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Jemen: Reisewarnung
Stand 19.05.2013
(Unverändert gültig seit: 16.05.2013)
Letzte Änderung:
Reisewarnung - Entführungen
Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jemen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Es bestehen erhebliche Risiken durch innere Konflikte, Stammesauseinandersetzungen, Massendemonstrationen und terroristische Anschläge, die in einzelnen Landesteilen, aber auch in der Hauptstadt Sanaa, auftreten und von denen auch Unbeteiligte betroffen sein können. Zudem besteht in ganz Jemen, auch in der Hauptstadt, die Gefahr, Opfer einer Entführung zu werden.
Reisen in den Jemen sollten daher vermieden werden. Wer dennoch reist, muss sich der eigenen Gefährdung und der hohen Sicherheitsrisiken im ganzen Land bewusst sein. Es wird empfohlen, bei unaufschiebbaren Reisen nach Jemen möglichst schon vor Abreise mit der Deutschen Botschaft Verbindung aufzunehmen und sich mit den geplanten Aufenthaltsdaten in die Deutschenliste Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav einzutragen. Grundlage einer Reise sollte ein tragfähiges Sicherheitskonzept sein. Vor Überlandfahrten wird dringend gewarnt.
Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.
Die deutsche Botschaft in Sanaa ist wiedereröffnet. Sie ist nur mit einem reduzierten Stab besetzt und kann daher nur begrenzt konsularische Hilfestellung leisten. Visa können derzeit nur für Antragsteller, deren Aufenthalt in Deutschland aus übergeordneten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Gründen erforderlich ist, erteilt werden.
In Sanaa und in anderen Landesteilen Jemens kam es im Zuge der Proteste gegen das Regime von Ex-Präsident Ali Abdullah Saleh 2011 mehrfach zu gewaltsamen, z.T. mit schweren Waffen ausgetragenen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen.
Auf Basis der am 23. November 2011 unterzeichneten Initiative des Golfkooperationsrats ist der Machtübergang durch Wahlen am 21. Februar 2012 auf den neuen Präsidenten Abdrabbuh Mansour Hadi vollzogen und ein politischer Transformationsprozess eingeleitet worden. Seitdem hat sich die Sicherheitslage beruhigt. Dennoch ist weiterhin mit erheblichen Risiken zu rechnen, darunter auch Versuche, den politischen Übergangsprozess zu hintertreiben. Politisch motivierte Demonstrationen und Massenansammlungen können spontan zustande kommen. Dabei kann es auch sehr schnell zu gewaltsame Auseinandersetzungen kommen. Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur bedingt funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen fanden im Frühjahr 2012 heftige Kämpfe zwischen militanten Kräften und Regierungstruppen statt; inzwischen hat die Regierung in Teilen der umkämpften Gebiete die Kontrolle zurückerlangen können. Rückschläge sind jedoch nicht auszuschließen. In der Provinz Abyan werden Minen noch auf absehbare Zeit ein hohes Risiko darstellen.
Reisen auf die Insel Sokotra, die durch einen verlässlichen Reiseveranstalter vorbereitet und begleitet werden, scheinen derzeit mit einem geringeren Sicherheitsrisiko verbunden zu sein. Bei der Zwischenlandung in Sanaa bzw. Mukalla sollte jedoch das Flughafengelände nicht verlassen werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.org dringend empfohlen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet. Im Zuge einer Offensive der Übergangsregierung gegen Al-Qaida haben jemenitische Regierungstruppen im Juni 2012 die Kontrolle über eine Reihe strategischer Stellungen in den Provinzen Abyan und Shabwa wieder erlangen können und damit einen wichtigen Erfolg im Anti-Terrorkampf errungen. Gleichzeitig dürfte sich ein Teil der terroristischen Kämpfer in andere Regionen abgesetzt haben.
Am 11. Juli 2012 kam es zu einem Anschlag auf die Polizeiakademie in Sanaa mit mehreren Toten. Bereits am 21. Mai 2012 hatte ein Selbstmordattentäter einen schweren Anschlag auf Angehörige der Sicherheitskräfte in Sanaa verübt, bei dem nahezu 100 Tote und 300 Verletzte zu beklagen waren. Al Qaida auf der arabischen Halbinsel bekannte sich zu dem Anschlag. Am 18. März 2012 kam in der Stadt Taiz ein US-Staatsbürger ums Leben. Auch hier bekannte sich Al-Qaida zu dem Anschlag. In Aden, aber auch in Sanaa, haben terroristische Anschläge, die sich vor allem gegen Sicherheitskräfte richten stark zugenommen.
In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Interne Konflikte
Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus. Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. Es kommt weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Al-Houthi-Rebellen und Salafisten bzw. Stammeskriegern, die der Islah-Partei nahestehen.
In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens war in der Vergangenheit Schauplatz von Demonstrationen und heftigen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammesmilizen.
Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Es kommt weiterhin sehr rasch zu Massendemonstrationen, zum Teil verbunden mit gewaltsamen Ausschreitungen. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei. Insbesondere in den Städten Aden und Mukallah hat sich in den letzten Monaten die Sicherheitslage deutlich verschlechtert.
Gewaltsame Auseinandersetzungen können auch in anderen Landesteilen und selbst in der Hauptstadt aufflammen. Hier ist es in den letzten Monaten wiederholt zu Anschlägen und zu Schießereien gekommen, von denen auch Unbeteiligte betroffen sein können.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 19 Ausländer im Jemen entführt, von denen 18 inzwischen teils nach mehr als sechs Monaten Geiselhaft wieder freikamen. Ein am 28. März 2012 in Aden entführter saudischer Staatsangehöriger befindet sich weiterhin in der Gewalt der Entführer. Die am 21. Dezember 2012 entführten Europäer, zwei Finnen und ein Österreicher, die einen Arabischkurs in Sanaa besuchten, waren am helllichten Tage mit Waffengewalt aus einem Geschäft im Zentrum der Hauptstadt verschleppt worden. Sie kamen nach viereinhalb Monaten mit omanischer Unterstützung wieder frei. Auch im Jahr 2013 kam es in Sanaa zu mindestens drei gescheiterten Entführungsversuchen gegen westliche Ausländer und Ausländerinnen.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es in den Konfliktgebieten in den Regionen Sa’ada und Abyan geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”.
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist derzeit von Europa aus nur noch mit wenigen, zumeist nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg wird dringend abgeraten. Die Grenze nach Saudi-Arabien ist für Privatpersonen faktisch geschlossen. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist möglich. Jedoch ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen derzeit nicht überschaubar.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung hochgeschlossen und nicht figurbetont sein. Arme und Beine sollten bedeckt sein. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten eingeführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main zu beantragen ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Sonstiges
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert wurden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Aktuell
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 8.5.2013 unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.ecdc.europa.eu ).
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Meningokokken-Krankheit, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden. Die Prävalenz im Land liegt allerdings unter 0,1%.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Im Jemen findet sich überwiegend die Malaria tropica in Gebieten unter 2.000 Metern und besonders in den Küstenregionen, verstärkt von September bis Februar. Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten akuten Notfälle ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet.
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de/
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: +49 30 1817 2000
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