Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, zum Recht auf Privatheit

23.11.2016 - Pressemitteilung

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, erklärte heute (23.11.):

Ich freue mich, dass der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung bei den Vereinten Nationen am Montag erneut eine deutsch-brasilianische Resolution zum Menschenrecht auf Privatheit im Konsens angenommen hat. Insgesamt 70 Staaten unterstützten den Text als Co-Sponsoren.

Im digitalen Zeitalter steht der Schutz der Privatsphäre vor neuen Herausforderungen. Ein effektiver Schutz der Privatheit lässt sich nur gemeinsam und global erreichen. Mit der Resolution setzen wir für die internationale Debatte einen wichtigen Akzent und unterstreichen, dass diejenigen Rechte, die Menschen außerhalb des Internets haben, auch gelten müssen, wenn sie sich im Internet bewegen und äußern. In diesem Jahr beleuchtet unsere Resolution insbesondere die Verantwortung von Unternehmen für den Schutz privater Daten.

Angesichts der Bedeutung des Rechts auf Privatheit ist die Annahme der Resolution im Konsens von besonderer Bedeutung. Diesen Erfolg verdanken wir wesentlich auch unserer langjährigen guten Zusammenarbeit mit Brasilien und weiteren Partnern.

Hintergrund:

Auf Initiative Brasiliens und Deutschlands, unterstützt von Mexiko, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und der Schweiz, hat der Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung bei den Vereinten Nationen (Menschenrechtsausschuss) in New York am Montag zum dritten Mal im Konsens eine Resolution zum Recht auf Privatheit angenommen. Die förmliche Annahme der Resolution durch das Plenum der Generalversammlung ist im Dezember vorgesehen.

Bereits in den Jahren 2013 und 2014 gab es Konsensentscheidungen für das „Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“, die ebenfalls auf eine gemeinsame deutsch-brasilianische Initiative zurückgehen. 2015 hatte der Menschenrechtsrat in Genf auf deutsch-brasilianische Initiative einen Sonderberichterstatter zu dem Thema eingesetzt. Deutschland bringt in Genf und New York traditionell Resolutionen zum Recht auf Privatheit, zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung und zum Recht auf angemessenes Wohnen ein. Daneben setzt sich Deutschland in New York besonders für die Nationalen Menschenrechts-Institutionen und in Genf für den Kampf gegen den Menschenhandel ein.

Verwandte Inhalte

Schlagworte

nach oben