Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte meine/n ausländische/n Partner/in heiraten. Spielt es eine Rolle, in welchem Land wir heiraten?
Der Ort der Eheschließung bestimmt nicht automatisch die Rechtsordnung, nach der sich die anderen Rechtsverhältnisse der Eheleute (Namensrecht, Güterstand, Sorgerecht für Kinder) richten. Insbesondere bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit empfiehlt sich stets die vorherige Beratung durch einen Fachanwalt, der ggf. auch bei der Erstellung eines Ehevertrags tätig werden kann.
Nützliche Hinweise zum ausländischen Recht finden Sie in den vom Bundesverwaltungsamt veröffentlichten Merkblättern zum Ehe- und Familienrecht einzelner Staaten sowie in den Informationsschriften „Ehevertragliche Vereinbarungen in den EG-Staaten“ und „Islamische Eheverträge“. Diese sind über Beratungsstellen verschiedener Wohlfahrtsverbände gegen eine Schutzgebühr erhältlich.
Ein entsprechendes Verzeichnis der Beratungsstellen kann beim Bundesverwaltungsamt (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige) kostenlos angefordert werden.
Das Verzeichnis sowie nähere Informationen sind auch auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamts zu finden:
http://www.auswanderungswesen.de
Bundesverwaltungsamt
-Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer -
50728 Köln
Tel. +49 (0) 221-758-4999
Fax +49 (0) 221-758-4829
InfostelleAuswandern@bva.bund.de