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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum Internationalen Tag der Kinderrechte

19.11.2014 - Pressemitteilung

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November erklärt der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer:

Der 20. November ist ein bedeutendes Datum für die Menschenrechte. Wir feiern mit ihm die Ratifikation der Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren. Wir haben viel erreicht – nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit. Wir können stolz darauf sein, dass wir in den vergangenen 25 Jahren die Rechte zahlreicher Kinder stärken konnten. Ich danke daher allen Menschen und Organisationen, die sich mit Ihrem unermüdlichen Einsatz für dieses Thema engagieren. Ihnen und den Kindern gehört der heutige Jahrestag.

Das Erreichte ist aber leider noch unzureichend: Millionen von Kindern wachsen in humanitären Krisen der Welt auf, zu viele Kinder sterben täglich als Folge von Krieg und Naturkatastrophen. Alle zehn Minuten stirbt ein Mädchen, weil man ihm Gewalt antut. Mich betrüben diese Zahlen sehr.

Daher sollte der heutige Jahrestag für uns alle Ansporn sein, unsere Anstrengungen für den Schutz der Kinderrechte weiter zu erhöhen. Die diesjährigen Nobelpreisträger Malala Yousafzai und Kailash Satyarthi sind dabei ein Vorbild für uns alle!

Hintergrund:

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989 weist die höchste Geltungsdichte aller Menschenrechtsübereinkommen auf: 194 Staaten sind der Konvention in den letzten 25 Jahren beigetreten.

Für Deutschland ist die Konvention seit April 1992 in Kraft. Deutschland hat zusätzlich die drei Zusatzprotokolle der Konvention ratifiziert: Fakultativprotokoll über die Rechte des Kindes betreffend Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie, Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (beide vom Jahr 2000) und das Fakultativprotokoll betreffend ein Kommunikationsverfahren (vom Jahr 2012).

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