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Die Europäische Union und Russland

Russland ist ein strategischer Partner der EU: Beide Seiten verbindet eine umfassende Modernisierungspartnerschaft. Derzeit wird ein "Neues Abkommen" ausgehandelt, das ein bestehendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen und inhaltlich erweitern soll.

Die Beziehungen zwischen der EU und Russland sind eng und decken alle wichtigen Themenfelder ab. Diese "strategische Partnerschaft" noch weiter zu vertiefen und auszugestalten ist das Ziel deutscher und europäischer Außenpolitik.

Seit 1997 dient ein "Partnerschafts- und Kooperationsabkommen" (PKA) als Grundlage für die Beziehungen in der Praxis. Darin ist beispielsweise festgelegt, wann sich Fachminister beider Seiten in "Ständigen Partnerschaftsräten" treffen und welche Ziele in den Wirtschafts- oder Kulturbeziehungen gesetzt werden. Auf dieser Basis haben sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland in den letzten Jahren in vielen Bereichen intensiviert. 

Inhaltlich entspricht das PKA aber nicht mehr ganz dem heutigen Stand der Beziehungen. Daher soll es durch ein neues, umfassendes Rahmenabkommen ersetzt werden, das während der Verhandlungen den Arbeitstitel "Neues Abkommen" oder"Nachfolge-PKA" trägt. Seit 2008 wird über dieses ambitionierte Dokument verhandelt, das eine umfassende, verlässliche und längerfristig gültige Grundlage für die Beziehungen in Politik, Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Kultur schaffen soll. Die Gespräche darüber sind schon weit fortgeschritten. Wegen der Bedeutung des Abkommens gilt aber für beide Seiten: Sorgfalt geht vor Eile.

Vom WTO-Beitritt, den Russland im Sommer 2012 ratifiziert hat, erhoffen sich beide Seiten wichtige Impulse für die Verhandlungen, vor allem im Handelskapitel.

Auf dem PKA aufbauend wurden beim EU-Russland-Gipfel im Mai 2005 die so genannten "vier gemeinsamen Räume" verabschiedet. Diese umfassen a) den gemeinsamen Wirtschaftsraum, b) die Zusammenarbeit im Bereich Freiheit, Sicherheit, Justiz, c) die Äußere Sicherheit und d) Forschung, Bildung und Kultur. In diesen Bereichen wurden konkrete Projekte der Zusammenarbeit vereinbart, die Schritt für Schritt umgesetzt werden.

Regelmäßige Treffen bringen Fortschritte in der Zusammenarbeit

In der Regel zweimal jährlich finden Gipfeltreffen zwischen Europäischer Union und Russland statt, zuletzt im Juni 2012 in St. Petersburg. Internationale Themen, die für beide Seiten von Interesse sind, werden besprochen, außerdem neue Initiativen ins Leben gerufen, so etwa 2010 die Modernisierungspartnerschaft zwischend der EU und Russland. Diese soll die Zusammenarbeit bei Modernisierungsprojekten in Wirtschaft und Infrastruktur, aber auch in rechtsstaatlichen, politischen und zivilgesellschaftlichen Fragen stärken. Koordinatoren beider Seiten arbeiten hierzu konkrete Projekte aus. Sie können dabei auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die einzelne Mitgliedsstaaten schon gemacht haben – vor allem Deutschland, das seit 2008 eine solche Partnerschaft mit Russland hat und sie weiter ausbaut.

Auch zu den schwierigen Fragen der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit unterhält die EU mit den halbjährlich stattfindenden Menschenrechtskonsultationen ein regelmäßiges Dialogformat mit Russland, das Themen umfasst wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Medienfreiheit, verschiedene Gesetzesvorhaben, Menschenrechtsschutz beim Kampf gegen den Terrorismus, Folter und Misshandlung, Beachtung von Rechtstaatlichkeit, ferner die Situation im Nordkaukasus sowie die Zusammenarbeit in VN-Gremien und im Europarat, einschließlich der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Auch bei den Gipfeltreffen werden diese zum Teil kontroversen Themen nicht ausgespart. Die EU ist überzeugt, dass sich Fortschritte nur im stetigen und konstruktiven Dialog erreichen lassen.

Visaerleichterungen

Antrag für Schengen-Visum

Antrag für Schengen-Visum
© picture-alliance/ ZB

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Antrag für Schengen-Visum

Antrag für Schengen-Visum

Antrag für Schengen-Visum

Seit Juni 2007 sind zwischen der EU und Russland ein Visumerleichterungs- und ein Rückübernahmeabkommen in Kraft. Darin sind zum Beispiel Ausnahmen von der Visumpflicht oder auch vereinfachte Verfahren bei der Beantragung von Visa für bestimmte Personengruppen, sowohl aus den Schengen-Staaten als auch aus Russland, geregelt.

Um die zwischenmenschlichen Kontakte weiter zu fördern, streben die EU und Russland langfristig die gegenseitige Visumfreiheit an. Ende 2011 vereinbarten beide Seiten zu diesem Zweck eine Liste "Gemeinsamer Schritte". Diese betreffen vor allem migrations- und sicherheitspolitische Aspekte. Wann alle Bedingungen für die Visumfreiheit auf beiden Seiten umgesetzt sein werden, ist jetzt noch nicht absehbar.

Handelsbeziehungen

Die EU ist bei weitem der wichtigste Handelspartner Russlands. Etwa die Hälfte des gesamten russischen Außenhandelsvolumens wird mit der EU abgewickelt. Besonders wichtig sind für beide Seiten die Handelsbeziehungen im Energiebereich: Die EU deckt ca. 20 Prozent ihres Öl- und ca. 45 Prozent ihres Erdgasbedarfs mit russischen Lieferungen – Tendenz steigend. Aus der EU werden vorrangig Maschinen und Transportausrüstung, Chemikalien, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Textilien nach Russland exportiert.

Nach dem nun erfolgten Beitritt Russlands zur WTO sind von der damit verbundenen Verpflichtung zum umfassenden Abbau von Handelshemmnissen positive Impulse für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland zu erwarten.


Stand 23.11.2012