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Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechts­politik und humanitäre Hilfe

05.01.2022 - Artikel

Seit dem 5. Januar 2022 ist Luise Amtsberg die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe.

Portrait von Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe© Marco Fischer

Menschenrechte zu schützen und für ihre Achtung weltweit einzutreten, ist eine zentrale Aufgabe der deutschen Außenpolitik. Im Fokus des internationalen Engagements der Bundesregierung steht dabei nicht nur, dem Menschenrechtsschutz international einen institutionellen und politischen Rahmen zu schaffen, sondern vor allem der Schutz derjenigen, die von Menschenrechtsverletzungen bedroht und betroffen sind.

Das heißt in der Praxis ganz konkret: Menschenrechte zu schützen ist ein Auftrag für alle Politikbereiche. Ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen ist im ureigensten Interesse deutscher Politik: denn nur mit stabilen Staaten können wir dauerhaft friedliche Beziehungen gewährleisten, und langfristig kann Stabilität ohne den Respekt vor grundlegenden Menschenrechten nicht erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund wurde im November 1998 das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt eingerichtet. Seit dem 6. Januar 2022 ist Luise Amtsberg Beauftragte der Bundesregierung.

Aufgaben

Die Beauftragte ist Ansprechpartnerin für Fragen der Menschenrechtspolitik und der humanitären Hilfe. Zu ihren Aufgaben gehört es, die politischen Entwicklungen zu verfolgen und der Außenministerin Vorschläge zur Gestaltung der deutschen Politik in diesen Bereichen zu machen.

Im Rahmen ihrer Aufgabenstellung hält die Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe Verbindung zu vielen anderen Institutionen, die auf dem Gebiet der Menschenrechte oder der humanitären Hilfe tätig sind.

Dazu gehören

  • die anderen Ministerien,

  • der Deutsche Bundestag,

  • die Bundestagsfraktionen,

  • die Bundesländer,

  • der Koordinierungsausschuss humanitäre Hilfe,

  • politische wie private Stiftungen und

  • nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen.

Internationalen Menschenrechts­schutz stärken

Der regelmäßige Kontakt zu den Gremien der EU, der OSZE, des Europarats und der Vereinten Nationen, die sich mit dem Schutz der Menschenrechte oder mit Fragen der humanitären Hilfe befassen, ist wichtig, um auf internationaler Ebene erfolgreich Menschenrechtspolitik zu gestalten. Die Beauftragte ist hier ebenso engagiert wie bei den Sitzungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf, bei denen sie die deutsche Delegation leitet.

Zivilgesellschaft einbeziehen

Menschenrechtspolitik ist mehr noch als andere Politikbereiche auf die aktive und fortlaufende Partizipation der Zivilgesellschaft angewiesen. Die Beauftragte bildet hier eine Schnittstelle zwischen Regierung und Zivilgesellschaft. Dazu gehört die Teilnahme am nationalen und internationalen Menschenrechtsdiskurs, wie auch die enge Kooperation mit den internationalen Gremien und Einrichtungen des Menschenrechtsschutzes.

Menschenrechts­schutz in Deutschland

Die Beauftragte für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe ist zuständig für die Mitgestaltung der Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen. Es fällt nicht in ihren Aufgabenbereich, einzelnen, an sie herangetragenen Beschwerden über mögliche Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nachzugehen, hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen. Die Beauftragte übt nicht die Funktion einer so genannten Ombudsfrau aus.

Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes garantiert dafür den Rechtsweg.

Es gibt in Deutschland neben den Gerichten eine Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen, die sich für den Schutz der Menschenrechte engagieren. Beschwerdeinstanzen und Ansprechpartner sind etwa Petitionsausschüsse oder Bürgerbeauftrage. Solche Stellen werden meist als „Ombudsleute“ bezeichnet. Auch auf europäischer Ebene gibt es entsprechende Anlaufstellen.

Humanitäre Hilfe

Im Gegensatz zur längerfristigen Entwicklungszusammenarbeit handelt es sich bei der humanitären Hilfe um Sofort- und Katastrophenhilfe, die in Katastrophenfällen Leben retten und menschliches Leid lindern will.

Die Bereitschaft zur humanitären Hilfe ist ebenso wie das Eintreten für die Menschenrechte ein wichtiges, in unserer Verfassung und ihrem Bekenntnis zur Würde des Menschen angelegtes Element deutscher Außenpolitik. Wichtig ist allein der notleidende Mensch.

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