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Welche Qualifikationen muss ich für die Bewerbung erfüllen?
Wer sich bewirbt, muss grundsätzlich die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Die weiteren Grundvoraussetzungen regelt das „Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften“. Dabei ist zwischen den beiden Gruppen „Administration“ (AD/Referenten, vergleichbar dem höheren Dienst in der Bundesverwaltung) und „Assistenz“ (AST/Verwaltungsmitarbeiter, vergleichbar dem mittleren und gehobenen Dienst) zu unterscheiden:
Bewerbungsvoraussetzung für Administratoren sind ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes Hochschulstudium und gegebenenfalls eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren. Eine Bewerbung ist bereits im letzten Studienjahr vor Abschluss und dadurch ein möglichst nahtloser Anschluss der Tätigkeit bei der EU an das Studium möglich.
Assistenten müssen mindestens einen Schulabschluss der Sekundarstufe II (Abitur), einen postsekundären Bildungsabschluss und gegebenenfalls Berufserfahrung nachweisen. Dabei können das Abitur und der postsekundäre Bildungsabschluss im Regelfall durch weitere Jahre einschlägiger Berufserfahrung ersetzt werden.
Bewerber und Bewerberinnen beider Funktionsgruppen müssen Kenntnisse in einer zweiten Amtssprache (also ihrer ersten Fremdsprache) bereits im Auswahlverfahren nachweisen, die Vorauswahltests sind dabei in der Regel in der ersten Sprache abzulegen, das Assessment Center findet in der Zweitsprache statt. Ausreichende Kenntnisse in einer dritten Amtssprache sind nach der Einstellung, aber noch vor der ersten Beförderung nachzuweisen.
Das zugrundeliegende Beamtenstatut können Sie im Internet abrufen:
Die Vorschriften zu den Funktionsgruppen und den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in Art. 5 des Statuts, die Vorschriften zu den Einstellungen aufgrund bereits abgeschlossener Concours in Anhang XIII, Art. 12.
Stand 27.12.2011
