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Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 02.02.2024)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Derzeit kommt es in Ägypten immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.

Am 8. Oktober 2023 hat ein Polizist an einer touristischen Stätte in Alexandria zwei israelische Touristen und einen ägyptischen Tourguide erschossen. Der Polizist wurde von den ägyptischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Es handelt sich um einen Einzelfall.

Am 27. Oktober 2023 kam es zum Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen) in den Orten Taba und Nuweiba auf dem Sinai. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Die Sicherheitslage in Ägypten ist dennoch insgesamt weiterhin stabil und ruhig.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen.
  • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Terrorismus

Es besteht landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese richteten sich in der Vergangenheit meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige. Zuletzt forderte 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
  • Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sinai-Halbinsel

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.

Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen, unübersichtlichen Sicherheitslage allenfalls in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.

Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

  • Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
  • Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
  • Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.

Übrige Landesteile

Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.

  • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
  • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.

Innenpolitische Lage

Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen können weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich. Zuletzt kam es im öffentlichen Raum insbesondere in Kairo verstärkt zu Personenkontrollen auch durch Polizisten in Zivil und zur Durchsuchung u.a. von Mobiltelefonen. Weigerungen, den (zivil-)polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, kann zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.

  • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebiet vor Moscheen weiträumig.
  • Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
  • Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
  • Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.

Minengefahr

Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.

  • Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen kommen vor. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
  • Vermeiden Sie insbesondere als allein reisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
  • Nutzen Sie nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter, zahlen Sie nach Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten.

In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen. Zuletzt wurde im Juni 2023 in Hurghada eine Person in Strandnähe durch einen Hai getötet; im Sommer 2022 kam es zu zwei ähnlichen Vorfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.

Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. –schiffen sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen.

Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.

Unfälle aufgrund des schlechten Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads passieren verhältnismäßig oft.

Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.

Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage“ und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.

  • Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
  • Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
  • Meiden Sie soweit wie möglich Überlandfahrten auf der Schiene.
  • Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.

In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen und bestimmten anderen Geräten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen bzw. Geräte und zu Verhaftungen und Strafverfolgung führen, s. hierzu im Detail unter Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.

Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ verfolgt werden.

Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit den regulären Debitkarten (Girocard) nur bei Banken, möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

  • Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt.
  • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumkategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.

Visum vor der Einreise

Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristen-Visum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.

Visa bei Einreise (on arrival)

Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

Ausreise

Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).

Einreise aus Israel

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25 USD) zu erwerben.

Minderjährige

Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.

Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.

Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise, ohne die entsprechenden Genehmigungen, zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.

  • Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Botschaft auf.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.

Gesundheit

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.

  • Alle Reisenden sollten eine Poliomyelitis-Grundimmunisierung entsprechend STIKO-Empfehlungen besitzen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen sollte eine Auffrischimpfung erfolgen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen ist entsprechend WHO-Kriterien eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (Al-Qusair und Hurghada) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hepatitis C

Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.

  • Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.

Weitere Infektionskrankheiten

Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.

Medizinische Versorgung

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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