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Raketentest Nordkoreas: Die internationale Gemeinschaft zeigt Geschlossenheit

23.02.2017 - Artikel

Mit einem Raketentest am 12.02.2017 hat Nordkorea erneut gegen geltende Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verstoßen. Die Bundesregierung verurteilte den Test auf das Schärfste.

Am 12.02.2017 hat die nordkoreanische Führung eine ballistische Mittelstrecken-Rakete vom Typ Pukguksong-2 getestet. Mit diesem Raketentest hat Nordkorea erneut gegen geltende Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verstoßen. Im Einklang mit der internationalen Staatengemeinschaft hat Bundesaußenminister Gabriel das Verhalten Nordkoreas auf das Schärfste verurteilt. Zudem hat das Auswärtige Amt dem nordkoreanischen Botschafter bei einem Gespräch den Protest der Bundesregierung deutlich gemacht.

Striktes Sanktionsregime

Der UN-Sicherheitsrat fordert Nordkorea seit 2006 auf, seine Nuklear- und Raketenprogramme aufzugeben. Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats aus den Jahren 2006, 2009 und 2016 untersagen Nordkorea ballistische Raketenstarts und Nukleartests. Den jüngsten Raketentest Nordkoreas verurteilte Außenminister Gabriel im Namen der Bundesregierung auf das Schärfste:

„Bundesregierung verurteilt nordkoreanischen Raketentest“ (Pressemitteilung vom 12.02.2017)

Der UN-Sicherheitsrat beschließt Resolution 2321 (30.11.2016)
Der UN-Sicherheitsrat beschließt Resolution 2321 (30.11.2016)© dpa/picture-alliance

Die am 30.11.2016 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedete Resolution 2321 (2016) verschärfte das Sanktionsregime weiter. Im Vordergrund der neuen Restriktionen stehen vor allem Exportverbote für Kupfer, Nickel, Silber und Zink. Der Export von Kohle und Eisen ist nur noch zur „Existenzsicherung“ der Bevölkerung Nordkoreas erlaubt. Gleichzeitig ist der Kohleexport beschränkt worden um die Einnahmequellen des Regimes deutlich zu begrenzen. Zudem beinhaltet die Resolution weitere Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten. Dieses strikte Sanktionsregime soll Pjöngjang zu einer Abkehr von seinem Nuklear- und Raketenprogramm sowie zu einer Rückkehr an den Verhandlungstisch bewegen.

Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats

Noch am 13.02.2017 kam der UN-Sicherheitsrat zu einer Dringlichkeitssitzung zusammen. In der anschließend veröffentlichten Pressemitteilung wird das Vorgehen der nordkoreanischen Regierung als „ernsthafte Verletzung“ geltender Resolutionen verurteilt. Der Test verstoße gegen mehrere Resolutionen des Gremiums, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Sicherheitsrates, gegen die „weitere bedeutende Maßnahmen“ in die Wege geleitet würden.

Ziel der internationalen Gemeinschaft ist es, Nordkorea zu einer Aufgabe seines Nuklearprogramms zu bewegen. Wichtigstes Forum dafür waren seit 2003 die sogenannten „Sechs-Parteien-Gespräche“, an denen neben Nord- und Südkorea auch die USA, China, Russland und Japan teilnahmen. Diese sind jedoch seit 2009 ausgesetzt. Die Bundesregierung sieht in den Sechs-Parteien-Gesprächen gleichwohl weiterhin das geeignete Format für eine diplomatische Lösung. Gleichzeitig setzen wir uns mit allen Partnern für neue kreative Lösungsansätze ein.

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