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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

29.08.2014 - Pressemitteilung

Mit Bestürzung habe ich erfahren, dass heute Morgen in Japan erneut zwei Todesstrafen vollstreckt wurden. Damit sind seit Antritt der derzeitigen Regierung im Dezember 2012 bereits elf Menschen hingerichtet worden. Wieder wurden die Verurteilten erst kurz vor der Hinrichtung und die Angehörigen erst im Nachhinein informiert. Sie konnten sich nicht vorbereiten und voneinander Abschied nehmen. Das ist nach meinem Dafürhalten eine besonders unzumutbare und menschenunwürdige Praxis.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab. Ich fordere die japanische Regierung erneut auf, eine offene gesellschaftliche Debatte darüber anzustoßen, welchen Sinn die Todesstrafe in einem hochentwickelten Rechtssystem wie in Japan überhaupt noch hat.

Hintergrund:

In Japan sind am 29.08. zwei zum Tode verurteilte Männer hingerichtet worden. Einer der beiden war für einen Brandanschlag auf die Zweigstelle einer Bank, bei dem fünf Menschen starben, zum Tode verurteilt worden, die zweite Person wegen dreifachen Mordes. Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind bereits 11 Menschen hingerichtet worden. Zum Tode Verurteilte erfahren von der Exekution erst unmittelbar vorher und erhalten damit keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werden erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

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