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Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

03.12.2016 - Pressemitteilung

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (03.12.):

Auch im Bereich der humanitären Hilfe legt Deutschland einen speziellen Fokus auf Menschen mit Behinderungen. Denn wir müssen sicherstellen, dass die Rechte aller Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, immer und überall – auch in bewaffneten Konflikten und Krisensituation – Beachtung finden.

Das Thema Inklusion in der humanitären Hilfe hat auf dem humanitären Weltgipfel in Istanbul viel Unterstützung erfahren: Die ‚Charta für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen‘ wurde offiziell verkündet und fand mit über 100 Unterzeichnern, darunter auch Deutschland, breite Zustimmung.

Aber es gilt, die Inklusion noch weiter zu verankern und die Belange von Menschen mit Behinderungen systematisch in allen Phasen humanitären Handelns zu berücksichtigen. Denn 75% der Menschen mit Behinderungen, die in Notsituationen leben, haben keinen ausreichenden Zugang zu Wasser, Nahrung, Gesundheit und Unterbringung!

Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe und muss stets mitgedacht werden. Das Auswärtige Amt nimmt auch seine Partner, die die humanitäre Hilfe in den verschiedenen Ländern umsetzen, in die Pflicht, Inklusion strategisch mitzudenken.

Es gilt zuvorderst Barrieren abzubauen: also physischen Zugang, auch bei Verteilungen von Hilfsgütern sicherzustellen, aber auch verschiedene Medien der Kommunikation zu verwenden (Schrift & Audio, einfache Sprache, Bilder, Gebärdensprache), damit mehr Leute erreicht werden.

Außerdem bringen Menschen mit Behinderungen viele Kenntnisse mit, die sie im Laufe ihres Lebens erworben haben, und die Menschen ohne Behinderungen nicht haben. Die humanitäre Hilfe muss es Menschen mit Behinderungen ermöglichen ihre Erfahrungen und Sichtweisen einzubringen.

Menschen mit Behinderungen steht ein Recht auf ein würdiges Leben mit Teilhabe an der Gesellschaft zu. Wir setzen uns selbstverständlich weiterhin gegen die bestehenden Stigmata und für den Schutz und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit ein.

Hintergrund:

Deutschland setzt sich weltweit für den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Dieses Jahr wurde ein neuer nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (NAP 2.0) verabschiedet.

Die Charta selbst, sowie die Umsetzung der im Rahmen des humanitären Weltgipfel (WHS) für den Bereich Inklusion abgegebenen Selbstverpflichtungserklärungen, berücksichtigt Deutschland sowohl bei der strategischen Aufstellung der deutschen humanitären Hilfe als auch bei der humanitären Projektförderungspraxis des Auswärtigen Amts.

Deutschland arbeitet gemeinsam mit den Partnern daran, die Berücksichtigung von Querschnittsthemen in der humanitären Hilfe, u.a. von Menschen mit Behinderungen, stärker zu verankern. Dies gilt sowohl im Bereich der Bewusstseinsbildung für die besonderen Bedürfnisse, als auch für die Antragsstellungsverfahren und Durchführung von humanitären Maßnahmen.

Das Auswärtige Amt führt in Zusammenarbeit mit Handicap International und Christoffel-Blindenmission ein Projekt durch, um deren Wissen an staatliche und nicht-staatliche Akteure der deutschen humanitären Hilfe weiterzugeben. Damit sollen Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in der programmatischen Arbeit und Organisationsstruktur systematisch verankert werden.

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