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Menschenrechtsbeauftragte zum Internationalen Tag des Folteropfers

26.06.2017 - Pressemitteilung

Zum Internationalen Tag des Folteropfers erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (26.06.):

Folter ist immer und unter allen Umständen verboten. Sie verletzt die Würde des Menschen. Gleichwohl ist Folter weltweit immer noch an der Tagesordnung, in verschiedensten Formen. Als Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt bin ich in meiner täglichen Arbeit immer wieder mit Vorfällen und Vorwürfen der Folter in verschiedensten Ländern und Regionen der Welt konfrontiert. Besonders beunruhigen mich die wiederkehrenden Versuche, die gezielte Misshandlung von Menschen durch Sorgen um die Sicherheit zu rechtfertigen. Dem müssen wir uns heute, am Internationalen Tag des Folteropfers, aber auch an jedem anderen Tag mit aller Klarheit entgegenstellen. Das Folterverbot gilt absolut, national wie international.

Auch deshalb hat Deutschland die Antifolterkonvention und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifiziert und ist einer der wichtigsten Geber für den Fonds der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern. Das Auswärtige Amt fördert jährlich weltweit verschiedene Projekte zur Bekämpfung von Folter. So unterstützt das Auswärtige Amt zum Beispiel die Arbeit des deutschen Mitglieds im VN-Unterausschuss zur Prävention von Folter, Dr. Margarete Osterfeld.

So wichtig Prävention auch ist – wir müssen uns auch mit den Folgen von Folter auseinandersetzen. Sie wirken lange nach, häufig ein Leben lang. Die Bewältigung des Erlittenen ist ein intensiver, oftmals langwieriger Prozess. Behandlungszentren, auch in Deutschland, bieten Folteropfer geschützte Räume, in denen ihnen dabei geholfen wird, das Erlebte zu verarbeiten. Ich möchte allen, die in diesem Bereich tätig sind, heute meinen besonderen Dank und Respekt aussprechen.

Hintergrund:

Folter ist völkerrechtlich ohne Einschränkungen verboten. Gemäß der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen von 1984 gilt als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind. Der Begriff der Folter beschränkt sich nicht nur auf körperliche Gewaltanwendung, viel mehr kann auch die vorsätzliche Zufügung psychischer Gewalt Folter darstellen, wenn ein gewisser Schweregrad erreicht wird, dies kann im Einzelfall z.B. bei Schlafentzug, Gewaltandrohung oder langanhaltende Isolationshaft der Fall sein.

Deutschland hat die Antifolterkonvention und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifiziert und ist einer der wichtigsten Geber für den Fonds der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern.

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