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Malediven: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 10.05.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach der akuten politischen Krise im Februar 2012 hat sich die Lage auf den Malediven vorerst wieder beruhigt. Dennoch kommt es in Male und auf anderen von Einheimischen bewohnten Inseln weiterhin zu Demonstrationen.
Das Auswärtige Amt rät daher weiterhin zu besonderer Vorsicht bei Besuchen der von Einheimischen bewohnten Inseln sowie der Hauptstadt Male. Es wird empfohlen größere Menschenansammlungen zu meiden und keine Aufnahmen von Demonstrationen oder Unruhen zu machen.
Die Flughafeninsel und die Ferienresorts waren bislang nicht von Unruhen betroffen. Angesichts der nicht absehbaren weiteren Entwicklungen wird jedoch geraten, sich vor Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter nach der aktuellen Lage zu erkundigen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert.
Sonstige Informationen
Für die Malediven ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka zuständig:
Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 658
Colombo
Sri Lanka
Telefon (0094 11) 258 04 31, Fax (0094 1) 258 04 40
Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.colombo.diplo.de
E-Mail: info@colo.diplo.de
In dringenden Fällen kann mit dem deutschen Honorarkonsul auf den Malediven Kontakt aufgenommen werden. Er hat folgende Adresse:
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 39, Orchid Magu, Malé 20-02, Malediven.
Telefon (00960) 332 30 80, 333 22 40, Fax (00960) 333 22 58
Bei Arbeitsaufnahme auf den Malediven, z.B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird. Ein gewisser Vorrat an Bargeld wird ebenfalls empfohlen, da Geldbeschaffung auf den kleineren Inseln schwierig sein kann.
Auch Pauschalreisenden wird empfohlen, eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen und PIN bzw. EC-Karte mitzuführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Danach benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja |
| Weitere Anmerkungen | - |
Für Deutsche besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt.
Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (auf den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das Department of Immigration and Emigration in Male erteilt.
Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Auch wenn Sie nur einen Tag nach Ablauf der Visumsfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung auf den Malediven bleiben, kann dies zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen!
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Details zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Department of Immigration: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.immigration.gov.mv
Besondere Zollvorschriften
Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Es wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst sein oder der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden. Einfuhr rezeptfreier Medikamente, z.B. gegen Magenprobleme, Kopfschmerzen, ist meist unproblematisch.
Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen, ggfs. kann dieser am Flughafen bei Einreise bei einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.
Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft / den Honorarkonsulaten der Malediven erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder dort telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Grundsätzlich verboten sind dort auch homosexuelle Aktivitäten. Bei Nichtbeachtung droht strafrechtliche Verfolgung. Auf den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion. Jegliche christliche Missionstätigkeit oder missionsähnliche Veranstaltung ist untersagt.
Medizinische Hinweise
Die Malediven sind ein Entwicklungsland mit tropischem Klima (Temperaturschwankungen zwischen 28° - 31°C) und mit einer Regenzeit von Mai bis September. Relevante Tropenerkrankungen sind Denguefieber, Typhus, Hepatitis A und B. Malaria kommt nicht vor.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Mückenschutz (Repellentien, Mückennetze, bedeckende Kleidung) wird empfohlen. Zu beachten ist, dass die das Denguefieber übertragenden Stechmücken ganztägig stechen.
Impfschutz
Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A - bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B - wird empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten verlangt.
Grundsätzlich gilt, dass die medizinische Versorgung nicht der in Deutschland gewohnten entspricht.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
