p class="MsoNormal">Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 und 01.01.2012 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen. Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.</p>

<p class="MsoNormal">Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.Informationen des kroatischen Innenministeriums in englischer Sprache auf den websites: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mup.hr/1266.aspx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mup.hr/1266.aspx</a>  und <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mup.hr/120032.aspx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mup.hr/120032.aspx</a></p>
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<a name="doc358506bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei dem kroatischen Zoll (im Internet unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.carina.hr/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.carina.hr</a> zu finden) abgerufen werden. Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) angemeldet werden.</p>

<p>Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 1000 Kuna (ca. 120 Euro) nicht überschreiten.</p>

<p>Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen Zollstrafen belegt.</p>

<p>Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind. Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in englischer Sprache:</p>

<p><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mps.hr/UserDocsImages/publikacije/Import%20of%20pet%20animals-eng%20brochure-ispr.pdf"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.mps.hr/</a></p>

<p>Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.</p>

<p class="MsoBodyText">Die Zollkontrollen sind nicht nur auf die Grenzübergänge bei der Ein- und Ausreise beschränkt. Sie können auch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es ist mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.</p>

<p>Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc358506bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.</p>
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<a name="doc358506bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Aviäre Influenza (Vogelgrippe)</em></p>

<p>Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.</p>

<p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></p>

<p>Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern unter „Reisemedizinische Hinweise“ in der rechten Randspalte.</p>

<p><em>Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)</em></p>

<p>In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.</p>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.</p>

<p><em>Behandlungskosten</em></p>

<p>Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

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    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 23 May 2013 09:42:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KroatienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>&#196;quatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AequatorialguineaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551866/normal/175438/Aequatorialguinea.jpg" title="Äquatorialguinea" alt="Äquatorialguinea" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406076bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406076bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406076bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406076bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406076bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406076bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406076bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxAdressIcon"><p>Letzte Änderungen:<br/>
Aktuelle Hinweise</p>
</div><a name="doc406076bodyText1"></a><h3><strong>Aktuelle Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Am 26. Mai 2013 sollen Parlaments-, Senats- und Gemeinderatswahlen stattfinden. Der Wahlkampf läuft noch bis zum 24.05.2013. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, sich von eventuellen Menschenansammlungen fernzuhalten.</p>

<p class="MsoNormal">Am Wahltag wird ein generelles Fahrverbot gelten. Die Landesgrenzen nach Kamerun und Gabun werden geschlossen. Der Flugverkehr soll jedoch uneingeschränkt bleiben.<br/>
 Es ist damit zu rechnen, dass Internet- und Telefonverbindungen eingeschränkt sein werden.</p>
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<a name="doc406076bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich niedrig. Gleichwohl ist insbesondere in den Städten Malabo und Bata nach Einbruch der Dunkelheit Vorsicht geboten, insbesondere bei der Nutzung von Taxen, die in der Regel mehrere Personen befördern. Hier kommt es in letzter Zeit häufiger zu Zwischenfällen. Auch nehmen Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser zu.</p>

<p class="MsoNormal">Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags und abends ist abzuraten. Sollten Sie selbst mit einem (gemieteten) Fahrzeug -wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können- in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt werden, müssen Sie mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt versuchen, umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt herzustellen: + 240 222 60 70 20 oder + 240 222 79 53 00.</p>

<p class="MsoNormal">Wegen wiederholter Putschversuche (zuletzt Angriff auf den Präsidentenpalast am 17. Februar 2009) und Piraterie kontrollieren die Behörden Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürzlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.</p>
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<a name="doc406076bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise der Pico Basile sowie der Nationalpark Moka auf der Insel Bioko, erfordern eine Sondergenehmigung.</p>

<p class="MsoNormal">Flüge der lokalen Fluggesellschaften können nicht über das Internet, sondern nur vor Ort gebucht und bar bezahlt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten werden lediglich in den großen Hotels akzeptiert, wobei allerdings damit gerechnet werden muss, dass die entsprechende Technik nicht funktioniert. Gleiches gilt für Geldautomaten, die in Malabo am Flughafen, im Hotel Hilton neben dem Flughafen, bei der Zentrale der SGBGE Bank und am Hotel Sofitel President Palace in der Innenstadt zu finden sind. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro mitzubringen, das vor Ort gewechselt werden kann.</p>
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<a name="doc406076bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Bei Ein- und Ausreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie unter</p>

<p><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.botschaft-aequatorialguinea.de/content/view/12/16/lang,german/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.botschaft-aequatorialguinea.de/</a> .</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>

<p class="MsoNormal">Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: +240 222 607020 oder +240 222 79 53 00, e-mail: <a href="mailto:embajada.alemania.malabo@diplo.de">embajada.alemania.malabo@diplo.de</a>).</p>

<p>Für Passangelegenheiten u. a. ist die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig (Tel.: +237 22 22 38 81 / e-mail: <a href="mailto:info@jaunde.diplo.de">info</a><a href="mailto:info@jaunde.diplo.de">@jaunde.diplo.de</a>). Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa.</p>
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<a name="doc406076bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.<br/>
<br/>
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <span class="standardLink"><a class="standardLink" href="http://www.zoll.de" title="Externer Link&amp;nbsp;www.zoll.de">www.zoll.de</a></span> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc406076bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen usw.) besteht Fotografierverbot. Die Polizei geht streng gegen Verstöße vor.</p>
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<a name="doc406076bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" href="http://www.rki.de" title="Externer Link&amp;nbsp;Robert Koch Institut">www.rki.de</a></span> </p>

<p class="MsoBodyText">Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A <span class="MsoHyperlink">und</span> Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. </p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:<br/>
·        körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),<br/>
·        in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,<br/>
·        unter einem Moskitonetz zu schlafen. </p>

<p>Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV/AIDS</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (<span class="MsoHyperlink">Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern)</span> kann eine Impfung sinnvoll sein<span class="MsoHyperlink">.</span> Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Schistosomiasis(Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.</p>

<p class="MsoNormal">In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe in jedem Fall gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.</p>

<p class="MsoNormal">Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.</p>

<p class="MsoNormal">In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise <span class="standardLink"><a class="standardLink" href="http://www.dtg.org" title="Externer Link&amp;nbsp;Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin">www.dtg.org</a></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" href="http://www.frm-web.de" title="Externer Link&amp;nbsp;Forum Reisen und Medizin">www.frm-web.de</a></span></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 23 May 2013 09:36:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AequatorialguineaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SenegalSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552158/normal/175752/Senegal.jpg" title="Senegal" alt="Senegal" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 23.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc352072bodyText1">Dringende Sicherheitshinweise für die Region - Gefahr von Entführungen und Anschlägen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc352072bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc352072bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc352072bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc352072bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc352072bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc352072bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc352072bodyText1"></a><h3>Dringende Sicherheitshinweise für die Region - Gefahr von Entführungen und Anschlägen</h3>

<p class="MsoNormal">In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, gezielter Entführungen und krimineller Übergriffe; sowohl kriminelle Banden als auch <em>Al-Qaida im Maghreb</em> (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. <strong>Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab.</strong></p>

<p class="MsoNormal">Deutlich erhöhte <strong>Anschlags- und Entführungsrisiken</strong> bestehen u.a. für Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.</strong> </p>
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<a name="doc352072bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><em>Reisen über Land / Kriminalität / Terrorismus</em></p>

<p class="MsoNormal">Grundsätzlich können sich Reisende in weiten Teilen des Senegal frei bewegen. Ausgenommen davon sind Teile der Casamance. Außerdem ist Folgendes unbedingt zu beachten:</p>

<p class="MsoNormal">Zwar ist Senegal selbst kein Kernland des terroristischen Netzwerks <em>Al-Qaida im Maghreb</em>, jedoch sind auch hier Al-Qaida-Einflüsse feststellbar, so dass potentiell Entführungsrisiken, auch grenzübergreifend, bestehen. <strong>Von Reisen in entlegene Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali wird daher dringend abgeraten.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Angesichts terroristischer Aktivitäten in der gesamten Sahel-Region wird allen deutschen Staatsangehörigen im Senegal zu einer erhöhten Wachsamkeit gegenüber verdächtigen Personen oder Gegenständen geraten. Ferner wird empfohlen, Diskotheken, Stadien und generell größere Menschenansammlungen zu meiden.</strong></p>

<p>Übernachtungen im Freien, Fahrten im Dunkeln und Einzelreisen sollten im Senegal vermieden werden.</p>

<p>Reisende in die Casamance sollten sich kurzfristig über die Lageentwicklung informieren. In Teilen der Casamance ist es in den vergangenen Monaten wiederholt zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen der senegalesischen Armee und Rebellengruppen des MFDC sowie zu geographisch nicht vorhersagbaren Straßensperren der Rebellen gekommen, an denen Zivilisten zu Schaden kamen. Betroffen waren auch Vororte der Hauptstadt Ziguinchor. In Teilen der Casamance bestehen Gefahren durch Minenfelder.</p>

<p>Die touristischen Zentren am Cap Skirring (im äußersten Südwesten Senegals gelegen) und der dortige internationale Flughafen gelten weiter als sicher, ebenso die Schiffsverbindung von Dakar nach Ziguinchor.</p>

<p><strong>Von Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der "Transgambienne", die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, wird abgeraten.</strong> Die Grenzgebiete der Casamance zu Guinea-Bissau und zu Gambia sollten gemieden werden.</p>

<p>Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar - im Zentrum, aber auch an den Stränden - zu aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer sowie zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, aber auch gewalttätigen Übergriffen kommen. Spaziergänger sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen und auf das Mitführen von Taschen verzichten. Es wird dringend empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen und einige unsichere Stadtteile und benachteiligte Vororte von Dakar dann auch zu meiden. </p>

<p class="MsoNormal">In Dakar häufen sich in letzter Zeit kriminelle Übergriffe auf der Corniche. Ziel dieser Übergriffe sind sowohl Fußgänger als auch Autos und Zweiradfahrer.</p>
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<a name="doc352072bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Trotz der -bemerkenswert- politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.</p>

<p>Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.</p>

<p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p>Währung ist der Franc CFA, der in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 Euro = 655,957 FCFA) steht. Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und EC-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten. Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc352072bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p class="Standardeinzug1"><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Die senegalesische Regierung hat angekündigt, ab Juli 2013 eine Visapflicht einzuführen, von der auch deutsche Staatsangehörige betroffen sind. Nähere Informationen hierzu liegen jedoch noch nicht vor. </p>

<p class="MsoNormal">Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im Voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen.<br/>
<br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</p>

<p class="MsoNormal">Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc352072bodyText5"></a><h3 class="Standardeinzug1"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca.  1.500,- Euro)  ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA  500.000,- (ca.  750,-  Euro) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise  vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.</p>

<p class="MsoBodyText"><span class="MsoHyperlink">Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten der Deutschen Botschaft bekannten Bestimmungen sind im Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ angegeben und auf der Website unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dakar.diplo.de/contentblob/1482048/Daten/1007382/_Info_Deutsche_Service_Einfuhr_PKW_Downloaddatei.pdf"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dakar.diplo.de</a></span> abrufbar.</p>

<p class="MsoBodyText">Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.</p>

<p class="MsoBodyText">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc352072bodyText6"></a><h3 class="MsoBodyText"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.</p>

<p>Homosexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde in letzter Zeit mehrfach angewendet.</p>
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<a name="doc352072bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/ith/countries/en/index.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio, gegen Masern- Mumps- Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Meningitis ACWY und Typhus empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut.<em> </em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen im Senegal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (&gt; 90 % der Fälle in Senegal) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Es besteht ein Malariarisiko im ganzen Land, auch wieder zunehmend im Stadtgebiet Dakar. Übertragung ganzjährig, mit geringeren saisonalen Schwankungen in den südlichen zwei Dritteln des Landes und ausgeprägter im Norden mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und  anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem Markt erhältlich - in lokalen Apotheken im Senegal nur zum Teil erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<p class="MsoNormal">·        <span dir="ltr">Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),<br/>
</span>·        <span dir="ltr">ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,<br/>
</span>·        <span dir="ltr">ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</span><em> </em></p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV / AIDS</em></p>

<p class="MsoNormal">Ungefähr 1 % der erwachsenen Bevölkerung zwischen 15 und 49 Jahren und ca. 20 % der Prostituierten sind HIV-positiv. In Dakar und anderen Städten ist die Zahl höher. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht<span class="underline">.</span> Cholerafälle treten nur sporadisch auf und treffen meist auf ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen. Die letzte Epidemie mit einigen tausend Fällen gab es 2005, in der Region Touba. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Infektionen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen. </p>

<p class="aufzhlung1"><em>Weitere Infektionskrankheiten </em></p>

<p><em>Gelbfieber</em></p>

<p>In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Dakar, Thies, Touba, Thiadiaye Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt, zuletzt im Juni 2011</p>

<p class="aufzhlung1"><em>Dengue-Fieber</em></p>

<p>Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, wenn auch die Dunkelziffer höher sein mag durch nicht vorhandene spezifische Labordiagnostik. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit seltener Todesfolge auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.</p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion beteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z. B. im Senegal-Fluss). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. </p>

<p><em>Bakterielle Meningitis</em></p>

<p>Der Senegal, vor allem das östliche Hinterland, gehört zum sogenannten „afrikanischen Meningitis-Gürtel“. Die Übertragung (von Mensch zu Mensch) erfolgt während der trockeneren Jahreszeit in den Monaten Dezember bis April. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.</p>

<p><em>Tollwut</em></p>

<p>Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher im Senegal nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist nur in Dakar, im Institut Pasteur erhältlich.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die <strong>medizinische Versorgung</strong> im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden.</p>

<p class="aufzhlung1">Für <strong>planbare Operationen</strong> sind Krankenhäuser in Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen das Hôpital Prinicpal de Dakar und einige Privatkliniken in Dakar in Betracht.</p>

<p class="aufzhlung1">Das Mitbringen von <strong>Medikamenten</strong> ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.</p>

<p class="aufzhlung1">Touristen, die in den Senegal kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig im Senegal aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Senegal, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich vor einer Reise nach Senegal durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a href="file:///D:/Dokumente%20und%20Einstellungen/040-reise/Lokale%20Einstellungen/Temp/www.frm-web.de">www.frm-web.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="note">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.<br/>
</p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<p class="MsoNormal">-  zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;<br/>
-  auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;<br/>
-  nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;<br/>
-  trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell. </p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 23 May 2013 09:31:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SenegalSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551994/normal/175587/Japan.jpg" title="Japan" alt="Japan" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Allgemeine Reiseinformatinen - Bargeldverfügbarkeit</p>
</div><a name="doc366194bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><strong>Das Auswärtige Amt warnt weiterhin ausdrücklich vor Aufenthalten in der engeren Region um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung).</strong></p>

<p>Am 11. März 2011 gegen 14.45 Uhr Ortszeit (06.45 Uhr MEZ) ereignete sich im Nordosten Japans ca. 130 Kilometer östlich der Stadt Sendai und knapp 400 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Tokyo ein schweres Seebeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.</p>

<p>In drei Blöcken  des Atomkraftwerks Fukushima I kam es zu einem Kernschmelzen mit nachfolgender Freisetzung radioaktiver Stoffe. Die Anlagen sind derzeit in einem relativ stabilen Zustand. Die Bemühungen um die Eingrenzung der verbliebenen Gefährdungen dauern an. </p>

<p>Aus radiologischer Sicht ist ein Aufenthalt, außer in den gesperrten Gebieten in ganz Japan unbedenklich.<br/>
Bei den gesperrten Gebieten handelt es sich um<br/>
- den von der japanischen Regierung festgelegten 20-km-Umkreis um das Kernkraftwerk sowie<br/>
- das gesamte Gebiet der außerhalb dieses Umkreises gelegenen Ortschaft von Iitate sowie um Teile der Ortschaften von Katsurao, Minamisōma und Kawamata.</p>

<p class="MsoNormal">Weil eine Veränderung der radiologischen Situation am AKW Fukushima I zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist, wird empfohlen die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Anweisungen der japanischen Behörden sollten unbedingt befolgt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretungen in Japan unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.japan.diplo.de/Vertretung/japan/de/03-Reisehinweise-und-Kriseninformationen/0-Reisehinweise-und-Kriseninformationen.html%20"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.japan.diplo.de/</a></p>

<p class="MsoNormal">Zu kerntechnischen Fragen informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmu.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.bmu.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Die <strong>Sicherheitslage in der Region, speziell auf der koreanischen Halbinsel</strong>, wird vom Auswärtigen Amt genau beobachtet. Zur Zeit gibt es keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger, die sich in Japan aufhalten. Deutschen Staatsangehörigen, die sich (auch nur vorübergehend) in Japan aufhalten, wird geraten sich auf der Deutschenliste der Botschaft registrieren zu lassen (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a>).<br/>
</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc366194bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.</p>

<p>Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Überschwemmungen und Erdrutsche können zu Schäden führen. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Bargeldverfügbarkeit an Geldautomaten</em></p>

<p class="MsoNormal">Maestro-Bankkarten und die MasterCard können in Japan in der Regel zur Abhebung von Bargeld an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten), der Citibank und in den Seven-Eleven Supermärkten verwendet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer Bank, ob Sie Ihre Kreditkarte in Japan benutzen können bzw. wie Sie in Japan Bargeld erhalten.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc366194bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente:</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, vom 10. - 16. Lebensjahr mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise nach Japan mit einem Reisedokument, das deutschen Behörden bereits einmal als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung an der Grenze führen. Bitte klären Sie ggf. mit der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland, ob Ihnen vor Beginn Ihrer Japanreise ein neues Dokument ausgestellt werden kann</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme</em></p>

<p class="MsoNormal">Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.</p>

<p class="MsoNormal">Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende:</p>

<p class="MsoNormal">1.      sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden. Er erhält ein personalausweisähnliches "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist,</p>

<p class="MsoNormal">2.      die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.</p>

<p>Wer bereits bei seiner Einreise beabsichtigt, sich länger als 90 Tage in Japan aufzuhalten, erhält direkt bei der Einreise am Flughafen eine „Residence Card“ anstelle des „Certificate of Alien Registration“ des Einwohnermeldeamts. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt entfällt damit jedoch nicht.</p>

<p class="MsoNormal">Die Aneinanderfügung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Längere Aufenthalte oder Aufenthalte mit Arbeitsaufnahme</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder die japanischen Generalkonsulate in Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.jawhm.or.jp/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.jawhm.or.jp/</a></p>

<p class="MsoNormal"><em>Biometrische Daten</em></p>

<p class="MsoNormal">Japan erfasst seit dem 20. November 2007 von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.</p>

<p><em>Passzwang</em></p>

<p>In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Alien Registration Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc366194bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen.</p>

<p>Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000 Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen pro Gegenstand gezählt. Bargeld kann beliebig eingeführt werden.</p>

<p>Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als 1 Million Yen (eine Million Yen) und Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>

<p></p>
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<a name="doc366194bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Insbesondere in den letzten Monaten sind Touristen gezielt angeworben worden, illegale Substanzen nach Japan einzuschmuggeln. Aufgrund verschärfter Zollkontrollen hat dies zu einem spürbaren Anstieg von Verhaftungen bei der Einreise geführt.</p>

<p>Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy“, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Beim Besitz von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz von Amphetaminen sind es sogar zehn Jahre. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.</p>

<p>Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Botschaft Tokyo oder dem Generalkonsulat Osaka-Kobe in Verbindung setzen.</p>

<p>Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Tokyo.</p>
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<a name="doc366194bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Auf kleineren Inseln im Süden Japans soll noch Japanenzephalitis vorkommen. Bei Reisen hierhin ist die entsprechende Impfung zu erwägen.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressenlisten können bei Bedarf bei den deutschen Auslandsvertretungen angefordert werden) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

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    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 17:35:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Italien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ItalienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551990/normal/175583/Italien.jpg" title="Italien" alt="Italien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Italien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige </a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Zahlen von hohen Geldbeträgen in Bar</p>
</div>
<p><p></p>
</p>

<p></p>
<a name="doc360090bodyText1"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise<br/>
</h3>

<p>Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge auch in Italien hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.</p>

<p>Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino zum Bahnhof Rom-Trastevere sowie im Bahnhof selbst wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte (z.B. Hauptbahnhöfe Mailand und Neapel, belebte Metrostationen, in Neapel die Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden).</p>

<p class="MsoBodyText">Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vorneherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit.</p>

<p class="MsoBodyText">Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise (siehe auch Hinweise unter Allg. Reiseinformationen). Alternativ können die Dateien auf dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.</p>

<p class="MsoBodyText">Reduzieren Sie das Risiko von Autoeinbrüchen und lassen Sie keine scheinbar wertvollen Gegenstände im geparkten Auto liegen, auf keinen Fall Wertsachen und Ausweise.</p>

<p class="MsoBodyText">Parken Sie nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen – auch dies verhindert allerdings nicht mit Sicherheit jeden Übergriff. Neben Einbrüchen in PKW gibt es immer wieder auch Diebstähle von Autos und Wohnmobilen mit komplettem Inhalt.</p>

<p class="MsoBodyText">In jüngster Zeit treten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia bei Rom.</p>

<p class="MsoBodyText">Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren</p>

<p class="MsoBodyText">In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden. <br/>
</p>

<p class="MsoBodyText">Barzahlungen von mehr als 1.000,00 Euro sind in Italien aufgrund einer Direktive zur Nachvollziehbarkeit von Finanzierungen seit Anfang 2012 verboten.</p>

<p>Barzahlungen von mehr als 1.000,00 Euro sind in Italien aufgrund einer Direktive zur Nachvollziehbarkeit von Finanzierungen seit Anfang 2012 verboten.</p>

<p class="MsoNormal">In diesem Zusammenhang wird vor der Zahlung von hohen Geldbeträgen in bar bei der Abwicklung von An- und Verkäufen von wertvollen Objekten (z.B. Grundstücken, Yachten) ausdrücklich gewarnt. Nähere Informationen s. Webseite Botschaft Rom (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/de/04/Konsularischer__Service/Hilfe__durch__bo__seite.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rom.diplo.de</a>) .</p>
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<a name="doc360090bodyText2"></a><h3><br/>
<strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Da Flugreisen nach Deutschland meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen:<br/>
·         <span dir="ltr">dass Reisende, soweit sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen,<br/>
</span>·         <span dir="ltr">oder dass Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.<br/>
</span>Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Straßenverkehr</em></p>

<p class="MsoNormal">Vor der Abreise sollten sich Autofahrer mit grundlegenden Vorschriften vertraut machen (z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Promille-Grenze, etc.). Insbesondere das Befahren der verkehrsberuhigten Zonen in vielen Innenstädten (sog. ZTL, zone a traffico limitato) ist in Italien nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden. Genaue und tagesaktuelle Informationen zu Regelungen, die nicht den deutschen entsprechen, erteilt auch der ADAC.</p>

<p>Generell gilt der Hinweis, dass bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p class="MsoNormal">In den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.</p>
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<a name="doc360090bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong> </h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja, muss gültig sein.</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.</p>

<p class="MsoNormal">Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.</p>

<p class="MsoNormal">Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstiges</em></p>

<p class="MsoNormal">Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc360090bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von Euro 10.000,— übersteigt, deklariert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc360090bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.</p>
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<a name="doc360090bodyText6"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen <span class="MsoHyperlink">Hepatitis A wird besonders für die</span> südlichen Landesteile empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="MsoNormal">Die Angaben sind:    </p>

<p class="MsoNormal">           </p>

<p class="MsoNormal">•          zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</p>

<p class="MsoNormal">•          auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</p>

<p class="MsoNormal">•          immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</p>

<p class="MsoNormal">•          trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</p>

<p class="MsoNormal"> </p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 17:31:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ItalienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TansaniaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552196/normal/175796/Tansania.jpg" title="Tansania" alt="Tansania" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise - Unruhen in Mtwara</p>
</div><a name="doc353128bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p class="MsoNormal">Am 22. Mai 2013 ist es in der südtansanischen Stadt Mtwara zu gewaltsamen Demonstrationen gekommen. Deutsche Staatsangehörige in Mtwara sollten deshalb besondere Vorsicht walten lassen und sich von Menschenansammlungen und Demonstrationen fernhalten.</p>

<p class="MsoNormal">Reisenden wird, auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tansania, geraten, sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amtes unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a> anzumelden, über welches im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.</p>
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<a name="doc353128bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Allgemeine Lage</em></p>

<p class="MsoNormal">Reisenden wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Es wird zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten.</p>

<p class="MsoNormal">Auf der dem Festland Tansanias vorgelagerten Inselgruppe Sansibar ist es seit Mai 2012 in Stone Town / Sansibar-Stadt wiederholt zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen, ebenso seit Oktober 2012 in Teilen von Daressalam und in anderen Landesteilen. Im Februar 2013 kam es auf Sansibar zu gewaltsamen Übergriffen und Brandanschlägen auf christliche Einrichtungen sowie zur Ermordung eines geistlichen Würdenträgers. Anfang Mai 2013 wurde ein Anschlag auf eine Kirche in Arusha verübt.</p>

<p class="MsoNormal"><em> </em><em>Piraterie auf hoher See</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.<br/>
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim <em>Maritime Security Centre</em> unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mschoa.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mschoa.org</a> dringend empfohlen.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p class="MsoNormal">In der Region sind Attentate nicht auszuschließen. Die tansanische Regierung hat im Oktober 2011 die Sicherheitsstufe erhöht.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Derzeit häufen sich die Fälle, in denen Touristen von angeblichen Taxifahrern angesprochen und ihnen Fahrgelegenheiten angeboten werden, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, mit ihrer Bankkarte Geld vom Automaten abzuheben. Mehrfach wurden Touristen gezwungen, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers über Western Union zu erwirken. In und um Daressalam nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen. Es wird daher dringend empfohlen, ausschließlich registrierte Taxis zu nutzen. Diese sind an einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie zu erkennen. In Zweifelsfällen sollte der Fahrer gebeten werden, seine Registrierung vorzuzeigen.</p>

<p class="MsoNormal">Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden sollten auch tagsüber gemieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Strände in den Küstenstädten.</p>

<p class="MsoNormal">Mit Einbruch der Dunkelheit sollte von Spaziergängen und von Überlandfahrten abgesehen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten, sollte auf hinreichend vorhandene Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden.</p>
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<a name="doc353128bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Reisenden wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.</p>

<p>Das Straßennetz ist unzulänglich und überlastet. Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. Reisende sollten darauf achten, dass die von ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichen Zustand sind. Immer Sicherheitsgurt anlegen! Das größte Gesundheitsrisiko für Reisende in Tansania besteht darin, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß. </p>

<p class="MsoNormal">Im Allgemeinen sind Aufenthalte in den Nationalparks und in ihrer unmittelbaren Nähe als sicher zu betrachten; allerdings kam es im Juni 2012 bei Ikoma (nordöstlicher Eingang zum Nationalpark Serengeti) zu einem bewaffneten Raubüberfall mit Todesfolge.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Flugreisen</em></p>

<p class="MsoNormal">Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Benutzung von Fähren, einschließlich Sansibar</em></p>

<p class="MsoNormal"><br/>
Seit September 2011 ereigneten sich zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar drei schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Bei der Benutzung von Fähren sind augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren zu meiden. Bei Sturm und Gewitter sollte die nächste Möglichkeit einer ruhigen Überfahrt abgewartet werden.<br/>
Für aktuelle Informationen wird auf die Seite <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zati.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zati.org</a></span> des privaten Tourismusverbands Sansibars hingewiesen. Dieser kann auch per Email kontaktiert werden.<br/>
Alternativ zur Fährverbindung werden mehrfach täglich Flüge nach Sansibar angeboten.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geld/Kreditkarten</em></p>

<p>Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) und/oder Travellerschecks wird empfohlen. Allerdings werden von den Banken und Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2000 angenommen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. In Daressalam, Arusha und Stone Town auf Sansibar gibt es die Möglichkeit, bei der Barclays Bank tansanische Schilling mit der Bankcard am Automaten abzuheben. Dieser Service unterliegt jedoch gelegentlich Störungen, und man sollte sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen. Kreditkarten werden grundsätzlich in größeren Hotels akzeptiert.</p>
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<a name="doc353128bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja, für Kinder unter 12 Jahren</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:<br/>
</strong>Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte vor der Einreise bei der</p>

<p class="MsoNormal">Botschaft der Vereinigten Republik Tansania<br/>
Eschenallee 11<br/>
14050 Berlin-Charlottenburg<br/>
Tel.: +49 30 3030800<br/>
Fax: +49 30 30308020<br/>
E-Mail: <a href="mailto:info@tanzania-gov.de">info@tanzania-gov.de</a><br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tanzania-gov.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tanzania-gov.de</a></p>

<p class="MsoNormal">beantragt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Das Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50 US-Dollar oder 50 Euro und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc353128bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Einfuhr von pornographischem Material und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.</p>

<p>Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind).</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc353128bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.</p>

<p>Homosexuelle Handlungen sowie Prostitution werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Ebenso sind Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.</p>
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<a name="doc353128bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr erforderlich - siehe auch <a class="moz-txt-link-freetext" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/ith/chapters/ith2012en_countrylist.pdf"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></p>

<p>Entgegen diesen offiziellen Bestimmungen sind vereinzelt  auch bei Direkteinreisen aus Europa am Kilimanjaro International Airport sowie bei der Einreise nach Sansibar vom Festland Tansanias aus Kontrollen des Gelbfieberimpfzertifikats erfolgt, in Einzelfällen war es zu Impfungen vor Ort  gekommen. Das tansanische Gesundheitsministerium hat deshalb zwischenzeitlich folgende Regelung verbindlich festgelegt.</p>

<p>1. Reisende aus Endemiegebieten (Nachbarländer) benötigen eine Gelbfieberimpfung (wie oben festgehalten).</p>

<p>2. Reisende aus Nicht-Endemiegebieten (z. B. Europa) benötigen nur dann eine Gelbfieberimpfung, wenn sie in einem Gelbfiebergebiet den Flughafen beim Zwischenstopp verlassen oder mindestens 12 Stunden in diesem Flughafen auf ihren Anschlussflug warten.  </p>

<p>Da die Behörden auf Sansibar Einreisen vom Festland als Ankunft aus einem Endemiegebiet ansehen, wird für die Weiterreise auf die Insel der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.</p>

<p class="MsoBodyText">Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a></span> ).<br/>
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.<br/>
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A <span class="MsoHyperlink">und</span> Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Tansania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Landesweit besteht ein hohes Risiko unter 1.800 m. In Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (→ Dengue) und in den Abendstunden und nachts (→ Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.</p>

<p><em>Einige Grundregeln</em></p>

<p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)</em></p>

<p>In der Serengeti sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.</p>

<p><em>Dengue</em></p>

<p>Dengue-Fieber ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung, sie existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme, eine Impfung existiert nicht! Seit April 2010 werden immer wieder Menschen mit dem Verdacht einer Dengue-Infektion in Dar Es Salaam stationär behandelt. Mückenschutzmaßnahmen wie bei Malaria werden empfohlen.</p>

<p><em>Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)</em></p>

<p>Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.</p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (beispielsweise Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p><em>Gifttiere</em></p>

<p>In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.</p>

<p><em>Höhenkrankheit</em></p>

<p>Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimanjaro bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Merkblatt in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.</p>

<p>Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Es gibt im Land immer wieder Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></span></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 16:44:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TansaniaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MonacoSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
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    </div></div><h1 >Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderungen:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc406210bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Für Monaco besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
<a name="doc406210bodyText2"></a><h3>Allgemeine Reiseinformationen</h3>

<p>Monaco ist eines der sichersten Reiseländer weltweit. Das Fürstentum hat eine im Vergleich zur Einwohnerzahl hohe Dichte an Sicherheitskräften. Diesen gelingt es u. a. durch Prävention Allgemeinkriminalität, die man an einem solch touristisch interessanten Ort erwarten könnte, auf ein Minimum zu reduzieren.</p>
<a name="doc406210bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br/>
</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja, muss gültig sein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.</p>

<p class="MsoNormal">Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die Einreise nach Monaco Anwendung.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
<a name="doc406210bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p class="MsoNormal">Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.</p>
<a name="doc406210bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.</p>
<a name="doc406210bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Für die Einreise nach Monaco sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.</p>

<p>Monaco ist nicht Mitglied der EU.  Deutsche gesetzliche Versicherungen gelten daher nicht oder zumindest nicht automatisch. Reisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei ihrer deutschen Krankenversicherung zu erkundigen und gegebenenfalls eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.</p>

<p>Hinweise zur medizinischen Betreuung in Frankreich ergeben sich aus den Reisehinweisen zu Frankreich unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Frankreich/Sicherheitshinweise.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 13:09:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MonacoSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BelgienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551888/normal/175477/Belgien.jpg" title="Belgien" alt="Belgien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
<ul class="linklist">
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc333820bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Als Großstadt ist Brüssel verstärkt von Taschendiebstahl bzw. -raub und Kleinkriminalität betroffen. Die neuralgischen Punkte liegen hier vor allem im Bereich des Süd- und Nord­bahnhofs mit dem angrenzenden Stadtteil Molenbeek und entlang des Schelde-/Wille­broek-Kanals. Aber auch auf belebten Plätzen bzw. in Metrostationen und in der Nähe von Touristenattraktionen wird zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit geraten. </p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor.</p>

<p class="MsoNormal"><br/>
<br/>
</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Personalausweis:</strong> Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Ja, muss gültig sein</p>

<p><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:</strong> Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.<br/>
Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.</p>

<p><em>Reisen mit Heimtieren</em></p>

<p>Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:</p>

<p>Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Tier/Heimtiere/heimtiere_node.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.bmelv.de/</a> <br/>
</p>

<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft des Königreichs Belgien in Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.diplomatie.be/berlin"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.diplomatie.be/berlin</a></p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p class="MsoNormal">Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a>  ansehen oder telefonisch erfragen. </p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em>: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 13:05:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BelgienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Irak: Reisewarnung</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IrakSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551980/normal/175573/Irak.jpg" title="Irak" alt="Irak" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Irak: Reisewarnung</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc338430bodyText1">Reisewarnung</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc338430bodyText2">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc338430bodyText3">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: REisewarnung</p>
</div><a name="doc338430bodyText1"></a><h3><strong>Reisewarnung</strong></h3>

<p><strong>Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren entspannt hat, bleibt der Aufenthalt zumindest in einigen Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.</strong></p>

<p><strong>Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (</strong><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a><strong>) einzutragen.</strong></p>

<p><strong>Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die zum Reisezeitpunkt vorherrschende Sicherheitslage in den zu bereisenden Regionen beachtet und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird.</strong></p>

<p><strong>Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich.</strong></p>

<p><strong>In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden.</strong></p>

<p>Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten.</p>

<p>Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung<strong>. Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.</strong></p>

<p><strong>Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere</strong> in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Provinzen, insbesondere in den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Nineveh) sowie deren Umgebung. Dort ist weiterhin mit schweren Anschlägen auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen zu rechnen. Das Risiko von Entführungen besteht dort weiterhin, wobei Ausländer und die sie begleitenden Personen in besonderem Maße gefährdet sind.</p>

<p>Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.</p>

<p>In der Region <strong>Kurdistan-Irak</strong> mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Neben dem Generalkonsulat sind hier die Deutsche Schule Erbil, das Verbindungsbüro Erbil des Goethe-Instituts, das Informationszentrum des DAAD und das Deutsche Wirtschaftsbüro auch mit aus Deutschland entsandtem Personal tätig.</p>

<p>Die <strong>Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad</strong> ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.</p>

<p>Auch das <strong>Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil</strong> kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.</p>

<p>Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.</p>

<p></p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc338430bodyText2"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><strong>Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.</strong></p>

<p>Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden von der Botschaft und dem Generalkonsulat in Erbil nur nach Vereinbarung wahrgenommen.</p>

<p>Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.</p>

<p>Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 15 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.</p>

<p>Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.</p>

<p>Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.iraqiembassy-berlin.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.iraqiembassy-berlin.de</a></p>

<p>Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt <strong><em>nicht</em></strong> zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc338430bodyText3"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><strong>Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.</strong></p>

<p><em>Aktuell</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Neues Coronavirus (MERS-CoV)</em></p>

<p class="MsoNormal">Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.</p>

<p class="MsoNormal">Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Corona/Corona.html?cms_lv2=3223664&amp;cms_box=1&amp;cms_current=Coronavirus-Infektionen"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de/</a> .</p>

<p class="MsoNormal">Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 17.5.2013 unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ecdc.europa.eu/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.ecdc.europa.eu</a> ).</p>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus sowie Cholera empfohlen.</p>

<p></p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien, aber auch in südlichen Landesteilen endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen <em>(</em>z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand-by-Medikation kann diskutiert werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Cholera und andere Durchfallerkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2012 (Norden des Landes). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.</p>

<p><em>Einige Grundregeln:</em> Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p></p>

<p><em>HIV/ Aids</em></p>

<p>kommt auch in Irak vor, die Prävalenz in der Bevölkerung ist allerdings mit 0,01 % sehr gering. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p>Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!</p>

<p>Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht Ausländern jetzt das privat betreute Diplomatic Support Hospital zur Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 10:53:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IrakSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552228/normal/175820/USA.jpg" title="USA Vereinigte Staaten" alt="USA Vereinigte Staaten" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise<br/>
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Mitführen einer Kopie des Reisepasses</p>
</div><a name="doc335722bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p>Im Zusammenhang mit den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in den USA und den damit verbundenen Personaleinsparungen bei den für die Einreise, den Zoll und die Luftverkehrssicherheit zuständigen Behörden kam es in letzter Zeit vermehrt zu deutlich längeren Wartezeiten an den Flughäfen bei der Ein- und Ausreise.</p>
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<a name="doc335722bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p class="MsoNormal">Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf.</p>

<p>Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.</p>

<p>Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.</p>

<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des „<em>Department of Homeland Security</em>“ unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.dhs.gov</a> und bei der nachgeordneten „<em>Transportation Security Administration</em>“ unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tsa.gov/travelers/index.shtm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.tsa.gov</a></p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren.</p>

<p>In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren!</p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.<br/>
Ähnliches gilt im Mittleren Westen für Gefahren durch Tornados zwischen März und Juli.<br/>
Im Winter können an der Ostküste Schneestürme auftreten, die u.a. zu Einschränkungen des Flugverkehrs führen.</p>

<p>Bei allen diesen Naturkatastrophen wird dringend empfohlen, ausreichende Vorräte an Wasser, Lebensmittel anzulegen und gegebenenfalls Benzin mit sich zu führen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden unbedingt Folge zu leisten.</p>

<p>Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.</p>

<p>Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.nhc.noaa.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.nhc.noaa.gov</a> abrufbar.</p>

<p>In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Auch in anderen Bundesstaaten insbesondere im Süden und Südwesten der USA können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc335722bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Besonderheiten bei der Einreise</em></p>

<p>Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. </p>

<p>Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben :</p>

<p>• vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen),</p>

<p>• das Geburtsdatum und</p>

<p class="MsoNormal">• das Geschlecht</p>

<p class="MsoNormal">Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für:</p>

<p class="MsoNormal">• alle internationalen Flüge in die und aus den USA,</p>

<p class="MsoNormal">• alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften,</p>

<p class="MsoNormal">• alle inneramerikanischen Flüge.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tsa.gov/secureflight"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tsa.gov/secureflight</a></p>

<p>Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov/us-visit"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dhs.gov/us-visit</a> eingesehen werden.</p>

<p>Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.</p>

<p>Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.</p>

<p>Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen.</p>

<p>Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden.</p>

<p>In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen.</p>

<p>Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Webseite der amerikanischen Botschaft unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/faqs/reisen/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>usembassy.gov</a></span> abrufen. Wertvolle Informationen sind auch auf der Website von <em>U.S. Customs &amp; Border Protection</em> unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://help.cbp.gov/app/answers/list"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>help.cbp.gov</a></span> abrufbar.</p>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN-Nummer kann an Geldautomaten auch Bargeld abgehoben werden.<br/>
Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen.</p>

<p>In Deutschland hat die Umstellung der EC-Karten auf Chiptechnik begonnen. EC-Karten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist mit diesen neuen Karten nicht mehr möglich<br/>
Deshalb wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden.</p>

<p><em>Straßenverkehr / Mietwagen</em></p>

<p>Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen!</p>

<p>Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.</p>

<p>Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Link <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.statelocalgov.net/50states-public-works.cfm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.statelocalgov.net</a></span> auf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.</p>

<p>Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflicht-versicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche "Strafschadensersatz" ("punitive damages"), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu "Strafschadensersatz" können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten - stets möglich.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc335722bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja, Visum erforderlich</p>

<p><strong>Personalausweis:</strong> Nein, für US-Reisen nicht zugelassen</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, Visum erforderlich</p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Anmerkungen</strong>: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.<br/>
Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. <strong><br class="underline"/>
</strong></p>

<p><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong class="underline">Faustregel:</strong> Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe.</p>

<p class="MsoNormal">Dabei ist weiterhin folgendes zu beachten:</p>

<p class="MsoNormal">- der Pass muss in jedem Fall eine maschinenlesbare Zone enthalten<br/>
- Pässe, die ab dem 26.10.2005 ausgestellt wurden müssen über ein digitales Foto verfügen<br/>
- bei Pässen, die ab dem 26.10.2006 ausgestellt wurden muss es sich um elektronische Pässe mit einem digitalen Chip handeln, der biometrische Daten zum Passinhaber enthält.<br/>
<br/>
Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ferner Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.</p>

<p class="MsoNormal">Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>US Visa Waiver Programm</em></p>

<p class="MsoBodyText">Deutsche Staatsangehörige nehmen am <em>Visa Waiver</em><em>-</em>Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:</p>

<ul><li>im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,</li><li>mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,</li><li>ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und</li><li><strong>im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind</strong> („<em>Electronic System for Travel Authorization</em>“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.</p>

<p class="MsoBodyText">Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „<em>Visa Waiver</em>“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.</p>

<p class="MsoBodyText">Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:</p>

<ul><li>vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),</li><li>den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),</li><li>an einem Austauschprogramm teilnehmen,</li><li>eine Forschungsarbeit durchführen,</li><li>in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,</li><li>nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)</li><li>keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Electronic System for Travel Authorization (ESTA)</em></p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Seit dem 12. Januar 2009</strong> müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise <strong>zwingend</strong> via Internet unter<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://esta.cbp.dhs.gov/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>https://esta.cbp.dhs.gov</a><br/>
eine <strong>elektronische Einreiseerlaubnis</strong> („<em>Electronic System for Travel Authorization</em>“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.</p>

<p class="MsoBodyText">Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.</p>

<p class="MsoBodyText">Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „<em>Travel Authorization</em>“ beantragt werden:</p>

<ul><li>Wechsel des Reisepasses</li><li>Änderung des Namen</li><li>Wechsel des Geschlechts</li><li>Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular:</strong> Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.</p>

<p>Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung</p>

<p><a class="underline" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://esta.cbp.dhs.gov/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>https://esta.cbp.dhs.gov</a></p>

<p>direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.</p>

<p>Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link.</p>

<p>Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter<br/>
<a class="underline" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta</a></p>

<p>und<br/>
<span class="underline"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs</a></span></p>

<p><em>Weitere Hinweise</em></p>

<p><strong>Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin:</strong></p>

<p class="western"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/</a></p>

<p class="MsoBodyText">Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das <em>Department of Homeland Security</em> wenden. Das DHS hat ein <em>„Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“</em> unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov/trip"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dhs.gov/trip</a> eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.</p>

<p class="western">Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ice.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ice.gov</a></p>

<p class="western"><strong>Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht.</strong></p>

<p class="western">Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.</p>

<p class="western">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc335722bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cbp.gov</a></span></p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc335722bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.</p>

<p>Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden).</p>

<p>Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:</p>

<p><em>Rauschmittel</em></p>

<p>Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.</p>

<p><em>Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis</em></p>

<p>Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.</p>

<p><em>Alkoholgenuss</em></p>

<p>in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.</p>

<p><em>Rauchverbote</em></p>

<p>werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.</p>

<p><em>Nacktbaden</em></p>

<p>Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als "indecent exposure" unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.</p>

<p><em>Kinderpornographie und -missbrauch</em></p>

<p>Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.</p>

<p><em>Sexuelle Handlungen an Minderjährigen</em></p>

<p>Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.</p>

<p><em>Öffentliches Stillen</em></p>

<p>Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden.</p>

<p><em>Verletzung der Aufsichtspflicht</em></p>

<p>In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.</p>

<p><em>Prostitution</em></p>

<p>In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.</p>

<p><em>Stalking</em></p>

<p>In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, "Stalking" genannt, strafbar.</p>

<p><em>... und zu guter Letzt</em></p>

<p>Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben.. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.</p>

<p>Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.</p>
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<a name="doc335722bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.</p>

<p>Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.</p>

<p>Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.</p>

<p><em>West-Nil-Fieber (West Nile Virus)</em></p>

<p class="MsoNormal">ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Für den Aufenthalt im Freien wird die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. </p>

<p><em>Hantavirus</em></p>

<p>Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.<br/>
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (<strong>hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom,</strong> <span class="acronym">HFRS</span> oder <strong>kardio-pulmonales Syndrom,</strong> <span class="acronym">HPS</span> bzw. <span class="acronym">HCPS</span>).<br/>
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.<br/>
Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.</p>

<p>Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cdc.gov</a></span></p>

<p>In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 09:50:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MexikoSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552080/normal/175673/Mexiko.jpg" title="Mexiko" alt="Mexiko" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise<br/>
<br/>
<br/>
</p>
</div><a name="doc368646bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p class="MsoNormal">Die zuständigen mexikanischen Behörden haben seit einigen Tagen zu erhöhter Wachsamkeit wegen vermehrter Aktivität des Vulkans Popocatepetl aufgerufen, auch wenn nach deren Einschätzung derzeit nicht mit einem größeren Ausbruch des Popocatepetl zu rechnen ist. Die von den Behörden verhängte Sicherheitszone von 12 km um den Krater muss jedoch gemieden werden. Tagesaktuelle Hinweise finden sich auf der folgenden Homepage des mexikanischen Zivilschutzes: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cenapred.gob.mx/es/Instrumentacion/InstVolcanica/MVolcan/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.cenapred.gob.mx/es/Instrumentacion/InstVolcanica/MVolcan/</a>.</p>

<p></p>
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<a name="doc368646bodyText2"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Dies ist vor dem Hintergrund einer Großstadt von ca. 25 Mio. Einwohnern zu sehen. Immer wieder sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt. Den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität sowie der Drogenbanden untereinander sind seit Beginn des Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität Ende 2006, in dem auch Militär eingesetzt wird, mehr als 42.000 Menschen zum Opfer gefallen. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in den nördlichen Bundesstaaten an der Grenze zu den Vereinigten Staaten von Amerika sowie den mittleren Bundesstaaten wie beispielsweise Zacatecas, San Luís Potosí und Michoacán und den dort gelegenen Großstädten wie Tijuana, Ciudad Juarez, Reynosa, Monterrey, Torreon und Chihuahua, aber keineswegs auf diese beschränkt.</p>

<p>Sofern eine Reise in die nördlichen und mittleren Landesteile erforderlich ist, ist es ratsam, sich vor Ort über möglicherweise erforderliche Verhaltensmaßnahmen zu erkundigen (beispielsweise über bestimmte Stadtteile, die man ggf. insbesondere nachts meiden sollte o.Ä.).</p>

<p>Die Sicherheitslage in der Wirtschafts- und Universitätsmetropole Monterrey hat sich aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Drogenbanden seit Ende 2009 erheblich verschärft. Bei diesen Auseinandersetzungen kommen auch Unbeteiligte zu Schaden. Die Verschärfung der Lage hat bei den dort lebenden Deutschen zu einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und Anpassung an die gespannte Situation geführt; die Zahl der deutschen Studenten an den Universitäten von Monterrey ist stark zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund wird bei Aufenthalten im Großraum der Stadt Monterrey zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.</p>

<p>Das gilt auch für das Seebad Acapulco. Nach Festnahme oder Tod führender Mitglieder des Beltran-Leyva-Kartells kommt es dort derzeit zu vermehrten Nachfolgekämpfen mit Morden und Schießereien in den Straßen.</p>

<p>In Mexiko sollten ausschließlich  Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber ein beachtliches Risiko, entführt und/oder ausgeraubt zu werden.</p>

<p>Bei Fahrten mit der Untergrundbahn sollten Geld und Wertsachen nicht sichtbar am Körper getragen werden. Aber Achtung: Manche Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert!</p>

<p>Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:</p>

<ul><li>Achten Sie bei Menschenansammlungen und am Flughafen, auf Bahnhöfen, Bushaltestellen und U-Bahnstationen in Mexiko-Stadt besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.</li><li>Leisten Sie Anweisungen von Ordnungspersonal Folge und verhalten Sie sich zurückhaltend.</li><li>Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von ihren Waffen Gebrauch machen!</li><li>Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Fahrten mit dem Pkw. Auch sollten Reisen mit dem Bus nur am Tage durchgeführt werden. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. In solchen Fällen informieren Sie besser die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.</li><li>Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.</li><li>Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.</li><li>Verzichten Sie auf auffälligen (Mode-) Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.</li><li>Vorsicht an Geldautomaten:  Nutzen Sie möglichst nur Geldautomaten, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Achten Sie aber auch dort auf Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung, die Sie vielleicht ausspähen oder Ihnen folgen. Es hat bereits Überfälle mit Todesfolge an Geldautomaten auch auf deutsche Staatsangehörige gegeben.</li><li>Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Kopien dieser Dokumente sollten in elektronischer Form hinterlegt werden, so dass sie im Bedarfsfalle abgerufen werden können.</li><li>Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an entsprechend markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.</li><li>Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.</li><li>Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.</li><li>Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (also beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe/Gefängnis geahndet.</li><li>Achten Sie als Autofahrer oder Fußgänger - auch wenn die Ampel für Sie "grün" anzeigt - immer trotzdem auf vorbeifahrende Fahrzeuge.</li></ul>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Bei Überlandreisen mit dem eigenen Pkw ist es in der Vergangenheit zu Raubüberfällen gekommen. Es wird dringend dazu geraten, nur während des Tages zu reisen und Nachtfahrten in jedem Fall zu vermeiden. Zudem sollte, auch bei Fahrten auf Autobahnen, nur Halt an belebten Rastplätzen und Tankstellen gemacht werden. Der Stopp an kleinen Haltebuchten sollte vermieden werden.</p>

<p>Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mexikanisches Tourismusministerium) ist.</p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und in der Folge mit starken Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.</p>

<p>Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.</p>

<p>Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.nhc.noaa.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.nhc.noaa.gov</a> und <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.wunderground.com/tropical/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.wunderground.com/tropical/</a> abrufbar.</p>
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<a name="doc368646bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen</em></p>

<p>Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.</p>

<p>Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.</p>

<p>Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.</p>

<p>In den letzten Monaten wurden wiederholt Linien-Busse auf der Strecke zwischen "Terminal Norte" und der Pyramidenanlage Teotihuacan im Norden von Mexiko-Stadt überfallen. Es wird derzeit davon abgeraten, Teotihuacan mit Linienbussen zu besuchen. Touristenbusse dorthin sind weiterhin unbedenklich.</p>

<p><em>Reise mit dem PKW/Versicherung</em></p>

<p class="MsoNormal">In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für PKW-Halter. In 14 der 32 mexikanischen Staate, darunter in Yucatán und in Mexiko-Stadt, existiert eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) auch für den Fahrer eines PKW; bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der PKW beschlagnahmt werden. Gleichzeitig ist jedoch auch in den Staaten mit Versicherungspflicht nicht sichergestellt, dass Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein, sollte bei der Anmietung eines PKW stets mit der Autovermietung geklärt werden, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder optional angeboten wird und diese im letzteren Fall unbedingt abgeschlossen werden. Da weniger als 50 Prozent der PKW in Mexiko versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.</p>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.</p>

<p>Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden. Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.</p>

<p>Über „Western Union“ www.westernunion.de kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die „Reisebank AG“ <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.reisebank.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.reisebank.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Einzahlungen können auch bei der Deutschen Post AG getätigt werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.</p>

<p><em>Sonstige Hinweise</em></p>

<p>Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind US-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.</p>

<p>Strom: 110 V, 60 Hz.</p>

<p>Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden.</p>

<p>Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.</p>

<p><em>Nützliche Adressen</em></p>

<p><em>Flughafen Mexiko-Stadt<br/>
</em>Tel.: +52 2482 2424 (Zentrale)<br/>
a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): +52 2484 2400, Rufnummern +52 2484 2259 und +52 2258 8303<br/>
b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern +52 2482 2400, +52 2482 2288 und +52 2482 2341<br/>
Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.<br/>
Homepage des Flughafens: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.aicm.com"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.aicm.com</a></p>

<p><em>Instituto Nacional de Migracion</em> (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)<br/>
Tel.: +52 5387 2400 (Zentrale)<br/>
- Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)<br/>
- Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)<br/>
Homepage: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.inm.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.inm.gob.mx</a><br/>
E-Mail: <a href="mailto:informesdrdf@inami.gob.mx">informesdrdf@inami.gob.mx</a></p>

<p><em>Tourismusministerium</em> (Secretaria de Turismo)<br/>
Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)<br/>
Tel.: +52 3002 6300 (Zentrale)<br/>
Touristeninformation: +52 5089 7500 / +52 5250 0123 / +52 5250 0151<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.sectur.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.sectur.gob.mx</a></p>

<p><em>Homepage Mexiko-Stadt<br/>
</em><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mexicocity.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mexicocity.gob.mx</a></p>

<p><em>Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten in Berlin<br/>
</em>Klingelhöfer Str. 3 , 10785 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 2693230<br/>
E-Mail: <a href="mailto:mail@mexale.de">mail@mexale.de</a></p>

<p>Die Botschaft erteilt weiterführende Informationen zu Einreise-/Aufenthalt in Mexiko, Erwerbstätigkeit, Visumangelegenheiten sowie allgemeine Auskünfte zum mexikanischen Recht.</p>

<p>Listen von Krankenhäuser und Ärzten finden Sie unter „Regionalärztlichem Dienst“ auf der Website der Deutschen Botschaft unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mexiko.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mexiko.diplo.de</a></p>

<p><em>Telefonieren in Mexiko</em></p>

<p><em>Telefonate nach Deutschland:</em> 0049 + Vorwahl ohne 0 + Rufnummer<br/>
<em>Ferngespräche innerhalb Mexikos:</em> Vorwahl 01 + Ortsvorwahl + Rufnummer</p>

<p class="MsoNormal">Im Gegensatz  zu deutschen Handys haben in Mexiko erworbene Handys eine Ortsvorwahl, die gewählt werden muss:<br/>
<em>Mexikanisches Handy:</em> 044 + Ortsvorwahl + Rufnummer (bei Ortsgesprächen mit gleicher Ortsvorwahl)<br/>
<em>Ferngespräche  mit Handy:</em> 045 + Ortsvorwahl + Rufnummer<br/>
<em>Telefonate nach Mexiko:</em> 0052 + Ortsvorwahl + Rufnummer<br/>
Handy: 0052 1 +  Ortsvorwahl + Rufnummer</p>

<p class="MsoNormal">Der Erwerb eines Handys/einer SIM-Karte in Mexiko ist nach neuester Gesetzgebung nur möglich, wenn die persönlichen Daten des Erwerbers gespeichert werden.</p>
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<a name="doc368646bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br/>
</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:<br/>
</strong>Reisedokumente müssen noch sechs Monate, mindestens jedoch für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Am 9.11.2012 ist in Mexiko ein neues Ausländergesetz  (Ley de Migración) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. neue Regelungen zu folgenden Themenkreisen:</p>

<p class="MsoNormal"><em>Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen:</em></p>

<p class="MsoNormal">Es ist nicht mehr möglich, nach Einreise beispielsweise als Tourist einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Dieser muss zukünftig bei den mexikanischen Auslandsvertretungen außerhalb Mexikos beantragt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisen von Minderjährigen:</em></p>

<p class="MsoPlainText">Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen bis 23. Januar 2014 keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.</p>

<p class="MsoNormal">Voraussichtlich ab dem <strong>24. Januar</strong> <strong>2014</strong> benötigen alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, für die Ausreise aus Mexiko eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s. o.).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Erwerbstätigkeit / Menschenrechtsverteidiger</em></p>

<p class="MsoNormal">Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Ausländische Menschenrechtsverteidiger benötigen, falls sie in Mexiko aktiv werden wollen, eine derartige spezielle Aufenthaltserlaubnis. Die mexikanischen Behörden haben jüngst angekündigt, die geltende Rechtslage strikter als in der Vergangenheit umsetzen zu wollen.</p>

<p class="MsoNormal">Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbs- oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc368646bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis zu 3 Liter  alkoholische Getränke, bis zu 6 Liter Wein, 200 Zigaretten/25 Zigarren/200 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.</p>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.</p>

<p>Nähere Auskünfte unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.aduanas.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.aduanas.gob.mx</a></p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc368646bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.</p>

<p>Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, Guerrero und Oaxaca, bedürfen einer besonderen Genehmigung (siehe auch Erwerbstätigkeit/Menschenrechtsverteidiger). Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.</p>

<p>Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.</p>

<p>Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem  natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Strafe (Geld-/Gefängnisstrafe) gestellt; dies gilt auch für den Versuch der Mitnahme aus Mexiko nach Deutschland. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen.</p>

<p>Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen ( <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.df.gob.mx/wb/gdf/ministerio_publico_virtual"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.df.gob.mx</a> ). Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache im zuständigen "Ministerio Público", kann aber unter Umständen das Verfahren dort erheblich erleichtern, weil alle relevanten Informationen dort bereits vorliegen.</p>

<p>Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt, wie auch in anderen Landesteilen, die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Polizeidienststellen zu wenden. Diese nennen sich <em>Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista</em> und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgenden Anschriften zu finden:</p>

<p class="MsoNormal"><span lang="IT" xml:lang="IT">- Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. +52 5345 5382</span></p>

<p class="MsoNormal"><span lang="IT" xml:lang="IT">- Calle Victoria 76, e/ Luis Moya y Revillagigedo, Col. Centro, Delegación Cuauthémoc, Tel. +52 5346 8724</span></p>

<p class="MsoNormal"><span lang="IT" xml:lang="IT">- Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco, Delegación Miguel Hidalgo, Tel.: +52 5531 7449.</span></p>

<p class="MsoNormal">Dort können Anzeigen direkt aufgegeben werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen.</p>
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<a name="doc368646bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.</p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B sowie bei besonderer Exposition auch Tollwut und Typhus empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p class="Default">Es besteht ganzjährig ein <span class="underline">mittleres Übertragungs-Risiko (</span>p. falciparum &lt; 1%<span class="underline">)</span> in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten.</p>

<p class="Default">Als malariafrei gelten neben Höhenlagen (ca. &gt;1.000m) größere Städte und Yucatan.</p>

<p class="MsoNormal">Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall das Mitführen einer Notfall-Medikation („Standby“) mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.</p>

<p class="MsoNormal">In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Dengue-Fieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.</p>

<p class="MsoNormal">In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.</p>

<p class="MsoNormal">Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Leishmaniose</em></p>

<p class="MsoNormal">Die cutane und mucocutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).</p>

<p class="MsoNormal">Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: </p>

<ul><li class="MsoNormal">körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li class="MsoNormal">ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li class="MsoNormal">ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p class="MsoNormal"><em>Leptospirose</em></p>

<p class="MsoNormal">Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.</p>

<p class="MsoNormal">Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV / AIDS</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p class="MsoNormal">Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:</p>

<p class="MsoNormal">Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.</p>

<p class="Aufzhlung2">Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.</p>

<p class="Aufzhlung2">Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Mexiko durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a>).</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 17 May 2013 12:13:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MexikoSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UgandaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552220/normal/175822/Uganda.jpg" title="Uganda" alt="Uganda" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><p></p>
<div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung - keine inhaltlichen Änderungen</p>
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<p></p>
<a name="doc353420bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal">Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p class="MsoNormal">Die Wirren im Osten der Demokratischen Republik Kongo haben zu Flüchtlingsströmen im Südwesten Ugandas geführt. Reisen in unmittelbare Grenznähe sollten daher nach Möglichkeit vermieden werden. Örtliche Sicherheitsbehörden können ggfs. weitere Auskunft erteilen.</p>

<p><em>Terrorismus</em></p>

<p>Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten.</p>

<p>Zuletzt kam es am 11. Juli 2010 in der Hauptstadt Kampala zu Bombenanschlägen, bei denen es Todesopfer und viele Verletzte gab. Auch weiterhin ist von einer Gefährdung insbesondere weicher Ziele auszugehen.</p>

<p>Demonstrationen aus politischen und sozialen Gründen können sich spontan entwickeln und unvorhersehbar eskalieren. In der Vergangenheit – u.a. im September 2009 und im Frühjahr 2011 – kam es dabei zu Todesfällen. Größere Menschenansammlungen, aus welchem Grunde auch immer sie entstehen, sollten gemieden werden.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Nach Einbruch der Dunkelheit sollte – mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als relativ sicher gelten – auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala – Entebbe/Flughafen möglich. Aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird aber empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es zu Diebstählen aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) bzw. verringertem Verkehrsfluss kommen kann. Besondere Vorsicht ist im Kreuzungsbereich um den Clock Tower und die Industrial Zone in Kampala  angebracht. Taschen sowie andere Wertgegenstände sollten daher unbedingt verdeckt transportiert werden.</p>

<p class="MsoNormal"> Wegen des deutlich erhöhten Unfallrisikos wird von der Nutzung von Motorradtaxis ("Boda Bodas") grundsätzlich abgeraten. Darüber hinaus kommt es immer wieder, insbesondere nachts, zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete Passagiere. Insbesondere das bei jungen Leuten beliebte Partyviertel Kissementi mit seinen Bars und Clubs war dabei Ausgangspunkt.</p>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb von Uganda generell zu Vorsicht und Wachsamkeit.</p>

<p><strong>Von Reisen in die Region Karamoja im Nordosten an der Grenze zu Kenia (Distrikte Kaabong, Kotido, Moroto, Nakapiripirit) wird abgeraten</strong>, da dort Übergriffe durch kriminelle Elemente nicht ausgeschlossen werden können. Ein Besuch des Kidepo-Nationalparks ist möglich, sofern die Anreise per Flugzeug erfolgt (wird von den Reiseveranstaltern angeboten). </p>

<p>Aktuelle Information zur Situation in touristischen Zielgebieten können bei der <em>Uganda Wildlife Authority</em> (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ugandawildlife.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ugandawildlife.org</a></span> ), beim <em>Uganda Tourism Board</em> (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.visituganda.com"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.visituganda.com</a></span>)  und der <em>Uganda Tourism Association</em> (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ugandatourismassociation.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ugandatourismassociation.org</a></span> ) eingeholt werden. Bitte formulieren Sie Ihre Anfragen auf englisch.</p>

<p><em>Straßenverkehr/Fahrten zum Flughafen Entebbe</em></p>

<p>Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden.</p>

<p>Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc353420bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig.</p>

<p><em>Geld/Kreditkarten</em></p>

<p>Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. US-Dollar werden landesweit akzeptiert bzw. gewechselt, sofern es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Reiseschecks erzielen einen ungünstigen Umtauschkurs und können nur in größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden.</p>

<p class="MsoNormal">An den Geldautomaten der Stanbic Bank, die in allen städtischen Zentren vertreten ist, kann auch mit der deutschen EC-Karte (Maestro) Bargeld abgehoben werden. Der Höchstbetrag, der abgehoben werden kann, schwankt von Bank zu Bank erheblich und liegt zwischen 400.000 UGX und 700.000 UGX täglich.</p>
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<a name="doc353420bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum. Visa können vor Reiseantritt bei der ugandischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Einreisevisa werden aber auch am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen, gültig für 30 Tage, gegen eine Gebühr von derzeit 50 US-Dollar ausgestellt. Visa mit längerer Aufenthaltsdauer sowie für mehrere Einreisen (multiple entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den <span class="spelling-error">Einreisebestimmungen</span> erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error">Generalkonsulate</span> Ihres <span class="spelling-error">Ziellandes</span>.</p>
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<a name="doc353420bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.</p>

<p>Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.</p>

<p>Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.</p>

<p>Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <span class="standardLink"><a class="standardLink" href="http://www.zoll.de" title="Externer Link&amp;nbsp;www.zoll.de">www.zoll.de</a></span> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc353420bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.</p>

<p>Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Im Zweifelsfalle sollte zuvor gefragt werden.</p>

<p>Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.</p>

<p>Seit 2004 besteht ein umfassender Schutz der Nichtraucher in Uganda. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.</p>

<p class="MsoNormal">Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich. Da Homosexualität quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert ist und als mit traditionellen afrikanischen Werten nicht im Einklang stehend abgelehnt wird, ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.</p>
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<a name="doc353420bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Uganda gehört zu den von der WHO identifizierten Gelbfieberinfektionsgebieten. Eine Impfung für alle Reisenden wird wegen immer wieder vorkommender Ausbrüche vor Einreise dringend empfohlen. Gelbfieberimpfstoff ist in Uganda nicht immer verfügbar.</p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span>.</p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten)  ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung),  Mumps, Masern, Röteln (MmR), Pneumokokken  und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). <em>Plasmodium falciparum</em> (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.</p>

<p class="MsoNormal">Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<p class="MsoNormal">·         körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</p>

<p class="MsoNormal">·         besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</p>

<p class="MsoNormal">·         unter einem möglichst imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.</p>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>Für 2009 wurde geschätzt, dass 6,5 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind, insgesamt leben in Uganda ca. 1 Mio. Menschen mit HIV/AIDS. Die Tendenz ist steigend. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Sporadisch werden - nicht nur lokal beschränkte, sondern sich ggf. auch weiter ausbreitende Choleraausbrüche - gemeldet. In der Vergangenheit waren davon zumeist Flüchtlingslager im Westen an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo, in Einzelfällen aber auch Armutsviertel in Kampala betroffen.</p>

<p class="MsoNormal">Auch traten in der Vergangenheit immer wieder Typhusfälle (zuletzt im Osten des Landes, Bukwo-Distrikt) auf. Eine Choleraimpfung kann in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen (z. B. Katastropheneinsatz) u. U. indiziert sein.</p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Einige Grundregeln:</em> <br/>
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Uganda konsequent abgesehen werden. Auch angeblich sichere Gewässer und auch der Nil stellen ein Risiko dar. Lokale Informationen, angebliches Insiderwissen, dubiose Merkblätter lokaler Kliniken, Vereine oder sonstiger Lobby-Gruppen und die „Erfahrungen“ Ortsansässiger sind mit äußerster Vorsicht zu werten. Laut Aussage des WHO Landesbüros in Kampala sind alle Süßwassergewässer Ugandas bilharzioseinfestiert.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)</em></p>

<p class="MsoNormal">In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, besteht ein geringes, aber dennoch relevantes Infektionsrisiko, sich mit dem Erreger der Schlafkrankheit zu infizieren. Er wird durch tagaktive aggressive Tsetsefliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Stiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.</p>

<p><em>Hepatitis E</em></p>

<p>Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Die Infektion erfolgt durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert. Da es eine Impfung gegen dieses Virus derzeit nicht gibt, empfiehlt sich insbesondere für Schwangere, die o. g. Hygieneregeln zu beachten</p>

<p><em>Hämorrhagische Fieber</em></p>

<p>Zu den in Uganda immer wieder auftretenden hämorrhagischen Fiebern zählen die Gelbfieber-, Marburg Virus- und Ebola Virus-Infektionen.</p>

<p class="MsoNormal">Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist eine deutliche Blutungsneigung. Die Infektionen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert. Gelbfieber wird durch tagaktive Stechmücken jedoch nicht von Mensch-zu-Mensch übertragen.</p>

<p class="MsoNormal">Marburg- und Ebola-Infektionen treten in Zusammenhang mit Kontakt zu Fledermäusen auf. Infektionen nach dem Besuch von Fledermaushöhlen in Fort Portal in West-Uganda, sowie der „Python“-Höhle im Maramagambo-Wald (Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes) sind bekannt geworden. Außerdem stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten ein hohes Risiko dar.</p>

<p class="MsoNormal">Vorsichtsmaßnahmen:</p>

<p class="MsoNormal">·         Impfung gegen Gelbfieber</p>

<p class="MsoNormal">·         Meiden von Fledermaushöhlen und sonstigen Ansammlungen dieser Tiere</p>

<p class="MsoNormal">·         Meiden von Kontakt mit rohem Wildfleisch insbesondere von Affen („bush meat“)</p>

<p class="MsoNormal">·         Fernhalten von Krankenhäusern und Meiden von erkrankten Personen und deren Körperflüssigkeiten</p>

<p class="MsoNormal">Aktuelle Hinweise zu Ebola- und Marburgvirus-Erkrankungen in Uganda veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig auf der Website <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.afro.who.int/en/uganda/who-country-office-uganda.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.afro.who.int</a></span></p>

<p><em>Nodding Disease</em></p>

<p>Diese bisher nur bei einheimischen Kindern auftretende Nervenerkrankung ist nur wenig erforscht. Fehlernährung, genetische Faktoren, Wurminfektionen oder eine Kombination von Ursachen wird vermutet. Für Reisende besteht keine Gefahr.</p>

<p><em>Gifttiere</em></p>

<p>In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.</p>

<p><em>Weitere Gesundheitsgefahren</em></p>

<p>In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (<span class="hidden"><span class="underline"><span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span></span></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></span>)</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.<br/>
</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="note">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 17 May 2013 10:54:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UgandaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Iran: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html</link>
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<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
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    </div></div><h1 >Iran: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 24.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Präsidentschaftswahlen / Kommunikationsmittel</p>
</div><a name="doc337572bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><strong>Insbesondere im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im Juni 2013 ist die Lage in Teheran  derzeit zwar ruhig, aber angespannt. Vor dem Hintergrund einer schwierigen wirtschaftspolitischen Lage kann nicht ausgeschlossen werden, dass Proteste und Demonstrationen zu politisch sensiblen Themen aufflammen können. Daher ist im Zeitraum um die Präsidentschaftswahl besondere Vorsicht im Hinblick auf sich sammelnde Menschenmassen angebracht.  </strong></p>

<p><strong>Reisenden wird generell zur Vorsicht geraten und dringend empfohlen, jegliche Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.</strong></p>

<p><strong>Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 10. Februar – Revolutionstag; 14. Februar – Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen; 4. November - Besetzung der US-Botschaft; 14. November 2013 – Ashura Fest; 29. November – Übergriffe auf die britischen Botschaft; 7. Dezember - sog. Studententag.</strong></p>

<p>Der Gebrauch verschiedener <strong>Kommunikationsmedien</strong> ist derzeit nur stark eingeschränkt möglich. Sowohl Festnetzleitungen als auch Mobiltelefone sind häufig nicht erreichbar, und Telefonverbindungen in ausländische Netze kommen nur selten oder phasenweise zustande. Zahlreiche Internetseiten und Kommunikationsapplikationen sind nicht zugänglich, wie zum Beispiel Skype, Facebook oder verschiedene Email-Anbieter. Auch bekannte VPN’s und Proxys bieten kaum noch Zugang zum freien Internet.</p>

<p><strong>Fotografieren und Filmen</strong> (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.<br/>
</p>

<p>Iranischen Bürgern ist seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken.<br/>
</p>

<p>Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine <strong>Krisenvorsorgeliste</strong> aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a>. Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig.</p>

<p><em>Terrorismus</em></p>

<p class="western">Iran war in den letzten Jahren unregelmäßig Ziel terroristischer Anschläge, zuletzt zunehmend in Minderheitenregionen. Die Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.</p>

<p class="western">Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der <strong>Provinz Sistan-Belutschistan</strong> (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die iranische Regierung hat die Provinz im November 2007 für ausländische Staatsangehörige zur „no-go-area“ erklärt. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Zuletzt wurden am 15. Dezember 2010 bei einem Anschlag in einer Moschee der Stadt Chabahar mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt. Zuvor waren bei einem Doppelanschlag nahe einer schiitischen Moschee in Zahedan am 15. Juli 2010 mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 300 Personen wurden verletzt. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag waren am 18. Oktober 2009 mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Der Anschlag richtete sich gegen die Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Im September 2010 wurden bei einer Geiselnahme in dieser Region vier Menschen getötet.</p>

<p class="western">In der Provinz <strong>Kurdistan</strong> und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West Azerbaijan gibt es immer wieder Anschlagserien gegen lokale Repräsentanten aus Justiz, Sicherheitskräften und sunnitischem Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Auseinandersetzungen z.B. in der Stadt Sanandaj gibt es immer wieder Todesopfer. z.B. am 7.Oktober 2010 und 25. März 2011 als nach Medienberichten insgesamt sechs Polizisten und ein Passant ums Leben gekommen sowie zwölf weitere Personen verletzt wurden. Am 1. April 2011 wurden vier weitere Personen bei einem Bombenanschlag nahe der Stadt Marivan getötet. Seit Mitte Juli 2011 gibt es in der Region wieder verstärkt Kampfhandlungen zwischen Militär und der kurdischen Separatistenorganisation PEJAK, mit mehreren Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregionen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen.</p>

<p class="western"><strong>Terrorismus in anderen Landesteilen:</strong> Bei zwei Bombenanschlägen in Teheran, die sich offenbar gegen zwei iranische Nuklearwissenschaftler richteten, wurden am 29. November 2010 eine Person getötet und mehrere verletzt. Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Es wird empfohlen, bei Reisen in die Provinz Khuzestan die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u.a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens 12 Menschen getötet und 20 verletzt. Jegliche Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.</p>

<p class="western"><em>Reisen über Land</em></p>

<p class="western">Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.</p>

<p class="western"><strong>Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.</strong></p>

<p><strong>Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko.</strong> Des Weiteren  gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.</p>

<p>Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. <strong>Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.</strong></p>

<p class="western"><strong>Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen.</strong></p>

<p class="western">Die Deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Botschaft unter: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Bescheinigungen/__bescheinigungen.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.teheran.diplo.de</a> nachlesen</p>

<p class="western"><em>Bootsexkursionen</em></p>

<p class="western"><em>Besonderheiten in der „Straße von Hormuz</em></p>

<p class="western">Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.</p>

<p class="western"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").</p>

<p class="MsoNormal"><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.<br/>
</p>

<p><em>Militärische Sperrgebiete</em></p>

<p class="MsoNormal">Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.</p>

<p></p>
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<a name="doc337572bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).</p>

<p><em>Arbeitsaufnahme (Monteure, Sportler, Geschäftsleute)</em></p>

<p>Jeder der sich mit einer Arbeitserlaubnis in Iran aufhält, benötigt zur Ausreise ein Exitvisum, welches nur unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbestätigung des Finanzamtes und des Arbeitgebers durch die iranische Ausländerpolizei ausgestellt wird. Der Botschaft sind mehrere Fälle bekannt, in welchen deutschen Staatsangehörigen die Ausreise für einige Zeit auf Grund von Steuerrückständen oder sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber verweigert wurde.<br/>
Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollte der deutsche Arbeitnehmer deshalb unbedingt auf eine eindeutige Regelung zur Steuerpflicht achten. Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, wer die Steuerlast zu tragen hat und auf welche Weise diese beglichen wird. Im Einzelfall kann die rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes hilfreich und sinnvoll sein.<br/>
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor der geplanten Ausreise mit der Einleitung der Ausreiseformalitäten beginnt.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p class="MsoNormal">Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveler Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge mit einem Gegenwert von über 5.000 USD anzumelden (siehe auch Zollvorschriften).</p>

<p class="MsoNormal">Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken und Wechselstuben zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Der Bankenkurs unterscheidet sich derzeit erheblich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.</p>

<p><em>Flug-, Straßen- und Bahnverkehr</em></p>

<p>Alle internationalen Flüge ab Teheran werden nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.</p>

<p>Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut und es gibt viele inneriranische Busverbindungen.</p>

<p><em>Ramadan</em></p>

<p>Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. Der nächste Ramadan fällt voraussichtlich in die Zeit vom 11. Juli bis 8. August 2013. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.</p>

<p>Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.</p>
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<a name="doc337572bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, jedoch müssen ein Foto und eine freie Seite für das Visum vorhanden sein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen ab Einreise noch sechs Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.<br/>
Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Für die Einreise ist ein Visum erforderlich.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum).</strong> Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 10 US-$). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.</p>

<p><em>Visumerteilung am Flughafen</em></p>

<p>Die nach offiziellen Angaben noch bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation“ sehr restriktiv gehandhabt, so dass es zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommen kann. Das Visaportal des Außenministeriums, über welches die „pre-arrival Visa confirmation“ beantragt werden kann, ist derzeit aus technischen Gründen allerdings nicht zu erreichen. Reisenden wird deshalb empfohlen, rechtzeitig bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.</p>

<p>Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.</p>

<p><em>Krankenversicherung</em></p>

<p class="MsoNormal">Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Seit 23. September 2011 sind die iranischen Auslandsvertretungen verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen.</p>

<p><em>Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise</em></p>

<p>Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergang Astara) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe <em>Landesspezifische Sicherheitshinweise</em>).</p>

<p class="MsoNormal">Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz -- Van) geöffnet.</p>

<p class="MsoNormal">Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. </p>

<p class="MsoNormal">Bitte achten Sie bei der Einreise über den Land- oder Seeweg besonders darauf, dass ein Einreisestempel in Ihrem Pass angebracht wird. Wenn kein entsprechender Einreisestempel im Pass vorhanden ist, wird die Ausreise verweigert.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Einreise mit eigenem Auto - Dieselfahrzeug</em></p>

<p class="MsoNormal">Zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ist ein „Carnet de passage“ erforderlich. Es sollte des Weiteren unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran besteht.</p>

<p class="MsoNormal">Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private, ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.</p>

<p class="MsoNormal">Seit 2009 berichten deutsche Staatsangehörige vermehrt über Probleme bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug nach Iran. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Reise über die Voraussetzungen der Einreise mit einem Dieselfahrzeug bei den iranischen Behörden informieren.</p>

<p><em>Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern</em></p>

<p>Reisende, die neben <strong>der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit</strong> besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.</p>

<p>Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.</p>

<p>Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.</p>

<p>Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.</p>

<p>Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Unter anderem wird der Botschaft grundsätzlich keine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen gewährt. Begründet wird dies von iranischer Seite damit, dass das iranische Recht die doppelte Staatsangehörigkeit nicht kennt und Doppelstaater deswegen ausschließlich als iranische Staatsangehörige betrachtet werden.</p>

<p>Zur Ausreise aus Iran benötigen deutsch-iranische Doppelstaater zwingend einen iranischen Reisepass. Sollte die Gültigkeit des iranischen Reisepasses abgelaufen oder der Reisepass von den iranischen Behörden eingezogen worden sein, ist eine Ausreise aus Iran erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich. Der deutsche Reisepass allein berechtigt Doppelstaater nicht zur Ausreise aus Iran.<br/>
Zur Einreise nach Deutschland sollten reisende Doppelstaater zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass mit sich führen. Auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland. Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihnen die Mitreise auch mit einem Personalausweis oder ungültigem Reisepass gestattet wird.</p>

<p><em>Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater</em></p>

<p>Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten.  Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.</p>

<p>Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.</p>

<p class="Standardeinzug1"><span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einreisebestimmungen</span> können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einreisebestimmungen</span> müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Generalkonsulate</span> des <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Ziellandes</span> klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.</p>

<p><em>Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger</em></p>

<p>Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht dadurch nicht verloren. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt sowohl die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater als auch die deutsche Staatsangehörigkeit über die Mutter. Da die iranischen Behörden eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht akzeptieren, spielt die neben der iranischen bestehende deutsche Staatsangehörigkeit für sie keine Rolle. Ehefrau und Kinder werden in Iran ausschließlich wie iranische Staatsangehörige behandelt. Erfolgt die Eheschließung in Iran, ist es des Weiteren möglich, dass die iranischen Behörden bei der Ausstellung der neuen iranischen Geburtsurkunde für die Ehefrau den deutschen Reisepass der Frau einbehalten.</p>

<p>Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.</p>

<p>Da diese Konstellation in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.</p>

<p class="MsoNormal">Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich. Um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland aus diesem Grund zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor einer Reise nach Iran die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung zu beantragen.</p>

<p>Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug auch die weitergehenden Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft unter <br/>
<a class="MsoHyperlink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.teheran.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.teheran.diplo.de</a></p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc337572bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.<br/>
<br/>
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeldbeträgen mit einem Gegenwert bis zu 5.000 USD ist nicht anmeldepflichtig. Darüber hinaus gehende Beträge müssen bei der Einfuhr mithilfe eines Erklärungsformulars angemeldet werden. Die Ausfuhr von Barmitteln, die den Gegenwert von 5.000 USD üßbersteigen, ist nur möglich, wenn die Einfuhrerklärung oder ein entsprechender Bankbeleg o.ä. vorgelegt wird.</p>

<p>Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. +98 21 66702061 4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen</p>
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<a name="doc337572bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch und Mantel). Es werden vermehrte Straßenkontrollen durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).</p>

<p>Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.</p>

<p>Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.</p>

<p><strong>Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.</strong> Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.</p>

<p>Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, Qom sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.</p>

<p>Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.</p>

<p>Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng – in den meisten Fällen mit der Todesstrafe - bestraft.</p>
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<a name="doc337572bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a>). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.</p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.<br/>
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen</p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.</p>

<p class="MsoNormal">Im Iran existiert ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen im Südosten und Osten des Landes sowie im Grenzgebiet zum Irak. Dabei handelt es sich in circa 40 Prozent der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica. Ein geringes Übertragungsrisiko für die nur selten lebensbedrohliche Malaria tertiana besteht weiterhin im Norden, in den Grenzgebieten zu Armenien und Aserbeidschan, während der Sommermonate.</p>

<p class="MsoNormal">Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.</p>

<ul><li class="MsoNormal">Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,</li><li class="MsoNormal">das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und</li><li class="MsoNormal">das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder</li><li class="MsoNormal">der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)</li></ul>

<p class="MsoNormal">vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen durch Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Phlebotomen Fieber, West Nil Fieber oder Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a>) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen dann entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in den beschriebenen Regionen im Iran ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfall- und Darmerkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte und möglichst kohlensäurehaltige Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.</p>

<p class="MsoNormal">Cholera tritt im Iran immer wieder sporadisch auf, ist in aller Regel für Reisende und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Tollwut</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind im Iran außerhalb der Großstädte nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen in den Iran eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Leishmaniose</em></p>

<p class="MsoNormal">Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Iran Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Tuberkulose</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen können resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger entstehen. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!</p>

<p class="MsoNormal"><em>Grippe (Saisonale Influenza)</em></p>

<p class="MsoNormal">Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren im Iran vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen…) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Vogelgrippe (Influenza A H5N1)</em></p>

<p class="MsoNormal">In Iran sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen aufgetreten, zuletzt im Jahr 2006. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a>).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geographisch bedingte Erkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Der Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen und Bergsteiger. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen, besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.</p>

<p class="MsoNormal">Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.</p>

<p class="MsoNormal">Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u.a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.</p>

<p class="MsoNormal">Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.</p>

<p class="MsoNormal">Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es im Iran nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weitere Gesundheitsgefahren</em></p>

<p class="MsoNormal">Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden im Iran nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden immer wieder missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem mittleren bis hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen Kliniken Teherans oder ins Ausland, z.B. nach Dubai, erwogen werden. Dort wird ggf. vom Patienten erwartet, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a>). Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge in den Iran mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen, urbanen Kliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Iran bewusst sein.</p>

<p class="MsoNormal">Die Deutsche Botschaft in Teheran verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a>).</strong><br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="MsoNormal">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p class="MsoNormal"><span class="underline"> </span></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 17 May 2013 09:34:00 +0200</pubDate>
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