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Kinderreisen aus Belarus
Seit der Tschernobyl-Katastrophe 1986 ermöglichen zahlreiche private Initiativen Hunderttausenden belarussischer Kinder Erholungsreisen nach Deutschland, in andere EU-Länder und in die USA. Über 150.000 strahlengeschädigte Kinder besuchten seitdem Deutschland, allein 2008 etwa 14.000.
Kinder aus Tschernobyl zu Besuch in Deutschland
© picture-alliance/ZB
Im Oktober 2008 erklärte die belarussische Regierung, dass Kinderreisen künftig nur noch auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags möglich seien. Die Bundesregierung hat am 11. Februar 2009 einen solchen Vertrag geschlossen.
Durch ergänzenden Notenwechsel vom 7. September 2009 sind jetzt auch eindeutig ältere Jugendliche erfasst; gleichzeitig verzichtete Belarus auf die Obergrenze von maximal drei Erholungsreisen pro Kind ins Ausland. Das bislang vorläufig angewendete Abkommen ist durch Verbalnotenwechsel am 24. Dezember 2010 endgültig in Kraft getreten.
- Bekanntmachung der deutsch-belarussischen Vereinbarung über die Bedingungen der Erholungsaufenthalte für die minderjährigen Bürger der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland, BGBl II Nr. 10, S. 302 ff. PDF | 32 KB
- Verbalnote vom 7. September 2009 PDF | 136 KB
- Deutsche Verbalnote vom 21. Dezember 2010 PDF | 79 KB
- Verbalnote der Republik Belarus vom 31. Dezember 2010 PDF | 382 KB
Stand 07.01.2011
