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Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Die Entstehung des Menschenrechtsrats
Am 15. März 2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit in Resolution 60/251 die Ablösung der Menschenrechtskommission (MRK) durch den Menschenrechtsrat (MRR). Diese Ablösung war einer der wesentlichen Reformvorschläge des damaligen VN-Generalsekretärs Kofi Annan für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen ("In Larger Freedom").
Der aus 47 gewählten Mitgliedstaaten zusammengesetzte MRR ist den Ausschüssen der VN-Generalversammlung gleichgestellt und berichtet unmittelbar an die Generalversammlung. Der neue MRR tagte erstmals vom 19. bis zum 30. Juni 2006.
Am 19. Juni 2007 schloss der Menschenrechtsrat seinen strukturellen Aufbauprozess mit der Annahme seiner Resolution 5/1 weitgehend ab.
Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des Menschenrechtsrats (Englisch)
Was ist neu am Menschenrechtsrat?
- Die jährliche Sitzungszeit beträgt zehn Wochen pro Jahr, verteilt auf drei Sitzungsperioden. Damit steht deutlich mehr Zeit zur Behandlung von Menschenrechtsfragen in den Vereinten Nationen zur Verfügung.
- Der MRR erhielt ein umfassendes Mandat zur Behandlung von Menschenrechtsverletzungen in einzelnen Ländern, sowie zur Abgabe von Empfehlungen.
- Der MRR kann Sondersitzungen einberufen, um sehr rasch auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu reagieren.
- Der MRR erhielt ein aus 18 Experten bestehendes beratendes Gremium.
- Der MRR hat mit dem "Universal Periodic Review" ein Verfahren eingerichtet, nach dem sich alle Mitgliedsstaaten der VN einer regelmäßigen Überprüfung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen unterziehen müssen.
Der "Universal Periodic Review" (UPR) des VN-Menschenrechtsrats
Logo der Vereinten Nationen zur ersten Sitzung des Menschenrechtsrats 2006
© picture-alliance/dpa
Im Rahmen dieses neuen Verfahrens überprüft der Menschenrechtsrat die Lage der Menschenrechte eines jeden Mitgliedsstaates der Vereinten Nationen im Abstand von vier Jahren. Basis dieser "universellen periodischen Staatenüberprüfung" sind ein nationaler Staatenbericht von 20 Seiten, eine vom VN-Hochkommissariat für Menschenrechte erstellte Länderdokumentation über die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen sowie eine Zusammenfassung von Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft zum jeweiligen Staat. Der Staat präsentiert im Rahmen eines dreistündigen interaktiven Dialogs vor dem Menschenrechtsrat seinen Bericht und stellt sich den Fragen und Empfehlungen anderer Staaten. Nach der Dialog-Sitzung erhält der überprüfte Staat Gelegenheit, sich innerhalb einer Frist zu den ausgesprochenen Empfehlungen zu äußern und diese anzunehmen oder abzulehnen.
Zwischen April 2008 und November 2011 haben sich alle VN-Mitgliedstaaten diesem Verfahren erstmals unterzogen. Im Mai 2012 begann der zweite Überprüfungszyklus. Die Staaten müssen nunmehr auch dazu Stellung nehmen, ob und wie sie Empfehlungen aus der ersten Überprüfungsrunde umgesetzt haben.
Die Menschenrechtslage in Deutschland war erstmals am 2. Februar 2009 Gegenstand der Anhörung im Menschenrechtsrat. Am 25. April 2013 stellte sich Deutschland erneut der Überprüfung. Hierfür hatte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, im Januar den nationalen deutschen Bericht beim Amt der Hochkommissarin für Menschenrechte vorgelegt.
Mehr Informationen zur 2. Anhörung Deutschlands im Menschenrechtsrat am 25. April finden Sie hier.
Deutschland als Mitglied des Menschenrechtsrats
Wahl des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
© picture-alliance/photoshot
Deutschland gehörte von 2006 bis 2009 zu den ersten Mitgliedern des neu geschaffenen Menschenrechtsrat.
Von 2013 bis 2015 gehört Deutschland erneut dem Rat an - am 12. November 2012 wurde es mit 127 Stimmen von der Generalversammlung gewählt und erhält somit einen der drei freiwerdenden Sitze in der Westlichen Staatengruppe.
Außenminister Westerwelle wertete die Wahl als "Vertrauensbeweis für Deutschland und eine Bestätigung unserer konsequenten Menschenrechtspolitik weltweit". Deutschland wolle sich während seiner Mitgliedschaft dafür einsetzen, das Profil des Rats als zentralem Gremium des internationalen Menschenrechtsschutzes zu schärfen und neue globale Standards zu setzen.
Schwerpunkte der deutschen Mitgliedschaft
Als einen inhaltlichen Schwerpunkt nannte er wirtschaftliche und soziale Menschenrechte, denen die gleiche Aufmerkskeit geschenkt werden müsse wie politischen und bürgerlichen. Denn: "Nur wer ohne Angst vor Hunger, Durst und Krankheit ist, kann wirklich in Freiheit leben und Verantwortung übernehmen", so Westerwelle.
Ebenfalls zentral sei das Engagement für den Schutz von Kindern weltweit. Nachdem Deutschland sich während seiner Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2011 bis 2012 besonders für die Rechte von Kindern in bewaffenten Konflikten stark gemacht habe, wolle man an diese Arbeit nun im Menschenrechtsrat anknüpfen, erklärte Westerwelle.
Mitglieder des MRR und Sitzverteilung
Wahlen zum MRR finden jährlich statt, wobei ein jeweils ein Drittel der MRR-Mitglieder für drei Jahre gewählt wird. Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 setzt sich der Rat wie folgt zusammen:
Afrika - 13 Sitze:
Angola (bis 2013), Äthiopien (bis 2015), Benin (bis 2014), Botswana (bis 2014), Burkina Faso (bis 2014), Côte d’Ivoire (bis 2015), Gabun (bis 2015), Kenia (bis 2015), Kongo (bis 2014), Libyen (bis 2013, zeitweise suspendiert), Mauretanien (bis 2013), Sierra Leone (bis 2015), Uganda (bis 2013).
Asien - 13 Sitze:
Indien (bis 2014), Indonesien (bis 2014), Japan (bis 2015), Kasachstan (bis 2015), Katar (bis 2013), Korea (bis 2015), Kuwait (bis 2014), Malaysia (bis 2013), Malediven (bis 2013), Pakistan (bis 2015), Philippinen (bis 2014), Thailand (bis 2013), Vereinigte Arabische Emirate (bis 2015).
Lateinamerika und Karibik (GRULAC) - 8 Sitze:
Argentinien (bis 2015), Brasilien (bis 2015), Chile (bis 2014), Costa Rica (bis 2014), Ecuador (bis 2013), Guatemala (bis 2013), Peru (bis 2014), Venezuela (bis 2015).
Osteuropa (EEG) - 6 Sitze:
Estland (bis 2015), Moldau (bis 2013), Montenegro (bis 2015), Polen (bis 2013), Rumänien (bis 2014), Tschechische Republik (bis 2014).
Westliche Gruppe (WEOG) - 7 Sitze:
Deutschland (bis 2015), Irland (bis 2015), Italien (bis 2014), Österreich (bis 2014), Spanien (bis 2013), Schweiz (bis 2013), USA (bis 2015).
Damit sind derzeit neun EU-Mitgliedsstaaten im VN-Menschenrechtsrat vertreten.
Stand 29.04.2013
