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Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 26.05.2013
(Unverändert gültig seit: 04.04.2013)
Letzte Änderung:
Vollständige Überarbeitung
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität/Terrorismus
Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden. Es wird deshalb zu erhöhter Wachsamkeit gegenüber verdächtigen Gegenständen und Personen geraten.
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 herrscht in Gambia auch nach den Präsidentschaftswahlen Ende November 2011 gespannte innenpolitische Ruhe, die jedoch als volatil zu bezeichnen ist. Grundsätzlich ist daher bei Reisen nach Gambia Wachsamkeit geboten,
Insbesondere an den Stränden kommt es immer wieder zu Belästigungen von Touristen durch junge Männer, die teils aufdringlich ihre Dienste als Führer oder Begleiter anbieten.
Die Bevölkerung in Gambia ist überwiegend muslimisch. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Bankomaten bieten die Standard Chartered Bank, Ecobank und die GTBank an, während man im Gebäude der TBBank mit der Visakarte Geld erhalten kann. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert (manchmal aber mit hohen Gebühren und schlechterem Wechselkurs verbunden.)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja,
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 500 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.
Die Einfuhr oder der Besitz von Drogen ist in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren zunehmend streng.
Einfuhr von PKWs
Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten der Deutschen Botschaft bekannten Bestimmungen sind im Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ angegeben und auf der Website unter Externer Link, öffnet in neuem Fenster www.dakar.diplo.de abrufbar.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.
Es kann zu willkürlichen Verhaftungen sowie Einschränkungen bei der Betreuung von Haftfällen kommen. So werden Auslandsvertretungen des Öfteren nicht über eine Verhaftung informiert oder der Zugang zu Inhaftierten wird erschwert. Nach einer Verhaftung muss mit längerem Gefängnisaufenthalt gerechnet werden. Die Haftbedingungen entsprechen nicht europäischem Standard.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgeschrieben. Eine Impfung gegen Gelbfieber ist aber sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für Kinder unter 1 Jahr (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int)
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de ). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, ggf. Polio, Masern- Mumps- Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Meningitis ACWY und Typhus empfohlen; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen in Gambia. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft Malaria - insbesondere die gefährliche Malaria tropica - bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, besonders während und nach der Regenzeit (Juli-Oktober). Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, möglichst langärmelige Hemden),
- ganztägig (es gibt auch von tagaktiven Mücken übertragene Krankheiten wie Denguefieber - s.u.), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten sporadisch aber nicht als Epidemie auf und betreffen meist Menschen, die mit einfachen Lebensbedingungen umgehen müssen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Infektionen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheite
Meningokokken-Krankheit
Während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai gibt es vor allem im Landesinneren Meningitis-Fälle.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, wenn auch die Dunkelziffer höher sein mag durch nicht vorhandene spezifische Labordiagnostik. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden, selten mit Todesfolge, auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser auch im Gambia-Fluss sollte daher vermieden werden.
Tollwut
Die Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher in Gambia nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die Meidung von Tierkontakten oder eine vorherige Schutzimpfung, die bei Langzeitaufenthalten empfohlen wird. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist nicht erhältlich.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist generell mangelhaft und vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen - z. B. nach Autounfällen - eingeschränkt.
Touristen, die nach Gambia reisen, sollten einen ausreichenden, auch fürs Ausland gültigen, Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene, kleine Reiseapotheke mitzuführen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Gambia durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de )
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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