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Menschenrechtsbeauftragte kritisiert angekündigte Hinrichtungen in Indonesien

27.07.2016 - Pressemitteilung

Anlässlich der angekündigten Hinrichtung von 14 Personen in Indonesien erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (27.07.):

Berichte über die unmittelbare bevorstehende Vollstreckung von 14 Todesurteilen in Indonesien erfüllen mich mit großer Sorge. Ich rufe den indonesischen Präsidenten Joko Widodo dazu auf, die Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen und zu einem Moratorium zurückzukehren.

Die Vollstreckung der Todesstrafe ist eine Verletzung des Rechts auf Leben, und die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab. Die Anwendung der Todesstrafe ist besonders bedenklich in Fällen, in denen erhebliche Zweifel an der Fairness der rechtlichen Verfahren bestehen. Menschenrechtsorganisationen berichten über erhebliche Mängel in den Verfahren gegen die Todeskandidaten in Indonesien, darunter Mangel an Rechtsbeistand und diplomatischer Betreuung. Manche der Urteile erfolgten auf Grund von Geständnissen, die möglicherweise durch Folter erzwungen wurden. Ich rufe die indonesischen Behörden nachdrücklich dazu auf, auf Hinrichtungen zu verzichten, diese Vorwürfe restlos aufzuklären und alle Zweifel an den Verfahren auszuräumen. Justizirrtümer werden durch die Hinrichtung von Verurteilten auf tragische Weise unumkehrbar.

Deutschland wie auch andere internationale Partner stehen bereit, gemeinsam mit Indonesien alternative Formen der Drogenpolitik zu entwickeln. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass die Todesstrafe kein wirksames Mittel für die Bekämpfung der Drogenkriminalität ist und nicht stärker abschreckend wirkt als lange Haftstrafen. Nach Artikel 6 des von Indonesien ratifizierten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist die Todesstrafe allenfalls für schwerwiegendste Verbrechen zulässig. Ihre Anwendung bei Drogendelikten ist daher eine Verletzung des Völkerrechts.

Hintergrund:

Das indonesische Strafrecht sieht die Todesstrafe für Verbrechen wie Mord, Terrorismus und illegalen Drogenhandel vor. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden in Indonesien keine Todesurteile vollstreckt. Anfang 2015 wurden trotz massiver internationaler Proteste erneut Hinrichtungen vollzogen. Danach hatte die indonesische Regierung internationalen Partner versichert, vorläufig auf weitere Vollstreckungen zu verzichten.

Am Freitag, den 29.07. könnten 14 wegen Drogenvergehen Verurteilte durch Erschießungskommando hingerichtet werden, darunter vier indonesische und zehn ausländische, mehrheitlich nigerianische Staatsangehörige. In einigen der Verfahren berichten Menschenrechtsorganisationen von erheblichen rechtsstaatlichen Mängeln.

Derzeit befinden sich mehr als 130 zum Tode verurteilte Personen in indonesischen Gefängnissen, nahezu die Hälfte von ihnen wegen Drogenvergehen. Die indonesische Regierung unter Präsident Widodo vertritt die Auffassung, Drogenmissbrauch nur mit der angeblich abschreckenden Wirkung der Todesstrafe bekämpfen zu können.

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