Hauptinhalt

Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen

Landminen und Blindgängermunition fordern weltweit jedes Jahr tausende Opfer. Das Aufspüren und die Räumung der Minen und Blindgänger ist gefährlich, teuer und zeitintensiv. Das Auswärtige Amt setzt sich aktiv für die Ächtung von Anti-Personenminen und Streumunition ein und unterstützt zahlreiche Projekte der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung.

Große Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft haben das Problem der Landminen weltweit erheblich eingrenzen können und mit Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition zum 01.08.2010 kommen wir dem Ziel – eine Welt frei von Anti-Personenminen und Streumunition – näher. 

Die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre lassen heute den Schluss zu, dass die verbleibenden kontaminierten Flächen insgesamt kleiner sind als ursprünglich angenommen. Der United Nations Mine Action Service (UNMAS) geht mittlerweile davon aus, dass eine weitgehende Lösung eher in Jahren als in Jahrzehnten erreicht werden kann. Die konzertierten Bemühungen der letzten Jahre zeigen Wirkung und wir sehen heute Licht am Ende des Tunnels. Die Vision von einer Welt ohne Anti-Personenminen- und Streumunitionopfer kann in absehbarer Zeit Realität werden.

Mission possible - der Kampf gegen Landminen kann gewonnen werden

Als ermutigende Beispiele können Albanien, Kosovo oder Kroatien genannt werden. Dort ist es wider Erwarten in relativ kurzer Zeit gelungen, die Opferzahlen deutlich zu reduzieren. Diese unerwartet positive Entwicklung ist nicht nur zuverlässigeren Analyse- und effizienteren Räumverfahren sondern auch dem seit Jahren unermüdlichen Einsatz zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und Vertragsstaaten zum Ottawa- und dem Streumunition-Übereinkommen zu verdanken.

Allerdings leiden weiterhin zahlreiche Länder an den explosiven Hinterlassenschaften (Landminen, Blindgänger und Streumunition) bewaffneter Konflikte. Hauptsächlich belasten die manchmal über Jahrzehnte im Boden verborgenen Landminen und Streumunition viele instabile Nachkriegsgesellschaften mit nicht vorhandenen oder schwach entwickelten Gesundheitssystemen. Eine gute orthopädische und psychosoziale Betreuung der Opfer ist die Ausnahme. In besonders betroffenen Gebieten wird jeder Schritt abseits befestigter Straßen zu einem unkalkulierbaren Risiko. Zudem beeinträchtigt allein die – begründete oder im Einzelfall auch unbegründete – Angst vor Landminen, Blindgängern und Streumunition das Leben ganzer Gemeinden nachhaltig. Straßen werden aus Furcht nicht mehr benutzt, Felder nicht mehr bestellt oder abgeerntet.

Zumeist wurden Landminen, Blindgänger und Streumunition wahllos und ohne zuverlässige Nachweisführung verlegt oder eingesetzt. Es gibt daher in der Regel keine Hinweise auf die genaue Lage und Ausdehnung von belasteten Flächen und so geben häufig leider erst Unfälle den Hinweis auf die im Boden lauernde Gefahr.

Blindgängermunition, Streumunition und verlassene Munitionsbestände verursachen in vielen Ländern wie Afghanistan, Kambodscha, Kolumbien, Laos und Vietnam heute mehr Opfer als Landminen. Die vom Auswärtigen Amt finanzierten Räumprogramme tragen diesem Umstand Rechnung. Sie zielen grundsätzlich darauf ab, alle Gefahrenquellen (Landminen, Blindgängermunition und Streumunition) in gleichem Maße zu beseitigen und so ein sicheres Lebensumfeld zu schaffen.

Das Engagement der Bundesregierung

Der "Minenwolf"

Der "Minenwolf"
© AA

Bild vergrößern
Der "Minenwolf"

Der "Minenwolf"

Deutschland ist dem „Übereinkommen über das Verbot und den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken“ (VN-Waffenübereinkommen), dem „Ottawa-Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung“ und dem „Übereinkommen über Streumunition“ beigetreten und setzt sich mit Nachdruck für die Implementierung und Universalisierung der Übereinkommen ein. Gemäß den vertraglichen Verpflichtungen unterstützt die Bundesregierung Minen- und Kampfmittelräumung weltweit.

Bis weit in die neunziger Jahre hinein wurden Anti-Personenminen von Streitkräften, auch in demokratischen Ländern, als unverzichtbares Kampfmittel angesehen. Bis dahin gab es kaum einen Staat, der sie nicht in seinen Arsenalen hatte, und zu Zeiten des Kalten Krieges wurde ihre Legitimität weder durch die breite Öffentlichkeit noch die Politik in Zweifel gezogen. Der globale Handel blühte nahezu uneingeschränkt und viele staatliche und nichtstaatliche Akteure machten bei zumeist innerstaatlichen Konflikten ungehemmt Gebrauch von Landminen, ohne die langfristigen humanitären Folgen in Betracht zu ziehen.

Zusammen mit der internationalen Kampagne gegen Landminen setzte sich die Bundesregierung ab Mitte der neunziger Jahre auf politischer Ebene mit Nachdruck für ein Verbot von Anti-Personenminen ein. Sie spielte bei der Erarbeitung und Umsetzung des sogenannten „Ottawa-Übereinkommens“ eine Vorreiterrolle. Bereits 1996 sprach sich Deutschland für einen einseitigen Verzicht von Anti-Personenminen aus und verlieh damit dem Verhandlungsprozess auf internationaler Ebene weitere Dynamik.

Seit dem Einsatz von Streumunition im Nahen Osten im Sommer 2006 wird ein Verbot für diese Munition gefordert. Die Bundesregierung war sich schon frühzeitig der Gefahren bewusst, die durch

den Gebrauch und die hohe Blindgängerrate bestimmter Arten von Streumunition vor allem der Zivilbevölkerung drohen. Sie unterstützte daher von Beginn an aktiv den Verhandlungsprozess zu Streumunition, um die Zivilbevölkerung vor den Gefahren dieser Munition stärker zu schützen und so das humanitäre Völkerrecht weiter zu entwickeln.

Der von Norwegen im Februar 2007 außerhalb des VN-Kontextes eröffnete „Oslo-Prozess zu Streumunition“ mündete in das „Übereinkommen über Streumunition“ und wurde am 3. Dezember 2008 in Oslo von 94 Staaten (darunter auch DEU) unterzeichnet. Es trat am 01.08.2010 in Kraft.

Parallel zum Engagement auf politischer Ebene hat die Bundesregierung über die Jahre hinweg die Ausgaben für humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung kontinuierlich auf hohem Niveau gehalten. Seit 1992 bis heute wurden Projekte in 42 Ländern mit rund 217 Millionen Euro gefördert. Allein 2012 unterstützt das Auswärtige Amt Minen- und Kampfmittelräumprojekte in 24 betroffenen Ländern mit 18,3 Millionen Euro und leistet damit einen substantiellen Beitrag zur Lösung des Problems.

Das Ottawa-Übereinkommen - eine Erfolgsgeschichte

Anti-Personenminen sind durch das „Ottawa-Übereinkommen“ (Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti- Personnel Mines and on their Destruction, in Kraft seit dem1. März 1999) verboten. Mit seinem umfassenden Verbotsansatz und den bindenden Vorschriften zur Herstellung und Weitergabe von Anti-Personenminen, Minenräumung, Zerstörung von Lagerbeständen sowie Opferfürsorge setzt das Übereinkommen aus abrüstungspolitischer wie auch aus Sicht des humanitären Völkerrechts neue Maßstäbe.

Im Juli 2012 haben 160 Staaten das "Ottawa-Abkommen" ratifiziert. Finnland wurde am11.01.2012 der 159. Mitgliedsstaat und Somalia ratifizierte das Abkommen am 22.05.2012. Und obwohl wichtige Staaten, insbesondere die USA, China und Russland, sich nach wie vor außer Stande sehen beizutreten, sind die positiven Auswirkungen des Übereinkommens weltweit deutlich spürbar:

  • Die Opferzahlen sind kontinuierlich zurückgegangen und liegen laut Landmine Monitor Report 2010 bei 1.275 (2009 = 3.078).
  • Der Handel mit Anti-Personenminen ist faktisch zum Erliegen gekommen.
  • Der Einsatz von Anti-Personenminen durch Nationalstaaten ist stigmatisiert.
  • Lediglich in vier Ländern ( Israel, Myanmar, Libyen und Syrien ) sollen 2011 noch Anti- Personenminen eingesetzt haben. Darüber hinaus wurden durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen Anti-Personenminen in sieben weiteren Ländern eingesetzt. Die nationale Übergangsregierung in Libyen hat einen einseitigen Verzicht des Einsatzes dieser Waffen erklärt und erkennt die Regelungen des Ottawa-Übereinkommens an.
  • Wichtige Länder, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind (Russland, China, USA), haben ein Exportmoratorium verfügt.
  • Ca. 44,5 Mio. Anti-Personenminen aus Lagerbeständen wurden bislang zerstört.
  • Ca. 2,6 Mio. Anti-Personenminen wurden bisher geräumt (zusätzlich wurden ca. 277.000 Anti-Fahrzeugminen und ca. 18,2 Mio. explosive Kampfmittelrückstände unschädlich gemacht).
  • 18 ehemals kontaminierte Staaten haben bereits alle bekannten Minenflächen auf ihrem Territorium geräumt und gelten als „minenfrei“ (Albanien, Bulgarien, Costa Rica, Dschibuti, Frankreich, Gambia, Griechenland, Guatemala, Honduras, Mazedonien, Malawi, Nigeria, Nicaragua, Ruanda, Suriname, Swasiland, Tunesien und Sambia).
  • 72 Staaten und 7 Territorien sind weiterhin durch Landminen kontaminiert und davon sind 44 Vertragsstaaten des Ottawa- Übereinkommens.

2009 jährte sich das Inkrafttreten des „Ottawa-Abkommens“ zum zehnten Mal. Anlässlich dieses Jubiläums fand vom 30. November bis 4. Dezember 2009 die zweite Überprüfungskonferenz zum „Ottawa-Abkommen“ in Cartagena, Kolumbien, statt (erste Überprüfungskonferenz in Nairobi, Kenia 2004).

Vertreter aller Mitgliedsstaaten, der Staaten mit Beobachterstatus und der Vereinten Nationen waren zusammengekommen, um das Erreichte zu würdigen, Bilanz zu ziehen und zielgerichtete Lösungsansätze für die Verwirklichung des Ziels, eine Welt frei von Anti-Personenminen, zu beraten und zu verabschieden1.

Ottawa Abkommen vom 18.09.1997 (PDF, 128 KB)

Cartagena Summit

Das Übereinkommen über Streumunition

Inzwischen haben 111 Staaten das „Übereinkommen über Streumunition“ gezeichnet und 72 (darunter Deutschland am 8.7.2009) ratifiziert. Nicht nur Einsatz, sondern auch Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export von Streumunition aller Typen werden in dem Übereinkommen untersagt. Bekannte kontaminierte Flächen sind innerhalb einer Zehnjahresfrist durch den betroffenen Vertragsstaat zu räumen. Die vorhandenen Bestände von Streumunition sind innerhalb von acht Jahren zu vernichten, in besonderen Fällen kann diese Frist zweimal um je vier Jahre verlängert werden. Die Bundeswehr hat Streumunition nie eingesetzt. Bereits 2001 hat die Bundeswehr damit begonnen, Streumunition aus ihren Arsenalen zu entfernen und zu zerstören. Die Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und die Unterstützung betroffener Staaten wird verstärkt. Viele Regelungen des Vertragstextes sind (teil-)identisch mit entsprechenden Bestimmungen des „Ottawa-Übereinkommens“ von 1997 bzw. bauen auf sie auf. 28 Staaten und 3 Territorien sind von Streumunition betroffen. Seit dem II. Weltkrieg wurde Streumunition in 36 Staaten und 4 Territorien während bewaffneten Konflikten in 36 Staaten und 4 Territorien eingesetzt. Nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens setzte Thailand im Februar 2011 Streumunition in einem Grenzkonflikt mit Kambodscha und im April 2011 Gaddafi-Truppen in der Stadt Misrata in Libyen ein2.

Streumunition-Abkommen

Das VN-Waffenübereinkommen

Das „VN-Waffenübereinkommen“ hat, wie aus seiner vollständigen Bezeichnung deutlich wird, zum Ziel, den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, in erklärten Kriegen und anderen – grenzüberschreitenden und internen – bewaffneten Konflikten zu verbieten oder zu beschränken. Bislang haben 112 Staaten das Übereinkommen ratifiziert und 5 Staaten haben es gezeichnet. Maßgeblich für die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung sind folgende Protokolle:

  • Geändertes Protokoll II über Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen (93 Staaten ratifiziert),
  • Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände (67 Staaten ratifiziert). Die Regelungen des Protokolls betreffen generische Abhilfemaßnahmen nach Beendigung eines möglichen zukünftigen Konflikts, welche die Gefährdungen durch explosive Kampfmittelrückstände vermindern.

VN-Waffenübereinkommen

Hilfsprojekte des Auswärtigen Amts

Die Bundesregierung unterstützt in Partnerschaft mit erfahrenen Durchführungsorganisationen Länder beim Räumen von Landminen, Streumunition und Blindgängern, hauptsächlich wenn diese dort sozioökonomische Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Dabei kommt es nicht nur darauf an, einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und Entwicklung zu leisten, sondern es geht besonders darum, das Überleben der betroffenen Menschen unmittelbar zu sichern und Leiden zu mindern. Zudem zielt die Projektförderung darauf ab, betroffenen Staaten dabei zu helfen, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den „Ottawa-, Streumunition-Übereinkommen und VN-Waffenübereinkommen“ zu erfüllen.

Vor dem Hintergrund weltweit knapper werdender Mittel für humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung sowie haushaltsrechtlicher Auflagen wird die Förderpraxis des Auswärtigen Amtes von folgenden Aspekten bestimmt:

  • Steigerung von Effizienz und Effektivität bei der Räumung
  • Nachhaltiger Aufbau lokaler Räum- und Managementkapazitäten.

Ausblick

Die weltweite Implementierung und Umsetzung der „Ottawa- und Streumunition-Übereinkommen sowie des VN-Waffenübereinkommen“ bleiben ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Damit kann ein nachhaltiger Beitrag dazu geleistet werden, dass Anti-Personenminen und Streumunition künftig grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz kommen und somit eine Bedrohung durch diese Waffen erst gar nicht entstehen kann.

Obwohl seit den neunziger Jahren Bemerkenswertes im Kampf gegen Anti-Personenminen erreicht worden ist und zukünftig im Kampf gegen Streumunition erzielt wird, scheint sich abzuzeichnen, dass viele Länder ihren in den Übereinkommen festgelegten vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Räumung potentiell kontaminierter Flächen, nicht zeitgerecht nachkommen können. Angemessene internationale Unterstützung wird daher auch in den nächsten Jahren zwingend erforderlich sein.

Neben der Förderung bilateraler Projekte wird das Auswärtige Amt auch zukünftig mit allen relevanten internationalen Organisationen im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens zusammenarbeiten. Hierzu zählen als wichtigste Partner der United Nations Mine Action Service (UNMAS) in New York, dem eine koordinierende Funktion innerhalb der Vereinten Nationen übertragen wurde, das United Nations Development Programme (UNDP), die International Campaign to Ban Landmines (ICBL), die Cluster Munitions Coalition (CMC) sowie das Geneva International Center for Humanitarian Demining (GICHD).

1Vgl.: International Campaign To Ban Landmines: Landmine Monitor 2011, Kanada 2011
2 Vgl.: Cluster Munition Coalition: Cluster Munition Monitor 2011, Kanada 2011


Stand 03.07.2012