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Russlandkoordinator Erler besorgt über Bestätigung des gerichtlichen Verbots der „Zeugen Jehovas“ in Russland

19.07.2017 - Pressemitteilung

Zum Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen die Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ in Russland am 17.07. erklärte der Koordinator der Bundesregierung für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Gernot Erler, heute (19.07.):

Ich bin sehr besorgt über die Bestätigung des gerichtlichen Verbotes der „Zeugen Jehovas“ in Russland. Damit wird – trotz unserer Appelle auf verschiedenen Ebenen – die friedliche Ausübung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit unter Strafe gestellt. Der Strafverfolgung von Angehörigen der Zeugen Jehovas, die von dem auch in der russischen Verfassung verankerten Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit Gebrauch machen, ist nun Tür und Tor geöffnet. Damit stellt sich Russland als Mitglied des Europarats leider auch gegen international eingegangene Verpflichtungen.

Wir werden die weiteren Entwicklungen und die Konsequenzen des Urteils für die Angehörigen der Zeugen Jehovas sehr genau beobachten. Ich gehe davon aus, dass das Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt werden wird.

Hintergrund

Das Oberste Gericht in Russland hat am 17.07.17 in einem Berufungsurteil das Urteil vom 20.04. bestätigt, das die Auflösung der Zentrale der Glaubensgemeinschaft der „Zeugen Jehovas“ und ihrer regionalen Einrichtungen vorsieht. Zuvor hatte das russische Justizministerium die Strafverfolgung der Religionsgemeinschaft wegen angeblicher „extremistischer Tätigkeiten“ bzw. „Verbreitung extremistischen Materials“ beantragt. Bei fortgesetzter Ausübung ihres Glaubens drohen Religionsanhängern hohe Haftstrafen.

Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld des Urteils gemeinsam mit EU-Partnern für die Gewährleistung des Rechts auf Religionsfreiheit in Russland eingesetzt, EU-Vertreter das Verfahren im Gerichtssaal beobachtet. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert, zu deren Wahrung sich die die Russische Föderation verpflichtet hat.

Zum Weiterlesen

Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit

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