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Jordanien

Innenpolitik

Stand: November 2012

Staatsaufbau

Jordanien ist eine konstitutionelle Monarchie und verfassungsmäßig als Zentralstaat mit zwölf Gouvernoraten organisiert. Diese nehmen administrative Aufgaben, aber keine eigenen politischen Befugnisse wahr. Staatsoberhaupt ist König Abdullah II. bin Hussein (seit 7. Februar 1999).

Aktuelle innenpolitische Lage

König Abdullah II. entließ am 10. Oktober 2012 die Regierung von Premierminister Tarawneh und beauftragte den früheren Minister Abdullah Ensour mit der Bildung einer neuen Regierung. Hauptaufgabe der Regierung Ensour ist die Vorbereitung der Unterhauswahlen am 23.01.2013. Sie versteht sich als Interimsregierung.

Jordanien ist weiterhin bemüht, sich als modern und reformorientiert zu präsentieren und mit den Transformationsländern des „arabischen Frühlings“ Schritt zu halten. König Abdullah II. strebt für sein Land nach systematischer Modernisierung.  Gleichzeitig wird die Staatsform (konstitutionelle Monarchie mit weitreichenden Vollmachten des Königs) jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

Im Verlauf des Jahres 2012 erfolgten u.a. über die Verabschiedung eines neuen Wahl- und Parteiengesetzes, sowie. der Einsetzung einer Unabhängigen Wahlkommission und eines Verfassungsgerichts wichtige Änderungen in der politischen Rahmensetzung.

Schwierig bleibt die wirtschaftliche und fiskalische Lage Jordaniens. Premierminister Ensour hat Einschnitte bei Subventionen und Energiesparmaßnahmen angekündigt, um dem erheblichen Haushaltsdefizit entgegenzuwirken. Weiterhin steht die Umsetzung des vom König geforderten Dezentralisierungsplans an, bei dem einige Kompetenzen in Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung von der Zentralregierung an die Gouvernorate abgegeben werden sollen.

Parlament

Das jordanische Parlament wurde am 04.10.2012 von König Abdullah II. aufgelöst, um den Weg für vorgezogene Neuwahlen freizumachen. Gemäß reformiertem Wahlrecht wird das neue Parlament 150 Sitze haben. 27 Sitze davon werden erstmals über Verhältniswahlrecht auf Landesebene vergeben, während 108 Sitze weiterhin auf lokaler Ebene nach Mehrheitswahlrecht bestimmt werden. Weitere 15 Sitze sind weiblichen Kandidaten vorbehalten. Bisher war im Unterhaus nur eine Partei vertreten. Darüber hinaus gab es sechs sogenannte „Blocks“, fraktionsähnliche Zusammenschlüsse, die jedoch nicht alle ein politisches Programm hatten und deren personelle Zusammensetzung sich schnell ändern konnte.

Menschenrechte

In Jordanien bestehen Defizite bei der Gleichberechtigung von Frauen, der Pressefreiheit und der Situation ausländischer Arbeitnehmer. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist ein weitverbreitetes Phänomen. Ehrenmorde an Frauen bleiben ein Thema, sie werden oft nur unzureichend strafrechtlich verfolgt.

Problematisch ist die parallele Gerichtsbarkeit von Militär- bzw. Staatssicherheitsgerichten, deren Verhandlungen nicht-öffentlich sind. Immerhin wurden die Kompetenzen des Staatssicherheitsgerichts im Zuge jüngerer Reformen eingeschränkt. Verschiedene jordanische und internationale Menschenrechtsorganisationen berichten von Misshandlungen in Gefängnissen und in Polizeigewahrsam, willkürlichen Verhaftungen und anderen Menschenrechtsverletzungen.

Das Land hat alle wesentlichen internationalen Menschenrechtskonventionen unterzeichnet, aber zum Teil einschränkende Vorbehalte geltend gemacht. Verheiratete jordanische Frauen können ihre Staatsangehörigkeit nach wie vor nicht an ihre Kinder weitergeben. Das im September 2008 neu gefasste Gesetz über Nichtregierungsorganisationen wurde nach Protesten unter anderem zivilgesellschaftlicher Gruppen 2009 erneut geändert. Trotz Verbesserungen sieht es weiterhin starke Eingriffs- und Genehmigungsrechte staatlicher Stellen vor, die aber bislang restriktiv gehandhabt werden.

Zu den positiven Entwicklungen gehören der seit 2006 de facto ausgesetzte Vollzug der Todesstrafe, die Rücknahme eines die Freizügigkeit von Frauen betreffenden Vorbehaltes gegen das VN-Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen die Frau, sowie die Einrichtung eines Ombudsmannes, bei dem alle Jordanier Beschwerden gegen die Entscheidungen staatlicher Stellen vorbringen können. Die Berichterstattung in den Medien hat sich seit dem Frühjahr 2011 spürbar liberalisiert. Gleichzeitig ist Jordanien bemüht, durch die Einführung einer Registrierungspflicht eine stärkere Kontrolle über Online-Medien zu erhalten.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.