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Menschenrechtsbeauftragter zum Hausarrest der iranischen Oppositionsführer Karroubi und Moussavi

12.02.2016 - Pressemitteilung

Anlässlich des fünften Jahrestages des Hausarrests der iranischen Oppositionsführer Karroubi und Moussavi erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (12.02.):

Seit fünf Jahren stehen die iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi, Mir Hossein Moussavi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard unter Hausarrest. Dies sind fünf Jahre zuviel.

Der anhaltende willkürliche Freiheitsentzug entbehrt jeglicher rechtsstaatlichen Grundlage. Eine gerichtliche Überprüfung ist bis heute nicht erfolgt.

Zum wiederholten Mal fordere ich Iran daher auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und – gerade auch mit Blick auf die anstehenden Wahlen - als sichtbares Zeichen der Achtung der bürgerlichen und politischen Rechte all seiner Bürger nun endlich den Hausarrest aufzuheben.

Hintergrund:

Die beiden iranischen Oppositionspolitiker Mir Hossein Moussavi und Mehdi Karroubi waren 2009 im Präsidentschaftswahlkampf gegen den damaligen Amtsinhaber Ahmadinejad angetreten. Nachdem ihre Bewegungsfreiheit bereits zuvor erheblich eingeschränkt worden war, wurden sie sowie Moussavis Ehefrau Zahra Rahnavard am 14.02.2011 unter Hausarrest gestellt. Bis heute wurde keine formale Anklage durch die iranischen Justizbehörden erhoben, der Hausarrest jedoch aufrechterhalten.

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