Warum lehnen es einige deutsche Auslandsvertretungen ab, die Legalisation ausländischer Urkunden vorzunehmen?
Einige Auslandsvertretungen haben in zahlreichen früheren Fällen feststellen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk oft Urkunden falschen Inhalts oder Urkunden, die von nicht berechtigten Stellen ausgestellt wurden, auftauchen. Die Voraussetzungen für die Legalisation sind in diesen Ländern daher nicht mehr gegeben.
Die deutschen Auslandsvertretungen haben daher mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation für Urkunden aus einigen Ländern ausgesetzt. Die deutsche Behörde kann die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung jedoch im Rahmen der Amtshilfe im Einzelfall bitten zu überprüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft um dadurch die Entscheidung der Inlandsbehörde über den Beweiswert der Urkunden in Deutschland zu erleichtern.
Zu den hiervon betroffenen Ländern finden Sie auf der nachfolgend eingestellten Seite genauere Hinweise.