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Syrien: Reisewarnung
Stand 19.05.2013
(Unverändert gültig seit: 06.08.2012)
Letzte Änderungen:
Reisewarnung -Syrian Arab Airlines
Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin deutlich gewarnt.
Das Auswärtige Amt fordert nochmals mit Nachdruck alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, zur Ausreise aus Syrien auf. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Botschaft in Damaskus für den Besucherverkehr geschlossen ist und im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten kann.
Seit dem 24.7.2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrian Arab Airlines durch EU-Bürger im Normalfall eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.
Der im März 2011 in einzelnen Orten und Städten begonnene Aufstand gegen das Regime findet mittlerweile im ganzen Land statt. Das Militär und die Sicherheitskräfte gehen weiterhin mit Gewalt und großer Brutalität gegen Demonstranten und bewaffnete Aufständische vor. An zahlreichen Orten kommt es zu Gegengewalt durch desertierte Soldaten der syrischen Streitkräfte oder lokale bewaffnete Gruppen. Täglich sind zahlreiche Zusammenstöße zu beobachten. Zahlreiche Tote und Verletzte gibt es regelmäßig in Dörfern und Städten Syriens. Inzwischen haben sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen praktisch auf das gesamte Land ausgebreitet. Dort wo nicht offen gekämpft wird, zerfallen die staatlichen Strukturen und das allgemeine Gewaltrisiko steigt. Zudem sind Transportmöglichkeiten teilweise nicht mehr verfügbar. Schwerpunkte der militärischen Gewalt sind die Regionen Homs und Hama in Mittelsyrien, die Provinz Idlib im Norden und die südsyrische Region Deraa (Hauran). Inzwischen sind auch die beiden größten Städte des Landes Damaskus und Aleppo betroffen. Der kurdisch geprägte Nordosten des Landes und der Unterlauf des Euphrat sind teilweise nicht mehr unter Kontrolle der Regierung. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Sicherheitslage im Ganzen weiter verschlechtern wird.
Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten das Land wenn möglich umgehend verlassen. Menschenansammlungen und Demonstrationen sind zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen. Aufgrund der Gefahren wird von Überlandfahrten grundsätzlich abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste und die gewalttätigen Auseinandersetzungen richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, gleichwohl sind schon mehrere ausländische Staatsangehörige Opfer der Gewalt im Lande geworden. Es wächst auch die Gefahr von Entführungen zu Erpressungszwecken.
Terrorismus
Seit Januar 2012 gibt es auch Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für ausgewählte deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
Im ganzen Land, aber gerade auch in der nördlichen, an die Türkei angrenzende Provinz Idlib laufen gegenwärtig Einsätze des syrischen Militärs, in deren Folge es zu Flüchtlingsbewegungen in Richtung Türkei kommt. Ferner können Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Das syrische Militär führt außerdem immer wieder in und um die Städte Deir Ez Zor und Abu Kamal Operationen durch.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Von Überlandfahrten wird strikt abgeraten. Nur noch wenige private Fluglinien bedienen den syrischen Luftraum.
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Aufgrund der Lage im ganzen Land sind seit Mitte 2011 faktisch keine Touristen mehr in Syrien. Aufgrund der Sanktionen der USA und der EU gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h. Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis derzeit nicht möglich, da die Botschaft bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de Impfschutz gegen:
- Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
- zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
- je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de/
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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