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Kann ich in Deutschland als Ferienjobber arbeiten? Kann ich als Deutscher im Ausland jobben?
"Working Holiday"-Programme existieren mit Australien, Neuseeland, Japan, der Republik Korea, Taiwan und Hongkong.
Die Programme sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthaltes können Ferienjobs angenommen werden.
Den Aufenthaltstitel können australische, neuseeländische und japanische Staatsangehörige bei jeder deutschen Auslandsvertretung oder nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Interessenten aus Korea, Taiwan und Hongkong müssen das erforderliche Visum vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Nähere Informationen zur Dauer des Antragsverfahrens, vorzulegenden Unterlagen, Gebühren usw. finden Sie auf der Internet-Seite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen.
Deutsche Interessenten wenden sich an die jeweiligen ausländischen Vertretungen in Deutschland, im Falle Taiwans an die Taipeh-Vertretungen in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München, im Falle Hongkongs an die chinesische Botschaft oder die chinesischen Generalkonsulate in Deutschland (oder an die zuständige Einwanderungsbehörde in Hongkong).
