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Menschenrechtsbeauftragter Strässer: Todesstrafe darf im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr haben

29.01.2015 - Pressemitteilung

Zur Hinrichtung des US-Bürgers Warren Hill im US-Bundesstaat Georgia am 27. Januar 2015 erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (29.01.):

Ich bin tief betroffen über die Hinrichtung von Warren Lee Hill in Jackson, Georgia. Besonders schockierend ist, dass es in seinem Fall deutliche Hinweise auf eine vorliegende geistige Behinderung gab. Mental behinderte und psychisch kranke Personen hinzurichten, widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien, die von den allermeisten Staaten der Welt akzeptiert sind.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung. Sie darf im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr haben. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.


Hintergrund:

Im Fall von Warren Lee Hill hatte die Europäische Union mehrfach, u.a. gegenüber dem Gouverneur des US-Bundesstaates Georgia, demarchiert und sich für eine Aussetzung der Todesstrafe eingesetzt. Dies leider erfolglos.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung von Personen mit geistiger Behinderung für verfassungswidrig erklärt, allerdings die genauen Kriterien für eine Bewertung den einzelnen Bundesstaaten überlassen.

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