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 <title>Reisehinweise des Auswärtigen Amts</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de</link>
 <description>Reisehinweise des Auswärtigen Amts</description>
 <language>de-de</language>
 <copyright>Auswärtiges Amt</copyright>
 <ttl>60</ttl>
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 <title>Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551994/normal/175587/Japan.jpg" title="Japan" alt="Japan" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Fukushima)</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc366194bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Allgemeine Reiseinformatinen - Bargeldverfügbarkeit</p>
</div>
<p><p></p>
</p>
<a name="doc366194bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><strong>Das Auswärtige Amt warnt weiterhin ausdrücklich vor Aufenthalten in der engeren Region um das Kernkraftwerk Fukushima I im Nordosten der Insel Honshu (Teilreisewarnung).</strong></p>

<p>Am 11. März 2011 gegen 14.45 Uhr Ortszeit (06.45 Uhr MEZ) ereignete sich im Nordosten Japans ca. 130 Kilometer östlich der Stadt Sendai und knapp 400 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Tokyo ein schweres Seebeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.</p>

<p>In drei Blöcken  des Atomkraftwerks Fukushima I kam es zu einem Kernschmelzen mit nachfolgender Freisetzung radioaktiver Stoffe. Die Anlagen sind derzeit in einem relativ stabilen Zustand. Die Bemühungen um die Eingrenzung der verbliebenen Gefährdungen dauern an. </p>

<p>Aus radiologischer Sicht ist ein Aufenthalt, außer in den gesperrten Gebieten in ganz Japan unbedenklich.<br/>
Bei den gesperrten Gebieten handelt es sich um<br/>
- den von der japanischen Regierung festgelegten 20-km-Umkreis um das Kernkraftwerk sowie<br/>
- das gesamte Gebiet der außerhalb dieses Umkreises gelegenen Ortschaft von Iitate sowie um Teile der Ortschaften von Katsurao, Minamisōma und Kawamata.</p>

<p class="MsoNormal">Weil eine Veränderung der radiologischen Situation am AKW Fukushima I zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist, wird empfohlen die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Anweisungen der japanischen Behörden sollten unbedingt befolgt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretungen in Japan unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.japan.diplo.de/Vertretung/japan/de/03-Reisehinweise-und-Kriseninformationen/0-Reisehinweise-und-Kriseninformationen.html%20"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.japan.diplo.de/</a></p>

<p class="MsoNormal">Zu kerntechnischen Fragen informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmu.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.bmu.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Die <strong>Sicherheitslage in der Region, speziell auf der koreanischen Halbinsel</strong>, wird vom Auswärtigen Amt genau beobachtet. Zur Zeit gibt es keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger, die sich in Japan aufhalten. Deutschen Staatsangehörigen, die sich (auch nur vorübergehend) in Japan aufhalten, wird geraten sich auf der Deutschenliste der Botschaft registrieren zu lassen (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a>).<br/>
</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc366194bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können.</p>

<p>Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Überschwemmungen und Erdrutsche können zu Schäden führen. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Bargeldverfügbarkeit an Geldautomaten</em></p>

<p class="MsoNormal">Maestro-Bankkarten und die MasterCard können in Japan in der Regel  zur Abhebung von Bargeld an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten), der citibank und in den Seven-Eleven Supermärkten verwendet werden. Auch die Nutzung der MasterCard ist nicht immer möglich. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer Bank, ob Sie Ihre Kreditkarte in Japan benutzen können bzw. wie Sie in Japan Bargeld erhalten.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
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<a name="doc366194bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente:</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, vom 10. - 16. Lebensjahr mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise nach Japan mit einem Reisedokument, das deutschen Behörden bereits einmal als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung an der Grenze führen. Bitte klären Sie ggf. mit der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland, ob Ihnen vor Beginn Ihrer Japanreise ein neues Dokument ausgestellt werden kann</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme</em></p>

<p class="MsoNormal">Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.</p>

<p class="MsoNormal">Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende:</p>

<p class="MsoNormal">1.      sich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen anmelden. Er erhält ein personalausweisähnliches "Certificate of Alien Registration" mit Lichtbild, das stets mitzuführen ist,</p>

<p class="MsoNormal">2.      die Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die örtlich zuständige Einwanderungsbehörde (Immigration Office) verlängern lassen.</p>

<p>Wer bereits bei seiner Einreise beabsichtigt, sich länger als 90 Tage in Japan aufzuhalten, erhält direkt bei der Einreise am Flughafen eine „Residence Card“ anstelle des „Certificate of Alien Registration“ des Einwohnermeldeamts. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt entfällt damit jedoch nicht.</p>

<p class="MsoNormal">Die Aneinanderfügung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Längere Aufenthalte oder Aufenthalte mit Arbeitsaufnahme</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder die japanischen Generalkonsulate in Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.jawhm.or.jp/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.jawhm.or.jp/</a></p>

<p class="MsoNormal"><em>Biometrische Daten</em></p>

<p class="MsoNormal">Japan erfasst seit dem 20. November 2007 von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) bei der Einreise. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.</p>

<p><em>Passzwang</em></p>

<p>In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Alien Registration Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc366194bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen.</p>

<p>Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000 Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen pro Gegenstand gezählt. Bargeld kann beliebig eingeführt werden.</p>

<p>Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als 1 Million Yen (eine Million Yen) und Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>

<p></p>
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<a name="doc366194bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Insbesondere in den letzten Monaten sind Touristen gezielt angeworben worden, illegale Substanzen nach Japan einzuschmuggeln. Aufgrund verschärfter Zollkontrollen hat dies zu einem spürbaren Anstieg von Verhaftungen bei der Einreise geführt.</p>

<p>Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy“, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Beim Besitz von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz von Amphetaminen sind es sogar zehn Jahre. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.</p>

<p>Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Botschaft Tokyo oder dem Generalkonsulat Osaka-Kobe in Verbindung setzen.</p>

<p>Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Tokyo.</p>
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<a name="doc366194bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Auf kleineren Inseln im Süden Japans soll noch Japanenzephalitis vorkommen. Bei Reisen hierhin ist die entsprechende Impfung zu erwägen.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressenlisten können bei Bedarf bei den deutschen Auslandsvertretungen angefordert werden) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 17:35:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JapanSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Italien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ItalienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551990/normal/175583/Italien.jpg" title="Italien" alt="Italien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Italien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText1">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige </a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText2">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText3">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360090bodyText4">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Zahlen von hohen Geldbeträgen in Bar</p>
</div>
<p><p></p>
</p>

<p>Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge auch in Italien hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Vor allem in den Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.</p>

<p>Dabei sind insbesondere Fälle von Trickbetrug zu nennen, in denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, etc.) und dann durch Komplizen beraubt werden. Besonders auf der Regionalbahnstrecke vom Flughafen Rom-Fiumicino zum Bahnhof Rom-Trastevere sowie im Bahnhof selbst wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten. Gleiches gilt für alle größeren Städte und deren touristische Mittelpunkte (z.B. Hauptbahnhöfe Mailand und Neapel, belebte Metrostationen, in Neapel die Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden).</p>

<p class="MsoBodyText">Deshalb gilt wie bei jeder Urlaubsreise: Tragen Sie bei Spaziergängen nur das Notwendige bei sich. Große Bargeldbeträge und Originalausweisdokumente sollten Sie von vorneherein im Hotelsafe lassen. Führen Sie, wenn überhaupt, sichere (durch PIN geschützte) Kreditkarten mit.</p>

<p class="MsoBodyText">Nehmen Sie Fotokopien Ihrer Dokumente mit auf die Reise (siehe auch Hinweise unter Allg. Reiseinformationen). Alternativ können die Dateien auf dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.</p>

<p class="MsoBodyText">Reduzieren Sie das Risiko von Autoeinbrüchen und lassen Sie keine scheinbar wertvollen Gegenstände im geparkten Auto liegen, auf keinen Fall Wertsachen und Ausweise.</p>

<p class="MsoBodyText">Parken Sie nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen – auch dies verhindert allerdings nicht mit Sicherheit jeden Übergriff. Neben Einbrüchen in PKW gibt es immer wieder auch Diebstähle von Autos und Wohnmobilen mit komplettem Inhalt.</p>

<p class="MsoBodyText">In jüngster Zeit treten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia bei Rom.</p>

<p class="MsoBodyText">Tragen Sie Taschen oder Fotoapparate bei Spaziergängen generell nicht zur Straßenseite, um Diebstähle vom Motorrad aus zu erschweren</p>

<p class="MsoBodyText">In Neapel ist besondere Umsicht im Umgang mit wertvollen Uhren und Schmuck geboten, die bevorzugt entwendet werden. <br/>
</p>

<p class="MsoBodyText">Barzahlungen von mehr als 1.000,00 Euro sind in Italien aufgrund einer Direktive zur Nachvollziehbarkeit von Finanzierungen seit Anfang 2012 verboten.</p>

<p>Barzahlungen von mehr als 1.000,00 Euro sind in Italien aufgrund einer Direktive zur Nachvollziehbarkeit von Finanzierungen seit Anfang 2012 verboten.</p>

<p class="MsoNormal">In diesem Zusammenhang wird vor der Zahlung von hohen Geldbeträgen in bar bei der Abwicklung von An- und Verkäufen von wertvollen Objekten (z.B. Grundstücken, Yachten) ausdrücklich gewarnt. Nähere Informationen s. Webseite Botschaft Rom (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/de/04/Konsularischer__Service/Hilfe__durch__bo__seite.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/de/04/Konsularischer__Service/Hilfe__durch__bo__seite.html</a>) .</p>

<p><br/>
<strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></p>

<p class="MsoNormal">Da Flugreisen nach Deutschland meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden können, wird daher dringend empfohlen:<br/>
·         <span dir="ltr">dass Reisende, soweit sie über Reisepass und Personalausweis verfügen, eines dieser beiden Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen,<br/>
</span>·         <span dir="ltr">oder dass Kopien der Reisedokumente im Hotelsafe hinterlegt werden.<br/>
</span>Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland könnte dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Straßenverkehr</em></p>

<p class="MsoNormal">Vor der Abreise sollten sich Autofahrer mit grundlegenden Vorschriften vertraut machen (z. B. zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Promille-Grenze, etc.). Insbesondere das Befahren der verkehrsberuhigten Zonen in vielen Innenstädten (sog. ZTL, zone a traffico limitato) ist in Italien nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden. Genaue und tagesaktuelle Informationen zu Regelungen, die nicht den deutschen entsprechen, erteilt auch der ADAC.</p>

<p>Generell gilt der Hinweis, dass bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p class="MsoNormal">In den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.</p>
<a name="doc360090bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong> </h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja, muss gültig sein.</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.</p>

<p class="MsoNormal">Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.</p>

<p class="MsoNormal">Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstiges</em></p>

<p class="MsoNormal">Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc360090bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von Euro 10.000,— übersteigt, deklariert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360090bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360090bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen <span class="MsoHyperlink">Hepatitis A wird besonders für die</span> südlichen Landesteile empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="MsoNormal">Die Angaben sind:    </p>

<p class="MsoNormal">           </p>

<p class="MsoNormal">•          zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</p>

<p class="MsoNormal">•          auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</p>

<p class="MsoNormal">•          immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</p>

<p class="MsoNormal">•          trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</p>

<p class="MsoNormal"> </p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 17:31:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ItalienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TansaniaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552196/normal/175796/Tansania.jpg" title="Tansania" alt="Tansania" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353128bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise - Unruhen in Mtwara</p>
</div><a name="doc353128bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p class="MsoNormal">Am 22. Mai 2013 ist es in der südtansanischen Stadt Mtwara zu gewaltsamen Demonstrationen gekommen. Deutsche Staatsangehörige in Mtwara sollten deshalb besondere Vorsicht walten lassen und sich von Menschenansammlungen und Demonstrationen fernhalten.</p>

<p class="MsoNormal">Reisenden wird, auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tansania, geraten, sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amtes unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a> anzumelden, über welches im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc353128bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Allgemeine Lage</em></p>

<p class="MsoNormal">Reisenden wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Es wird zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten.</p>

<p class="MsoNormal">Auf der dem Festland Tansanias vorgelagerten Inselgruppe Sansibar ist es seit Mai 2012 in Stone Town / Sansibar-Stadt wiederholt zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen, ebenso seit Oktober 2012 in Teilen von Daressalam und in anderen Landesteilen. Im Februar 2013 kam es auf Sansibar zu gewaltsamen Übergriffen und Brandanschlägen auf christliche Einrichtungen sowie zur Ermordung eines geistlichen Würdenträgers. Anfang Mai 2013 wurde ein Anschlag auf eine Kirche in Arusha verübt.</p>

<p class="MsoNormal"><em> </em><em>Piraterie auf hoher See</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.<br/>
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim <em>Maritime Security Centre</em> unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mschoa.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mschoa.org</a> dringend empfohlen.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p class="MsoNormal">In der Region sind Attentate nicht auszuschließen. Die tansanische Regierung hat im Oktober 2011 die Sicherheitsstufe erhöht.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Derzeit häufen sich die Fälle, in denen Touristen von angeblichen Taxifahrern angesprochen und ihnen Fahrgelegenheiten angeboten werden, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, mit ihrer Bankkarte Geld vom Automaten abzuheben. Mehrfach wurden Touristen gezwungen, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers über Western Union zu erwirken. In und um Daressalam nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen. Es wird daher dringend empfohlen, ausschließlich registrierte Taxis zu nutzen. Diese sind an einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie zu erkennen. In Zweifelsfällen sollte der Fahrer gebeten werden, seine Registrierung vorzuzeigen.</p>

<p class="MsoNormal">Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden sollten auch tagsüber gemieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Strände in den Küstenstädten.</p>

<p class="MsoNormal">Mit Einbruch der Dunkelheit sollte von Spaziergängen und von Überlandfahrten abgesehen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten, sollte auf hinreichend vorhandene Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden.</p>
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<a name="doc353128bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Reisenden wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.</p>

<p>Das Straßennetz ist unzulänglich und überlastet. Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. Reisende sollten darauf achten, dass die von ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichen Zustand sind. Immer Sicherheitsgurt anlegen! Das größte Gesundheitsrisiko für Reisende in Tansania besteht darin, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß. </p>

<p class="MsoNormal">Im Allgemeinen sind Aufenthalte in den Nationalparks und in ihrer unmittelbaren Nähe als sicher zu betrachten; allerdings kam es im Juni 2012 bei Ikoma (nordöstlicher Eingang zum Nationalpark Serengeti) zu einem bewaffneten Raubüberfall mit Todesfolge.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Flugreisen</em></p>

<p class="MsoNormal">Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Benutzung von Fähren, einschließlich Sansibar</em></p>

<p class="MsoNormal"><br/>
Seit September 2011 ereigneten sich zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar drei schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Bei der Benutzung von Fähren sind augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren zu meiden. Bei Sturm und Gewitter sollte die nächste Möglichkeit einer ruhigen Überfahrt abgewartet werden.<br/>
Für aktuelle Informationen wird auf die Seite <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zati.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zati.org</a></span> des privaten Tourismusverbands Sansibars hingewiesen. Dieser kann auch per Email kontaktiert werden.<br/>
Alternativ zur Fährverbindung werden mehrfach täglich Flüge nach Sansibar angeboten.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geld/Kreditkarten</em></p>

<p>Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) und/oder Travellerschecks wird empfohlen. Allerdings werden von den Banken und Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2000 angenommen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. In Daressalam, Arusha und Stone Town auf Sansibar gibt es die Möglichkeit, bei der Barclays Bank tansanische Schilling mit der Bankcard am Automaten abzuheben. Dieser Service unterliegt jedoch gelegentlich Störungen, und man sollte sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen. Kreditkarten werden grundsätzlich in größeren Hotels akzeptiert.</p>
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<a name="doc353128bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja, für Kinder unter 12 Jahren</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:<br/>
</strong>Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte vor der Einreise bei der</p>

<p class="MsoNormal">Botschaft der Vereinigten Republik Tansania<br/>
Eschenallee 11<br/>
14050 Berlin-Charlottenburg<br/>
Tel.: +49 30 3030800<br/>
Fax: +49 30 30308020<br/>
E-Mail: <a href="mailto:info@tanzania-gov.de">info@tanzania-gov.de</a><br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tanzania-gov.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tanzania-gov.de</a></p>

<p class="MsoNormal">beantragt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Das Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50 US-Dollar oder 50 Euro und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc353128bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Einfuhr von pornographischem Material und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.</p>

<p>Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind).</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc353128bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.</p>

<p>Homosexuelle Handlungen sowie Prostitution werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Ebenso sind Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.</p>
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<a name="doc353128bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr erforderlich - siehe auch <a class="moz-txt-link-freetext" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/ith/chapters/ith2012en_countrylist.pdf"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></p>

<p>Entgegen diesen offiziellen Bestimmungen sind vereinzelt  auch bei Direkteinreisen aus Europa am Kilimanjaro International Airport sowie bei der Einreise nach Sansibar vom Festland Tansanias aus Kontrollen des Gelbfieberimpfzertifikats erfolgt, in Einzelfällen war es zu Impfungen vor Ort  gekommen. Das tansanische Gesundheitsministerium hat deshalb zwischenzeitlich folgende Regelung verbindlich festgelegt.</p>

<p>1. Reisende aus Endemiegebieten (Nachbarländer) benötigen eine Gelbfieberimpfung (wie oben festgehalten).</p>

<p>2. Reisende aus Nicht-Endemiegebieten (z. B. Europa) benötigen nur dann eine Gelbfieberimpfung, wenn sie in einem Gelbfiebergebiet den Flughafen beim Zwischenstopp verlassen oder mindestens 12 Stunden in diesem Flughafen auf ihren Anschlussflug warten.  </p>

<p>Da die Behörden auf Sansibar Einreisen vom Festland als Ankunft aus einem Endemiegebiet ansehen, wird für die Weiterreise auf die Insel der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.</p>

<p class="MsoBodyText">Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a></span> ).<br/>
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.<br/>
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A <span class="MsoHyperlink">und</span> Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Tansania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Landesweit besteht ein hohes Risiko unter 1.800 m. In Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (→ Dengue) und in den Abendstunden und nachts (→ Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.</p>

<p><em>Einige Grundregeln</em></p>

<p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)</em></p>

<p>In der Serengeti sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.</p>

<p><em>Dengue</em></p>

<p>Dengue-Fieber ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung, sie existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme, eine Impfung existiert nicht! Seit April 2010 werden immer wieder Menschen mit dem Verdacht einer Dengue-Infektion in Dar Es Salaam stationär behandelt. Mückenschutzmaßnahmen wie bei Malaria werden empfohlen.</p>

<p><em>Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)</em></p>

<p>Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.</p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (beispielsweise Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p><em>Gifttiere</em></p>

<p>In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.</p>

<p><em>Höhenkrankheit</em></p>

<p>Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimanjaro bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Merkblatt in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.</p>

<p>Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Es gibt im Land immer wieder Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></span></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

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    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 16:44:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TansaniaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MonacoSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552086/normal/175679/Monaco.jpg" title="Monaco" alt="Monaco" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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  <li>
  
	  
	  
		 
			
	
  
  
				 
		
    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc406210bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderungen:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc406210bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Für Monaco besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
<a name="doc406210bodyText2"></a><h3>Allgemeine Reiseinformationen</h3>

<p>Monaco ist eines der sichersten Reiseländer weltweit. Das Fürstentum hat eine im Vergleich zur Einwohnerzahl hohe Dichte an Sicherheitskräften. Diesen gelingt es u. a. durch Prävention Allgemeinkriminalität, die man an einem solch touristisch interessanten Ort erwarten könnte, auf ein Minimum zu reduzieren.</p>
<a name="doc406210bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br/>
</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja, muss gültig sein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.</p>

<p class="MsoNormal">Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die Einreise nach Monaco Anwendung.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
<a name="doc406210bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p class="MsoNormal">Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.</p>
<a name="doc406210bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.</p>
<a name="doc406210bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Für die Einreise nach Monaco sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.</p>

<p>Monaco ist nicht Mitglied der EU.  Deutsche gesetzliche Versicherungen gelten daher nicht oder zumindest nicht automatisch. Reisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei ihrer deutschen Krankenversicherung zu erkundigen und gegebenenfalls eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.</p>

<p>Hinweise zur medizinischen Betreuung in Frankreich ergeben sich aus den Reisehinweisen zu Frankreich unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Frankreich/Sicherheitshinweise.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 13:09:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MonacoSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BelgienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551888/normal/175477/Belgien.jpg" title="Belgien" alt="Belgien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc333820bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div><a name="doc333820bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Als Großstadt ist Brüssel verstärkt von Taschendiebstahl bzw. -raub und Kleinkriminalität betroffen. Die neuralgischen Punkte liegen hier vor allem im Bereich des Süd- und Nord­bahnhofs mit dem angrenzenden Stadtteil Molenbeek und entlang des Schelde-/Wille­broek-Kanals. Aber auch auf belebten Plätzen bzw. in Metrostationen und in der Nähe von Touristenattraktionen wird zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit geraten. </p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor.</p>

<p class="MsoNormal"><br/>
<br/>
</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Personalausweis:</strong> Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Ja, muss gültig sein</p>

<p><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:</strong> Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.<br/>
Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.</p>

<p><em>Reisen mit Heimtieren</em></p>

<p>Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:</p>

<p>Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Tier/Heimtiere/heimtiere_node.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.bmelv.de/</a> <br/>
</p>

<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft des Königreichs Belgien in Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.diplomatie.be/berlin"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.diplomatie.be/berlin</a></p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p class="MsoNormal">Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a>  ansehen oder telefonisch erfragen. </p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc333820bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
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<a name="doc333820bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em>: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
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    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 13:05:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BelgienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Irak: Reisewarnung</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IrakSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551980/normal/175573/Irak.jpg" title="Irak" alt="Irak" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Irak: Reisewarnung</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc338430bodyText1">Reisewarnung</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc338430bodyText2">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc338430bodyText3">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: REisewarnung</p>
</div><a name="doc338430bodyText1"></a><h3><strong>Reisewarnung</strong></h3>

<p><strong>Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren entspannt hat, bleibt der Aufenthalt zumindest in einigen Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.</strong></p>

<p><strong>Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit der Deutschen Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (</strong><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a><strong>) einzutragen.</strong></p>

<p><strong>Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die zum Reisezeitpunkt vorherrschende Sicherheitslage in den zu bereisenden Regionen beachtet und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird.</strong></p>

<p><strong>Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich.</strong></p>

<p><strong>In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden.</strong></p>

<p>Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten.</p>

<p>Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung<strong>. Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.</strong></p>

<p><strong>Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere</strong> in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Provinzen, insbesondere in den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Nineveh) sowie deren Umgebung. Dort ist weiterhin mit schweren Anschlägen auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen zu rechnen. Das Risiko von Entführungen besteht dort weiterhin, wobei Ausländer und die sie begleitenden Personen in besonderem Maße gefährdet sind.</p>

<p>Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.</p>

<p>In der Region <strong>Kurdistan-Irak</strong> mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Neben dem Generalkonsulat sind hier die Deutsche Schule Erbil, das Verbindungsbüro Erbil des Goethe-Instituts, das Informationszentrum des DAAD und das Deutsche Wirtschaftsbüro auch mit aus Deutschland entsandtem Personal tätig.</p>

<p>Die <strong>Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad</strong> ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.</p>

<p>Auch das <strong>Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil</strong> kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.</p>

<p>Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.</p>

<p></p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc338430bodyText2"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><strong>Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.</strong></p>

<p>Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden von der Botschaft und dem Generalkonsulat in Erbil nur nach Vereinbarung wahrgenommen.</p>

<p>Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.</p>

<p>Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 15 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.</p>

<p>Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.</p>

<p>Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.iraqiembassy-berlin.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.iraqiembassy-berlin.de</a></p>

<p>Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt <strong><em>nicht</em></strong> zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc338430bodyText3"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><strong>Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.</strong></p>

<p><em>Aktuell</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Neues Coronavirus (MERS-CoV)</em></p>

<p class="MsoNormal">Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.</p>

<p class="MsoNormal">Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Corona/Corona.html?cms_lv2=3223664&amp;cms_box=1&amp;cms_current=Coronavirus-Infektionen"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de/</a> .</p>

<p class="MsoNormal">Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 17.5.2013 unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ecdc.europa.eu/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.ecdc.europa.eu</a> ).</p>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus sowie Cholera empfohlen.</p>

<p></p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien, aber auch in südlichen Landesteilen endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen <em>(</em>z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand-by-Medikation kann diskutiert werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Cholera und andere Durchfallerkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2012 (Norden des Landes). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.</p>

<p><em>Einige Grundregeln:</em> Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p></p>

<p><em>HIV/ Aids</em></p>

<p>kommt auch in Irak vor, die Prävalenz in der Bevölkerung ist allerdings mit 0,01 % sehr gering. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p>Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!</p>

<p>Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht Ausländern jetzt das privat betreute Diplomatic Support Hospital zur Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 10:53:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IrakSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html</link>
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    </div></div><h1 >USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 22.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc335722bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise<br/>
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Mitführen einer Kopie des Reisepasses</p>
</div><a name="doc335722bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p>Im Zusammenhang mit den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in den USA und den damit verbundenen Personaleinsparungen bei den für die Einreise, den Zoll und die Luftverkehrssicherheit zuständigen Behörden kam es in letzter Zeit vermehrt zu deutlich längeren Wartezeiten an den Flughäfen bei der Ein- und Ausreise.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc335722bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p class="MsoNormal">Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf.</p>

<p>Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.</p>

<p>Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.</p>

<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des „<em>Department of Homeland Security</em>“ unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.dhs.gov</a> und bei der nachgeordneten „<em>Transportation Security Administration</em>“ unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tsa.gov/travelers/index.shtm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.tsa.gov</a></p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren.</p>

<p>In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren!</p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.<br/>
Ähnliches gilt im Mittleren Westen für Gefahren durch Tornados zwischen März und Juli.<br/>
Im Winter können an der Ostküste Schneestürme auftreten, die u.a. zu Einschränkungen des Flugverkehrs führen.</p>

<p>Bei allen diesen Naturkatastrophen wird dringend empfohlen, ausreichende Vorräte an Wasser, Lebensmittel anzulegen und gegebenenfalls Benzin mit sich zu führen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden unbedingt Folge zu leisten.</p>

<p>Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.</p>

<p>Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.nhc.noaa.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.nhc.noaa.gov</a> abrufbar.</p>

<p>In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Auch in anderen Bundesstaaten insbesondere im Süden und Südwesten der USA können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc335722bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Besonderheiten bei der Einreise</em></p>

<p>Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. </p>

<p>Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben :</p>

<p>• vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen),</p>

<p>• das Geburtsdatum und</p>

<p class="MsoNormal">• das Geschlecht</p>

<p class="MsoNormal">Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für:</p>

<p class="MsoNormal">• alle internationalen Flüge in die und aus den USA,</p>

<p class="MsoNormal">• alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften,</p>

<p class="MsoNormal">• alle inneramerikanischen Flüge.</p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tsa.gov/secureflight"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tsa.gov/secureflight</a></p>

<p>Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov/us-visit"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dhs.gov/us-visit</a> eingesehen werden.</p>

<p>Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.</p>

<p>Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.</p>

<p>Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen.</p>

<p>Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden.</p>

<p>In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen.</p>

<p>Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Webseite der amerikanischen Botschaft unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/faqs/reisen/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>usembassy.gov</a></span> abrufen. Wertvolle Informationen sind auch auf der Website von <em>U.S. Customs &amp; Border Protection</em> unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://help.cbp.gov/app/answers/list"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>help.cbp.gov</a></span> abrufbar.</p>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN-Nummer kann an Geldautomaten auch Bargeld abgehoben werden.<br/>
Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen.</p>

<p>In Deutschland hat die Umstellung der EC-Karten auf Chiptechnik begonnen. EC-Karten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist mit diesen neuen Karten nicht mehr möglich<br/>
Deshalb wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden.</p>

<p><em>Straßenverkehr / Mietwagen</em></p>

<p>Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen!</p>

<p>Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.</p>

<p>Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Link <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.statelocalgov.net/50states-public-works.cfm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.statelocalgov.net</a></span> auf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.</p>

<p>Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflicht-versicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche "Strafschadensersatz" ("punitive damages"), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu "Strafschadensersatz" können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten - stets möglich.</p>
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<a name="doc335722bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja, Visum erforderlich</p>

<p><strong>Personalausweis:</strong> Nein, für US-Reisen nicht zugelassen</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, wenn der Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde ist die Einreise visumsfrei möglich, ansonsten: Visum erforderlich</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja, Visum erforderlich</p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Anmerkungen</strong>: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.<br/>
Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. <strong><br class="underline"/>
</strong></p>

<p><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong class="underline">Faustregel:</strong> Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe.</p>

<p class="MsoNormal">Dabei ist weiterhin folgendes zu beachten:</p>

<p class="MsoNormal">- der Pass muss in jedem Fall eine maschinenlesbare Zone enthalten<br/>
- Pässe, die ab dem 26.10.2005 ausgestellt wurden müssen über ein digitales Foto verfügen<br/>
- bei Pässen, die ab dem 26.10.2006 ausgestellt wurden muss es sich um elektronische Pässe mit einem digitalen Chip handeln, der biometrische Daten zum Passinhaber enthält.<br/>
<br/>
Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ferner Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.</p>

<p class="MsoNormal">Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>US Visa Waiver Programm</em></p>

<p class="MsoBodyText">Deutsche Staatsangehörige nehmen am <em>Visa Waiver</em><em>-</em>Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:</p>

<ul><li>im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,</li><li>mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,</li><li>ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und</li><li><strong>im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind</strong> („<em>Electronic System for Travel Authorization</em>“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.</p>

<p class="MsoBodyText">Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „<em>Visa Waiver</em>“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.</p>

<p class="MsoBodyText">Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:</p>

<ul><li>vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),</li><li>den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),</li><li>an einem Austauschprogramm teilnehmen,</li><li>eine Forschungsarbeit durchführen,</li><li>in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,</li><li>nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)</li><li>keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Electronic System for Travel Authorization (ESTA)</em></p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Seit dem 12. Januar 2009</strong> müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „<em>Visa Waiver</em>“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise <strong>zwingend</strong> via Internet unter<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://esta.cbp.dhs.gov/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>https://esta.cbp.dhs.gov</a><br/>
eine <strong>elektronische Einreiseerlaubnis</strong> („<em>Electronic System for Travel Authorization</em>“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.</p>

<p class="MsoBodyText">Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.</p>

<p class="MsoBodyText">Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „<em>Travel Authorization</em>“ beantragt werden:</p>

<ul><li>Wechsel des Reisepasses</li><li>Änderung des Namen</li><li>Wechsel des Geschlechts</li><li>Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)</li></ul>

<p class="MsoBodyText">Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular:</strong> Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.</p>

<p>Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung</p>

<p><a class="underline" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="https://esta.cbp.dhs.gov/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>https://esta.cbp.dhs.gov</a></p>

<p>direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.</p>

<p>Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link.</p>

<p>Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter<br/>
<a class="underline" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta</a></p>

<p>und<br/>
<span class="underline"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs</a></span></p>

<p><em>Weitere Hinweise</em></p>

<p><strong>Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin:</strong></p>

<p class="western"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://german.germany.usembassy.gov/visa/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://german.germany.usembassy.gov/visa/</a></p>

<p class="MsoBodyText">Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das <em>Department of Homeland Security</em> wenden. Das DHS hat ein <em>„Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“</em> unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dhs.gov/trip"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dhs.gov/trip</a> eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.</p>

<p class="western">Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ice.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ice.gov</a></p>

<p class="western"><strong>Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht.</strong></p>

<p class="western">Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.</p>

<p class="western">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc335722bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cbp.gov</a></span></p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc335722bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.</p>

<p>Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden).</p>

<p>Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:</p>

<p><em>Rauschmittel</em></p>

<p>Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.</p>

<p><em>Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis</em></p>

<p>Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.</p>

<p><em>Alkoholgenuss</em></p>

<p>in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.</p>

<p><em>Rauchverbote</em></p>

<p>werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.</p>

<p><em>Nacktbaden</em></p>

<p>Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als "indecent exposure" unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.</p>

<p><em>Kinderpornographie und -missbrauch</em></p>

<p>Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.</p>

<p><em>Sexuelle Handlungen an Minderjährigen</em></p>

<p>Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.</p>

<p><em>Öffentliches Stillen</em></p>

<p>Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden.</p>

<p><em>Verletzung der Aufsichtspflicht</em></p>

<p>In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.</p>

<p><em>Prostitution</em></p>

<p>In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.</p>

<p><em>Stalking</em></p>

<p>In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, "Stalking" genannt, strafbar.</p>

<p><em>... und zu guter Letzt</em></p>

<p>Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben.. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.</p>

<p>Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.</p>
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<a name="doc335722bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.</p>

<p>Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.</p>

<p>Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.</p>

<p><em>West-Nil-Fieber (West Nile Virus)</em></p>

<p class="MsoNormal">ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Für den Aufenthalt im Freien wird die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. </p>

<p><em>Hantavirus</em></p>

<p>Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.<br/>
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (<strong>hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom,</strong> <span class="acronym">HFRS</span> oder <strong>kardio-pulmonales Syndrom,</strong> <span class="acronym">HPS</span> bzw. <span class="acronym">HCPS</span>).<br/>
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.<br/>
Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.</p>

<p>Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cdc.gov</a></span></p>

<p>In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 22 May 2013 09:50:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TunesienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552212/normal/175814/Tunesien.jpg" title="Tunesien" alt="Tunesien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 21.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc389478bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise</p>
</div><a name="doc389478bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Aktuelle Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Die Gebirgsregion Djebel Chaambi westlich von Kasserine bis zur algerischen Grenze ist nach einer Reihe von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und Bewaffneten zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in der gesamten Grenzregion ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc389478bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">In der Hauptstadt Tunis und dem gesamten <strong>östlichen Küstenbereich</strong> einschließlich Djerba, der von den meisten Touristen frequentiert wird, aber auch in den meisten Regionen im Landesinneren ist die Sicherheitslage weitgehend stabil. Es ist allerdings – im Vergleich zu früher – mit erhöhter Kleinkriminalität zu rechnen; außerhalb der Hotelanlagen wird deshalb zu erhöhter Vorsicht, insbesondere im Hinblick auf Diebstähle, geraten.<span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE"> </span><strong><span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE">Reisenden in Tunesien wird generell empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen</span></strong> <span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE">(insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.</span><span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE"> </span></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Im Wüstengebiet südlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine führt bestehen- insbesondere abseits der häufiger befahrenen Pisten - erhebliche Entführungsrisiken.</strong> <strong>Von Touristenreisen und anderen nicht dringenden notwendigen Reisen in dieses Gebiet wird abgeraten.</strong> Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien und Libyen sind zudem als militärisches Sperrgebiet nicht zugänglich<strong>.</strong> Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Region (siehe unten).<span lang="X-NONE" xml:lang="X-NONE"> </span></p>

<p class="MsoNormal">Reisen in die <strong>westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze</strong>, abseits von den üblichen Touristenrouten, sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Im Westen des Landes im unmittelbaren Grenzgebiet zu Algerien ist generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in dieser Region ist zu rechnen. Reisende werden gebeten, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.</p>

<p class="MsoNormal">Aufgrund der zeitweise vollständigen Schließung des tunesisch-libyschen Grenzübergangs Ras Jedir für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg wird Reisenden empfohlen sich vor Ort bei den jeweiligen Grenzbehörden über die aktuelle Situation zu informieren.</p>

<p class="MsoNormal">Allen Deutschen wird (auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Tunesien) dringend geraten, sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amtes unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a> anzumelden, über welches im Bedarfsfalle Sicherheitshinweise versandt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Terrorismus</em></p>

<p>Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge zu schützen. Das Auswärtige Amt rät jedoch angesichts der dennoch nie ganz auszuschließenden Gefahr – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen.</p>

<p><em>Reisen über Land/Entführungsrisiko</em></p>

<p>Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann (erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen).</p>

<p>Die von den tunesischen Behörden eingerichteten <strong>militärischen Sperrgebiete</strong> (insbesondere im südlichen Grenzgebiet zu Algerien und Libyen) sollten unbedingt gemieden bzw. nur nach vorheriger Genehmigung mit lokaler Begleitung betreten werden (<strong>Entführungsgefahr</strong>).  </p>

<p class="MsoNormal"><em>Allgemeine Hinweise zur Region</em></p>

<p>Insbesondere bezüglich des Grenzgebiets zu Algerien und Libyen sowie des Südwesten und den Südostens des Landes rät das Auswärtige Amt dringend, auch die allgemeinen Hinweise zur Region zu beachten: In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. In Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich dort nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, dort jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. <strong>Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.</strong></p>

<p>Deutlich erhöhte <strong>Anschlags- und Entführungsrisiken</strong> bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.</p>

<p>Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AlgerienSicherheit.html?nn=389532"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.auswaertiges-amt.de</a>) hin.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering Es kommt aber auch gelegentlich zu Übergriffen auf Touristen. Alleinreisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.  </p>

<p class="MsoNormal">Auch in Tunesien kommt es zu Fällen von Geldkartenkriminalität; auch Falschgeld ist im Umlauf. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.<br/>
<br/>
 </p>

<p>Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:</p>

<ul><li>Sperren von EC -Karten: Tel.: +49 1805 021.021 oder +49 69 740 987</li><li>Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc (zentraler Ruf) +49 116 116</li><li>Sperren von American Express-Karten: Tel.: +49 69 979 710 00</li><li>Sperren von Visa-Karten: Tel.: +1 4105 81 3836 oder +49 800 811 8440</li><li>Sperren von Mastercard: Tel.: .: +1 63 67 22 71 11 oder +49 800 819 10 40 (in D)</li><li>Sperren von Diners Club: Tel: +49 203 347 79 05</li><li>Sperren von Sparkassen-Kreditkarten: +49 1803 123 888 („Bayern-Card“)</li></ul>

<p class="MsoNormal"> </p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc389478bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:<br/>
<br/>
Office National du Tourisme Tunesien<br/>
1, Avenue Mohamed V<br/>
1001 Tunis<br/>
Tel: +216 7134 10 77<br/>
Email: ontt@ontt.tourism.tn<br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tourisme.gov.tn/index.php?id=54"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tourisme.gov.tn</a> <br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Fremdenverkehrsamt Tunesien<br/>
Bockenheimer Anlage 2<br/>
60322 Frankfurt am Main<br/>
Tel.: +49 69 133 83 50<br/>
Fax: +49 69 133 83 522<br/>
Internet: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.tunesien.info"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.tunesien.info</a><br/>
e-mail: <a href="mailto:info@tunesien.info">info@tunesien.info</a>  </p>

<p class="MsoNormal"><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p>Landeswährung ist der Tunesische Dinar.</p>

<p>Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich. Zeitweise gibt es an einigen Bankautomaten Probleme, Geld mit der Maestro-Karte abzuheben. Teilweise wird gar kein Geld, teilweise nur geringe Beträge ausgegeben. Es wird empfohlen, gegebenenfalls die Geldautomaten einer anderen Bank auszuprobieren.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Krankenversicherung</em></p>

<p class="MsoNormal">Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischem Niveau in aller Regel nicht entsprechen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Verlust von Ausweispapieren</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.</p>

<p class="MsoNormal">Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.</p>

<p class="MsoNormal">Es empfiehlt sich, eine Passkopie vor der Reise von einer deutschen Behörde beglaubigen zu lassen und bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstiges</em></p>

<p class="MsoNormal">Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.</p>

<p class="MsoNormal">Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "<em>RTCI - Radio Tunis Chaîne</em> <em>Internationale</em>" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. Per Satellit können  nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.</p>
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<a name="doc389478bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja, aber nur bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg, wenn der Reisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="NormalWeb"><em>Visum</em></p>

<p class="NormalWeb">Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Minderjährige (seit Juli 2010 auch nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (<em>autorisation paternelle</em>, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.</p>

<p class="MsoNormal">Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für Doppelstaater</em></p>

<p class="MsoNormal">Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Einreise mit Kfz</em></p>

<p class="NormalWeb">Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.</p>

<p class="NormalWeb">Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.</p>

<p class="NormalWeb">Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.</p>

<p class="MsoNormal">    </p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den <span class="spelling-error">Einreisebestimmungen</span> erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error">Generalkonsulate</span> Ihres <span class="spelling-error">Ziellandes</span>.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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<a name="doc389478bodyText5"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="NormalWeb">In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 5000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.</p>

<p class="NormalWeb">Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.</p>

<p class="NormalWeb">Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen. </p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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<a name="doc389478bodyText6"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.</p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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<a name="doc389478bodyText7"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a>).</p>

<p>Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Tunesien vor, die Häufigkeit ist hier allerdings gering (Prävalenz 0,1%). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p class="MsoNormal">Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile-Fever, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).</p>

<p class="MsoNormal">Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstige Gesundheitsgefahren</em></p>

<p class="MsoNormal">Gefahren durch Schlangen und Skorpione.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich wird für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung (obwohl ein Sozialversicherungsabkommen besteht) mit Rückholoption im Notfall dringend empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="note">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Tue, 21 May 2013 16:56:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TunesienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MexikoSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
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    </div></div><h1 >Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc368646bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise<br/>
<br/>
<br/>
</p>
</div><a name="doc368646bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p class="MsoNormal">Die zuständigen mexikanischen Behörden haben seit einigen Tagen zu erhöhter Wachsamkeit wegen vermehrter Aktivität des Vulkans Popocatepetl aufgerufen, auch wenn nach deren Einschätzung derzeit nicht mit einem größeren Ausbruch des Popocatepetl zu rechnen ist. Die von den Behörden verhängte Sicherheitszone von 12 km um den Krater muss jedoch gemieden werden. Tagesaktuelle Hinweise finden sich auf der folgenden Homepage des mexikanischen Zivilschutzes: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cenapred.gob.mx/es/Instrumentacion/InstVolcanica/MVolcan/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.cenapred.gob.mx/es/Instrumentacion/InstVolcanica/MVolcan/</a>.</p>

<p></p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc368646bodyText2"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Dies ist vor dem Hintergrund einer Großstadt von ca. 25 Mio. Einwohnern zu sehen. Immer wieder sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt. Den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität sowie der Drogenbanden untereinander sind seit Beginn des Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität Ende 2006, in dem auch Militär eingesetzt wird, mehr als 42.000 Menschen zum Opfer gefallen. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in den nördlichen Bundesstaaten an der Grenze zu den Vereinigten Staaten von Amerika sowie den mittleren Bundesstaaten wie beispielsweise Zacatecas, San Luís Potosí und Michoacán und den dort gelegenen Großstädten wie Tijuana, Ciudad Juarez, Reynosa, Monterrey, Torreon und Chihuahua, aber keineswegs auf diese beschränkt.</p>

<p>Sofern eine Reise in die nördlichen und mittleren Landesteile erforderlich ist, ist es ratsam, sich vor Ort über möglicherweise erforderliche Verhaltensmaßnahmen zu erkundigen (beispielsweise über bestimmte Stadtteile, die man ggf. insbesondere nachts meiden sollte o.Ä.).</p>

<p>Die Sicherheitslage in der Wirtschafts- und Universitätsmetropole Monterrey hat sich aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Drogenbanden seit Ende 2009 erheblich verschärft. Bei diesen Auseinandersetzungen kommen auch Unbeteiligte zu Schaden. Die Verschärfung der Lage hat bei den dort lebenden Deutschen zu einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und Anpassung an die gespannte Situation geführt; die Zahl der deutschen Studenten an den Universitäten von Monterrey ist stark zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund wird bei Aufenthalten im Großraum der Stadt Monterrey zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.</p>

<p>Das gilt auch für das Seebad Acapulco. Nach Festnahme oder Tod führender Mitglieder des Beltran-Leyva-Kartells kommt es dort derzeit zu vermehrten Nachfolgekämpfen mit Morden und Schießereien in den Straßen.</p>

<p>In Mexiko sollten ausschließlich  Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber ein beachtliches Risiko, entführt und/oder ausgeraubt zu werden.</p>

<p>Bei Fahrten mit der Untergrundbahn sollten Geld und Wertsachen nicht sichtbar am Körper getragen werden. Aber Achtung: Manche Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert!</p>

<p>Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:</p>

<ul><li>Achten Sie bei Menschenansammlungen und am Flughafen, auf Bahnhöfen, Bushaltestellen und U-Bahnstationen in Mexiko-Stadt besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.</li><li>Leisten Sie Anweisungen von Ordnungspersonal Folge und verhalten Sie sich zurückhaltend.</li><li>Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von ihren Waffen Gebrauch machen!</li><li>Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Fahrten mit dem Pkw. Auch sollten Reisen mit dem Bus nur am Tage durchgeführt werden. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. In solchen Fällen informieren Sie besser die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.</li><li>Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.</li><li>Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.</li><li>Verzichten Sie auf auffälligen (Mode-) Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.</li><li>Vorsicht an Geldautomaten:  Nutzen Sie möglichst nur Geldautomaten, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Achten Sie aber auch dort auf Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung, die Sie vielleicht ausspähen oder Ihnen folgen. Es hat bereits Überfälle mit Todesfolge an Geldautomaten auch auf deutsche Staatsangehörige gegeben.</li><li>Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Kopien dieser Dokumente sollten in elektronischer Form hinterlegt werden, so dass sie im Bedarfsfalle abgerufen werden können.</li><li>Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an entsprechend markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.</li><li>Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.</li><li>Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.</li><li>Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (also beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe/Gefängnis geahndet.</li><li>Achten Sie als Autofahrer oder Fußgänger - auch wenn die Ampel für Sie "grün" anzeigt - immer trotzdem auf vorbeifahrende Fahrzeuge.</li></ul>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Bei Überlandreisen mit dem eigenen Pkw ist es in der Vergangenheit zu Raubüberfällen gekommen. Es wird dringend dazu geraten, nur während des Tages zu reisen und Nachtfahrten in jedem Fall zu vermeiden. Zudem sollte, auch bei Fahrten auf Autobahnen, nur Halt an belebten Rastplätzen und Tankstellen gemacht werden. Der Stopp an kleinen Haltebuchten sollte vermieden werden.</p>

<p>Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mexikanisches Tourismusministerium) ist.</p>

<p><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und in der Folge mit starken Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.</p>

<p>Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.</p>

<p>Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.nhc.noaa.gov"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.nhc.noaa.gov</a> und <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.wunderground.com/tropical/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.wunderground.com/tropical/</a> abrufbar.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc368646bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen</em></p>

<p>Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.</p>

<p>Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.</p>

<p>Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.</p>

<p>In den letzten Monaten wurden wiederholt Linien-Busse auf der Strecke zwischen "Terminal Norte" und der Pyramidenanlage Teotihuacan im Norden von Mexiko-Stadt überfallen. Es wird derzeit davon abgeraten, Teotihuacan mit Linienbussen zu besuchen. Touristenbusse dorthin sind weiterhin unbedenklich.</p>

<p><em>Reise mit dem PKW/Versicherung</em></p>

<p class="MsoNormal">In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für PKW-Halter. In 14 der 32 mexikanischen Staate, darunter in Yucatán und in Mexiko-Stadt, existiert eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) auch für den Fahrer eines PKW; bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der PKW beschlagnahmt werden. Gleichzeitig ist jedoch auch in den Staaten mit Versicherungspflicht nicht sichergestellt, dass Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein, sollte bei der Anmietung eines PKW stets mit der Autovermietung geklärt werden, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder optional angeboten wird und diese im letzteren Fall unbedingt abgeschlossen werden. Da weniger als 50 Prozent der PKW in Mexiko versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.</p>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.</p>

<p>Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden. Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.</p>

<p>Über „Western Union“ www.westernunion.de kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die „Reisebank AG“ <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.reisebank.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.reisebank.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Einzahlungen können auch bei der Deutschen Post AG getätigt werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.</p>

<p><em>Sonstige Hinweise</em></p>

<p>Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind US-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.</p>

<p>Strom: 110 V, 60 Hz.</p>

<p>Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden.</p>

<p>Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.</p>

<p><em>Nützliche Adressen</em></p>

<p><em>Flughafen Mexiko-Stadt<br/>
</em>Tel.: +52 2482 2424 (Zentrale)<br/>
a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): +52 2484 2400, Rufnummern +52 2484 2259 und +52 2258 8303<br/>
b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern +52 2482 2400, +52 2482 2288 und +52 2482 2341<br/>
Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.<br/>
Homepage des Flughafens: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.aicm.com"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.aicm.com</a></p>

<p><em>Instituto Nacional de Migracion</em> (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)<br/>
Tel.: +52 5387 2400 (Zentrale)<br/>
- Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)<br/>
- Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)<br/>
Homepage: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.inm.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.inm.gob.mx</a><br/>
E-Mail: <a href="mailto:informesdrdf@inami.gob.mx">informesdrdf@inami.gob.mx</a></p>

<p><em>Tourismusministerium</em> (Secretaria de Turismo)<br/>
Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)<br/>
Tel.: +52 3002 6300 (Zentrale)<br/>
Touristeninformation: +52 5089 7500 / +52 5250 0123 / +52 5250 0151<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.sectur.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.sectur.gob.mx</a></p>

<p><em>Homepage Mexiko-Stadt<br/>
</em><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mexicocity.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mexicocity.gob.mx</a></p>

<p><em>Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten in Berlin<br/>
</em>Klingelhöfer Str. 3 , 10785 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 2693230<br/>
E-Mail: <a href="mailto:mail@mexale.de">mail@mexale.de</a></p>

<p>Die Botschaft erteilt weiterführende Informationen zu Einreise-/Aufenthalt in Mexiko, Erwerbstätigkeit, Visumangelegenheiten sowie allgemeine Auskünfte zum mexikanischen Recht.</p>

<p>Listen von Krankenhäuser und Ärzten finden Sie unter „Regionalärztlichem Dienst“ auf der Website der Deutschen Botschaft unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mexiko.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mexiko.diplo.de</a></p>

<p><em>Telefonieren in Mexiko</em></p>

<p><em>Telefonate nach Deutschland:</em> 0049 + Vorwahl ohne 0 + Rufnummer<br/>
<em>Ferngespräche innerhalb Mexikos:</em> Vorwahl 01 + Ortsvorwahl + Rufnummer</p>

<p class="MsoNormal">Im Gegensatz  zu deutschen Handys haben in Mexiko erworbene Handys eine Ortsvorwahl, die gewählt werden muss:<br/>
<em>Mexikanisches Handy:</em> 044 + Ortsvorwahl + Rufnummer (bei Ortsgesprächen mit gleicher Ortsvorwahl)<br/>
<em>Ferngespräche  mit Handy:</em> 045 + Ortsvorwahl + Rufnummer<br/>
<em>Telefonate nach Mexiko:</em> 0052 + Ortsvorwahl + Rufnummer<br/>
Handy: 0052 1 +  Ortsvorwahl + Rufnummer</p>

<p class="MsoNormal">Der Erwerb eines Handys/einer SIM-Karte in Mexiko ist nach neuester Gesetzgebung nur möglich, wenn die persönlichen Daten des Erwerbers gespeichert werden.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc368646bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige<br/>
</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:<br/>
</strong>Reisedokumente müssen noch sechs Monate, mindestens jedoch für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Am 9.11.2012 ist in Mexiko ein neues Ausländergesetz  (Ley de Migración) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. neue Regelungen zu folgenden Themenkreisen:</p>

<p class="MsoNormal"><em>Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen:</em></p>

<p class="MsoNormal">Es ist nicht mehr möglich, nach Einreise beispielsweise als Tourist einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Dieser muss zukünftig bei den mexikanischen Auslandsvertretungen außerhalb Mexikos beantragt werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisen von Minderjährigen:</em></p>

<p class="MsoPlainText">Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen bis 23. Januar 2014 keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.</p>

<p class="MsoNormal">Voraussichtlich ab dem <strong>24. Januar</strong> <strong>2014</strong> benötigen alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, für die Ausreise aus Mexiko eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s. o.).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Erwerbstätigkeit / Menschenrechtsverteidiger</em></p>

<p class="MsoNormal">Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Ausländische Menschenrechtsverteidiger benötigen, falls sie in Mexiko aktiv werden wollen, eine derartige spezielle Aufenthaltserlaubnis. Die mexikanischen Behörden haben jüngst angekündigt, die geltende Rechtslage strikter als in der Vergangenheit umsetzen zu wollen.</p>

<p class="MsoNormal">Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbs- oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc368646bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis zu 3 Liter  alkoholische Getränke, bis zu 6 Liter Wein, 200 Zigaretten/25 Zigarren/200 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.</p>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.</p>

<p>Nähere Auskünfte unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.aduanas.gob.mx"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.aduanas.gob.mx</a></p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc368646bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.</p>

<p>Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, Guerrero und Oaxaca, bedürfen einer besonderen Genehmigung (siehe auch Erwerbstätigkeit/Menschenrechtsverteidiger). Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.</p>

<p>Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.</p>

<p>Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem  natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Strafe (Geld-/Gefängnisstrafe) gestellt; dies gilt auch für den Versuch der Mitnahme aus Mexiko nach Deutschland. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen.</p>

<p>Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen ( <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.df.gob.mx/wb/gdf/ministerio_publico_virtual"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.df.gob.mx</a> ). Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache im zuständigen "Ministerio Público", kann aber unter Umständen das Verfahren dort erheblich erleichtern, weil alle relevanten Informationen dort bereits vorliegen.</p>

<p>Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt, wie auch in anderen Landesteilen, die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Polizeidienststellen zu wenden. Diese nennen sich <em>Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista</em> und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgenden Anschriften zu finden:</p>

<p class="MsoNormal"><span lang="IT" xml:lang="IT">- Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. +52 5345 5382</span></p>

<p class="MsoNormal"><span lang="IT" xml:lang="IT">- Calle Victoria 76, e/ Luis Moya y Revillagigedo, Col. Centro, Delegación Cuauthémoc, Tel. +52 5346 8724</span></p>

<p class="MsoNormal"><span lang="IT" xml:lang="IT">- Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco, Delegación Miguel Hidalgo, Tel.: +52 5531 7449.</span></p>

<p class="MsoNormal">Dort können Anzeigen direkt aufgegeben werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen.</p>
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<a name="doc368646bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.</p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B sowie bei besonderer Exposition auch Tollwut und Typhus empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p class="Default">Es besteht ganzjährig ein <span class="underline">mittleres Übertragungs-Risiko (</span>p. falciparum &lt; 1%<span class="underline">)</span> in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten.</p>

<p class="Default">Als malariafrei gelten neben Höhenlagen (ca. &gt;1.000m) größere Städte und Yucatan.</p>

<p class="MsoNormal">Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall das Mitführen einer Notfall-Medikation („Standby“) mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.</p>

<p class="MsoNormal">In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Dengue-Fieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.</p>

<p class="MsoNormal">In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.</p>

<p class="MsoNormal">Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Leishmaniose</em></p>

<p class="MsoNormal">Die cutane und mucocutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).</p>

<p class="MsoNormal">Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: </p>

<ul><li class="MsoNormal">körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li class="MsoNormal">ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li class="MsoNormal">ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p class="MsoNormal"><em>Leptospirose</em></p>

<p class="MsoNormal">Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.</p>

<p class="MsoNormal">Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV / AIDS</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p class="MsoNormal">Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:</p>

<p class="MsoNormal">Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.</p>

<p class="Aufzhlung2">Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.</p>

<p class="Aufzhlung2">Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Mexiko durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a>).</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 17 May 2013 12:13:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/MexikoSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UgandaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552220/normal/175822/Uganda.jpg" title="Uganda" alt="Uganda" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc353420bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><p></p>
<div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Datumsaktualisierung - keine inhaltlichen Änderungen</p>
</div>
<p></p>
<a name="doc353420bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal">Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p class="MsoNormal">Die Wirren im Osten der Demokratischen Republik Kongo haben zu Flüchtlingsströmen im Südwesten Ugandas geführt. Reisen in unmittelbare Grenznähe sollten daher nach Möglichkeit vermieden werden. Örtliche Sicherheitsbehörden können ggfs. weitere Auskunft erteilen.</p>

<p><em>Terrorismus</em></p>

<p>Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten.</p>

<p>Zuletzt kam es am 11. Juli 2010 in der Hauptstadt Kampala zu Bombenanschlägen, bei denen es Todesopfer und viele Verletzte gab. Auch weiterhin ist von einer Gefährdung insbesondere weicher Ziele auszugehen.</p>

<p>Demonstrationen aus politischen und sozialen Gründen können sich spontan entwickeln und unvorhersehbar eskalieren. In der Vergangenheit – u.a. im September 2009 und im Frühjahr 2011 – kam es dabei zu Todesfällen. Größere Menschenansammlungen, aus welchem Grunde auch immer sie entstehen, sollten gemieden werden.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Nach Einbruch der Dunkelheit sollte – mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als relativ sicher gelten – auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala – Entebbe/Flughafen möglich. Aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird aber empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es zu Diebstählen aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) bzw. verringertem Verkehrsfluss kommen kann. Besondere Vorsicht ist im Kreuzungsbereich um den Clock Tower und die Industrial Zone in Kampala  angebracht. Taschen sowie andere Wertgegenstände sollten daher unbedingt verdeckt transportiert werden.</p>

<p class="MsoNormal"> Wegen des deutlich erhöhten Unfallrisikos wird von der Nutzung von Motorradtaxis ("Boda Bodas") grundsätzlich abgeraten. Darüber hinaus kommt es immer wieder, insbesondere nachts, zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete Passagiere. Insbesondere das bei jungen Leuten beliebte Partyviertel Kissementi mit seinen Bars und Clubs war dabei Ausgangspunkt.</p>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb von Uganda generell zu Vorsicht und Wachsamkeit.</p>

<p><strong>Von Reisen in die Region Karamoja im Nordosten an der Grenze zu Kenia (Distrikte Kaabong, Kotido, Moroto, Nakapiripirit) wird abgeraten</strong>, da dort Übergriffe durch kriminelle Elemente nicht ausgeschlossen werden können. Ein Besuch des Kidepo-Nationalparks ist möglich, sofern die Anreise per Flugzeug erfolgt (wird von den Reiseveranstaltern angeboten). </p>

<p>Aktuelle Information zur Situation in touristischen Zielgebieten können bei der <em>Uganda Wildlife Authority</em> (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ugandawildlife.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ugandawildlife.org</a></span> ), beim <em>Uganda Tourism Board</em> (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.visituganda.com"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.visituganda.com</a></span>)  und der <em>Uganda Tourism Association</em> (<span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ugandatourismassociation.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.ugandatourismassociation.org</a></span> ) eingeholt werden. Bitte formulieren Sie Ihre Anfragen auf englisch.</p>

<p><em>Straßenverkehr/Fahrten zum Flughafen Entebbe</em></p>

<p>Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden.</p>

<p>Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc353420bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig.</p>

<p><em>Geld/Kreditkarten</em></p>

<p>Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und in größeren Städten möglich. US-Dollar werden landesweit akzeptiert bzw. gewechselt, sofern es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Reiseschecks erzielen einen ungünstigen Umtauschkurs und können nur in größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von Fluggesellschaften sowie von Hotels und Touristenunterkünften der gehobenen Kategorie akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden.</p>

<p class="MsoNormal">An den Geldautomaten der Stanbic Bank, die in allen städtischen Zentren vertreten ist, kann auch mit der deutschen EC-Karte (Maestro) Bargeld abgehoben werden. Der Höchstbetrag, der abgehoben werden kann, schwankt von Bank zu Bank erheblich und liegt zwischen 400.000 UGX und 700.000 UGX täglich.</p>
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<a name="doc353420bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum. Visa können vor Reiseantritt bei der ugandischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Einreisevisa werden aber auch am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen, gültig für 30 Tage, gegen eine Gebühr von derzeit 50 US-Dollar ausgestellt. Visa mit längerer Aufenthaltsdauer sowie für mehrere Einreisen (multiple entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den <span class="spelling-error">Einreisebestimmungen</span> erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error">Generalkonsulate</span> Ihres <span class="spelling-error">Ziellandes</span>.</p>
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<a name="doc353420bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei.</p>

<p>Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt.</p>

<p>Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig.</p>

<p>Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <span class="standardLink"><a class="standardLink" href="http://www.zoll.de" title="Externer Link&amp;nbsp;www.zoll.de">www.zoll.de</a></span> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc353420bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet.</p>

<p>Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Im Zweifelsfalle sollte zuvor gefragt werden.</p>

<p>Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt.</p>

<p>Seit 2004 besteht ein umfassender Schutz der Nichtraucher in Uganda. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Auch wenn die einschlägigen Gesetze meist nicht immer einheitlich angewandt werden, kann es in Einzelfällen bei Verstößen zu Bußgeldern oder Inhaftierungen kommen.</p>

<p class="MsoNormal">Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich. Da Homosexualität quer durch alle gesellschaftlichen Schichten hindurch stark tabuisiert ist und als mit traditionellen afrikanischen Werten nicht im Einklang stehend abgelehnt wird, ist dringend zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit angezeigt.</p>
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<a name="doc353420bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p>Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Uganda gehört zu den von der WHO identifizierten Gelbfieberinfektionsgebieten. Eine Impfung für alle Reisenden wird wegen immer wieder vorkommender Ausbrüche vor Einreise dringend empfohlen. Gelbfieberimpfstoff ist in Uganda nicht immer verfügbar.</p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span>.</p>

<p class="MsoNormal">Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten)  ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung),  Mumps, Masern, Röteln (MmR), Pneumokokken  und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). <em>Plasmodium falciparum</em> (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen.</p>

<p class="MsoNormal">Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<p class="MsoNormal">·         körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</p>

<p class="MsoNormal">·         besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</p>

<p class="MsoNormal">·         unter einem möglichst imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.</p>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>Für 2009 wurde geschätzt, dass 6,5 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind, insgesamt leben in Uganda ca. 1 Mio. Menschen mit HIV/AIDS. Die Tendenz ist steigend. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Sporadisch werden - nicht nur lokal beschränkte, sondern sich ggf. auch weiter ausbreitende Choleraausbrüche - gemeldet. In der Vergangenheit waren davon zumeist Flüchtlingslager im Westen an der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo, in Einzelfällen aber auch Armutsviertel in Kampala betroffen.</p>

<p class="MsoNormal">Auch traten in der Vergangenheit immer wieder Typhusfälle (zuletzt im Osten des Landes, Bukwo-Distrikt) auf. Eine Choleraimpfung kann in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen (z. B. Katastropheneinsatz) u. U. indiziert sein.</p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Einige Grundregeln:</em> <br/>
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Uganda konsequent abgesehen werden. Auch angeblich sichere Gewässer und auch der Nil stellen ein Risiko dar. Lokale Informationen, angebliches Insiderwissen, dubiose Merkblätter lokaler Kliniken, Vereine oder sonstiger Lobby-Gruppen und die „Erfahrungen“ Ortsansässiger sind mit äußerster Vorsicht zu werten. Laut Aussage des WHO Landesbüros in Kampala sind alle Süßwassergewässer Ugandas bilharzioseinfestiert.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)</em></p>

<p class="MsoNormal">In den Nationalparks des Landes, insbesondere dem Murchison-Falls National Park, besteht ein geringes, aber dennoch relevantes Infektionsrisiko, sich mit dem Erreger der Schlafkrankheit zu infizieren. Er wird durch tagaktive aggressive Tsetsefliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Stiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.</p>

<p><em>Hepatitis E</em></p>

<p>Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht, Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Die Infektion erfolgt durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert. Da es eine Impfung gegen dieses Virus derzeit nicht gibt, empfiehlt sich insbesondere für Schwangere, die o. g. Hygieneregeln zu beachten</p>

<p><em>Hämorrhagische Fieber</em></p>

<p>Zu den in Uganda immer wieder auftretenden hämorrhagischen Fiebern zählen die Gelbfieber-, Marburg Virus- und Ebola Virus-Infektionen.</p>

<p class="MsoNormal">Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen ist eine deutliche Blutungsneigung. Die Infektionen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert. Gelbfieber wird durch tagaktive Stechmücken jedoch nicht von Mensch-zu-Mensch übertragen.</p>

<p class="MsoNormal">Marburg- und Ebola-Infektionen treten in Zusammenhang mit Kontakt zu Fledermäusen auf. Infektionen nach dem Besuch von Fledermaushöhlen in Fort Portal in West-Uganda, sowie der „Python“-Höhle im Maramagambo-Wald (Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes) sind bekannt geworden. Außerdem stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten ein hohes Risiko dar.</p>

<p class="MsoNormal">Vorsichtsmaßnahmen:</p>

<p class="MsoNormal">·         Impfung gegen Gelbfieber</p>

<p class="MsoNormal">·         Meiden von Fledermaushöhlen und sonstigen Ansammlungen dieser Tiere</p>

<p class="MsoNormal">·         Meiden von Kontakt mit rohem Wildfleisch insbesondere von Affen („bush meat“)</p>

<p class="MsoNormal">·         Fernhalten von Krankenhäusern und Meiden von erkrankten Personen und deren Körperflüssigkeiten</p>

<p class="MsoNormal">Aktuelle Hinweise zu Ebola- und Marburgvirus-Erkrankungen in Uganda veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig auf der Website <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.afro.who.int/en/uganda/who-country-office-uganda.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.afro.who.int</a></span></p>

<p><em>Nodding Disease</em></p>

<p>Diese bisher nur bei einheimischen Kindern auftretende Nervenerkrankung ist nur wenig erforscht. Fehlernährung, genetische Faktoren, Wurminfektionen oder eine Kombination von Ursachen wird vermutet. Für Reisende besteht keine Gefahr.</p>

<p><em>Gifttiere</em></p>

<p>In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.</p>

<p><em>Weitere Gesundheitsgefahren</em></p>

<p>In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (<span class="hidden"><span class="underline"><span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span></span></span> oder <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></span>)</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.<br/>
</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="note">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 17 May 2013 10:54:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UgandaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Iran: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551982/normal/175575/Iran.jpg" title="Iran" alt="Iran" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Iran: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337572bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Präsidentschaftswahlen / Kommunikationsmittel</p>
</div><a name="doc337572bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><strong>Insbesondere im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im Juni 2013 ist die Lage in Teheran  derzeit zwar ruhig, aber angespannt. Vor dem Hintergrund einer schwierigen wirtschaftspolitischen Lage kann nicht ausgeschlossen werden, dass Proteste und Demonstrationen zu politisch sensiblen Themen aufflammen können. Daher ist im Zeitraum um die Präsidentschaftswahl besondere Vorsicht im Hinblick auf sich sammelnde Menschenmassen angebracht.  </strong></p>

<p><strong>Reisenden wird generell zur Vorsicht geraten und dringend empfohlen, jegliche Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.</strong></p>

<p><strong>Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 10. Februar – Revolutionstag; 14. Februar – Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen; 4. November - Besetzung der US-Botschaft; 14. November 2013 – Ashura Fest; 29. November – Übergriffe auf die britischen Botschaft; 7. Dezember - sog. Studententag.</strong></p>

<p>Der Gebrauch verschiedener <strong>Kommunikationsmedien</strong> ist derzeit nur stark eingeschränkt möglich. Sowohl Festnetzleitungen als auch Mobiltelefone sind häufig nicht erreichbar, und Telefonverbindungen in ausländische Netze kommen nur selten oder phasenweise zustande. Zahlreiche Internetseiten und Kommunikationsapplikationen sind nicht zugänglich, wie zum Beispiel Skype, Facebook oder verschiedene Email-Anbieter. Auch bekannte VPN’s und Proxys bieten kaum noch Zugang zum freien Internet.</p>

<p><strong>Fotografieren und Filmen</strong> (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.<br/>
</p>

<p>Iranischen Bürgern ist seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken.<br/>
</p>

<p>Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine <strong>Krisenvorsorgeliste</strong> aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a>. Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig.</p>

<p><em>Terrorismus</em></p>

<p class="western">Iran war in den letzten Jahren unregelmäßig Ziel terroristischer Anschläge, zuletzt zunehmend in Minderheitenregionen. Die Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.</p>

<p class="western">Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der <strong>Provinz Sistan-Belutschistan</strong> (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die iranische Regierung hat die Provinz im November 2007 für ausländische Staatsangehörige zur „no-go-area“ erklärt. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Zuletzt wurden am 15. Dezember 2010 bei einem Anschlag in einer Moschee der Stadt Chabahar mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt. Zuvor waren bei einem Doppelanschlag nahe einer schiitischen Moschee in Zahedan am 15. Juli 2010 mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 300 Personen wurden verletzt. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag waren am 18. Oktober 2009 mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Der Anschlag richtete sich gegen die Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Im September 2010 wurden bei einer Geiselnahme in dieser Region vier Menschen getötet.</p>

<p class="western">In der Provinz <strong>Kurdistan</strong> und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West Azerbaijan gibt es immer wieder Anschlagserien gegen lokale Repräsentanten aus Justiz, Sicherheitskräften und sunnitischem Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Auseinandersetzungen z.B. in der Stadt Sanandaj gibt es immer wieder Todesopfer. z.B. am 7.Oktober 2010 und 25. März 2011 als nach Medienberichten insgesamt sechs Polizisten und ein Passant ums Leben gekommen sowie zwölf weitere Personen verletzt wurden. Am 1. April 2011 wurden vier weitere Personen bei einem Bombenanschlag nahe der Stadt Marivan getötet. Seit Mitte Juli 2011 gibt es in der Region wieder verstärkt Kampfhandlungen zwischen Militär und der kurdischen Separatistenorganisation PEJAK, mit mehreren Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregionen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen.</p>

<p class="western"><strong>Terrorismus in anderen Landesteilen:</strong> Bei zwei Bombenanschlägen in Teheran, die sich offenbar gegen zwei iranische Nuklearwissenschaftler richteten, wurden am 29. November 2010 eine Person getötet und mehrere verletzt. Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Es wird empfohlen, bei Reisen in die Provinz Khuzestan die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u.a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens 12 Menschen getötet und 20 verletzt. Jegliche Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.</p>

<p class="western"><em>Reisen über Land</em></p>

<p class="western">Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.</p>

<p class="western"><strong>Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.</strong></p>

<p><strong>Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko.</strong> Des Weiteren  gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.</p>

<p>Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. <strong>Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.</strong></p>

<p class="western"><strong>Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen.</strong></p>

<p class="western">Die Deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Botschaft unter: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Bescheinigungen/__bescheinigungen.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.teheran.diplo.de</a> nachlesen</p>

<p class="western"><em>Bootsexkursionen</em></p>

<p class="western"><em>Besonderheiten in der „Straße von Hormuz</em></p>

<p class="western">Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.</p>

<p class="western"><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").</p>

<p class="MsoNormal"><em>Naturkatastrophen</em></p>

<p>Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.<br/>
</p>

<p><em>Militärische Sperrgebiete</em></p>

<p class="MsoNormal">Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.</p>

<p></p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc337572bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).</p>

<p><em>Arbeitsaufnahme (Monteure, Sportler, Geschäftsleute)</em></p>

<p>Jeder der sich mit einer Arbeitserlaubnis in Iran aufhält, benötigt zur Ausreise ein Exitvisum, welches nur unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbestätigung des Finanzamtes und des Arbeitgebers durch die iranische Ausländerpolizei ausgestellt wird. Der Botschaft sind mehrere Fälle bekannt, in welchen deutschen Staatsangehörigen die Ausreise für einige Zeit auf Grund von Steuerrückständen oder sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber verweigert wurde.<br/>
Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollte der deutsche Arbeitnehmer deshalb unbedingt auf eine eindeutige Regelung zur Steuerpflicht achten. Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, wer die Steuerlast zu tragen hat und auf welche Weise diese beglichen wird. Im Einzelfall kann die rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes hilfreich und sinnvoll sein.<br/>
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor der geplanten Ausreise mit der Einleitung der Ausreiseformalitäten beginnt.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p class="MsoNormal">Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveler Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge mit einem Gegenwert von über 5.000 USD anzumelden (siehe auch Zollvorschriften).</p>

<p class="MsoNormal">Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken und Wechselstuben zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Der Bankenkurs unterscheidet sich derzeit erheblich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.</p>

<p><em>Flug-, Straßen- und Bahnverkehr</em></p>

<p>Alle internationalen Flüge ab Teheran werden nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.</p>

<p>Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut und es gibt viele inneriranische Busverbindungen.</p>

<p><em>Ramadan</em></p>

<p>Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. Der nächste Ramadan fällt voraussichtlich in die Zeit vom 11. Juli bis 8. August 2013. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.</p>

<p>Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.</p>
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<a name="doc337572bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, jedoch müssen ein Foto und eine freie Seite für das Visum vorhanden sein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen ab Einreise noch sechs Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.<br/>
Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Für die Einreise ist ein Visum erforderlich.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum).</strong> Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 10 US-$). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.</p>

<p><em>Visumerteilung am Flughafen</em></p>

<p>Die nach offiziellen Angaben noch bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation“ sehr restriktiv gehandhabt, so dass es zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommen kann. Das Visaportal des Außenministeriums, über welches die „pre-arrival Visa confirmation“ beantragt werden kann, ist derzeit aus technischen Gründen allerdings nicht zu erreichen. Reisenden wird deshalb empfohlen, rechtzeitig bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.</p>

<p>Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.</p>

<p><em>Krankenversicherung</em></p>

<p class="MsoNormal">Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Seit 23. September 2011 sind die iranischen Auslandsvertretungen verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen.</p>

<p><em>Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise</em></p>

<p>Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergang Astara) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe <em>Landesspezifische Sicherheitshinweise</em>).</p>

<p class="MsoNormal">Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz -- Van) geöffnet.</p>

<p class="MsoNormal">Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. </p>

<p class="MsoNormal">Bitte achten Sie bei der Einreise über den Land- oder Seeweg besonders darauf, dass ein Einreisestempel in Ihrem Pass angebracht wird. Wenn kein entsprechender Einreisestempel im Pass vorhanden ist, wird die Ausreise verweigert.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Einreise mit eigenem Auto - Dieselfahrzeug</em></p>

<p class="MsoNormal">Zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ist ein „Carnet de passage“ erforderlich. Es sollte des Weiteren unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran besteht.</p>

<p class="MsoNormal">Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private, ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.</p>

<p class="MsoNormal">Seit 2009 berichten deutsche Staatsangehörige vermehrt über Probleme bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug nach Iran. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Reise über die Voraussetzungen der Einreise mit einem Dieselfahrzeug bei den iranischen Behörden informieren.</p>

<p><em>Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern</em></p>

<p>Reisende, die neben <strong>der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit</strong> besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.</p>

<p>Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.</p>

<p>Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.</p>

<p>Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.</p>

<p>Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Unter anderem wird der Botschaft grundsätzlich keine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen gewährt. Begründet wird dies von iranischer Seite damit, dass das iranische Recht die doppelte Staatsangehörigkeit nicht kennt und Doppelstaater deswegen ausschließlich als iranische Staatsangehörige betrachtet werden.</p>

<p>Zur Ausreise aus Iran benötigen deutsch-iranische Doppelstaater zwingend einen iranischen Reisepass. Sollte die Gültigkeit des iranischen Reisepasses abgelaufen oder der Reisepass von den iranischen Behörden eingezogen worden sein, ist eine Ausreise aus Iran erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich. Der deutsche Reisepass allein berechtigt Doppelstaater nicht zur Ausreise aus Iran.<br/>
Zur Einreise nach Deutschland sollten reisende Doppelstaater zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass mit sich führen. Auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland. Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihnen die Mitreise auch mit einem Personalausweis oder ungültigem Reisepass gestattet wird.</p>

<p><em>Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater</em></p>

<p>Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten.  Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.</p>

<p>Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.</p>

<p class="Standardeinzug1"><span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einreisebestimmungen</span> können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einreisebestimmungen</span> müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Generalkonsulate</span> des <span class="spelling-error" lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Ziellandes</span> klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.</p>

<p><em>Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger</em></p>

<p>Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht dadurch nicht verloren. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt sowohl die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater als auch die deutsche Staatsangehörigkeit über die Mutter. Da die iranischen Behörden eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht akzeptieren, spielt die neben der iranischen bestehende deutsche Staatsangehörigkeit für sie keine Rolle. Ehefrau und Kinder werden in Iran ausschließlich wie iranische Staatsangehörige behandelt. Erfolgt die Eheschließung in Iran, ist es des Weiteren möglich, dass die iranischen Behörden bei der Ausstellung der neuen iranischen Geburtsurkunde für die Ehefrau den deutschen Reisepass der Frau einbehalten.</p>

<p>Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.</p>

<p>Da diese Konstellation in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.</p>

<p class="MsoNormal">Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich. Um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland aus diesem Grund zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor einer Reise nach Iran die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung zu beantragen.</p>

<p>Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug auch die weitergehenden Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft unter <br/>
<a class="MsoHyperlink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.teheran.diplo.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.teheran.diplo.de</a></p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc337572bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.<br/>
<br/>
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeldbeträgen mit einem Gegenwert bis zu 5.000 USD ist nicht anmeldepflichtig. Darüber hinaus gehende Beträge müssen bei der Einfuhr mithilfe eines Erklärungsformulars angemeldet werden. Die Ausfuhr von Barmitteln, die den Gegenwert von 5.000 USD üßbersteigen, ist nur möglich, wenn die Einfuhrerklärung oder ein entsprechender Bankbeleg o.ä. vorgelegt wird.</p>

<p>Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. +98 21 66702061 4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen</p>
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<a name="doc337572bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch und Mantel). Es werden vermehrte Straßenkontrollen durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).</p>

<p>Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.</p>

<p>Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.</p>

<p><strong>Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.</strong> Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.</p>

<p>Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, Qom sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.</p>

<p>Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.</p>

<p>Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng – in den meisten Fällen mit der Todesstrafe - bestraft.</p>
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<a name="doc337572bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a>). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.</p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.<br/>
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen</p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.</p>

<p class="MsoNormal">Im Iran existiert ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen im Südosten und Osten des Landes sowie im Grenzgebiet zum Irak. Dabei handelt es sich in circa 40 Prozent der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica. Ein geringes Übertragungsrisiko für die nur selten lebensbedrohliche Malaria tertiana besteht weiterhin im Norden, in den Grenzgebieten zu Armenien und Aserbeidschan, während der Sommermonate.</p>

<p class="MsoNormal">Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.</p>

<ul><li class="MsoNormal">Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,</li><li class="MsoNormal">das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und</li><li class="MsoNormal">das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder</li><li class="MsoNormal">der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)</li></ul>

<p class="MsoNormal">vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen durch Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Phlebotomen Fieber, West Nil Fieber oder Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a>) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen dann entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in den beschriebenen Regionen im Iran ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig</p>

<p class="MsoNormal"><em>HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfall- und Darmerkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte und möglichst kohlensäurehaltige Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.</p>

<p class="MsoNormal">Cholera tritt im Iran immer wieder sporadisch auf, ist in aller Regel für Reisende und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Tollwut</em></p>

<p class="MsoNormal">Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind im Iran außerhalb der Großstädte nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen in den Iran eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Leishmaniose</em></p>

<p class="MsoNormal">Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Iran Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Tuberkulose</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen können resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger entstehen. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!</p>

<p class="MsoNormal"><em>Grippe (Saisonale Influenza)</em></p>

<p class="MsoNormal">Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren im Iran vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen…) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Vogelgrippe (Influenza A H5N1)</em></p>

<p class="MsoNormal">In Iran sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen aufgetreten, zuletzt im Jahr 2006. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a>).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geographisch bedingte Erkrankungen</em></p>

<p class="MsoNormal">Der Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen und Bergsteiger. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen, besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.</p>

<p class="MsoNormal">Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.</p>

<p class="MsoNormal">Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u.a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.</p>

<p class="MsoNormal">Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.</p>

<p class="MsoNormal">Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es im Iran nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Weitere Gesundheitsgefahren</em></p>

<p class="MsoNormal">Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden im Iran nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden immer wieder missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem mittleren bis hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen Kliniken Teherans oder ins Ausland, z.B. nach Dubai, erwogen werden. Dort wird ggf. vom Patienten erwartet, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a>). Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge in den Iran mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen, urbanen Kliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Iran bewusst sein.</p>

<p class="MsoNormal">Die Deutsche Botschaft in Teheran verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder: <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a>).</strong><br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="MsoNormal">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p class="MsoNormal"><span class="underline"> </span></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 17 May 2013 09:34:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GuineaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551962/normal/175555/Guinea.jpg" title="Guinea" alt="Guinea" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 17.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347004bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347004bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347004bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347004bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347004bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347004bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc347004bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><p><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Aktuelle Hinweise<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise</p>
</div> </p>
<a name="doc347004bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p class="MsoNormal">Seit Ende Februar 2013 gibt es in Conakry immer öfter Akte des Vandalismus und bandenmäßiger Gewaltkriminalität; auch nachts werden häufig Überfälle auf Passanten, Wohnhäuser und Geschäfte verübt. Die Sicherheitskräfte, sofern rechtzeitig vor Ort, versuchen dies mit Feuerwaffen einzudämmen, wodurch die Gefahr steigt, von verirrten Kugeln getroffen zu werden. Es wird dringend davon abgeraten, die Stadtteile Bambeto, Hamdallaye, Matoto (insbesondere den großen Markt Madina), Cosa, Koloma, Simbaya, Wanidara zu besuchen oder auch nur zu durchqueren. Insgesamt sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden. </p>

<p class="MsoNormal">Wegen der vereinten militärischen Intervention in Mali sowie der guineischen Beteiligung daran, können Vergeltungsakte einzelner islamistischer Gruppen gegen Staatsangehörige der EU auch in den Nachbarstaaten Malis nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.<br/>
Darüber hinaus sollte von nicht notwendigen Reisen und Aufenthalten im guineisch-malischen Grenzgebiet abgesehen werden.</p>
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<a name="doc347004bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Vor dem Hintergrund der innenpolitischen Kontroverse um die bereits mehrfach verschobenen und nunmehr für den 30. Juni 2013 geplanten Parlamentswahlen muss auch weiterhin mit organisierten Demonstrationen und anderen Protestaktionen gerechnet werden in deren Folge es regelmäßig zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Generell ist daher bei Reisen nach Guinea erhöhte Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.</p>
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<a name="doc347004bodyText3"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.</p>

<p><em>Reisen über Land / Straßenverkehr</em></p>

<p>Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.</p>
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<a name="doc347004bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p>Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Alleinreisende Kinder/Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.</p>

<p class="MsoNormal Standardeinzug1">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den <span class="spelling-error">Einreisebestimmungen</span> erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error">Generalkonsulate</span> Ihres <span class="spelling-error">Ziellandes.</span></p>
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<a name="doc347004bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc347004bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.</p>

<p>Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.</p>
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<a name="doc347004bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung vorgeschrieben ist. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist jedoch vorgeschrieben für alle Reisenden, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen, ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a>). In der Praxis wird bei der Einreisekontrolle jedoch häufig nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden unabhängig der Herkunft verlangt.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a>).Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen Tetanus, Diptherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln und Influenza.</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Meningokokken-Krankheit (ACWY), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</p>

<p><em>Gelbfieber</em></p>

<p>In den vergangenen Jahren wurden zwischen 10-20 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt, meist aus dem Grenzgebiet zur Elfenbeinküste.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p>Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li class="MsoNormal">Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li class="MsoNormal">tagsüber (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria),</li><li class="MsoNormal">Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li class="MsoNormal">unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p class="MsoNormal"><em>HIV / AIDS</em></p>

<p>2010 waren in Guinea 1,3 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4 % der Schwangeren und ca. 30 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit hunderten bis mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. 2012 auch in der Hauptstadt Conakry. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Dengue-Fieber</em></p>

<p>kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).</p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen</p>

<p><em>Lassa-Fieber</em></p>

<p>In Guinea -genauer in Waldguinea- kommen immer wieder Lassa-Fieber-Infektionen vor. Pro Jahr werden ca. 10 Fälle erfasst, wobei von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen wird. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Nagerurin (Feldmäuse) kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.</p>

<p>Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur zwei Privatkliniken in Betracht, die auch begrenzt intensivmedizinische Behandlungen gewährleisten können. Eine Privatklinik unterhält auch einen Ambulanzdienst, auf den bei Unfällen im Stadtgebiet zurückgegriffen werden kann.</p>

<p>Das Mitbringen von Medikamenten ist für Personen zu empfehlen, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p>

<p>Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a>)</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<p class="MsoNormal">·         zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</p>

<p class="MsoNormal">·         auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</p>

<p class="MsoNormal">·         immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</p>

<p class="MsoNormal">·         trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Fri, 17 May 2013 08:47:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/GuineaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BurundiSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551910/normal/175499/Burundi.jpg" title="Burundi" alt="Burundi" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 16.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc396052bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc396052bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc396052bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc396052bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc396052bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc396052bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Änderungen gab es in allen Kapiteln</p>
</div><a name="doc396052bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>In Burundi besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohungen der somalischen Al-Shabab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des burundischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia sind ernst zu nehmen. Besondere Vorsicht und Wachsamkeit ist deshalb beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter geboten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken.</p>

<p class="MsoNormal">Die Sicherheitslage in Burundi hat sich in den vergangenen Monaten gleichwohl verbessert: Landesweit sind Reisen während der Tagesstunden durchführbar.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft Bujumbura empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo sind in den Provinzen Bubanza und Cibitoke in der Vergangenheit immer wieder bewaffnete Gruppen in Erscheinung getreten. <strong>Von nicht zwingend erforderlichen Fahrten in diesen Gebieten sollte deshalb Abstand genommen werden</strong>. <strong>Von Ausgängen und Überlandfahrten nach 17:30 Uhr und vor 07:00 Uhr wird dringend abgeraten.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt generell für das Naturschutzgebiet Rukoko und den Kibira Nationalpark</strong></p>

<p class="MsoNormal">Am 18. September 2011 wurden bei einem schweren Attentat in Gatumba, ca. 15 km außerhalb von Bujumbura, 39 Menschen getötet. <strong>Westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika sollte die Chaussée d’Uvira (die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt) nach 17:30 Uhr unbedingt gemieden werden</strong>.</p>

<p class="MsoNormal">In allen Provinzen sollten Ausgänge und Überlandfahrten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden und nach Einbruch der Dunkelheit unterbleiben. Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen nach 18:00 Uhr regelmäßig nicht mehr von Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert. Es sollte grundsätzlich nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden.</p>

<p class="MsoNormal">Auch in der Hauptstadt Bujumbura hat sich die Sicherheitslage verbessert. Nachdem tausende Arbeitsplätze durch den Großbrand des Zentralmarktes von Bujumbura am 27.01.2013 verloren gingen, war gleichwohl ein Anstieg der Armutskriminalität, zum Teil mit Gewaltanwendung festzustellen. Deshalb sollten auch in Stadtbereich die üblichen Vorsichtregeln eingehalten werden, z.B. Benutzung bewachter und/oder beleuchteter Parkplätze, kein zur Schau stellen von Schmuck oder Wertgegenständen, keine Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Von nächtlichen Fahrten und Ausgängen in Bujumbura-Rural und den Quartiers Gatoke, Kinindo, Kanyosha, Musaga, Kamenge wird abgeraten</strong>.</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie auch die Reisewarnung für das Nachbarland Demokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung trotz merklicher Verbesserungen seit 2005 hoch. Die allgemeine Kriminalität und die verbreitete Straflosigkeit stellen angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der vielen Waffen im Land zentrale Probleme dar. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Nach Einbruch der Dunkelheit und bei Reisen ins Landesinnere ist besondere Vorsicht geboten. Reisen vor Ort sollten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.</p>

<p></p>
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<a name="doc396052bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Flugverbindungen<br/>
</em>Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es zweimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Nairobi, Kigali und Addis Abeba.</p>

<p><em>Straßenverkehr<br/>
</em>Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.</p>

<p><em>Reisen über Land<br/>
</em>Touristische Reisen sind grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Risiko und sollten aufgrund der Kriminalität nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Übernachtungsmöglichkeiten in einfachen Hotels und Missionsstationen stehen im Landesinneren zur Verfügung.</p>

<p><em>Geld /Kreditkarten<br/>
</em>Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können Beträge in Landeswährung und in Devisen bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten in der Regel nicht möglich. Travellerchecks werden nicht akzeptiert. Die Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram funktioniert innerhalb eines Tages.</p>

<p><em>Telekommunikation<br/>
</em>Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIMlockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.</p>
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<a name="doc396052bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:<br/>
</strong>Impfpass muss mitgeführt werden.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Visum</em></p>

<p>Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.burundi-embassy-berlin.com/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.burundi-embassy-berlin.com</a>) erforderlich. Die Ausstellung eines Visums am Flughafen Bujumbura ist ebenfalls möglich. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc396052bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt.</p>

<p><em>Washingtoner Artenschutzabkommen (WA)</em></p>

<p class="western">Bitte beachten Sie die Bestimmungen des WA. Von den Schutzbestimmungen betroffen sind bestimmte Tiere und Pflanzen (Beispiele: Schildkröten, Pfeilgiftfrösche, Orchideen) sowie die Erzeugnisse daraus (Beispiele: Elfenbein, Schildpatt, Jagdtrophäen, Leder- und Pelzwaren, Kaviar). Der <strong>Schutzstatus einzelner Arten</strong> (Einstufung in die genannten Anhänge) ist über die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA-online (<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.wisia.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.wisia.de</a>) abrufbar. Ausführliche Informationen zu den im Einzelnen zu beachtenden <strong>Ein- und Ausfuhr-Regelungen und Dokumentenpflichten</strong> finden sich</p>

<p class="western">- in deutscher und englischer Sprache auf der Website des <strong>Bundesamts für Naturschutz,</strong> das WA-Vollzugsbehörde für Deutschland ist:<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bfn.de/0302_regelungen.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.bfn.de/</a> , sowie<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/d0_schutz_tierwelt/a0_artenschutz/index.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.zoll.de/</a><br/>
- in 22 Sprachen unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.eu-wildlifetrade.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.eu-wildlifetrade.org</a>. <em>(&gt; Themen &gt; Genehmigungen, Bescheinigungen, Einfuhrmeldungen).</em></p>

<p class="western"><strong>Anträge</strong> <em>für die Erteilung deutscher CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen</em> <strong>sind direkt an das BfN zu richten</strong><em>. Die Antragstellung ist auch online (</em><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cites-online.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cites-online.de</a><em>) möglich.  </em></p>

<p class="western">Für die Einfuhr in die EU sind grundsätzlich neben einer Einfuhrgenehmigung auch <strong>Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates</strong> erforderlich. Die im Gastland hierfür zuständige Behörde ist unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.cites.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.cites.org</a> <em>( &gt; National contacts</em> <em>&amp; information)</em> zu finden. Ausnahmen von der Dokumentenpflicht bestehen bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von <strong>persönlichen oder Haushaltsgegenständen</strong> aus geschützten Arten. Einzelheiten finden sich unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bfn.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bfn.de</a> (<em>&gt; Themen&gt;CITES &gt; persönlicher Gebrauch).</em> </p>

<p class="western"><em>Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie außerdem Hinweise zur</em> <strong>Einfuhr von Reiseandenken</strong><em>im Bereich &gt;Länder, Reise, Sicherheit&gt;Aktuelle Reisewarnungen mit dem Titel "Vorsicht bei exotischen Souvenirs" (</em><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.auswaertiges-amt.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.auswaertiges-amt.de/)</a><em>.</em></p>

<p class="MsoNormal western">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc396052bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Aufgrund des neuen Strafgesetzes wird Homosexualität mit einer Haftstrafe zwischen 3 Monaten und 2 Jahren oder einer Geldstrafe zwischen 50.000 – 100.000 BIF (entspricht ca. 25 - 50 Euro) geahndet.</p>

<p>Es ist zu beachten, dass der Flughafen sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen. Wegen der Anschlagsdrohungen (s.o.) praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlicher sowie sonstiger sensibler Einrichtungen. Eine besondere Zurückhaltung beim Fotografieren wird daher empfohlen.</p>

<p>Ansonsten existieren keine von europäischen Regelungen abweichenden strafrechtlichen Vorschriften.</p>
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<a name="doc396052bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gefordert, siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></p>

<p>Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></p>

<p>Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut ggf. auch Cholera (s.u.) empfohlen.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p>Ein hohes Risiko besteht ganzjährig und landesweit. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin®, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p><em>HIV /AIDS</em></p>

<p>ist im Lande ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Die HIV-Prävalenz liegt derzeit bei 6%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Es besteht ein landesweit erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen - u.a. treten auch sporadisch und lokal begrenzte Choleraepidemien wie gegenwärtig in Bujumbura sowie in den Provinzen Rumonge und Cibitoke auf. Für Risikoreisende könnte deshalb eine Cholera-Schluckimpfung zurzeit sinnvoll sein.</p>

<p>Meist lassen sich durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene Durchfallerkrankungen aber vermeiden.</p>

<p><em>Einige Grundregeln:</em> Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Meningitis</em></p>

<p>Die Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung) wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai bis August und Januar bis März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter 4 Wochen indiziert sein.</p>

<p><em>Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)</em></p>

<p>Im gesamten Land kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.</p>

<p><em>Bilharziose</em></p>

<p>Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern. Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p><em>Medizinische Infrastruktur</em></p>

<p>Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Probleme bei der Instandhaltung von Gebäuden und Mängel bei der Wartung von medizinischen Geräten sind unschwer zu erkennen. Eine hohe Personalfluktuation im Medizinsektor stellt ein weiteres Problem dar. Es gibt einige in Europa ausgebildete Ärzte, die ihre erworbenen Fähigkeiten wegen des beschriebenen Mangels nur zum Teil einsetzen können. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 16 May 2013 18:50:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BurundiSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BotsuanaSicherheit.html</link>
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<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551900/normal/175489/Botsuana.jpg" title="Botsuana" alt="Botsuana" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 16.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc390284bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc390284bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc390284bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc390284bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Landesspezifische Sicherheitshinweise<br/>
Allgemeine Reiseinformationen<br/>
</p>
</div><a name="doc390284bodyText1"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise</h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer (zum Teil mit anschließenden Fahrzeugentführungen) kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden. In besonderem Maße hat die Kriminalität in Maun, dem Eingang zum Okavango-Delta, zugenommen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc390284bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit der VISA-Karte plus PIN kann an einigen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard, weniger AMEX) werden weitgehend akzeptiert. Bei Verwendung von Reiseschecks sollten diese auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein. Mit EC-Karte kann an einigen Bankautomaten (Stanbic Bank) Bargeld abgehoben werden, allerdings häufig beschränkt auf den Gegenwert von ca. 100 €. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Jeweils zum Monatsende (Zahltag), ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und zum Teil Bargeldengpässen zu rechnen.</p>

<p><em>Straßen- / Luftverkehr</em></p>

<p>Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).</p>

<p>Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc390284bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf 90 Tage pro Kalenderjahr.</p>

<p class="MsoNormal">Für über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Brüssel.</p>

<p class="MsoNormal">  </p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den <span class="spelling-error">Einreisebestimmungen</span> erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der <span class="spelling-error">Generalkonsulate</span> Ihres <span class="spelling-error">Ziellandes</span></p>
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<a name="doc390284bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf 4 Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana erfahren werden.</p>

<p><em>Adresse</em></p>

<p>Botschaft der Republik Botsuana<br/>
Avenue de Tervuren, 169<br/>
B-1150 Brüssel, Belgien<br/>
Telefon: +32 27 35 20 70, +332 27 35 61 10<br/>
Fax: +32 27 35 63 18, +32 27 32 72 64</p>

<p>Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc390284bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.</p>

<p>Das botsuanische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe, auch wenn Klageerhebungen selten sind.<br/>
Da gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Botsuana gesellschaftlich nicht toleriert werden, wird sehr zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.</p>
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<a name="doc390284bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (vierfach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Eine hohes Risiko besteht in der Regenzeit (November-Juni) im Norden in den Distrikten Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume.</p>

<p>Ein mittleres Risiko dort in der übrigen Zeit, nach Süden und in der Trockenzeit abnehmend.</p>

<p>Ein geringes bzw. kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen.</p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p>Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.</p>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p>Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern insbesondere entlang des Okavangos. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 16 May 2013 18:37:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BotsuanaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BulgarienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551906/normal/175495/Bulgarien.jpg" title="Bulgarien" alt="Bulgarien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 16.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText1">Aktueller Hinweis</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText2">Landesspezifischer Sicherheitshinweis</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc360616bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
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        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p> Letzte Änderung:<br/>
<br/>
Aktueller Hinweis - Blockade der Grenzübergänge </p>
</div><a name="doc360616bodyText1"></a><h3><strong>Aktueller Hinweis</strong></h3>

<p>Mit einer unbefristeten Blockade der Grenzübergänge zur Türkei protestieren bulgarische Spediteure gegen zu lange Wartezeiten. An zwei Übergängen – Lessovo und Kapitan Andreevo - bildeten sich am 16.05. lange Schlangen. Derzeit gilt die Blockade nur für den LKW-Verkehr, Personenkraftwagen sowie Busse können die Grenzübergänge passieren. Am Kapitan Andreevo finden darüber hinaus seit einiger Zeit Umbauarbeiten statt, so dass hier bei erhöhtem Reiseverkehr ebenfalls mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Es wird empfohlen, ggf. auf andere Grenzübergänge auszuweichen.</p>
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<a name="doc360616bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</strong></h3>

<p>Für Bulgarien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc360616bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Einreise</em></p>

<p>Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.</p>

<p>Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In den Sommermonaten entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, die Hauptreisezeiten an Wochenenden zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.</p>

<p>Außerdem ist zu beachten, dass die Grenzen von Bulgarien zu Serbien und zur Türkei EU-Außengrenzen sind und bei Grenzübertritt in beiden Richtungen mit Ausweis- und Zollkontrollen zu rechnen ist.</p>

<p>Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Website unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mvr.bg/en/Guide/traveling.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.mvr.bg/</a><br/>
eine Broschüre mit Informationen für Reisende in englischer Sprache veröffentlicht. Dort finden Sie auch Informationen speziell für Autoreisende. Bitte beachten Sie ebenso die unten stehenden Hinweise zum Straßenverkehr, zur Vignettenpflicht und zu Polizeikontrollen.</p>

<p>Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.</p>

<p>Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf allen Autobahnen und Landstraßen sowie die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts (s.u.).</p>

<p>Seit dem Attentat auf einen Bus mit israelischen Touristen am Flughafen Burgas am 18.07.2012 gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für alle bulgarischen Flughäfen, Bus- und Eisenbahnhöfe sowie Postämter. Alle Reisenden werden vom bulgarischen Verkehrsministerium gebeten, mindestens 2 Stunden vor Abflug am jeweiligen Flughafen zu erscheinen.</p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Sofern Bulgarien im Rahmen einer Pauschalreise besucht wird, dürfte das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, nicht größer sein als in anderen europäischen Urlaubsregionen. Generell sollte Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geübt werden.</p>

<p>Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Schließen Sie deshalb Ihr Fahrzeug immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.</p>

<p>Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.</p>

<p>Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:</p>

<ul><li>Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;</li><li>Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;</li><li>Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.</li></ul>

<p>Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, <strong>112</strong>.</p>

<p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p>

<p>Für den Umtausch von Bargeld sind eher Banken zu empfehlen als Wechselstuben. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland, wobei der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, zurzeit 400 Leva beträgt. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte, …) beachtet werden.</p>

<p><em>Straßenverkehr</em></p>

<p>Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.</p>

<p>In Bulgarien besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration ist 0,5 Promille.</p>

<p><em>Vignettenpflicht</em></p>

<p>Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien gekauft werden. Es wird dringend empfohlen, nach Einreise die erste Möglichkeit zum Vignettenkauf zu nutzen, da bereits im grenznahen Bereich mit Kontrollen zu rechnen ist. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld.</p>

<p>Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.</p>

<p><em>Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko</em></p>

<p>Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.</p>

<p>Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.</p>

<p>Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet:<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://nocorr.mvr.bg/crr/p5c1.nsf/6152030f80281b98c2256f4d002a7867?OpenForm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://nocorr.mvr.bg/</a></p>

<p>Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen.</p>

<p><em>Taxis</em></p>

<p>Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1 Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt(z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet. </p>

<p><em>Erdbeben</em></p>

<p>Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist.Das letzte große Erdbeben ereignete sich am frühen Morgen des 22. Mai 2012 bei Pernik (südwestlich von Sofia). Reisenden wird empfohlen, die Nachrichtenlage aufmerksam zu verfolgen.</p>
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<a name="doc360616bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja (mit Foto)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Ja (mit Foto)</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p>Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bulgarien unter keinen Umständen mehr ein Visum.</p>

<p> Bulgarien hat mit Wirkung vom 31.01.2012 beschlossen, Inhabern von gültigen Schengen-Visa (Kategorien A und C) sowie gültigen nationalen Visa (Kategorie D) und Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen der Schengen-Partner (d.h. Vollanwender des Schengener Besitzstandes), darunter Deutschlands, die visumfreie Einreise zu erlauben. Der jeweilige Aufenthalt dieser Personen in Bulgarien ist begrenzt durch die Gültigkeit der genannten Dokumente und der darin festgelegten Zahl von Aufenthaltstagen und Einreisen, darf jedoch die Dauer von 3 Monaten innerhalb einer 6-Monatsfrist nicht überschreiten.</p>

<p><em>Polizeiliche Anmeldung</em></p>

<p>Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.</p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes</p>
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<a name="doc360616bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoNormal">Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:</p>

<ul><li>bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),</li><li>60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,</li><li>300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)</li></ul>

<p class="MsoNormal">Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.</p>

<p class="MsoNormal">Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.</p>

<p class="MsoNormal">Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.</p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc360616bodyText6"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Bulgarien ist Transitland auf der so genannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.</p>

<p>Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug“ entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.</p>

<p class="MsoNormal">Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.<br/>
</p>

<p></p>
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<a name="doc360616bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und <span class="MsoHyperlink">Hepatitis A</span>, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen <span class="MsoHyperlink">Hepatitis B</span> und Tollwut.</p>

<p class="MsoNormal">In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.</p>

<p class="MsoNormal">Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.</p>

<p class="MsoNormal">In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland.</p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 16 May 2013 18:19:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BulgarienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Jemen: Reisewarnung</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JemenSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551996/normal/175589/Jemen.jpg" title="Jemen" alt="Jemen" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Jemen: Reisewarnung</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 16.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337416bodyText1">Reisewarnung</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337416bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337416bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337416bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337416bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc337416bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><p><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
<br/>
Reisewarnung - Entführungen</p>
</div></p>
<a name="doc337416bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Reisewarnung</strong></h3>

<p class="MsoNormal"><strong>Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jemen.</strong> <strong>Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Es bestehen erhebliche Risiken durch innere Konflikte, Stammesauseinandersetzungen, Massendemonstrationen und terroristische Anschläge, die in einzelnen Landesteilen,</strong> <strong>aber auch in der Hauptstadt Sanaa, auftreten</strong> <strong>und von denen auch Unbeteiligte betroffen sein</strong> <strong>können<strong>. Zudem besteht in ganz Jemen, auch in der Hauptstadt, die Gefahr, Opfer einer Entführung zu werden.</strong></strong></p>

<p><strong>Reisen in den Jemen sollten daher vermieden werden.</strong> <strong>Wer dennoch reist, muss sich der eigenen Gefährdung und der hohen Sicherheitsrisiken im ganzen Land bewusst sein. Es wird empfohlen, bei unaufschiebbaren Reisen nach Jemen möglichst schon vor Abreise mit der Deutschen Botschaft Verbindung aufzunehmen und sich mit den geplanten Aufenthaltsdaten in die Deutschenliste <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://service.diplo.de/registrierungav"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://service.diplo.de/registrierungav</a>  einzutragen. Grundlage einer Reise sollte ein tragfähiges Sicherheitskonzept sein. Vor Überlandfahrten wird dringend gewarnt.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Die deutsche Botschaft in Sanaa ist</strong> <strong>wiedereröffnet. Sie <strong>ist nur mit einem reduzierten Stab besetzt und</strong></strong> <strong>kann daher nur begrenzt konsularische Hilfestellung leisten. <strong>Visa können derzeit nur für</strong></strong> <strong>Antragsteller, deren Aufenthalt in Deutschland aus übergeordneten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Gründen erforderlich ist, erteilt werden.</strong></p>

<p><strong>In Sanaa und in anderen Landesteilen Jemens <strong>kam es</strong></strong> <strong>im Zuge der Proteste gegen das Regime</strong> <strong>von Ex-Präsident Ali Abdullah Saleh 2011</strong> <strong>mehrfach <strong>zu</strong> gewaltsamen, z.T. mit schweren Waffen ausgetragenen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen.</strong></p>

<p><strong>Auf Basis der am 23. November 2011 unterzeichneten Initiative des Golfkooperationsrats <strong>ist</strong></strong> <strong>der Machtübergang durch Wahlen am 21. Februar 2012 auf den neuen Präsidenten Abdrabbuh Mansour Hadi vollzogen und ein politischer Transformationsprozess eingeleitet worden. Seitdem hat sich die Sicherheitslage beruhigt</strong>. <strong>Dennoch ist weiterhin mit erheblichen Risiken zu rechnen, darunter auch Versuche, den politischen Übergangsprozess zu hintertreiben. Politisch motivierte Demonstrationen und Massenansammlungen können spontan zustande kommen. Dabei kann es auch sehr schnell zu gewaltsame Auseinandersetzungen kommen.</strong> <strong>Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur bedingt funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen fanden</strong> <strong>im Frühjahr 2012 heftige Kämpfe zwischen militanten Kräften und Regierungstruppen statt; inzwischen hat die Regierung in Teilen der umkämpften Gebiete die Kontrolle zurückerlangen können. Rückschläge sind jedoch nicht auszuschließen. In der Provinz Abyan werden Minen noch auf absehbare Zeit ein hohes Risiko darstellen.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisen auf die Insel Sokotra, die durch einen verlässlichen Reiseveranstalter vorbereitet und begleitet werden, scheinen derzeit mit einem geringeren Sicherheitsrisiko verbunden zu sein. Bei der Zwischenlandung in Sanaa bzw. Mukalla sollte jedoch das Flughafengelände nicht verlassen werden.</strong></p>

<p><strong>Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen.</strong> <strong>Nach wie vor sind <strong>auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman</strong> gefährdet <strong>angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim <em>Maritime Security Centre</em> unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mschoa.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.mschoa.org</a> dringend empfohlen.</strong></strong></p>

<p class="MsoBodyText"><em>Terrorismus</em></p>

<p class="MsoNormal">In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet. Im Zuge einer Offensive der Übergangsregierung gegen Al-Qaida haben jemenitische Regierungstruppen im Juni 2012 die Kontrolle über eine Reihe strategischer Stellungen in den Provinzen Abyan und Shabwa wieder erlangen können und damit einen wichtigen Erfolg im Anti-Terrorkampf errungen. Gleichzeitig dürfte sich ein Teil der terroristischen Kämpfer in andere Regionen abgesetzt haben.</p>

<p class="MsoNormal">Am 11. Juli 2012 kam es zu einem Anschlag auf die Polizeiakademie in Sanaa mit mehreren Toten. Bereits am 21. Mai 2012 hatte ein Selbstmordattentäter einen schweren Anschlag auf Angehörige der Sicherheitskräfte in Sanaa verübt, bei dem nahezu 100 Tote und 300 Verletzte zu beklagen waren.  Al Qaida auf der arabischen Halbinsel bekannte sich zu dem Anschlag. <strong>Am 18. März 2012 kam in der Stadt Taiz ein US-Staatsbürger ums Leben.</strong> Auch hier bekannte sich <strong>Al-Qaida zu dem Anschlag. In Aden, aber auch in Sanaa, haben terroristische Anschläge, die sich vor allem gegen Sicherheitskräfte richten stark zugenommen.</strong></p>

<p class="MsoNormal">In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet. <br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><em>Interne Konflikte</em></p>

<p>Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus. Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. Es kommt weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Al-Houthi-Rebellen und Salafisten bzw. Stammeskriegern, die der  Islah-Partei nahestehen.</p>

<p>In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.</p>

<p>Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens war in der Vergangenheit Schauplatz von Demonstrationen und heftigen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammesmilizen.</p>

<p>Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Es kommt weiterhin sehr rasch zu Massendemonstrationen, zum Teil verbunden mit gewaltsamen Ausschreitungen. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei. Insbesondere in den Städten Aden und Mukallah hat sich in den letzten Monaten die Sicherheitslage deutlich verschlechtert.</p>

<p>Gewaltsame Auseinandersetzungen können auch in anderen Landesteilen und selbst in der Hauptstadt aufflammen. Hier ist es in den letzten Monaten wiederholt zu Anschlägen und zu Schießereien gekommen, von denen auch Unbeteiligte betroffen sein können.</p>

<p><em>Entführungen</em></p>

<p>Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.</p>

<p class="MsoNormal">Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal">Im Jahr 2012 wurden insgesamt 19 Ausländer im Jemen entführt, von denen 18 inzwischen teils nach mehr als sechs Monaten Geiselhaft wieder freikamen. Ein am 28. März 2012 in Aden entführter saudischer Staatsangehöriger befindet sich weiterhin in der Gewalt der Entführer. Die am 21. Dezember 2012 entführten Europäer, zwei Finnen und ein Österreicher, die einen Arabischkurs in Sanaa besuchten, waren am helllichten Tage mit Waffengewalt aus einem Geschäft im Zentrum der Hauptstadt verschleppt worden. Sie kamen nach viereinhalb Monaten mit omanischer Unterstützung wieder frei. Auch im Jahr 2013 kam es in Sanaa zu mindestens drei gescheiterten Entführungsversuchen gegen westliche Ausländer und Ausländerinnen.</p>

<p class="MsoNormal">Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.</p>

<p><em>Minengefahr</em></p>

<p>Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es in den  Konfliktgebieten in den Regionen Sa’ada und Abyan geben.</p>

<p><em>Schiffsreisen/ -expeditionen</em></p>

<p>Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die <strong>Reisewarnung</strong> des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”.</p>
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<a name="doc337416bodyText2"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Lage/Klima</em></p>

<p>Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.</p>

<p><em>Anreise</em></p>

<p><span class="underline">Flugzeug</span>: Jemen ist derzeit von Europa aus nur noch mit wenigen, zumeist nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.</p>

<p class="MsoNormal"><span class="underline">Schiff</span>: Geregelter Passagierverkehr besteht nicht.</p>

<p><span class="underline">Landweg</span>: Von einer Anreise auf dem Landweg wird dringend abgeraten. Die Grenze nach Saudi-Arabien ist für Privatpersonen faktisch geschlossen.  Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist möglich. Jedoch ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen derzeit nicht überschaubar.</p>

<p><em>Kleidung / Freizeit</em></p>

<p>Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung hochgeschlossen und nicht figurbetont sein. Arme und Beine sollten bedeckt sein. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.</p>

<p><em>Zahlungsmittel</em></p>

<p>Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten eingeführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.</p>
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<a name="doc337416bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. <em> </em></p>

<p class="MsoBodyText"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoBodyText">Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main zu beantragen ist.</p>

<p class="MsoBodyText">Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!</p>

<p class="MsoBodyText">Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden. </p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal">Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Sonstiges</em></p>

<p class="MsoBodyText">Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.</p>

<p class="MsoNormal">Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc337416bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:</p>

<ul><li>Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat</li><li>Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)</li><li>Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus</li><li>Güter, die in Israel produziert wurden</li><li>Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper</li><li>Alkoholische Getränke</li></ul>

<p>Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.</p>

<p>Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:</p>

<ul><li>Gebrauchte persönliche Gegenstände</li><li>Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,</li><li>persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.</li><li>Goldschmuck bis zu 350 Gramm</li><li>Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.</li></ul>

<p></p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc337416bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.</p>

<p>Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.</p>

<p>Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.</p>

<p>Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.</p>
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<a name="doc337416bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Aktuell</em></p>

<p class="MsoNormal"><em>Neues Coronavirus (MERS-CoV)</em></p>

<p class="MsoNormal">Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.</p>

<p class="MsoNormal">Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter  <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Corona/Corona.html?cms_lv2=3223664&amp;cms_box=1&amp;cms_current=Coronavirus-Infektionen"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.rki.de</a>.</p>

<p class="MsoNormal">Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 17.5.2013 unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.ecdc.europa.eu/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.ecdc.europa.eu</a> ).</p>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. <br/>
<br/>
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin <em>die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes</em> <em>für Kinder und Erwachsene</em> <em>anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></em></p>

<p>Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.</p>

<p>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Meningokokken-Krankheit, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.</p>

<p><em>HIV/ Aids</em></p>

<p>ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden. Die Prävalenz im Land liegt allerdings unter 0,1%.</p>

<p><em>Prophylaxe</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p>

<p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p>Im Jemen findet sich überwiegend die Malaria tropica in Gebieten unter 2.000 Metern und besonders in den Küstenregionen, verstärkt von September bis Februar. Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei.</p>

<p>Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.</p>

<p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p>Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).</p>

<p>Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten akuten Notfälle ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet.</p>

<p>Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org/</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de/</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 16 May 2013 11:43:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/JemenSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BrasilienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/551902/normal/175491/Brasilien.jpg" title="Brasilien" alt="Brasilien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 16.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
  </li>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc367882bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise zu Santa Catarina entfernt</p>
</div><a name="doc367882bodyText1"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise<br/>
</h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Überfälle und Gewaltverbrechen sind in Brasilien leider nirgends völlig auszuschließen. Besonders Großstädte wie Belém, Recife, Salvador, Rio de Janeiro und São Paulo weisen hohe Kriminalitätsraten auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen; siehe auch Allgemeine Reiseinformationen). Grundsätzlich ist Vorsicht angebracht, auch in als sicher geltenden Landes- oder Stadtteilen. Besonders betroffen sind Elendsviertel (Favelas). Von Favela-Besuchen wird dringend abgeraten Diese Gebiete werden teilweise von Kriminellen kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.</p>

<p>Eine Häufung ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zum Flughafen zu verzeichnen. Taxis sollten nach Möglichkeit nur per Bestellservice in Anspruch genommen werden. In größeren Flughäfen können Taxis auch schon im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden. Bei der Reise sollten Ausweispapiere nicht im Gepäck aufbewahrt werden. Am Zielort ist es empfehlenswert, Originale der Ausweispapiere im Safe des Hotels zu lassen und nur Kopien und eine Broschüre/Visitenkarte des Hotels mit sich zu führen. Laptops sollten unauffällig, z.B. in einer Reisetasche, verstaut werden.</p>

<p>Auf auffällige Kleidung und Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) sollte beim Straßenbummel verzichtet werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück. Es ist ratsam, stets einen Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen.<br/>
<br/>
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Berüchtigt ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Es wird dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Von der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten. </p>

<p class="MsoBodyText"><em>Hinweise für Rio de Janeiro</em></p>

<p class="MsoBodyText">Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss am Samstag und Sonntag unbelebt und nicht sicher. Menschenleere Straßen der Innenstadt sollten daher nach Möglichkeit am Wochenende gemieden werden. In Rio ist es in den letzten Jahren gelungen, einige Favelas im Innenstadtbereich durch zusätzliche Polizeieinheiten deutlich sicherer zu machen. Trotzdem sollte ein Besuch nur in Begleitung von Ortskundigen in Erwägung gezogen werden.</p>

<p class="MsoBodyText">Auch an den Strandpromenaden, insbesondere der Copacabana ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle auf Deutsche. Hier ist, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, Achtsamkeit geboten. </p>

<p class="MsoBodyText">Es wird zur Vorsicht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geraten; dies gilt insbesondere für sogenannte "Vans".</p>

<p><em>Pflanzen- und Tierwelt</em></p>

<p>Einige einheimische Samen, Pflanzen, Tiere, besonders im Amazonasgebiet, desgleichen Fossilien und bestimmte Mineralien stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen werden auch mit Freiheitsstrafen geahndet (siehe strafrechtliche Vorschriften).</p>

<p><em>Mobiltelefone</em></p>

<p>Im Umkreis von Flughäfen, insbesondere in Rio, Foz de Iguaçu und São Paulo (hier auch teilweise übriges Stadtgebiet), sollten Handys, insbesondere des Systems TDMA, nicht eingeschaltet werden, um eine Klonung und unberechtigte Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte zu vermeiden. Die Systeme GSM und CDMA scheinen derzeit noch nicht betroffen zu sein.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc367882bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Klima</em></p>

<p>Im brasilianischen Sommer kommt es, insbesondere im Süden und Südosten des Landes, häufig zu schweren Regenfällen, die mitunter zu Überschwemmungen und Verkehrsbehinderungen in einigen Regionen führen können. Es ist daher ratsam, sich vor Reisen in abgelegenere Gebiete über die aktuelle Wettersituation zu informieren</p>

<p><em>Sprache</em></p>

<p>Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesischkenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.</p>

<p><em>Flugverkehr</em></p>

<p>Aus Deutschland kommend, muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird. </p>

<p><em>Reisen mit dem Flugzeug nach Südbrasilien/ Vulkanische Aktivitäten<br/>
</em>Nach einer Phase der Aktivität befindet sich der südchilenische Vulkan Puyehue zurzeit in einer Ruhephase. Seit Oktober 2011 ist der Flugbetrieb in Porto Alegre nicht mehr durch Aschewolken beeinträchtigt worden. Es ist allerdings nicht gänzlich auszuschließen, dass sich die Lage kurzfristig ändert, weshalb es erneut zu Schließungen des Luftraums von Rio Grande do Sul  kommen kann.<br/>
Eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Fluggesellschaften vor Reiseantritt ist daher weiterhin empfehlenswert.</p>

<p><em>Führerscheine, Alkohol im Straßenverkehr</em></p>

<p>Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügt grundsätzlich das Mitführen des deutschen Führerscheins sowie eines zusätzlichen Identitätsnachweises (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch dringend empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen deutschen Führerschein, besser noch eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mit zu führen.</p>

<p>Lediglich für die alten „grauen“ Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird.</p>

<p>Seit Anfang 2008 gilt für Fahrzeugführer absolutes Alkoholverbot.</p>

<p><em>Geld und Kreditkarten</em></p>

<p>Die gängigen internationalen Kreditkarten wurden bisher landesweit akzeptiert. Geldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u.a. HSBC, Citibank, Banco24Horas) grundsätzlich weiterhin möglich.</p>

<p>In letzter Zeit wurde jedoch beobachtet, dass bei einer Vielzahl von Geldinstituten die Nutzung der EC- und Kreditkarten zum Teil oder ganz ausgeschlossen ist, eine Bargeldabhebung am Geldautomat somit nicht mehr möglich, bzw. stark eingeschränkt ist. Reisende berichteten, dass sie keine oder nur kleinere Geldbeträge abheben konnten.</p>

<p>Aufgrund der derzeitigen eingeschränkten Möglichkeiten der Bargeldabhebung wird Reisenden empfohlen sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit brasilianischen Reais an Geldautomaten zu verlassen. Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung wie z.B. Reisechecks, Devisen usw. sollten in Betracht gezogen werden.</p>

<p>Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.</p>

<p><em>Telefonieren/ Mobiltelefone</em></p>

<p class="MsoNormal">In Brasilien ist bei Ferngesprächen grundsätzlich ein Provider vorzuwählen: Innerhalb Brasiliens Provider (z.B. 014 od. 015) + bras. Vorwahl + Tel.; bei Auslandsgesprächen z.B. nach DEU analog: Provider (z.B. 0014 od. 0015)+ 49 + dt. Vorwahl + Tel.).<br/>
In Brasilien sind die Mobilfunknetze regional organisiert. Um ein brasilianisches Mobiltelefon anzurufen, muss deshalb auch die jeweilige regionale Vorwahl mit gewählt werden.</p>
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<a name="doc367882bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Vorläufiger</strong> <strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt</strong>): Nein</p>

<p><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Minderjährige.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p><em>Visum</em></p>

<p>Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 01.10.2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien ein oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens drei Monate während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen<br/>
- touristische Aktivitäten,<br/>
-Verwandtenbesuche,<br/>
- Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,<br/>
- Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quelle entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),<br/>
- Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.</p>

<p>Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.</p>

<p>Ebenso sollten sich diejenigen, die beabsichtigen, entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.</p>

<p><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p>Brasilianische Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin trifft dies auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zu.</p>

<p>Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin  <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://berlim.itamaraty.gov.br/de/konsularabteilung.xml"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://berlim.itamaraty.gov.br</a></span>  ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt.</p>

<p>Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.</p>

<p><em>Doppelstaater</em></p>

<p>Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.</p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.<em> </em></p>
<div class="topLink">
		
			
		
				
		
	
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc367882bodyText4"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.</p>

<p>Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika.</p>

<p>Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.</p>

<p>Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,00 übersteigen, unabhängig von Währung und Form (bar, Schecks, … ) bei der Einreise deklariert werden.</p>

<p>Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter  <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.receita.fazenda.gov.br/principal/Ingles/faq.htm"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.receita.fazenda.gov.br</a></span>(auf englisch) zu finden.</p>

<p>Obwohl für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien eine Quarantänefrist nicht besteht, dürfen Pflanzen und Tiere nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.</p>

<p>Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare erhalten Sie auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://berlim.itamaraty.gov.br/de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://berlim.itamaraty.gov.br</a></span>.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen</p>
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<a name="doc367882bodyText5"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p><em>Drogen</em></p>

<p>Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.</p>

<p><em>Sexualstraftaten</em></p>

<p>Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.</p>

<p>Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.</p>

<p><em>Baden „oben ohne“  / Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit</em></p>

<p>Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z.B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Zum Kleidungswechsel sollten daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten aufgesucht werden.</p>

<p><em>Tier- und Pflanzenschutz</em></p>

<p>Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig davon ist auch die Einfuhr von Pflanzen und Tieren nach Deutschland, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig  bzw. nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de oder aber direkt beim</p>

<p>Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3<br/>
Konstantinstr. 110<br/>
53179 Bonn<br/>
Tel: +49228/8491-4444<br/>
Fax: +49228/8491-1039<br/>
<a href="mailto:PBox-CitesMA@BfN.de">PBox-CitesMA@BfN.de</a></p>

<p></p>

<p><em>Besuch von Indianerschutzgebieten</em></p>

<p>Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.</p>

<p class="MsoNormal">Weiterführende Hinweise zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien sind auch auf der Website der brasilianischen Botschaft in Berlin zu finden  <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://berlim.itamaraty.gov.br/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://berlim.itamaraty.gov.br/</a></p>
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<a name="doc367882bodyText6"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz gegen Gelbfieber</em></p>

<p>Brasilien verlangt bei der Einreise keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Dennoch wird die Impfung allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Brasilien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören:<br/>
<br/>
</p>

<p>·         <span dir="ltr">Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (einschließlich der Hauptstadt Brasilia), Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima, und Tocantins.</span></p>

<p>·         <span dir="ltr">Für bestimmte Gebiete in folgenden Staaten: Bahia, Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, und São Paulo. Die Impfung wird auch für den Besuch der Iguaçu-Wasserfälle empfohlen. Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete ist auch unter <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.who.int/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.who.int</a></span> zu finden.</span></p>

<p>·         <span dir="ltr">Die Impfung ist nicht erforderlich, wenn lediglich die Küstenstädte Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife und Fortaleza besucht werden.</span></p>

<p><em>Genereller Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a></span> .</p>

<p>Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.</p>

<p><em>Denguefieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.</p>

<p class="MsoNormal">In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.</p>

<p class="MsoNormal">Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p>Ganzjährig besteht ein hohes Risiko in den Provinzen Acre, Rondônia und Roraima bzw. ein geringes Risiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul.</p>

<p>Als malariafrei gelten die Ostküste inkl. Fortaleza, Recife, Igauçu und die meisten Stadtzentren.</p>

<p>Je nach Reiseprofil kann eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.</p>

<p>Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li><span dir="ltr">körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</span></li><li><span dir="ltr">tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</span></li><li><span dir="ltr">ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</span></li></ul>

<p><em>Durchfallerkrankungen</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten und im Norden und Nordosten des Landes.</p>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p class="MsoNormal">Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p>

<p><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p>Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.</p>

<p>Vor einer Reise nach Brasilien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch <span class="standardLink"><a class="standardLink" target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a></span></p>

<p>Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.</p>

<p class="MsoNormal">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoNormal">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. </p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<p class="MsoNormal">.        <span dir="ltr">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</span></p>

<p class="MsoNormal">·        <span dir="ltr">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</span></p>

<p class="MsoNormal">·        <span dir="ltr">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</span></p>

<p class="MsoNormal">·        <span dir="ltr">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</span></p>

<p></p>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Thu, 16 May 2013 09:47:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BrasilienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NigeriaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552110/normal/175702/Nigeria.jpg" title="Nigeria" alt="Nigeria" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 15.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346430bodyText1">Dringende Sicherheitshinweise für die Region - Gefahr von Entführungen und Anschlägen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346430bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346430bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346430bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346430bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346430bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc346430bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Teilreisewarnung</p>
</div><a name="doc346430bodyText1"></a><h3 class="MsoNormal">Dringende Sicherheitshinweise für die Region - Gefahr von Entführungen und Anschlägen</h3>

<p class="MsoNormal">In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern  besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte , gezielter Entführungen und krimineller Übergriffe; sowohl kriminelle Banden als auch <em>Al-Qaida im Maghreb</em> (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. . Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. <strong>Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone eindringlich ab.</strong></p>

<p class="MsoNormal">Deutlich erhöhte <strong>Anschlags- und Entführungsrisiken</strong> bestehen u.a. für Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.</strong></p>
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<a name="doc346430bodyText2"></a><h3>Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung</h3>

<p class="MsoNormal">Aufgrund fortgesetzter terroristischer Anschläge besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in den nördlichen Landesteilen Nigerias. Dort ist es seit 2012, zuletzt am 18.12. 2012 und am 16.02.2013, zu mehreren Entführungen von Ausländern gekommen, zum Teil mit tödlichem Ausgang für die Betroffenen.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Das Risiko von Entführungen ist in ganz Nigeria gegeben</strong>.<br/>
</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Gewarnt wird</strong></p>

<ul><li><strong>vor Reisen in die nördlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Bauchi, in den nördlichen Teil von Plateau State (Jos und Umgebung) sowie nach Kano, Kaduna, Katsina, Gombe, Jigawa, Zamfara, Kebbi, Sokoto und Adamawa,</strong> angesichts von wiederholten Angriffen und Sprengstoffanschlägen militanter Gruppen auf Sicherheitskräfte, Märkte, Kirchen und Moscheen. Infolge von Anschlägen Anfang August 2012 und im Januar 2013 in Okene wird auch vor Reisen in den <strong>Bundesstaat Kogi</strong> gewarnt.<br/>
</li></ul>

<p>Die nigerianische Regierung hat am 14.05.2013 für die Bundesstaaten Borno- Yobe und Admawa State den Ausnahmezustand verhängt.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Dringend abgeraten wird</strong></p>

<ul><li><strong>von Aufenthalten im Gebiet Suleja im Bundesstaat Niger.</strong></li></ul>

<p><strong>Grundsätzlich wird auch von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile Nordnigerias abgeraten.</strong></p>

<p><strong>Abgeraten wird weiterhin</strong></p>

<ul><li><strong>von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Abia und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer. Im Golf von Guinea besteht eine erhöhte Gefährdung durch Piraten.</strong></li></ul>

<p class="MsoNormal"><strong>Das Risiko von Entführungen ist in ganz Nigeria gegeben. Neben allen Bundesstaaten im Norden sind besonders die Bundesstaaten Abia, Imo, Anambra, Ebonyi, Enugu und Bayelsa betroffen. In den Bundesstaaten Edo, Akwa Ibom, Delta, und Rivers sind die Gebiete außerhalb der jeweiligen Hauptstädte betroffen.</strong> <strong>Zu Entführungsfällen kam es in letzter Zeit auch in Ogun State (im Norden des Bundesstaats Lagos) in der Umgebung der Express Ways A1 und A121 im Bereich Shagamu</strong><strong>, sowie im Bundesstaat Lagos, hier auch im Bereich der vorzugsweise von Ausländern bewohnten und frequentierten Inseln Ikoyi und Victoria Island.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong><br/>
</strong>Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund weiterhin nur dann erwogen werden, wenn umfassende und professionelle Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte). Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Mali, aber auch im Hinblick auf rein kriminelle Entführungen mit dem Ziel der Lösegelderpressung.</p>

<p class="MsoNormal"><span class="messagebody">Mit zeitweiliger, auch längerfristiger Sperrung der Grenzübergänge in die Nachbarstaaten Kamerun, Tschad und Niger durch die Sicherheitskräfte sowie mit kurzfristigen örtlichen Ausgangssperren muss gerechnet werden. Die Kommunikation mit Mobiltelefonen kann infolge von Anschlägen, bei denen oftmals auch Mobilfunkeinrichtungen betroffen sind, eingeschränkt sein.</span> <br/>
</p>

<p>In der Hauptstadt Abuja kam es am 1. Oktober und 31. Dezember 2010, am 16. Juni und 26. August 2011 und am 26. April 2012 zu Bombenanschlägen. Am 25. Dezember 2011 erfolgte ein Anschlag auf eine Kirche in Madalla, einem Vorort der Hauptstadt. Reisenden nach Abuja wird zur besonderen Vorsicht und Zurückhaltung beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze geraten. Darüber hinaus finden hier wie im ganzen Land immer wieder Kontrollen und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt.</p>

<p>Vorsicht ist grundsätzlich beim Besuch größerer Städte empfohlen. Insbesondere größere Menschenansammlungen sollten immer gemieden werden.</p>

<p>Darüber hinaus können in Nigeria, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind meist politischer, wirtschaftlicher, religiöser oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile).</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Autofahrten,</strong> insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Im gesamten Land kommt es immer wieder zu Engpässen in der Versorgung mit Benzin und Diesel.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Von Busreisen im Land wird abgeraten.</strong></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisende sollten sich vor Reisen in Nigeria stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.</strong></p>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p>Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.</p>

<p>Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.</p>

<p>Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter <span class="standardLink"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.abuja.diplo.de</a></span> </p>
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<a name="doc346430bodyText3"></a><h3>Allgemeine Reiseinformationen</h3>

<p>Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland. </p>

<p><em>Infrastruktur</em></p>

<p>Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.</p>
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<a name="doc346430bodyText4"></a><h3>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja, mit Lichtbild</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</strong>: Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Die Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Visum</em></p>

<p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretungzu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass Visa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen gekürzt wird. Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("<em>Nigeria Immigration Service</em>") verlängert werden.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.</p>

<p class="MsoNormal">Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc346430bodyText5"></a><h3>Besondere Zollvorschriften</h3>

<p>Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.</p>

<p>Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.</p>

<p>Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.</p>

<p>Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <span lang="EN-US" xml:lang="EN-US"><a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span><span lang="DE" xml:lang="DE">www.zoll.de</span></a></span> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc346430bodyText6"></a><h3>Besondere strafrechtliche Vorschriften</h3>

<p>In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.</p>

<p>Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.</p>

<p>Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist ver­boten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.</p>

<p>In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.</p>
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<a name="doc346430bodyText7"></a><h3>Medizinische Hinweise</h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p class="MsoNormal">Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. </p>

<p class="MsoNormal">Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken - Epidemien. Die Impfung mit einem 4-fach-Conjugatimpfstoff (ACWY) wird allen Reisenden, insbesondere für den Norden des Landes, empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Polio / Kinderlähmung kommt seit einigen Jahren wieder von Nigeria ausgehend in der gesamten Region vor. Auf diesen Impfschutz ist deshalb besonders zu achten.</p>

<p class="MsoNormal">Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A<span class="MsoHyperlink">und</span> Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Malaria</em></p>

<p class="MsoNormal">Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken<em>.</em> Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 95% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p>

<p class="MsoNormal">Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p class="MsoNormal">Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li><li>unter einem Moskitonetz zu schlafen</li></ul>

<p><em>HIV/AIDS</em></p>

<p class="MsoNormal">HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. In Nigeria leben über 3 Millionen Menschen mit der chronischen Virusinfektion. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p class="MsoBodyText">Es kommt immer wieder zu Cholera-Epidemien, die wie zuletzt in 2011 auch größere Ausmaße, mit mehreren tausend Fällen, annehmen können. Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich jedoch die Cholera wie auch die meisten Durchfallerkrankungen verhindern.</p>

<p class="MsoNormal">Die Cholera(schluck-)impfung bietet einen guten Schutz und kann bei Einreise auf dem Landwege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen ist sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.</p>

<p class="aufzhlung1"><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p>

<p class="aufzhlung1"><em>Dengue-Fieber</em></p>

<p>Das Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, wenn auch die Dunkelziffer höher sein mag durch nicht vorhandene spezifische Labordiagnostik. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit selten Todesfolge auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.o.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.</p>

<p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p>

<p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p>

<p><em>Lassa-Fieber</em></p>

<p class="MsoNormal">Dieses hämorrhagische, das heißt Blutungen verursachende Fieber kommt in einigen Bundesstaaten vor (mehrere hundert Krankheitsfälle pro Jahr). Es betrifft i. d. R. die Landbevölkerung. Besonders der Bundesstaat Edo (S) wurde betroffen (&gt;80% der Fälle 2012). Die Virusinfektion wird durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Nagetieren (einer bestimmten Spezies von Feldratten) übertragen. Die Ansteckung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope oder über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen). Auch ein direkter Kontakt Mensch zu Mensch führt zur Übertragung, weshalb Erkrankte in Spezialeinheiten von Krankenhäusern isoliert werden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt. Drei Viertel der Infektionen verlaufen jedoch ohne klinische Symptome; eine Behandlung kann mit speziellen antiviralen Medikamenten erfolgen, eine Impfung existiert nicht.</p>

<p><em>Tollwut</em></p>

<p>Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. die Vermeidung von Tierkontakten. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist - wenn überhaupt - sehr begrenzt erhältlich.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Medizinische Versorgung</em></p>

<p class="MsoNormal">Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vor allem im ländlichen Bereich vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den großen Städten findet man jedoch einige Privatkliniken mit besserem Standard.. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.</p>

<p class="MsoNormal">Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise <span lang="EN-US" xml:lang="EN-US"><a href="file://vfile14.zentrale.aa/g-040-rhw/_P-Laufwerk/321/www.dtg.org%20"><span lang="DE" xml:lang="DE">www.dtg.org</span></a></span> oder <span lang="EN-US" xml:lang="EN-US"><a href="file://vfile14.zentrale.aa/g-040-rhw/_P-Laufwerk/321/www.frm-web.de"><span lang="DE" xml:lang="DE">www.frm-web.de</span></a></span></p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note">Die Angaben sind:<br/>
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;<br/>
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;<br/>
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;<br/>
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 15 May 2013 19:03:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NigeriaSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Rum&#228;nien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RumaenienSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552138/normal/175732/Rumaenien.jpg" title="Rumänien" alt="Rumänien" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 15.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText1">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText2">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText3">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText4">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText5">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc359454bodyText6">Medizinische Hinweise</a>
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</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderung:<br/>
Allgemeine Reiseinformationen - Straßenverkehr/Kriminalität/ Taxis</p>
</div>
<p></p>
<a name="doc359454bodyText1"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p>Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.</p>
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<a name="doc359454bodyText2"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p><em>Straßenverhältnisse / Straßenverkehr</em></p>

<p class="MsoBodyText">Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch.<br/>
Ende 2012 gab es laut Auskunft der Nationalen Behörde für Straßenverwaltung in Rumänien insgesamt 506 Autobahnkilometer, weitere 300 Kilometer befinden sich im Bau. Folgende Streckenabschnitte sind in Betrieb:</p>

<p class="MsoBodyText">- A1 Bucuresti–Pitesti; Selimbar–Sura Mica (Ringstraße Sibiu); Simeria–Deva (Soimus); Timisoara–Arad (insg. 196,4 km in Betrieb)<br/>
- A2 Bucuresti–Constanta (in Betrieb)<br/>
- A3 Bucuresti (Cretuleasca)–Ploiesti (Barcanesti); Campia Turzii–Cluj-Napoca (Gilau) (insg. 107,3 km in Betrieb)<br/>
- A4 Ovidiu–Agigea (Ringstraße Constanta) (insg. 19,7 km in Betrieb)</p>

<p class="MsoBodyText">Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben allerdings keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen.</p>

<p class="MsoBodyText">Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.</p>

<p class="MsoBodyText">In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.</p>

<p class="MsoBodyText">Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.<br/>
</p>

<p>Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der <strong>Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta</strong> - notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.roviniete.ro/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.roviniete.ro</a> erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.</p>

<p class="MsoBodyText"><strong>Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.</strong></p>

<p>Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.<br/>
<br/>
Auch kleinere <strong>Verkehrsverstöße</strong> können schnell zu einem <strong>Führerscheinentzug</strong> und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bukarest.diplo.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bukarest.diplo.de</a> kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.</p>

<p>Das rumänische Innenministerium hat eine <strong>kostenlose Hotline</strong> <strong>für die Anzeige von Korruptionsfällen</strong> eingerichtet: <strong>0800 806 806</strong>. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:<br/>
<a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.mai-dga.ro/index.php?l=en&amp;t=139"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>http://www.mai-dga.ro/</a></p>

<p>Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.<br/>
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur <strong>Korruptionsbekämpfung</strong> beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!</p>

<p>Bei einem <strong>Unfall</strong> mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden <strong>entstanden,</strong> ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Kriminalität</em></p>

<p>Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt.</p>

<p>Manipulation von Bankautomaten kommt vor, daher ist bei der Benutzung erhöhte Aufmerksamkeit geboten.</p>

<p>Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.</p>

<p><em>Taxis</em></p>

<p>Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.</p>

<p class="MsoNormal">Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.</p>

<p class="MsoNormal">Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.</p>

<p class="MsoBodyText"><em>Unterkünfte</em></p>

<p class="MsoBodyText">Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Erdbeben</em></p>

<p class="MsoNormal">Rumänien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine Schäden. Jedoch ist jederzeit unvorhergesehen auch ein größeres Erdbeben möglich.</p>

<p></p>
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<a name="doc359454bodyText3"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass</strong>: Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja; ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich.</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen</strong>:<br/>
Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.<br/>
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.<br/>
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hinweise für die Einreise von Minderjährigen</em></p>

<p class="MsoNormal"><strong>Minderjährige</strong>, die neben der deutschen auch die <strong>rumänische Staatsangehörigkeit</strong> haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher speziell für rumänische Minderjährige gültige Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist <strong>Vollmacht</strong> des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Reisen mit Heimtieren</em></p>

<p class="MsoNormal">Für Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.bmelv.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.bmelv.de</a></p>

<p class="MsoNormal">Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.</p>

<p class="MsoNormal">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc359454bodyText4"></a><h3 class="MsoNormal"><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p class="MsoBodyText">Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.</p>

<p class="MsoBodyText">Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.</p>

<p class="MsoBodyText">Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.customs.ro/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.customs.ro</a></p>

<p class="MsoNormal">Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p class="MsoNormal">Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.zoll.de/"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.zoll.de</a> einsehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc359454bodyText5"></a><h3 class="note"><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p class="MsoBodyText">Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.</p>

<p class="MsoBodyText">Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.</p>

<p class="MsoBodyText">Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.</p>

<p class="MsoBodyText">Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.</p>

<p class="MsoBodyText">Prostitution ist generell verboten.</p>

<p class="MsoBodyText">Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.</p>

<p class="MsoBodyText">Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.</p>
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<a name="doc359454bodyText6"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Es besteht keine vorgeschriebene Impfpflicht</p>

<p>Folgende Standardimpfungen werden empfohlen:<br/>
Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis (Keuchhusten) (als 4er-Kombinationsimpfung möglich). Generelle Kinder-Impfungen: gemäß aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.</p>

<p>Zusätzliche Reiseimpfungen:<br/>
Hepatitis A und bei geplantem Langzeitaufenthalt kombinierte Impfung gegen Hepatitis AB.<br/>
Zumindest saisonal (April bis Oktober) ist die FSME -Zeckenimpfung zusätzlich sinnvoll. Der direkte Tierkontakt sollte generell strikt vermieden werden wegen Tollwutgefahr und die Tollwut-Impfung sollte erfolgen.</p>

<p>Rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Abreise nach Rumänien sollte eine persönliche Rücksprache mit einem Reisemediziner erfolgen, der die anstehenden Reiseimpfungen individuell (Dauer, individuelle Vorerkrankungen sowie den Reisestil etc.) mit Ihnen bespricht, da z. B. die Tollwutgrundimmunisierung aus drei aufeinander folgenden Impfungen besteht und generell der Impfschutz durch das Immunsystem erst ca. 10 Tage nach Impfung besteht.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Sonstige Hinweise</em></p>

<p class="MsoNormal">Vorsicht vor nicht in Läden verkauftem Fleisch (Gefahr des Trichinenbefalls).</p>

<p class="MsoNormal"><em>Hygiene</em></p>

<p class="MsoNormal">Leitungswasser ohne Trinkwasserqualität, sollte gefiltert werden. Von daher empfiehlt sich der generelle Genuss von abgepacktem Flaschenwasser mit festem Schraubverschluss.</p>

<p class="MsoBodyText">Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p class="MsoBodyText">Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p class="note">Die Angaben sind:</p>

<ul><li class="MsoNormal">zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li class="MsoNormal">auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li class="MsoNormal">immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li class="MsoNormal">trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 15 May 2013 17:09:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/RumaenienSicherheit.html</guid>
</item>
<item>
 <title>Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
 <link>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VenezuelaSicherheit.html</link>
 <description><![CDATA[
<div class="standardArtikels"><div class="laenderVertretungen"><div class="laenderFlagge">
  
  
  
    
    
    
    
    
      <img src="/cae/servlet/contentblob/552234/normal/175836/Venezuela.jpg" title="Venezuela" alt="Venezuela" />
    
    
    
    
    </div></div><h1 >Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise</h1><p>Stand 23.05.2013<br/>(Unverändert gültig seit: 15.05.2013)</p><ul class="linklist">
            
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399278bodyText1">Aktuelle Hinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399278bodyText2">Landesspezifische Sicherheitshinweise</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399278bodyText3">Allgemeine Reiseinformationen</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399278bodyText4">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399278bodyText5">Besondere Zollvorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399278bodyText6">Besondere strafrechtliche Vorschriften</a>
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    <a href="SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#doc399278bodyText7">Medizinische Hinweise</a>
  </li>
</ul>
        </ul><div class="infoBoxInfoIcon"><p>Letzte Änderungen:<br/>
Aktuelle Hinweise<br/>
</p>
</div><a name="doc399278bodyText1"></a><h3>Aktuelle Hinweise</h3>

<p class="MsoPlainText">Nach der Präsidentschaftswahl vom 14. April 2013 hat die Wahlbehörde CNE den Kandidaten der sozialistischen Partei PSUV Nicolás Maduro zum Sieger erklärt. Er hat sein Amt mit der Vereidigung am 19. April 2013 angetreten.</p>

<p class="MsoPlainText">Das Wahlergebnis wird jedoch derzeit vom Oppositionskandidaten Henrique Capriles Radonski vor dem Obersten Gerichtshof angefochten. Dieser Prozess könnte sich über Monate hinziehen und die gegenwärtigen politischen Spannungen entsprechend anhalten. Es wird daher dringend geraten, sich von Menschenansammlungen und politischen Kundgebungen fernzuhalten.</p>

<p class="MsoPlainText"></p>
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<a name="doc399278bodyText2"></a><h3><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></h3>

<p><em>Kriminalität</em></p>

<p class="MsoNormal">Eine deutliche Gefährdung sowohl für Individual- als auch für Gruppenreisende stellt die hohe Kriminalitätsrate in Venezuela dar. Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas, ist unvermindert hoch. Auch außerhalb der Städte ist mit Gewaltkriminalität zu rechnen.  </p>

<p class="MsoNormal">In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts immer noch eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.<br/>
<strong>Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten.</strong> <strong>Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg.</strong> Vorübergehende Schließungen der Grenze zu Kolumbien können - wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen - nicht ausgeschlossen und jederzeit kurzfristig verfügt werden. Grenzschließungen ziehen erfahrungsgemäß teilweise extrem lange Wartezeiten nach sich.</p>

<p>Bei Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, und selbst am Flughafen sind in der Vergangenheit Reisende von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genötigt worden. Händigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Möglichkeit nur eine Kopie Ihres Passes und nicht das Originaldokument aus.</p>

<p>Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle, auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten Gruppenexkursionen.<br/>
Als besonders gefährlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Küstenorte Playa El Agua und El Yaque.</p>

<p>Es wird dringend geraten:</p>

<ul><li>Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen möglichst zu vermeiden.</li><li>Kein Camping und keine Reisen per Anhalter durchzuführen.</li><li>Sich vor Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind.</li><li>Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig zu verhalten; es häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Geländewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar --vor-- der Ankunftshalle warten.</li><li>Besonders während der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfällen gekommen. Die Botschaft rät deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen.</li><li>Bei der Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu wählen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.</li><li>Auf keinen Fall Widerstand zu leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen.</li><li>Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern zu tauschen.</li><li>Keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzuführen; dieser Rat gilt auch für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen zwecks Abreise.</li></ul>

<p>Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhöhte Vorsicht angebracht, da es immer wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.</p>
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</div><br class="clear"/>
<a name="doc399278bodyText3"></a><h3><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></h3>

<p>Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind wenig verbreitet.</p>

<p><em>Reisen per Flugzeug</em></p>

<p class="MsoNormal">In letzter Zeit wurde des öfteren über technische Probleme bei venezolanischen Inlandsflügen berichtet, die die venezolanische Luftfahrtaufsichtsbehörde dazu veranlasst haben, eine außerordentliche Kontrolle aller Fluglinien und des verwendeten Fluggeräts anzuordnen.</p>

<p class="MsoNormal">Inlandsflüge sind häufig überbucht und es kann vorkommen, dass trotz Vorausbezahlung der gewünschte Flug nicht zur Verfügung steht. <em><span class="msoDel"><span class="strike"><br/>
</span></span></em></p>

<p class="MsoNormal">Kontrollen an den venezolanischen Flughäfen gehen über das allgemein an internationalen Flughäfen übliche Maß hinaus:<br/>
Bei der Ausreise aus Venezuela sowie beim Flughafentransit kann es zu zeitaufwändigen Kontrollen kommen, da die venezolanischen Behörden zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels umfassende Kontrollen von Gepäck und Personen durchführen. Reisende werden daher gebeten, bereits drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Reisende und ihr Gepäck werden sehr genau und mehrfach durch Einheiten der Nationalgarde kontrolliert, deren Angehörige in aller Regel nur Spanisch sprechen. Am Flughafen Maiquetia (Caracas) werden mitunter aufgegebene Gepäckstücke zur Drogenkontrolle durchstochen. Beschädigungen von Gepäck und ggf. auch von Gegenständen, die sich in den Koffern befinden, sind die Folge. Kontrollen von Reise- und Handgepäck an den Flughäfen sollten Sie vorsorglich mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und hierbei persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, nicht aus den Augen lassen. Geben Sie Wertgegenstände oder elektronische Artikel (z.B. Laptops) nicht in Ihr Fluggepäck, sondern behalten Sie diese im Handgepäck bei sich und unter Ihrer ständigen Aufsicht.<br/>
<br/>
Zur Kontrolle von Personen kommen in den Flughäfen regelmäßig so genannte Ganzkörperscanner zum Einsatz. Es ist aber nicht auszuschließen, dass in nicht vorhersehbaren Einzelfällen eine Röntgenkontrolle in einem Krankenhaus in der Umgebung des Flughafens erfolgt. Der Transport zum Krankenhaus erfolgt dabei mit Militärtransportfahrzeugen in Begleitung von venezolanischen Armeeangehörigen, die in der Regel ebenfalls nur Spanisch sprechen. Die Einhaltung üblicher medizinischer Standards bei Erstellung der Röntgenaufnahme (z.B. Schutz durch Bleischürze) ist dabei oft nicht gewährleistet. Das Auswärtige Amt hat diese Praxis bereits mehrfach bei den zuständigen Behörden in Venezuela beanstandet. Ziel des Ganzkörperscans als auch des Röntgens ist die Überprüfung, ob im Körperinneren Drogen befördert werden. Drogenkuriere müssen nach Verschärfung der Strafbestimmungen je nach gefundener Menge und Art mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 8 Jahren bis zu 18 Jahren rechnen. Drogenstraftätern werden keine Hafterleichterungen mehr gewährt.</p>

<p><em>Reisen über Land</em></p>

<p>Individualtouristen sollten beachten, dass Venezuela über keine ausgeprägte touristische Infrastruktur verfügt.</p>

<p class="MsoNormal">In der Regenzeit ist regelmäßig mit der Unterbrechung von Straßenverbindungen durch Erdrutsche oder Unterspülungen zu rechnen. Besonders betroffen sind die Straßenverbindungen über die Anden, wie z.B. die Landverbindung nach Kolumbien und die Passstrecken zu beliebten Feriengebieten wie Merida und Choroni.</p>

<p class="MsoNormal"><em>Geld / Kreditkarten</em></p>

<p>Landeswährung ist der Bolivar. Zum Jahresbeginn 2008 wurde als Konsequenz extrem hoher Inflationsraten ein "neuer" Bolivar (umgangssprachlich in Venezuela als <em>Bolivar Fuerte</em> bezeichnet) eingeführt. Die „alten“ Bolivares sind nicht mehr gültig und werden auch nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert.</p>

<p> Das Abheben von Geld mit EC- und Kreditkarten in Venezuela kann nicht garantiert werden(vielfach ist neben dem PIN die Eingabe der venezolanischen Personalausweis-Nr. erforderlich). Bezahlung mit Kreditkarten in größeren Geschäften, Restaurants und Hotels ist möglich. Der Umtausch erfolgt zum staatlich festgelegten festen Kurs zum US-Dollar. Der Tausch von ausländischer Währung auf einem Parallelmarkt ist gesetzlich verboten und darf daher nur in offiziellen Wechselstuben erfolgen. Vor der Annahme von Angeboten von inoffiziellen Händlern, schon direkt am Flughafen oder auf der Straße, wird dringend abgeraten.</p>
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<a name="doc399278bodyText4"></a><h3><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></h3>

<p><em>Reisedokumente</em></p>

<p class="MsoNormal">Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Reisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):</strong> Ja, mit Foto</p>

<p class="MsoNormal"><strong>Anmerkungen:<br/>
</strong>Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.<br/>
Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. <em> </em></p>

<p><em>Visum</em></p>

<p>Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Touristenkarte DEX-2 im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. Falls Ihnen bei der Einreise auch ein Doppel der Touristenkarte DEX-2 ausgehändigt wurde, sollten Sie dieses gut aufbewahren – für den eher seltenen Fall, dass Sie bei der Ausreise oder bei anderen Kontrollen danach gefragt werden. In Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen können.</p>

<p>Die visumfreie Einreise gilt grundsätzlich auch auf anderen Einreisewegen, vorausgesetzt, dass Sie nicht mit einem privaten Transportmittel einreisen und bei der Einreisekontrolle die Touristenkarte DEX-2 erhalten. Dies dürfte bei Einreise auf dem Land/Seeweg besonders schwierig sein.</p>

<p>Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“. <br/>
</p>

<p><em>Ausreisesteuer</em></p>

<p>Bei der Ausreise per Flugzeug ist die Ausreisesteuer von z.Zt. 235,00 Bolivares (ca. 55,00 US-Dollar) bereits im Flugticketpreis enthalten.</p>

<p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.</p>
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<a name="doc399278bodyText5"></a><h3><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></h3>

<p>Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.</p>

<p>Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.</p>

<p>Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.</p>
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<a name="doc399278bodyText6"></a><h3><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></h3>

<p>Beachten Sie, dass venezolanische Sicherheitskräfte konsequent gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen. Bei Verstößen gegen das Rauschgiftgesetz muss mit Gefängnisstrafen von 8 bis zu 20 Jahren gerechnet werden.</p>

<p>Päckchen von Fremden sollten keinesfalls angenommen werden.</p>
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    <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/SiteGlobals/Functions/RSSFeed/DE/RSSNewsfeed/RSS_Reisehinweise.xml?nn=332604#top" title="Zum Seitenanfang">Zum Seitenanfang</a>
</div><br class="clear"/>
<a name="doc399278bodyText7"></a><h3><strong>Medizinische Hinweise</strong></h3>

<p><em>Impfschutz</em></p>

<p>Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Gebiete außer der Nordküste und den Inseln empfohlen. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.rki.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.rki.de</a> sollten auf aktuellem Stand sein.</p>

<p><em>Malaria</em></p>

<p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft sie, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p>

<p>Ein hohes Risiko besteht in den südlichen Regenwaldgebieten, insbesondere in den Provinzen Bolivar und Amazonas. Ein mittleres Risiko besteht in den Provinzen Delta Amacuro mit dem Orinoco-Delta und Sucre. Ein geringes Risiko besteht herdförmig im Nordwesten. Malariafrei sind die mittleren Küstenabschnitte, die Höhenlagen, die Inseln und die Stadtgebiete.</p>

<p>Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p>

<p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:</p>

<ul><li>körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),</li><li>Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul>

<p><em>HIV / AIDS</em></p>

<p>Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p>

<p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p>

<p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p>

<p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p>

<p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.dtg.org"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.dtg.org</a> oder <a target="_blank" title="Externer Link, öffnet in neuem Fenster" href="http://www.frm-web.de"><span class="hidden">Externer Link, öffnet in neuem Fenster</span>www.frm-web.de</a></p>

<p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p>

<p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p>

<p>Die Angaben sind:</p>

<ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

<p></p>

            
    <h1>Haftungsausschluss<br/>
</h1>
    <p></p>

<p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.</p>

<p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.</p>

<p>Auswärtiges Amt</p>

<p>Bürgerservice<br/>
Arbeitseinheit 040<br/>
D-11013 Berlin<br/>
Tel.: +49 30 1817 2000<br/>
Fax: +49 30 1817 51000</p>

</div>]]></description>
 <pubDate>Wed, 15 May 2013 16:17:00 +0200</pubDate>
 <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VenezuelaSicherheit.html</guid>
</item>
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