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Aufklärung der Chemiewaffen-Einsätze in Syrien

24.05.2022 - Artikel

Seit 2012 wurden chemische Waffen (CW) in Syrien eingesetzt. Ihr Einsatz ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und alle Standards der internationalen Gemeinschaft. Zudem verbietet das Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind, jeglichen Besitz und den Einsatz chemischer Waffen.

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) hat im Mai 2014 eine Untersuchungsmission eingesetzt, um Meldungen über Chemiewaffen-Einsätze in Syrien auf Plausibilität zu prüfen. Die sogenannte „Fact Finding Mission“ (FFM) stellte seitdem mehrfach den systematischen Einsatz von Chlorgas aber auch den Einsatz von Senfgas und von Sarin fest.

Syrische Armee und IS haben chemische Waffen eingesetzt

OVCW-Inspektor in Syrien.
OVCW-Inspektor in Syrien.© dpa/picture alliance

Meist beschuldigen sich die bewaffnete Opposition und das syrische Regime gegenseitig des Einsatzes chemischer Waffen. Zudem wird der sogenannte Islamische Staat (IS) für den Einsatz von Senfgas verantwortlich gemacht. Um die Schuldigen zu identifizieren und dann auch zur Rechenschaft ziehen zu können, hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im August 2015 einstimmig den OVCW-UNJoint Investigative Mechanism“ (JIM) ins Leben gerufen. Der JIM nahm Ermittlungen auf, sobald die FFM einen CW-Einsatz festgestellt hatte.

Zwischen 2015 und 2017 wies der JIM dem sogenannten Islamischen Staat (IS) die Verantwortung für den Einsatz von Senfgas in zwei Fällen und dem syrischen Regime bzw. den syrischen Streitkräften die Verantwortung für den Einsatz von Chlorgas und Sarin in fünf Fällen zu.

Im November 2017 verhinderte Russland mit mehreren Vetos im VN-Sicherheitsrat die Verlängerung des JIM. Auf einer unter anderem auf deutsche Initiative hin einberufenen Sondersitzung der CWÜ-Vertragsstaatenkonferenz am 26.-27. Juni 2018 setzten sich Deutschland und viele andere Vertragsstaaten erfolgreich dafür ein, der OVCW die Aufgabe zu übertragen, die Verantwortlichen für die Chemiewaffenangriffe in Syrien zu ermitteln. Die OVCW setzte daraufhin ein sogenanntes „Investigation and Identification Team“ (IIT) ein, das Hinweisen auf die Verantwortlichen in jenen Fällen nachgeht, die zuvor durch die FFM festgestellt wurden.

Konsequenzen für den Einsatz chemischer Waffen

Sowohl die OVCW als auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben Chemiewaffen-Einsätze in Syrien kategorisch auf das Schärfste verurteilt und gefordert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Auch die Bundesregierung hat diese Verletzungen des humanitären Völkerrechts mehrfach auf das Schärfste verurteilt.

Da Russland die Ermittlungsergebnisse des JIM nicht anerkennt, konnte sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bisher nicht auf Sanktionen gegen Syrien einigen. Russland und auch China haben entsprechende Resolutionen mit ihren Vetos zu Fall gebracht.

Aufgrund der weiterhin unvollständigen Deklaration von Chemiewaffen durch das syrische Regime beschloss die CWÜ-Vertragsstaatenkonferenz der OVCW im April 2021, Syrien das Stimmrecht in der OVCW zu entziehen bis die Deklarationspflichten erfüllt werden. Dieser Beschluss entzieht Syrien ebenfalls die Rechte zur Kandidatur zum Exekutivrat und zur Besetzung der Ämter in der Vertragsstaatenkonferenz oder den Unterorganen der OVCW.

Deutsches Engagement

Im Hafen von Bremen: Das US-Spezialschiff Cape Ray mit Containern, die Reststoffe syrischen Senfgases enthalten (05.09.2014)
Im Hafen von Bremen: Das US-Spezialschiff „Cape Ray“ mit Containern, die Reststoffe syrischen Senfgases enthalten (05.09.2014)© dpa

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass der Einsatz von Chemiewaffen nicht ohne Konsequenzen bleibt. Deutschland ist Gründungsmitglied der am 18. Januar 2018 in Paris gegründeten Internationalen Partnerschaft gegen Straflosigkeit beim Einsatz von Chemiewaffen, der sich mittlerweile knapp 40 Staaten weltweit sowie die EU angeschlossen haben.

Deutschland unterstützt ferner den Aufbau des im August 2016 von der VN-Generalversammlung eingesetzten Untersuchungsmechanismus („International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons Responsible for the Most Serious Crimes under International Law Committed in the Syrian Arab Republic since March 2011“, IIIM) finanziell und politisch. Da der Einsatz von Chemiewaffen gegen Zivilisten ein Kriegsverbrechen darstellt, umfasst das Mandat des IIIM auch die Ermittlung der Verantwortlichen solcher Angriffe.

Ebenso unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der durch den VN-Menschenrechtsrat eingesetzten unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Syrien („Commission of Inquiry“, CoI), die in ihren Berichten auch den Einsatz von Chemiewaffen untersucht.

Schließlich hat die EU mehrfach Chemiewaffen-bezogene Sanktionen gegen Syrien verabschiedet. Deutschland wirkte darauf hin, dass der Rat der EU-Außenminister im Oktober 2018 die Einrichtung eines neuen EU-Sanktionsregimes für die Bekämpfung des Einsatzes und der Weitergabe von Chemiewaffen beschlossen hat. Zuletzt verhängte die EU am 21. Januar 2019 Sanktionen gegen fünf syrische Offiziere und Wissenschaftler sowie gegen das syrische Wissenschaftszentrum SSRC.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand in Syrien und zur Vernichtung der Chemiewaffen finden Sie auf der Homepage der OVCW.

Zum Weiterlesen

Internationale Partnerschaft gegen die Straflosigkeit des Einsatzes von Chemiewaffen

7. Bericht des OVCW-UN Joint-Investigative Mechanism (JIM) vom 26.10.2017 (in englischer Sprache)

Erklärung eines Sprechers des Auswärtigen Amts zu Khan Shaykhun vom 30.06.2017

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