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Lernen und Arbeiten

Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel. Eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet darf nur dann ausgeübt werden, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerikakönnen den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf. Alle übrigen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragen
Weitere Informationen finden Sie hier:

Visabestimmungen

Aufgrund des von der Bundesregierung im Jahre 1973 beschlossenen Anwerbestopps wird der Arbeitsmarktzugang von drittstaatsangehörigen Ausländern durch eine Rechtsverordnung (Beschäftigungsverordnung) limitiert. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist grundsätzlich auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und bedarf in der Regel der vorherigen Zustimmung der Arbeitsverwaltung.

Nähere Hinweise hierzu finden sich auf den Internet-Seiten der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Nach dem Ablauf von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen Staatsangehörige der folgenden EU- Mitgliedstaaten seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Damit unterliegen nur noch Staatsangehörige von Rumänien und Bulgarien der Arbeitsgenehmigungspflicht für EU-Bürger.

Die erforderliche "Arbeitsgenehmigung-EU" ist direkt bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.

Nähere Hinweise hierzu finden sich auf den Internet-Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
"Arbeiten in Deutschland" auf www.arbeitsagentur.de


Arbeitsvermittlung

Arbeitsamt © Thomas Imo/photothek.net

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© Thomas Imo/photothek.net

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Arbeitsamt

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Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) betreut das internationale Beratungs- und Vermittlungsgeschäft der Bundesagentur für Arbeit. Sie hat weltweit Kooperationspartner und ist langjähriger Partner verschiedener Netzwerke im EU-Arbeitsmarkt.  

EURES

Der EURopean Employment Service (EURES) unterstützt die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt durch Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. EURES ist ein Kooperationsnetz, dem die Europäische Kommission sowie die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)und der Schweiz angehören. EURES-Beraterinnen und -Berater in den nationalen Arbeitsverwaltungen informieren Ratsuchende über die Vermittlungsmöglichkeiten sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Sie haben Zugriff auf Stellenangebote und arbeiten eng mit ihren Ansprechpartnern in Deutschland zusammen.  

Lernen und Arbeiten in Deutschland

Wer Fragen rund um das Thema "Arbeiten und Lernen in Deutschland" hat, kann sich direkt an das Info-Center der Zentralen Auslands - und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit wenden. Sie erreichen die Hotline über die Telefonnummer +49 228 713 1313. Das Team ist montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr für Sie da. Das Info-Center hilft Ihnen mit Erstinformationen, nennt Ihnen bei Bedarf die richtigen Ansprechpartner zur weitergehenden Beratung und ist Ihr Lotse auf dem Weg zu der Dienstleistung, die Sie benötigen. Fragen per E-Mail senden Sie bitte an: zav@arbeitsagentur.de .

Allgemeine Informationen zum Thema „Leben und Arbeiten in Deutschland" und damit verbundene Fragen wie die Anerkennung von Abschlüssen, Beschäftigungschancen und Sozialversicherung finden Sie auf der Internetplattform der ZAV unter www.zav.de/arbeiten-in-deutschland sowie auf dem EURES-Portal (European Employment Services) http://ec.europa.eu/eures

Private Arbeitsvermittlung innerhalb und außerhalb Europas

Die private Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ist seit 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig. Das bedeutet jedoch nicht, dass jegliche Reglementierung entfallen ist. So darf die Vermittlung für bestimmte Berufe und Tätigkeiten nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden.

Nähere Hinweise zur privaten Arbeitsvermittlung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de


Stand 09.05.2011

Study in Germany

Umfassende Informationen für ausländische Studierende und junge Wissenschaftler, die sich für einen Studien- bzw. Forschungsaufenthalt in Deutschland interessieren.

Internationaler Austausch im Schulbereich

Austauschprogramme und Schulpartnerschaften unterstützen die grenzüberschreitende Mobilität junger Menschen. Das Auswärtige Amt fördert eine Vielzahl an Aktivitäten in diesem Bereich. Mehr

Einreise und Aufenthalt

Visabestimmungen

Hier finden Sie Informationen über die Visabestimmungen, eine Staatenliste zur Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland sowie Antragsformulare zum Download. Mehr

Staatenliste Visumpflicht

Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht. Mehr

Ausländerrecht

Den Aufenthalt und die Einreise ausländischer Staatsangehöriger regelt das Ausländerrecht, zusammengefasst im Aufenthaltsgesetz. Mehr