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Rede des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik Nooke

26.06.2009 - Rede

- es gilt das gesprochene Wort -

Lieber Herr Präsident,
lieber Herr Dr. Seiters,
lieber Herr Dr. Kellenberger,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sind den Idealen des Gründervaters des Roten Kreuzes, Henri Dunant, seit fast 150 Jahren treu geblieben:
Wenn in einem bewaffneten Konflikt Menschen leiden oder gar ihr Leben in Gefahr ist, dann ist es unerheblich, welcher Konfliktpartei, Ethnie, Religion oder welchem Geschlecht sie angehören: Das Rote Kreuz setzt sich unterschiedslos für ihren Schutz ein und leistet die notwendige Hilfe.

Diese Haltung ist die Grundlage für die humanitären Prinzipien: Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Auch die Bundesregierung hat diese Prinzipien ins Zentrum ihres Konzepts der humanitären Hilfe gestellt. Wir fördern Hilfsprojekte und Hilfsorganisationen dann, wenn sie die humanitären Prinzipien achten. Nicht ohne Grund gehören das IKRK und das DRK zu unseren wichtigsten Partnern.

Lieber Herr Kellenberger,
Sie haben dargelegt, weshalb die humanitären Prinzipien gerade in bewaffneten Konflikten, in sogenannten komplexen Krisen, so wichtig sind und weshalb Ihre Organisation sie so strikt beherzigt. – Ja, dies ist Voraussetzung dafür, dass humanitäre Hilfe geleistet werden kann, sie von den Parteien in einem Konflikt akzeptiert wird und die Helfer Zugang zu den Opfern erhalten. Die Möglichkeit, humanitäre Hilfe zu leisten, kann schon dadurch verloren gehen, dass der bloße Anschein entsteht, dass humanitäre Hilfe eine der Seiten bevorzugt oder unterstützt. Die humanitären Organisationen haben eine dreifache Verantwortung: gegenüber den Bedürftigen selbst, gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern, die nicht zur Zielscheibe der Konfliktparteien werden dürfen und schließlich gegenüber anderen Organisationen – denn vielfach werden die humanitären Akteure als eine Gemeinschaft wahrgenommen, und das Vorgehen einer Organisation wird dieser Gemeinschaft als ganzer zugerechnet.

Aber – selbst wenn sich alle humanitären Akteure an die humanitären Prinzipien halten, ist es in vielen Konflikten keineswegs sicher, dass ihre Tätigkeit von allen Parteien anerkannt wird und dass sie Zugang zu den Opfern erhalten. Und es ist auch keineswegs gewährleistet, dass Leben und Gesundheit der Helfer respektiert werden.

Mit ausschlaggebend dafür ist der sich wandelnde Charakter vieler Konflikte. Was bedeuten Neutralität und Unparteilichkeit, wenn es das erklärte Ziel einer Konfliktpartei ist, die Zivilbevölkerung anzugreifen, sei es, um sie durch Terror, Exekutionen oder sexuelle Gewalt aus ihrer angestammten Heimat zu vertreiben, oder um sie für vermeintliche Kollaboration mit dem Gegner zu - in Anführungszeichen - „bestrafen“? Geraten dann nicht automatisch die Organisationen, die den Opfern Hilfe leisten, zu dieser Konfliktpartei in Gegensatz?
Wie können Zugang und die Sicherheit der Helfer gewährleistet werden, wenn in einer bewaffneten Auseinandersetzung manche Teilnehmer gar keine Konfliktparteien und Kombattanten im klassischen Sinne sind, sondern eher Banditen und Kriminelle, die in ständig wechselnden Allianzen nicht für politische Ziele, sondern nur für die eigenen Pfründe kämpfen?

Lieber Herr Kellenberger,
ich stimme Ihnen voll und ganz zu, wenn Sie in diesem Zusammenhang die Bedeutung des humanitären Völkerrechts betonen. Wir begrüßen das Engagement des IKRK bei der Interpretation des humanitären Völkerrechts mit Blick auf die Pflichten nicht-traditioneller bewaffneter Akteure sehr, genauso wie die unverzichtbare Rolle, die das IKRK als sein Hüter spielt. Besonders erwähnen möchte ich auch den wichtigen Beitrag, den das DRK zur Verbreitung der Kenntnis des humanitären Völkerrechts leistet.

Es ist die Pflicht der Staatengemeinschaft, glaubwürdig und nachdrücklich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzutreten, auch für die Aufdeckung und Sanktionierung schwerwiegender Verstöße. Gerade angesichts der Zunahme der Verstöße dürfen wir Missachtung und Verletzung des humanitären Völkerrechts nicht schweigend hinnehmen.

Wo immer möglich, muss es Ziel sein, die Akzeptanz der Konfliktparteien für humanitäre Hilfe zu erlangen. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Akzeptanz ist die verstärkte und gleichberechtigte Einbeziehung der Menschen und Organisationen in den Krisengebieten selbst. Das direkte Gespräch mit den Opfern über deren Bedürfnisse und ihre Einbeziehung in die Konzipierung und Umsetzung der Hilfsmaßnahmen führt nicht nur zu besserer Hilfeleistung, sondern auch zu größerer Offenheit gegenüber Hilfe und Helfern.
Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit örtlichen Partnerorganisationen. Echte Partnerschaft fördert gute Hilfeleistung und die Stärkung lokaler Selbsthilfekapazitäten; und sie schafft ein enges Band zwischen den von außen kommenden Helfern und der örtlichen Gemeinschaft. So kann auch immer wieder geäußerten Vorwürfen begegnet werden, die von außen kommende Hilfe sei keineswegs humanitär, sondern politisch motiviert, direkt vom Westen gesteuert und allein schon deshalb verdächtig. So sehr wir solche Behauptungen zurückweisen – wir müssen mit ihnen umgehen und uns auf sie einstellen, wenn wir das einzige Anliegen der humanitären Hilfe – Menschen in Not Hilfe zu leisten – weiter wirksam verfolgen wollen.

Aber wir müssen auch ehrlich eingestehen, dass es Situationen gibt, in denen ein Umfeld, in dem humanitäre Hilfe möglich ist, nur durch bewaffneten Schutz aufrecht erhalten werden kann, z.B. durch internationale, durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierte Truppen. Das ist eine schwierige Situation für alle humanitären Organisationen, einschließlich derer aus dem VN-System. Friedenstruppen werden in einem andauernden Konflikt häufig von der einen oder anderen konfliktbeteiligten Gruppe als Partei wahrgenommen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Mandat.

Mit ihnen eng kooperierende Hilfsorganisationen laufen damit potenziell Gefahr, dieser Partei zugerechnet und damit von der anderen Seite zum „legitimen Ziel“ erklärt zu werden.
Ich meine, in solchen Situationen gibt es für die humanitären Organisationen kein Entweder – Oder. Wichtig ist in erster Linie, dass zwischen Militär und Humanitären Kenntnis und Respekt für das Mandat des jeweils anderen bestehen und dass Versuche der wechselseitigen Instrumentalisierung unterbleiben. Wie der zu findende Modus vivendi im Einzelfall auszusehen hat, muss aus der jeweiligen Situation heraus entschieden werden. Der humanitäre Imperativ ist die Richtschnur.

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang aber auch folgendes:
Jede Organisation soll sich an ihr Mandat halten. Militärische Kräfte sollen nicht als humanitäre Akteure in Erscheinung treten wollen, insbesondere nicht in bewaffneten Konflikten.
Ebenso müssen sich humanitäre Organisationen bewusst sein, dass sie ihren Anspruch auf humanitären Zugang gefährden, vielleicht sogar verwirken, wenn sie in einem Konflikt – und sei es aus den lautersten Motiven – Partei ergreifen.

Die Glaubwürdigkeit des humanitären Engagements ist wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der humanitären Hilfe. Dazu gehört auch, dass versprochene Hilfe tatsächlich geleistet – und finanziert – wird. Wenn im Einzelfall der fatale Eindruck entsteht, dass die Humanitären viel versprechen und wenig halten, kann aus anfänglicher Unterstützung oder Tolerierung Ablehnung und Feindseligkeit werden. Das betrifft aber auch die politische Diskussion zwischen den Staaten.

Die Staatengemeinschaft hat in den zurückliegenden Jahren als Reaktion auf den gestiegenen Bedarf kontinuierlich wachsende Beträge für humanitäre Hilfe bereit gestellt. Stetig verbesserte Koordinierung unter den Gebern schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Mittel tatsächlich dorthin geleitet werden, wo der Bedarf am dringendsten ist, und dass auch „vergessene Krisen“ die gebotene Aufmerksamkeit finden.

Deutschland leistet seinen Beitrag dazu. Wir konnten unsere humanitäre Hilfe in den vergangenen Jahren beträchtlich steigern. 2009 stellen wird 275 Mio. EUR bereit, das sind knapp 20 % mehr als vor einem Jahr.

Für die deutsche humanitäre Hilfe sind – neben den humanitären Organisationen der Vereinten Nationen – das IKRK und das DRK Partner von herausragender Wichtigkeit. In vielen Fällen ist das IKRK der einzige humanitäre Akteur, der in einem Konfliktgebiet Zugang zu den Opfern hat. Ein Grund dafür ist auch der einzigartige Völkerrechtsstatus, auf den es sich berufen kann.

Das DRK wie die deutschen humanitären Nichtregierungsorganisationen, mit denen wir eng zusammenarbeiten, sind ein Aushängeschild der deutschen Zivilgesellschaft und ein weltweites Markenzeichen des deutschen humanitären Engagements.

Wir wollen dort Hilfe zu leisten, wo Menschen in Not sind, wo menschliches Leben gerettet und Leid gelindert werden muss. Wir werden das auch in Zukunft tun.

Die humanitären Prinzipien – Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit – sind dabei unverzichtbare Richtschnur.

Wir als Staaten treten für die Respektierung des „humanitären Raums“ ein. Die humanitären Helfer setzen Engagement, Kreativität und der Pragmatismus ein, wenn es um die Frage geht, wie Opfern am wirksamsten Hilfe geleistet werden kann.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Organisationen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung liefern uns immer wieder herausragende Beispiele für solchen „prinzipienfesten“ Pragmatismus und Kreativität. Sie erzielen damit höchste Wirksamkeit ihrer humanitären Hilfe. Ich möchte Ihnen, Herr Kellenberger und Herr Seiters, gratulieren zu dem herausragenden Beitrag, den Ihre Organisationen in der humanitären Hilfe leisten. Ich danke dafür, dass wir mit Ihnen als wichtigen Partnern in der humanitären Hilfe zusammenarbeiten können.

Vielen Dank!

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