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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Ankündigung von Hinrichtungen auf den Malediven

23.08.2017 - Pressemitteilung

Mit großer Sorge verfolge ich die jüngst wiederholt von hohen Regierungsvertretern der Republik Malediven geäußerten Ankündigungen, wieder die Todesstrafe vollstrecken zu wollen.

Eine Wiederaufnahme der Hinrichtungen nach über 60 Jahren wäre ein großer Rückschlag für die Malediven. Dies gilt umso mehr, als beträchtliche Zweifel an der Fairness und Ordnungsmäßigkeit der Verfahren gegen einige der Verurteilten bestehen. Der Vorgang ist Teil einer generellen Entwicklung, die die Demokratie auf den Malediven schwächt und Menschenrechtsverpflichtungen zuwiderläuft.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und setzt sich mit ihren Partnern in der EU für eine weltweite Abschaffung ein. In direkten Gesprächen mit Vertretern der Regierung der Malediven, habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass die Todesstrafe eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung ist und das Recht auf Leben verletzt. Ich appelliere daher nachdrücklich an die Regierung und die Justiz der Republik Malediven, auf die Todesstrafe zu verzichten und von den angekündigten Exekutionen abzusehen.

Hintergrund:

In den letzten Wochen häufen sich Ankündigungen aus der Regierung der Republik Malediven, dass nach über 60 Jahren die Todesstrafe in dem südasiatischen Inselstaat wieder vollstreckt werden soll. Seit 1953 galt ein offizielles Moratorium, welches die wegen ihrer Menschenrechtsverstöße international in der Kritik stehende Regierung von Präsident Abdulla Yameen bereits 2014 aufhob. Anfang August 2017 kündigten sowohl Präsident Yameen als auch sein Innenminister an, dass erste Hinrichtungen im September 2017 anstehen könnten; am 22. August wurde dies von einem Berater Yameens erneut wiederholt.

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