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Innenpolitik
Stand: März 2013
Parlamentswahlen 2012
Bei den Parlamentswahlen am 28. Oktober 2012 wurde die „Partei der Regionen“ von Staatspräsident Janukowytsch stärkste Fraktion und verfügt gemeinsam mit der „Kommunistischen Partei“ sowie Unabhängigen und Vertretern kleinerer Parteien über eine Mehrheit im Parlament. Eine verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit wurde jedoch nicht erreicht. Stärkste Oppositionsfraktion wurde die „Vereinigte Opposition“ unter Führung von Julija Tymoschenkos „Vaterlandspartei“. Die „Ukrainische Demokratische Allianz für Reformen“ (UDAR) von Boxweltmeister Vitali Klitschko trat zum ersten Mal bei Parlamentswahlen an und wurde drittstärkste Kraft. Außerdem zog die nationalistische Freiheitspartei in das Parlament ein.
Die 450 Parlamentssitze wurden zur Hälfte an Direktkandidaten aus den 225 Wahlkreisen (nach Mehrheitswahlrecht) und zur Hälfte auf Basis des Verhältniswahlrechts über landeseinheitliche Listen (mit einer 5%-Hürde) vergeben. Demnach setzt sich das Parlament der 7. Legislaturperiode nach Fraktionen wie folgt zusammensetzen:
- Partei der Regionen: 208 Sitze,
- Vereinigte Opposition: 99 Sitze,
- Ukrainische Demokratische Allianz für Reformen: 42 Sitze,
- Kommunistische Partei der Ukraine: 33 Sitze,
- Freiheitspartei: 37 Sitze,
- Fraktionslose Abgeordnete: 26 Sitze.
Fünf Mandate konnten wegen Problemen bei der Ergebnisbestimmung in den Wahlkreisen noch nicht vergeben werden; Nachwahlen sollen noch im Frühjahr 2013 statfinden.
Der bisherige Ministerpräsident Asarow wurde am 13.12.2012 vom neu gewählten Parlament mit 252 Stimmen erneut in seinem Amt bestätigt. Am 24.12.2012 ernannte Präsident Janukowytsch dann die neue Regierung.
Die Wahlen wurden von über 3.700 internationalen Wahlbeobachtern beobachtet, hinzu kamen zahlreiche nationale Beobachtermissionen. ODIHR („OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights“) und andere westliche Wahlbeobachtermissionen äußerten sich kritisch zum Verlauf der Wahlen, insbesondere zur fehlenden Chancengleichheit im Wahlkampf (Missbrauch staatlicher Mittel für Wahlkampfzwecke, intransparente Parteienfinanzierung, unausgewogene Medienberichterstattung) und zu den Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen bei der Auszählung in strittigen Direktwahlkreisen.
Innenpolitische Entwicklung der letzten Jahre
Bei den Präsidentschaftswahlen 2010 gingen aus 18 Kandidaten des ersten Wahlgangs die damalige Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko und Wiktor Janukowytsch als Sieger für die Stichwahl hervor. Im zweiten Wahlgang siegte dann Janukowytsch mit 48,96 Prozent der Stimmen und wurde am 25. Februar 2010 als neuer Präsident vereidigt. Die OSZE hatte die Präsidentschaftswahlen zuvor als frei und überwiegend fair bezeichnet.
Unmittelbar nach dem Amtsantritt Janukowytschs wurde Mykola Asarow nach erfolgreichem Misstrauensvotum gegen Julija Tymoschenko zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Asarow bildete eine Regierungskoalition aus der „Partei der Regionen“ sowie den Fraktionen „Kommunistische Partei der Ukraine“ und dem Block des Parlamentsvorsitzenden Volodymyr Lytwyn sowie einzelnen Abgeordneten der Fraktionen „Block Julia Tymoschenko“ und „Unsere Ukraine – Selbstverteidigung des Volkes“ und einigen fraktionslosen Abgeordneten.
Die Rückkehr zur Verfassung von 1996 (nach einer umstrittenen Entscheidung des Verfassungsgerichts) hat den Einfluss des Präsidenten auf alle Bereiche des politischen Lebens der Ukraine auch verfassungsrechtlich untermauert. Reformen in der Verwaltung und dem Ministerkabinett machen den Präsidenten – zusätzlich zum „Garanten der Verfassung“ – auch zum de-facto-Regierungschef.
Bei den Kommunalwahlen am 31. Oktober 2010 hat Janukowytschs Partei der Regionen einen klaren Sieg errungen; allerdings stellten nationale und internationale Wahlbeobachter erhebliche Unregelmäßigkeiten sowohl im Wahlkampf als auch am Wahltag selbst fest.
Im August 2011 wurde die ehemalige Ministerpräsidentin Tymoschenko verhaftet und im Oktober 2011 wegen angeblichen Amtsmissbrauchs bei Unterzeichnung des Gaslieferungsabkommens mit Russland im Jahre 2009 zu 7 Jahren Haft und anschließendem 3-jährigen Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter sowie einer Entschädigungszahlung in Millionenhöhe verurteilt. Am 29.8.2012 bestätigte das Oberste Spezialgericht für Straf- und Zivilangelegenheiten der Ukraine das Urteil. Damit ist der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft und es steht der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg offen.
Am 19.04.2012 wurde ein zweiter Prozess gegen Julia Tymoschenko eröffnet, in dem ihr weitere bis zu 12 Jahre Haft drohen. Wegen ihrer gesundheitlichen Probleme ruht dieses Verfahren zur Zeit.
Am 18.01.2013 wurde Julia Tymoschenko zudem formell darüber unterrichtet, dass gegen Sie wegen des Verdachts der Verwicklung in den Mord an einem Abgeordneten im Jahr 1996 ermittelt wird.
Drei ehemalige Minister wurden wegen angeblichen Amtsmissbrauchs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wobei die Haftstrafe in zwei Fällen in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wurde. Der ehemalige Innenminister Luzenko wurde dagegen auch in einem zweiten Verfahren für schuldig befunden; schon im ersten Verfahren war er zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden
Schon nach der Verhaftung von Julija Tymoschenko im August 2011 gab es Vereinigungstendenzen in der Opposition. Im Frühjahr 2012 haben sich die Partei von Julija Tymoschenko sowie „Front Smin“ und fünf weitere kleinere Parteien dann zur „Vereinigten Opposition“ zusammengeschlossen und als gemeinsame Liste an den Parlamentswahlen 2012 teilgenommen.
Staatsaufbau
Nach der Verfassung vom 28. Juni 1996 war die Ukraine eine Präsidialdemokratie mit Gewaltenteilung. Politik und Verwaltung waren stark auf den Staatspräsidenten als zentrale Verfassungsinstitution und Ausdruck staatlicher Macht ausgerichtet.
Am 8. Dezember 2004 wurde die Verfassung im Zuge der „Orangenen Revolution“ wesentlich geändert. Diese Änderungen traten zum Jahresbeginn 2006 in Kraft. Sie stärkten das Parlament, das nun weitgehend selbst die Regierung einsetzen und durch Misstrauensvotum abberufen konnte. Der automatische Rücktritt der Regierung nach Präsidentschaftswahlen wurde mit der Verfassungsänderung abgeschafft. Der Präsident hatte jedoch faktisch bei der Regierungsbildung weiterhin eine einflussreiche Rolle und zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen.
Die Kompetenzen der einzelnen Verfassungsorgane waren im Verfassungstext von 2004 nur unzureichend abgegrenzt. Dies führte im Frühjahr 2007 zu einem Verfassungskonflikt zwischen Staatspräsident Juschtschenko und der damaligen Regierung unter Premierminister Janukowytsch.
Am 1. Oktober 2010 hat das ukrainische Verfassungsgericht die Verfassungsänderung von 2004 aus prozeduralen Gründen für verfassungswidrig und damit ungültig erklärt. Damit gilt wieder die Verfassung von 1996. Der Präsident kann jetzt das Kabinett wieder ohne Zustimmung des Parlaments ernennen und entlassen.
Die Ukraine wird zentralistisch regiert. Organe der regionalen und lokalen Selbstverwaltung haben mit Ausnahme der Krim relativ geringe Kompetenzen. Das Land ist in 27 Verwaltungseinheiten aufgeteilt: 24 Bezirke (Oblaste), deren Gouverneure vom Präsidenten ernannt und entlassen werden, sowie die Autonome Republik Krim und die Städte Kiew und Sewastopol, die einen Sonderstatus haben.
Menschenrechte
Die Ukraine ist Vertragsstaat der meisten Menschenrechtsabkommen des Europarates und der Vereinten Nationen. Eine Reihe von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen ist in der Ukraine aktiv. Ihr Engagement wird deutlich wahrgenommen.
Problematisch bleiben die stark verbreitete Korruption, die Zustände in den Gefängnissen (insbesondere Untersuchungshaftanstalten), schleppende Gerichtsverfahren, die Lage ausländischer Flüchtlinge und der Roma sowie fremdenfeindliche und antisemitische Gewalt.
Die Bürgergesellschaft entwickelte sich nach der „Orangenen Revolution“ deutlich lebendiger als früher.
Es entstand außerdem eine pluralistische Medienlandschaft. Seit der Amtsübernahme von Präsident Janukowytsch sind jedoch zunehmend Einschränkungen der Pressefreiheit zu bemerken. Hauptmedium für die meisten Menschen ist das Fernsehen, das überwiegend unter staatlicher oder regierungsnaher Kontrolle steht. Zahlreiche Medien, v.a. in den Bereichen Print und Internet, berichten weiterhin kritisch, arbeiten aber unter zunehmendem Druck durch die Behörden. Ihr Einfluss als „vierte Gewalt“ ist begrenzt.
Die strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der ehemaligen Regierung und ihres Umfelds erweckt den Eindruck politisch motivierter, selektiver Justiz.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
