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Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler zur Lage in der Türkei

13.06.2017 - Pressemitteilung

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler sagte heute (13.06.):

Die am 22. Mai festgenommenen Literaturdozentin Nuriye Gülmen und der Lehrer Semih Özakça stehen mit ihrem 94 Tage währenden Hungerstreik(1) symbolisch für weit über 100.000 türkische Staatsbedienstete, die seit Verkündung des Notstandes am 21.07.2016 entlassen worden sind.

Ihr Hungerstreik drückt die von vielen Betroffenen empfundene Machtlosigkeit aus. Eine gerichtliche Überprüfung ihrer Entlassung ist nicht möglich. Eine im Januar zu diesem Zweck gegründete Regierungskommission hat ihre Tätigkeit – entgegen der Zusagen der türkischen Regierung- noch immer nicht aufgenommen. Mangels Überprüfung und der Stigmatisierung als „Terrorverdächtige/r“ stehen unzählige Betroffene und ihre Familien vor dem wirtschaftlichen Nichts. Ein Wiedereinstieg in den türkischen Arbeitsmarkt ist ihnen ohne entsprechende Rehabilitierung durch eine Überprüfung der Entlassungen de facto verwehrt.

Vor diesem Hintergrund appelliere ich an die türkische Regierung, den Entlassenen ein zügiges, rechtstaatliches Verfahren zu gewähren, das eine individuelle Überprüfung der erhobenen Vorwürfe erlaubt. Als Mitglied des Europarates ist die Türkei an den „fair trial“ Grundsatz gebunden - dies muss auch bei der rechtlichen Bewältigung des international verurteilten Putschversuches gelten.

(1) Gülmen und Özakça waren schon am 11. März 2017, also bereits vor ihrer Inhaftierung am 22. Mai 2017, in Hungerstreik getreten.

Zum Weiterlesen:

Schutz der Menschenrechte

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