Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler zur Beschlagnahme von Vermögenswerten in Ägypten

20.09.2016 - Pressemitteilung

Zur Bestätigung der Kontosperrungen gegen Menschenrechtsorganisationen durch ein ägyptisches Gericht erklärte die Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Bärbel Kofler am 19.09. in Berlin:

Ich sehe die Entscheidung eines Kairoer Gerichts, das die im März 2016 verhängten Kontensperrungen gegen prominente ägyptische Menschenrechtsverteidiger und -organisationen bestätigt, mit großer Sorge. Das Einfrieren finanzieller Mittel macht die betroffenen ägyptischen Menschenrechtsgruppen weitgehend arbeitsunfähig.

Die Gerichtsentscheidung reiht sich ein in eine Serie von repressiven Maßnahmen gegen Aktivisten und Organisationen in Ägypten, die sich für Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen. Ausreiseverbote, Kontensperrungen und Ermittlungsverfahren stehen nicht nur im Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsstandards, zu denen sich Ägypten verpflichtet hat, sondern auch zur ägyptischen Verfassung.

Die Achtung der Menschenrechte und eine freie Zivilgesellschaft sind eine Grundvoraussetzung für sozialen Frieden und nachhaltige Stabilität. Ich fordere Ägypten dazu auf, Bedingungen zu schaffen, in denen Menschenrechtsgruppen ihrer für das Land wichtigen Aufgabe ungehindert nachgehen können.

An vielen Orten dieser Welt beobachte ich, wie der Spielraum der Zivilgesellschaft durch staatliche Einschränkungen immer weiter schrumpft. Dagegen zu protestieren, ist mir ein wichtiges Anliegen.

Hintergrund:

Menschenrechtsorganisationen sind in Ägypten im Jahr 2016 in bisher ungekanntem Ausmaß Ziel von Repressionen wie Kontosperrungen, Ausreiseverboten und Ermittlungen geworden.

Am 17.09.2016 bestätigte ein Kairoer Gericht die im März 2016 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen bekannte ägyptische Menschenrechtsverteidiger verhängten Kontosperrungen als rechtmäßig. Grundlage waren Vorwürfe vermeintlich unzulässiger Auslandsfinanzierung der betroffenen Organisationen.

Betroffen sind fünf prominente Menschrechtsverteidiger (Hossam Bahgat, Gamal Eid, Bahey el din Hassan, Mostafa El-Hassan und Abdel Hafiz Tayel) sowie drei in Ägypten führende Menschenrechtsorganisationen (das Cairo Institute for Human Rights Studies, das Hisham Mubarak Law Center und das Egyptian Center on the Rights to Education).

Ein 2015 beschlossenes Antiterrorgesetz stellt unter anderem „schädliche Handlungen gegen das nationale Interesse oder zur Destabilisierung des allgemeinen Friedens, der Unabhängigkeit oder der Einheit Ägyptens“ unter hohe Strafen bis hin zu lebenslänglicher Haft und führt strenge Genehmigungsbestimmungen für das Betreiben von „Organisation mit Internationaler Reichweite“ und der „Annahme von Geldern aus dem Ausland“ ein.

Verwandte Inhalte

Schlagworte

nach oben