Was müssen wir tun, um für unser Kind ein deutsches Ausweisdokument zu erhalten?
Sie können für Ihr Kind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Reisepass beantragen, wobei Sie sich zwischen einem regulären Reisepass und einem Kinderreisepass entscheiden können.
Handelt es sich um den allerersten deutschen Pass für Ihr Kind bei Geburt im Ausland ist es möglich, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und die Namensführung des Kindes geprüft oder noch festgelegt werden müssen.
Für im Ausland geborene Kinder ist es in der Regel empfehlenswert, die Beurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister zu beantragen, womit sowohl die Namensführung geklärt bzw. festgelegt wird und auch der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft und konkludent bestätigt wird. Am Ende erhalten Sie eine deutsche Geburtsurkunde, die Sie als Nachweis hierfür gegenüber allen deutschen Behörden verwenden können.
Den Antrag hierfür können Sie als Auslandsdeutsche über die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen. Zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung der Geburtsurkunde ist das Standesamt in Deutschland an Ihrem (letzten) Wohnort, in Ermangelung dessen das Standesamt I in Berlin.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen auch für die Passbeantragung können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfragen oder auf deren Webseite einsehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Konsularinfos.
Bei Wohnsitz in Deutschland wenden Sie sich bitte an die Passbehörde an Ihrem Wohnsitz.