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Innenpolitik
Stand: April 2013
Staatsaufbau und Verfassung
Armenien ist seit September 1991 eine unabhängige Präsidialrepublik. Das Einkammer-Parlament (Nationalversammlung) hat 131 Mitglieder und wird alle fünf Jahre gewählt. Die Verfassung von 1995 wurde zuletzt durch Referendum vom 27.11.2005 geändert, wodurch das Parlament mehr Rechte erhielt. Das Staatsoberhaupt, alle fünf Jahre direkt gewählt, ernennt den Ministerpräsidenten, der jedoch vom Parlament bestätigt werden muss.
Aktuelle politische Lage
Bei den Präsidentschaftswahlen am 18.02.2013 erhielt laut offiziellem Wahlergebnis der Amtsinhaber Serge Sargsyan 58,64%, der frühere außenminister Raffi Hovhannisyan 36,75% der Stimmen.
Die Parlamentswahlen am 06.05.2012 ergaben folgende Stimmenverteilung: Republikanische Partei 44,1%, Partei ,,Blühendes Armenien“ 30,0%, Armenian National Congress 7,1%, Rechtsstaatspartei 5,5%, Armenisch-Revolutionäre Föderation (Daschnaken) 5,7%, Partei „Erbe“ 5,8%. Dank der zusätzlich errungenen Direktmandate verfügt die Republikanische Partei über die absolute Mehrheit der Parlamentssitze (69 von 131 Sitzen), bildet aber gleichwohl eine Koalition mit der Rechtsstaatspartei. Der bisherige Koalitionspartner „Blühendes Armenien“ ist in die Opposition gegangen.
Ministerpräsident bleibt der parteilose ehemalige Vorsitzende der Zentralbank, Tigran Sargsyan, Außenminister ist der langjährige Botschafter Armeniens in Paris, Edward Nalbandian.
Seit 31.05.2012 ist Hovik Abrahamyan (Republikanische Partei) wieder Parlamentspräsident.
Menschenrechtslage
Im Vorfeld und mit der Aufnahme Armeniens in den Europarat am 25.01.2001 wurden Bedingungen für die weitere Anpassung der Rechtslage hinsichtlich Menschenrechten und Demokratisierung an europäische Standards gestellt. Fortschritte und Defizite werden dabei im Rahmen von Monitoringmechanismen des Europarats beobachtet. Es gibt zudem einen formalisierten Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Armenien.
Nach den Präsidentschaftswahlen vom 19.02.2008 hatten Unruhen und die Verhängung eines dreiwöchigen Ausnahmezustands zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage geführt. Auf der Grundlage von Empfehlungen des Europarats erarbeitete die armenische Regierung einige Gesetzesänderungen, um einen besseren Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.
So wurden das Versammlungsrecht reformiert und Änderungen des Strafgesetzbuches verabschiedet. Das Versammlungsgesetz, das Medien- und das Wahlgesetz wurden neu formuliert, um den von der Venedig-Kommission sowie Experten des Europarates und der OSZE ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen. Durch weitere Reformen im Justizsektor soll die Unabhängigkeit der Judikative gestärkt werden.
In Armenien gibt es eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen, deren Tätigkeit offiziell keinen Einschränkungen durch staatliche Organe unterliegt. Nationale und ethnische Minderheiten sind integriert und im Rat der Nationalen Minderheiten organisiert.
Die Todesstrafe wurde im September 2003 abgeschafft.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
