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Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 20.06.2013
(Unverändert gültig seit: 27.05.2013)
Letzte Änderung: Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor dem Hintergrund der aktuellen Drohungen aus Nordkorea sollte von Reisen nach Nordkorea, die nicht notwendig sind, derzeit abgesehen werden. Reisende sollten aktuelle Nachrichten über die Region aufmerksam verfolgen.
Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die schwierigen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und Nordkorea haben die Sicherheitslage für Reisende in den Norden nur vorübergehend beeinträchtigt. Diese Einschätzung gilt grundsätzlich auch weiterhin nach dem Start einer nordkoreanischen Langstreckenrakete am 12. Dezember 2012, dem am 12. Februar 2013 durch Nordkorea durchgeführten Nukleartest, sowie nach der Aufkündigung des Waffenstillstandsabkommens. Die Spannungen zwischen Nordkorea und Südkorea sowie den USA haben in den letzten Wochen zugenommen bis hin zu Kriegsdrohungen durch Nordkorea. Eine militärische Aktion seitens Nordkoreas kann nicht ausgeschlossen werden.
Mehrfach kam es zu Übergriffen der Bevölkerung auf fotografierende Ausländer, die ohne koreanische Begleiter in Pjöngjang zu Fuß unterwegs waren. Meist folgte anschließend eine Festnahme des Ausländers durch die Polizei. Deswegen sollte beim Fotografieren auch anscheinend harmloser Motive stets umsichtig vorgegangen und gegebenenfalls um Erlaubnis gefragt werden.
Die medizinische Versorgung, insbesondere auf dem Land, ist absolut unzureichend. Selbst auf Ersthelfer nach Autounfällen bei Überlandfahrten muss unter Umständen stundenlang gewartet werden. Sicherheitsgurte sollten wo immer möglich unbedingt benutzt werden, sind aber auch in für den Tourismus vorgesehenen Fahrzeugen oft nicht vorhanden
Allgemeine Reiseinformationen
Die Demokratische Volksrepublik Korea ist weltweit eines der Ausländern am wenigsten geöffneten Länder. Dem entsprechend ist Tourismus nur als Gruppen- oder Individualreise, in jedem Fall mit ständiger Begleitung durch einen Dolmetscher, zugelassen. Alle Besuche außerhalb der Hauptstadt sind genehmigungspflichtig, sie – wie im Übrigen der gesamte Reiseverlauf - werden von den Sicherheitsorganen strikt überwacht. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur auch in den zugänglichen Gebieten hat nur ein niedriges Niveau.
Die Demokratische Volksrepublik Korea wird seit Jahren von einer Versorgungskrise heimgesucht, die auch Auswirkungen auf Reisende hat. Mit Strom- und Wasserausfällen muss selbst in der Hauptstadt gerechnet werden, ebenso wie mit im Winter kaum geheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt.
Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung.
Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.
Die durch das Nuklear- und Raketenprogramm Nordkoreas hervorgerufenen politischen Spannungen auf der koreanischen Halbinsel haben bislang keine Auswirkungen auf die Sicherheit deutscher Staatsbürger in Nordkorea.
Zahlungsverkehr
Alle Ausgaben, die Ausländer in Nordkorea vornehmen, müssen in Fremdwährung (EURO, US-Dollar oder Yuan) und ausschließlich in bar geleistet werden; Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Geldautomaten gibt es nicht.
Es gibt keine Möglichkeit sich über Western Union oder andere Banken Geld nach Nordkorea zu transferieren, auch nicht über die deutsche Botschaft. Für die gesamte Reise und alle zu erwartenden Ausgaben müssen Barmittel mitgebracht werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch drei Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Demokratische Volksrepublik Korea ein Visum, das in der Regel von der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea in Berlin ausgestellt wird (in Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere DVRK-Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden). Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier Wochen. In jedem Fall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich. Bei touristischen Reisen regelt dies das Reisebüro. Die Antragsunterlagen können der DVRK-Botschaft vorab auf dem Postweg zugeschickt werden. Zur Visa-Erteilung selbst ist in der Regel eine persönliche Vorsprache nötig.
Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen etc. sind bei der Einreise zu deklarieren. Mobiltelefone und GPS sind zu deklarieren und zu hinterlegen. Computer werden auf Internet- und Telefoniefähigkeit untersucht, Computerdateien durchsucht. Devisen müssen bei Einreise deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren aller als sicherheitsrelevant geltenden Bereiche (militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken etc.) ist verboten. Gleiches gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch ärmlichere Teile der Städte. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen.
Drogenbesitz wird strengstens geahndet.
Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können den Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt bei den Infektionskrankheiten eines der größten Probleme dar. 2007 wurden die Häufigkeit mit 441 Kranken/100 000 Einwohner und die Neuerkrankungen mit 344/100 000 Einwohner angegeben.
Japanische Enzephalitis
Diese durch nachtaktive Moskitos übertragene Virusinfektion des Gehirns kommt in Nordkorea vor. Angaben über Erkrankungshäufigkeit liegen nicht vor. Ca. 38 % der Bevölkerung leben in Gebieten mit Übertragungsrisiko. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
HIV/AIDS
Über die Verbreitung von HIV in der Bevölkerung bzw. in Risikogruppen liegen keine Angaben vor. Vermutlich sind die Infektionsraten jedoch noch sehr niedrig. Auf Grund von Kontaktbeschränkungen zur einheimischen Bevölkerung scheint ein Übertragungsrisiko bei ungeschütztem Sexualkontakt allenfalls innerhalb der internationalen Ausländergemeinde möglich.
Weitere im Land vorkommende Erkrankungen sind Hepatitis A, B und C, Typhus, Tsutsugamushifieber, Hantavirusinfektionen, Wurminfektionen und Tollwut. Über die Erkrankungshäufigkeit liegen keine Angaben vor. Malaria (nur Tertiana Malaria P. vivax) kommt im Süden des Landes vor. Auf Grund der Reisebeschränkungen im Land stellen diese Infektionskrankheiten ein geringes oder kein Risiko dar.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten keinen westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Nachbarländern oder in Deutschland behandelt werden. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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